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Die originalen Teile der Arbeit bleiben auch originales geistiges Eigentum. Aber die Gesamtarbeit ist, sobald Plagiat nachgewiesen wird, hinfällig. Handelt es sich um schwere Verstöße, sollte zukünftig auch hierorts streng bis zur Aberkennung des Grades vorgegangen werden. Bei leichteren Verstößen - gibt es derzeit keine Regeln. Evtl wäre die Arbeit zu verbessern (mit dem Hinweis auf den Grund der Verbesserung!) und neu einzureichen.Und wieder: In Summe handelt es sich vielleicht um 2 Seiten Text, der "Plagiat" ist. Das ist wissenschaftlich nicht korrekt, Konsequenzen gehören gesetzt, der Titel muss aberkannt werden, aber es bedeutet noch lange nicht, dass das ganze Werk ein "Plagiat" ist, oder dass die betreffende Person auf einmal weniger qualifiziert für eine Position ist.
Es ist wie mit 'Qualität' - ist eine Eigenschaft unbefriedigend, ist das gesamte Stück zu verwerfen. Darum ist ja bereits im Prozess auf entsprechende 'Kontrollstellen' zu achten. Das ist aber dort nicht mehr möglich, wo ein Betreuer dutzende bis hunderte Studierende zu betreuen hat.
Wenn das der einzige Grund wär, .... wär mir viel leichter.Nö, das ist ganz normal, du wirst alt.
Die Wahrheit aber ist, dass die gesamtgesellschaftliche Situation in Österreich in einem verstörenden Ausmaß unbefriedigend geworden ist. Die permanente Verhamlosung, zb eben auch mit Plagiaten, bezeugen lediglich den bereits erreichten Grad an Erosion von Werten und ethischen Standards. Zu Recht gelten wir als eines der korruptesten Länder der Welt.
Allein schon der Umstand, dass Plagiate nicht 'automatisch' verurteilt und konsequent abgehandelt werden - und Betroffene nicht von sich aus um korrekte Klärung bemüht sind (sondern wie zB Dr Hahn bestellte Gutachten bekannt geben aber unter Verschluss halten) zeigt mir wie verworfen und moralisch abgewirtschaftet die österreichische Gesellschaft bereits ist.
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