ORF - GIS- Gebühr

was an subventionen und "förderungen" wirderum ausgegeben wird

Aber in dem Fall nicht für den ORF, ganz und gar nicht.

Versteh mich nicht falsch, ich bin nicht der absolute ORF- Fan. Aber die Sender, die ich mir sonst gern anschau, die werden letzten Endes auch von den "Öffentlichen" getragen. 3sat und ARTE ...... die täten auch sterben, wenn die öffentlich - rechtlichen Sender verschwinden würden.
 
@ trina ...... in Thailand kann man weder 3sat noch sonst einen deutschsprachigen Sender -ausgenommen Deutsche Welle- empfangen. Diese Mitteilung habe ich von Leuten, die es wissen müssen. http://isaan-forum.com/. Das ist übrigens kein Sexforum, sondern eines von wirklichen Thailand- Kennern. (Expats und solche die es werden wollen. Oder auch nicht.):lehrer:

Sie empfehlen schnelles Internet und Streaming. Im Hotel meist nicht gegeben.
 
@ trina ...... in Thailand kann man weder 3sat noch sonst einen deutschsprachigen Sender -ausgenommen Deutsche Welle- empfangen. Diese Mitteilung habe ich von Leuten, die es wissen müssen. http://isaan-forum.com/. Das ist übrigens kein Sexforum, sondern eines von wirklichen Thailand- Kennern. (Expats und solche die es werden wollen. Oder auch nicht.)

Sie empfehlen schnelles Internet und Streaming. Im Hotel meist nicht gegeben.

Ich darf mich da ausnahmsweise einmal selbst zitieren. Hier also noch einmal mein Beitrag von heute mittags (#117):

Yeap, da hast Du anscheinend recht!
Außer der DW scheint's absolut nix zu geben.

Auch via Hotbird (da gibt's ja auch ein paar deutsche Sender drauf) nix.

Für Astra hab ich ein pic gefunden. beim oberen hast den Spotbereich und unten die rote Linie den theoretischen Empfangsbereich, der aber nur durch enormen Aufwand möglich wär.

http://www.lyngsat-maps.com/maps/astra1h.html
 
Ich darf mich da ausnahmsweise einmal selbst zitieren. Hier also noch einmal mein Beitrag von heute mittags (#117):

Sorry, das hab ich überlesen. Ich habe mich übrigens oft gefragt, warum der 3sat nicht dort unten abgestrahlt wird. Der bringt wesentlich mehr als die "Deutsche Welle", nicht nur für Ösis und Schweizer.
 
Ein Breitbandinternetanschluss genügt, um dich gebührenpflichtig zu machen.

Das behauptet die GIS, ausjudiziert ist es nicht. Im Gegenteil, die Rechtssprechung verneint regelmäßig, dass Breitbandinternet dem Rundfunk zuzuordnen wäre. AON-TV wird wohl nicht gebührenpflichtig sein, Radioempfang via Internetstreams ebenso wenig. Man müsste es einmal drauf ankommen lassen und bis zum OGH/VfGH durch gehen.

Übrigens ist die GIS-Werbung auch in einem weiteren Punkt irreführend: Notebooks sind typischerweise mobil, mit DVB-T-Stick werden es mobile Rundfunkempfänger. Die Gebührenpflicht erstreckt sich aber nicht auf mobile Empfangsgeräte.
 
Das behauptet die GIS, ausjudiziert ist es nicht.

nö, behauptet sie nicht

zitat gis-seite:
Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.

Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.
 
Die Gebührenpflicht erstreckt sich aber nicht auf mobile Empfangsgeräte.

Früher brauchte man für ein Autoradio eine Rundfunkbestätigung......gibt es die eigentlich noch????
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, da ist ein mobiles Empfangsgerät.

Bei der GIS ist nur das Autoradio von der Gebühr befreit. Sonst nichts.

Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät.

Rund 97 Prozent aller Haushalte zahlen regelmäßig ihre Gebühren. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Die anderen bitten wir, sich anzumelden - am besten gleich hier

Formulare

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist. Und sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.

Die Höhe der Rundfunkgebühren ist im Rundfunkgebührengesetz festgeschrieben. Durchschnittlich betragen die Rundfunkgebühren - gewichtet nach Haushalten - EUR 22,03 pro Monat oder EUR 0,72 pro Tag. Durchschnittlich, weil gemeinsam mit den Rundfunkgebühren auch die Landesabgaben eingehoben werden. Die genaue Höhe der Rundfunkgebühren in Ihrem Bundesland erfahren Sie hier

Was ist zu melden?
Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung, also ein Gerät, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, besitzen, dann müssen Sie das melden. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.
Beachten Sie bitte:
Selbst wenn Sie Kabel-, Satelliten- oder Pay-TV haben, oder (als Unternehmen) AKM- oder sonstige Gebühren zahlen müssen, ersetzt das nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunkgebühren.

Und: Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. Sie sind gebührenbefreit.
 
Bei der GIS ist nur das Autoradio von der Gebühr befreit. Sonst nichts.

Richtig, ich hab mich schlauer gemacht:

Rundfunkgebührengesetz § 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

Demnach sind alle in Gebäuden betriebenen Rundfunkempfänger gebührenpflichtig. Ein Autoradio oder Ein tragbarer Fernseher im Wohnwagen also nicht.
 
Demnach sind alle in Gebäuden betriebenen Rundfunkempfänger gebührenpflichtig. Ein Autoradio oder Ein tragbarer Fernseher im Wohnwagen also nicht.

So wird es wohl sein ........... früher, zumindest für einige Zeit, waren nämlich tragbare Geräte generell frei. Und ich hatte in meiner Wiener Zweitwohnung eine tragbaren Fernseher (den hab ich doch einige Zeit auch hin- und her geschleppt). Und irgendwann wurde das mit der Gebührenfreihit geändert.

Und vor noch längerer Zeit musste man auch das Autoradio anmelden, sofern man daheim kein Radio angemeldet hatte. Die Bestätigung musste man mitführen. Hatte sie noch bis vor kurzem bei meinem Führerschein dabei.
 
hmmm... ich blick da auch nicht so ganz durch, hab das schreiben auch bekommen.
ich hab die gis bis vor 3 jahren nie bezahlt, dann bin ich umgezogen und hatte dann auf einmal post von denen.
glaub es wär besser gewesen ich hätte es einfach ignoriert, aber ich hab dann angerufen und denen erklärt, daß ich mit meinem receiver gar keine möglichkeit habe, orf zu empfangen. deshalb hab ich nur den beitrag fürs radio, die länderabgabe usw. bezahlt.
hat mich auch nicht wirklich gestört, aber jetzt nervts mich schon, wenn ich den vollen betrag für nichts bezahlen muß.
 
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