quoten-ausländer für das magistrat.

An wen und unter welchen Bedingungen?
Es ging mir darum, der Behauptung
Die Familienbeihilfe für 5 Kids beträgt 1013,50 und das sind schon die Höchstbeträge
zu widersprechen dass für Kinder die staatliche Leistung an die Familie mit euro 1013,50 limitiert ist, denn das ist sie nicht.
Die Bedingungen sind hier genannt, aber um diese ging es gar nicht.http://www.arbeiterkammer.com/online/kinderbetreuungsgeld-varianten-53313.html
 
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informierst Dich halt bei kompetenten Stellen (Ministerium, Magistrat usw.), um dieses offensichtliche Halbwissen vierteln zu können.

Also ich kann diesen Geldbetrag von angebl. 4000.-€ im Monat ohne Arbeiten auch nicht nachvollziehen....

Okay, 5 Kinder gibt eine Kinderbeihilfe von 1000.- € aber die gibt`s auch nur alle 2 Monate, also eigendlich nur 500,-€ pro Monat

Das Kinderbetreuungsgeld gibts auch, aber bei der Einkommensabhängigen Variante gibt es max. 80% der Letztbezugs und ich kenne nicht viele Frauen, die 2500.- € netto verdient haben, daß sie die max. 2000.-€ Karenzgeld bekommen
Und bei den pauschalen Varianten ist je nach Dauer von 12-30 Monate max. zw. 1000€ und 436€ möglich.
Nachzulesen unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html
Selbst wenn nun eine Frau alle 10 Monate ein weiteres Kind bekommt, wird das Karenzgeld auch nicht mehr, sondern die Dauer der Karenz verlängert sich um die gewählte Anzahl der Monate.
Somit bekommt eine Hausfrau mit 5 Kindern bestenfalls 1000€ Karenzgeld (bei der 12+2 Monate-Variante) oder eben 80% des Letzteinkommens, daß jedoch bei einer Hausfrau 0 beträgt.

Dann gibts noch die Mindestsicherung mit 580€/Person + 209€ für jedes Kind, das macht bei unserer 7-köpfigen Familie also 2205€.
Nachzulesen unter http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/
Davon wird jedoch das Arbeitslosengeld, Kinderbetreungsgeld, Privatvermögen sowie andere Zuschüsse und Beihilfen in Abzug gebracht, also bleiben überschlagsmässig gerechnet max. die 2200€ über.

Davon muß jedoch auch die Miete bezahlt werden, da ein Teil der Mindestsicherung zur Deckung des Wohnbedarfs zweckgebunden ist.

Wenn mir also bitte einer erklären könnte, wie kleiner_muk auf 4000€ kommt?
 
Möglicherweise Daumen mal Pi?
:)
:hmm: :schulterzuck:
Ausserdem reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld, wenn die Karenz ausläuft... was bleibt ist einzig die Kinderbeihilfe und Mindestsicherung.
Und wenn ich mir anschau, was ich mit meinen 2 Kindern an Kosten im Monat habe, und das dann auf 5 Kinder hochrechne :shock:
Hut ab vor jeder Grossfamilie, die es schaffen mit mehr als 3 oder 4 Kindern über die Runden zu kommen :verneigung:
 
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Hut ab vor jeder Grossfamilie, die es schaffen mit mehr als 3 oder 4 Kindern über die Runden zu kommen

das stimmt, Du musst den Hut abnehmen, sonst glauben die rundendrehenden Türken-Machos mit den systembezahlten 5er BMWs, dass Du ein Jude bist, und auf die sind sie seit geraumer Zeit nicht gut zu sprechen
 
An wen und unter welchen Bedingungen?



Was kommt konkret zusammen? "Wird schon so sein" ist ein bißchen dürftig, um als Hass- und Neidgrund gelten zu können.

Bei mir wären es knapp 900.- / Monat an Miete und Betriebskosten ...

und es geht nicht um Hass und Neidgrund - Gleichstellung unserer *Armen* wäre schon mal ok - leider ist dem nicht annähernd so
 
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Gleichstellung unserer *Armen* wäre schon mal ok

bedenke auch, dass bei Erhalt der Mindestsicherung sehr viele Vorteile zum Tragen kommen, die man auch mitberücksichtigen sollte. Es gibt meines Wissens Mietzinsbeihilfe, der Selbstbehalt in den Apotheken fällt weg usw. Bei Erhalt von Sozialhilfe darf man nur kein Auto haben, somit werden die Kübeln auf irgendeinen Verwandten angemeldet, damit einerseits nichts mehr weggenommen werden kann (Privatkonkurse sind ja in Mode), andererseits man den protzigen Lebensstil weiterführen kann. Keine Arbeit, trotzdem Geld, herrliche Zustände für Menschen, die in Länder aufgewachsen sind, wo alles anders ist. Unsere Sozialschmarotzer kennen ja das Spiel, die anderen lernen es schnell.
 
Also wie man auf 4000 € kommt weiß ich nciht, aber eure BErechnung von 500€ usw. ist mehr als falsch....

