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Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.
Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.
Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.
Gastronomie und Hausrecht - Hausverbot - Lokalverbot | Rechtsberatung |
mag sein, aber das nichtraucherschutzgesetz gibt es seit 2001, gemeint am arbeitsplatz, ergo für die angestellten in der bude