Rauchverbot in Nachtclubs

Das ab 1.11. geltende Rauchverbot wirft für Nachtclubs unter anderem folgendes Dilemma auf:
Müssen in Zukunft die SW´s aus den Clubs vor die Tür gehen und auf der Straße rauchen?

Meines Wissens rauchen da so ziemlich alle SW`s. Wenn dann in den Lokalen nicht me´hr geraucht werden darf, müssten sie vor die Tür gehen. Vor der Tür dürfen aber SW´s nicht mehr stehen - denn aufgrund Ihres outfits wird sofort Straßenprostitution vermutet. Bin schon sehr negierig, wie das gehandhabt wird. Wie ist eure Meinung dazu?

Ich (wir) rauchen gerne. Lieber tät ich überall rauchen dürfen, aber ich verstehe und respektiere den Nichtraucher-schutz.
Meines Wissens geht das Gesetz nicht über die Gastro, sondern den Jugendschutz.
In Deutschland darf man drinnen qualmen wo Eintritt ab 18 j. ist, und keine Speisen verzehrt werden.
Denke da wird es für Clubs, Puffs, etc Schlupflöcher geben.
 
bei rauchen gehts um zeit verbringen, weil sonst werden die leute unruhig oder wissen nicht was zu tun sobald der alkohol wirkt oder mit wem oder was zu reden.

kam um zu trinken, kam um mit leuten beisammen zu sein, raucht aber stattdessen weil die leute die falschen oder keine entsprechenden dort

statt einen ausweg zu finden wird eine geraucht.

der ausweg wäre woanders rauchen oder ein anderes lokal besuchen mit dem vorteil schon etwas betrunken zu sein und der weg darum nicht so fad sein kann.

gegen unruhe würde kannabis helfen, was jedoch noch verboten ist.
 
leute die joints rauchen die wirken, etwa 30 minuten bis sogar 2stunden lang kein dringliches verlangen nach rauchen verspüren

und eine oder zwei zwischendurch ist ja sicherlich irgendwo in der Nähe möglich.
 
Die Forumsgemeinde dürfte in dieser Frage gespalten sein. Wie auch immer man zu diesem Gestz steht, ablehnened oder befürwortend, wird es jedenfalls interessant, wenn vor einem Puff sowohl die SW´s als auch die Gäste auf der Straße stehen sollen. Das könnte bei Rotlichtballungszonen wie zb am Gürtel wieder zu Verkehrsstau führen. Der Ö3 Verkehrsfunk wird durchsagen: Stau am Gürtel wegen gaffender Autofahrer, die den rauchenden BarbesucherInnen zusehen.

Vielleicht wird es aber für die einschlägigen Lokale sogar den Vorteil bieten, dass man ohne das Lokal betreten zu müssen, sieht wie die Damen dort aussehen.
 
am Zimmer ist es auch verboten ?

Kann mir nicht vorstellen, dass sich da alle dran halten, darauf wird es hinauslaufen denn wie oft wird dort wegen dem Rauchverbot kontrolliert werden ? Eher selten vermutlich .
dort wird nicht kontrolliert, obwohl es die Kontrollore gerne hätten, auf Staatskosten ins Puff, das wär schon was :D
 
Weil wenn sich ein Mensch betrinkt ich dadurch keine gesundheitlichen ( wenn er so nicht ein Auto fährt) oder momentane Beeinträchtigungen( stinkendes Haar...Kleidung...Kopfweh ect. ) habe.

Niemand wird gezwungen in ein bestimmtes Lokal zu gehen - und es ist auch kein Menschenrecht, alle Arten von Lokalen besuchen zu dürfen.
Es gibt ja ein durchaus breites ANgebot - Raucher/Nichtraucherlokale - so könnte sich ja jeder "seinen Wirt'n" aussuchen.
Diese Möglichkeit wurde leider gänzlich unbetrachtet gelassen.

Ich bin auch gespannt, wie sich das fortsetzen wird - v.a. wieviele Anzeigen wegen Ruhestörung durch Rauchen vor den Lokalen erfolgen werden.