Eine familie mit 5 Kindern bekommt monatlich:
5x 58,40 € Kinderabsetzbetrag
5x 105,4€ Familienbeihilfe
= 879 € monatlich

Weiters kann ein Kinderfreibetrag jährlich von 220 € pro Kind geltend gemacht werden, was bei 5 Kinder 1100 € sind, die eine steuerliche Bemessungsgrundlage mindern...
Eventuell könnte ein Alleinverdiener Absetzbetrag zustehen, der 464€ jährlich ausmacht...
Der Selbstbehalt bei den allgemeinen Belastungen sinkt auf ca. 4-5 %, was sioch steuerlich sehr wohl auswirken kann und die Topfsonderausgabenpaschaule wird von 2920 auf ca. 7300 erhöht...
Die Familie bekommt je nach ihrer wirtschafltichen (Not)Lage vom Magistrat bzw. Bezirkshauptmanschaft dei Möglichkeit Kleidung um mehrere Tausend € (ca. 4000 € bei der Größe der Familie) auf Staatskosten einzukaufen > Familie geht zu C&A "kauft" ein und bezahlt nicht sondern nimmt belegt bei C&A, dass Mag.bzw. Bh Kosten übernimmt...
Die Famile könnte eine Sozialwohnung bekommen, was bei Migranten gar nicht unüblich ist> in meinem frühere Block trugen die restlichen Mieter, die Mietkosten der "armen" türkischen Famile mit und wurden nur durch Zufall darauf aufmerksam gemacht,als sich die türkische Familie plötzlich gar nicht mehr so nett benahm und anch etlichen Rechtsstreitigkeiten schließlich die Wohnung aufgeben mußten da sich die restlichen Mieter auch weigerten weiter hin deren Kosten mitzutragen, was Anfangs kleinlaut von der Genossenschaft noch verlangt wurde...
diese Liste würde endlos dahingehen, wenn man über den Tellerrand blickt und überlegt, welche Möglichkeiten bei welchen Ämtern hier ausgeschöpft werden können...

Ich gehe bei meiner Überlegung rein von der Tatsache aus, dass die Familie 5 Kinder hat, sollten hie merhrer Faktoren eine Rolle spielen, dann ist der kleine Muk mit 4000 € ganz gut dabei (z.B.: Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, eventuell arbeite der Vater in Österreich und Kinder und Frau sind in Türkei > dann bekommt er aufs jahr gesehen gute 1000 € Steuern retour für sogenannte Familienheimfahrten, es können Kosten der Doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden,Sollte keiner Arbeiten, gibts Arbeitslosengeld, bzw. Notstandshilfe, usw.)

Also 4000€ im Monat sind locker drin, wenn es die Familie versteht zu "schmarotzen"
Seit bitte nicht so gutgläubig und denkt es sei alles eitel Wonne...dass ist es schon lange nicht mehr...ÖSterreich wird verarscht, ausgenutzt, abgezockt und das Sozialsystem solange ausgequetscht bis auf den letzten Tropfen!
Der Unterschied ist, dass wir unser Land lieben und hier bleiben, und die meißten Migranten lediglich auf dem Papier Österreicher sind,aber vom Herzen her immer Ihrer Heimat verbunden sind..von daher verlassen sie unser Land einfach wieder, wenn nix mehr zu holen ist, bzw. sie genug Schaden angerichtet haben, der meiner MEinung nicht mehr, oder nur schwer wieder gut zu amchen sein wird....Danke EU, Danke offene Grenzen, danke Regierung, danke Lobbyisten, danke all jenen die unser Land verkauft und verraten haben!
 
Tja....am Besten den Sozialstaat abschaffen, dann kann Keiner mehr schmarotzen.
Soziale Sicherheit ist eh für´n Arsch.
 
Dein Beitrag enthält eine Vielzahl an Fehlern. So unter anderem:

Eventuell könnte ein Alleinverdiener Absetzbetrag zustehen, der 464€ jährlich ausmacht...

Das ist ein Steuerabsetzbetrag und der wird nicht bar ausbezahlt.

Die Famile könnte eine Sozialwohnung bekommen, was bei Migranten gar nicht unüblich ist> in meinem frühere Block trugen die restlichen Mieter, die Mietkosten der "armen" türkischen Famile mit

Das ist Unsinn. Die Miete kann (weder rechtlich noch technisch) auf andere Mieter umgelegt werden.

eventuell arbeite der Vater in Österreich und Kinder und Frau sind in Türkei >

Halten sich Kinder dauerhaft im nicht EU Ausland auf gibts keine Kinderbeihilfe.
 
Uff...danke Bulsara...wollte schon 5 Kinder machen, damit ich auch 4000 € ohne Arbeiten bekomme.....
 
Dein Beitrag enthält eine Vielzahl an Fehlern. So unter anderem:



Das ist ein Steuerabsetzbetrag und der wird nicht bar ausbezahlt.



Das ist Unsinn. Die Miete kann (weder rechtlich noch technisch) auf andere Mieter umgelegt werden.



