Rauchverbot in den Lokalen

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...:nono: ... Erzeugung und Verkauf verbieten ;) ...daunn werden wir olle 100 joahr :D :lalala:
wir haben in der Firma 8m über uns an Hochspannungsmasten bekommen ....
Da kannst mal zusehen wie auf einmal alle Kopfweh kriegen .... hörst sogar summen den Scheiß im Winter.

Wär i nit den ganzen Tag draußen, ich würd mir das nicht antuen ...
 
Und wenn der Wirt in seinem Lokal keine Ausländer, Asylanten, Linke oder Rechte, Männer oder Frauen haben will soll er es sich auch aussuchen dürfen?

Du machst mich neugierig: darf ein Wirt bestimmte Gruppen als unerwünscht erklären oder einfach nicht bedienen? Da gibt es doch Lokale, die keine FPÖ-Anhänger bedienen wollen, wie ist die Rechtslage?
 
wir haben in der Firma 8m über uns an Hochspannungsmasten bekommen ....
Da kannst mal zusehen wie auf einmal alle Kopfweh kriegen .... hörst sogar summen den Scheiß im Winter.

Wär i nit den ganzen Tag draußen, ich würd mir das nicht antuen ...

Du bist ok, in deinem Hirn summt nur die Melodie von Tetris... :rofl:
 
Du machst mich neugierig: darf ein Wirt bestimmte Gruppen als unerwünscht erklären
ich denke: ja. In der Gastronomie gibt's sicher keinen Kontraktionszwang. Somit kann der Wirt entscheiden, wen er als Gast akzeptiert und wen nicht.
Möglicherweise können Rechtskundige noch genaueres dazu sagen.
 

Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.

Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.

Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.
Gastronomie und Hausrecht - Hausverbot - Lokalverbot | Rechtsberatung |
 
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