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Gast
(Gelöschter Account)
mit hilfe der polizei schonEgal was er dir auch für ein G'schichtl erzählt, er darf nicht in deine Wohnung!
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mit hilfe der polizei schonEgal was er dir auch für ein G'schichtl erzählt, er darf nicht in deine Wohnung!
Andrerseits ist es etwas unglaubwürdig, dass jemand einen Fernseher hat, aber angeblich nicht ORF schaut.
..ich hab auch schon gehört das sich die leute der gis..sich mit luftbildaufnahmen schon ansehen wo satschüsseln installiert werden...hab mali n google earth nachgesehen und meine ist zu erkennen... angeblich haben die aber bessere seiten...http://www.geoland.at/
und wenns dir trotzdem eine rechnung schicken...wer muß den die beweispflicht antreten....soll ich auch eine mobile satschüssel in den garten stellen...
mit hilfe der polizei schon
Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=202&kapitel=Wissenswertes
Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist,
Wobei "jeder schaut" oder "wird scho so sein" als Begründung nicht funktionieren.
Da es aber vermutlich in der Mehrzahl der Fälle stimmen wird, wäre eine Umkehr der Beweislast die vernünftigste Lösung.
Einspruch.
Solidarisch … die Haushaltsabgabe
Ab 2013 soll es in Deutschland jedoch eine Neuregelung geben: Dann soll nämlich eine pauschale Haushaltsabgabe eingeführt werden. Ein solidarisches Finanzierungssystem also, in dem jeder Haushalt Rundfunkgebühren zahlt, egal ob und wie viele Empfangsgeräte sich im Haus befinden. Kritiker bangen um die Unabhängigkeit der Sender, um die es allerdings auch jetzt schon bedenklich bestellt ist. Den horrenden Verwaltungsaufwand dürfte das neue System jedoch deutlich reduzieren.
Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG betreibt oder betriebsbereit hält
Denn dass es auf der einen Seite die Dummen gibt, die zahlen und auf der anderen Seite die Schlaumeier, das kann es auch nicht wirklich sein.
das verursacht einen derartigen Verwaltungsaufwand, dass sie am Küniglberg nicht mehr wissen, wo oben und unten ist.
Verwaltungsaufwand, dass sie am Küniglberg
Gebühr zur genehmigung der Aufstellung eines Rundfunkempfanggerätes (da stand nicht von Funktion - ein Rauschen im Bild war auch aufgestellt) ... das wurde allerdings durch Digi und CO etwas angepasst ...
Ich weiss nicht ob schon geschrieben ... GIS hat nichts mit ORF zu tun. Es ist eine eigene Firma.
Eigentlich würde hier nur organisierter Widerstand helfen: ALLE (oder zumindest VIELE) melden jeden Tag, den sie nicht fernsehen (z.B. im Urlaub sind) ihre GIS ab und danach wieder an ... das verursacht einen derartigen Verwaltungsaufwand, dass sie am Küniglberg nicht mehr wissen, wo oben und unten ist.
Und ... es wäre völlig legal, so lange man den Stecker aus der Dose zieht und wirklich nicht da ist ...
eigentlich sollte auch noch ein zuschlag wegen erwiesener dummheit erfolgen.
Gibts den auch für Forumsbeiträge?
guter vorschlag, reich den vorschlag an den admin weiter!