Halten sich Kinder dauerhaft im nicht EU Ausland auf gibts keine Kinderbeihilfe.

Ja is ja wurst ob es ein absetzbetrag ist...fakt ist, wenn sie den ausgelich machen, bekommen sie den Betrag von 464 € pro Jahr!

naja bzgl. der Miete:
Du mußt es ja wissen nicht?! ;)
wenn eine Wohnung als Sozialwohnung deklariert ist, dann zahlen die anderen Anteile dafür mit...das ist, bzw. war so.
Und rede nicht so gescheid daher, wenn du nix weißt! Wenn ich sage es war so bei uns,dann war es so..also misch dich nciht ein und unterstelle mir das ich lüge..Ich werde nicht was schreiben, wenn es nicht so war und Punkt.

Bzgl. der Familienbeihilfe hast du leider auch den Zonk gezogen *ähhhh* Familienbeihilfen wurden schon an Ägypten ausbezahlt...aber was schreibe ich, du weißt es ja eh wieder besser und unterstellst mir das ich lüge...
Selbst wenn es so wär, dass sie "nur" im EU Ausland bezahlt wird, genügt des auch, weil da österreich die 2. Höchstebeihilfen Zahlung leistet und wir von daher eh immer zu zahlen haben, bzw. die Familienbeihilfendifferenz zu dem Mitgliedsstaat auffüllen müssen...Aber sie wird auch ins Drittland bezahlt...is Fakt.

So und nun bitte nur mehr den Senf dazugeben, wenn ich nach nem Würstel rufe, weil sowas geht gar nicht, was du da abziehst..Leuten zu unterstelln, dass sie lügen und keine Ahnung von tuten und blasen haben hehehe
 
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So und nun bitte nur mehr den Senf dazugeben, wenn ich nach nem Würstel rufe, weil sowas geht gar nicht, was du da abziehst..Leuten zu unterstelln, dass sie lügen und keine Ahnung von tuten und blasen haben hehehe

Ich unterstell gar nix, die von mir aufgezeigten Fehler sind nun mal Fakten, die lassen sich leicht verifizieren.

Im übrigen, wenn man so viel verdient, dass man dem AVAB nutzen kann, fallen ein guter Teil der Sozialleistungen weg.
 
So und nun bitte nur mehr den Senf dazugeben, wenn ich nach nem Würstel rufe, weil sowas geht gar nicht, was du da abziehst..Leuten zu unterstelln, dass sie lügen und keine Ahnung von tuten und blasen haben hehehe

Na sag mal, hast Du noch alle beinander ? Würdest Du bitte mal als neuer user die Forenregeln lesen ?
 
So und nun bitte nur mehr den Senf dazugeben, wenn ich nach nem Würstel rufe, weil sowas geht gar nicht, was du da abziehst..Leuten zu unterstelln, dass sie lügen und keine Ahnung von tuten und blasen haben hehehe
Du hast mi zwar net gerufen,aber wenn du keinen Gegenwind verträgst,oder eine Richtigstellung deinen Adrenalinspiegel so anhebt,das du ungut wirst,seh ich deinen Aufenthalt hier sehr begrenzt.
Du kannst tuten? :lol:
 
Du mußt es ja wissen nicht?! ;)
wenn eine Wohnung als Sozialwohnung deklariert ist, dann zahlen die anderen Anteile dafür mit...das ist, bzw. war so.
Und rede nicht so gescheid daher, wenn du nix weißt! Wenn ich sage es war so bei uns,dann war es so..also misch dich nciht ein und unterstelle mir das ich lüge..Ich werde nicht was schreiben, wenn es nicht so war und Punkt.


So und nun bitte nur mehr den Senf dazugeben, wenn ich nach nem Würstel rufe, weil sowas geht gar nicht, was du da abziehst..Leuten zu unterstelln, dass sie lügen und keine Ahnung von tuten und blasen haben hehehe

Da hat jemand einen Lehrgang in Diskussionskultur gemacht. Wo warst denn vor dem 26ten angemeldet?
 
Der Selbstbehalt bei den allgemeinen Belastungen sinkt auf ca. 4-5 %, was sioch steuerlich sehr wohl auswirken kann und die Topfsonderausgabenpaschaule wird von 2920 auf ca. 7300 erhöht...
Du zählst da Sachen zusammen, die zum Teil gegenläufig sind. Von Sonderausgaben profitiert man umso mehr, je höher das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz ist. Wenn man keine Steuern zahlt, hat man davon gar nichts. Wenn man aber ein so hohes Einkommen hat, dass man vom Sonderausgabenpauschale profitiert, dann werden die meisten der von dir genannten Sozialleistungen wegfallen.
Man kann das also nicht einfach alles zusammenrechnen.
 
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... Von Sonderausgaben profitiert man umso mehr, je höher das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz ist. ...

Diese Aussage stimmt nur bedingt, nämlich insofern, als man sich ab einer bestimmten Einkommensgrenze die Sonderausgaben "aufzeichnen" kann. Wohl auch nicht ganz gerecht, oder?
 
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