Ich empfinde diese Regelung als massiven Einschnitt in die Rechte der persönlichen Freiheit.
Die Gastronomen können nicht mehr frei entscheiden und deren Gäste ebenso nicht.
Sowas passt mir nicht. Niemand wurde und wird gezwungen in ein Raucherlokal zu gehen.
Es gibt genügend Alternativen.
 
Hi,

Es gibt ja ein durchaus breites ANgebot - Raucher/Nichtraucherlokale - so könnte sich ja jeder "seinen Wirt'n" aussuchen.
Diese Möglichkeit wurde leider gänzlich unbetrachtet gelassen.

doch, diese Möglichkeit gibt es seit langem. Das Problem ist, dass die Nichtraucher den Rauchern nachlaufen in die Raucherbereiche ... offenbar ist es bei den Rauchern lustiger ... ;)


Man hätte das anders besser lösen können, mit einem einfachen Nichtraucherverbot! Also wenn jeder Nichtraucher, der in einem Raucherbereich erwischt wird, 100 Euro Strafe zahlen muss ....

;)

LG Tom
 
naja ab 1.nov ist halt rauchverbot
aber wir sind ja in österreich heute ja morgen nein dzwischen durch malschauen
da ist das letzte wort sicher noch nicht gesprochen
 
Niemand wird gezwungen in ein bestimmtes Lokal zu gehen - und es ist auch kein Menschenrecht, alle Arten von Lokalen besuchen zu dürfen.
Es gibt ja ein durchaus breites ANgebot - Raucher/Nichtraucherlokale - so könnte sich ja jeder "seinen Wirt'n" aussuchen.
Diese Möglichkeit wurde leider gänzlich unbetrachtet gelassen.

Ich bin auch gespannt, wie sich das fortsetzen wird - v.a. wieviele Anzeigen wegen Ruhestörung durch Rauchen vor den Lokalen erfolgen werden.

Ich empfinde diese Regelung als massiven Einschnitt in die Rechte der persönlichen Freiheit.
Die Gastronomen können nicht mehr frei entscheiden und deren Gäste ebenso nicht.
Sowas passt mir nicht. Niemand wurde und wird gezwungen in ein Raucherlokal zu gehen.
Es gibt genügend Alternativen.

Du hast natürlich recht.

Wenn ich ausgehe mokiere ich mich nicht über den Rauch, sondern akzeptiere.
Ich habe betreffend dem TE nur geantwortet auf das Totschlag Argument " baldiges Alkoholverbot"... und ihm geantwortet das der Suff des Anderen mich und meine Gesundheit nicht beeinträchtigt.

Was mich aber schon ärgert, wenn ich im Nichtraucherbereich in Speiselokalen sitze....zur Pipi Box muss und da gezwungen bin durch den Raucherbeteich dorthin zu gelangen.
Ich habe mich noch nie bei dem Besuch eines Stammis beschwert betreffend Raucher/ Nichtraucher....
Auch bin ich unkompliziert beim ausgehen.

Was ich mir gerade von DIR erwartet hätte mein Posting zu hinterfragen, BEVOR du mich maßregelst.
 
Da ich noch nie geraucht habe ist es mir wurscht bzw hab ich da gar keine Meinung.
 
Die gesetzliche Regelung ist klar:
kein Rauchen mehr in der Gastronomie mit mit 1.11.

Es ist vollkommen egal ob man ein Lokal erst ab 18 betreten darf oder ob es als Club/Bar geführt wird.

Der Begriff "Swingerclub" existiert nicht im Gastronomiegewerbe, Swingerclubs sind rein rechtlich am ehesten den "Bars" zuzuorden, die ebenfalls nicht vom Rauchverbot ausgenommen sein werden.

edit
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

warum liest sich niemand das Gesetz durch?


Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden, sowie in Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abhalten. Es ist dabei unbeachtlich, ob der Zutritt nur auf einen im Vorhinein bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Darüber hinaus gilt Rauchverbot für Vereine dann, wenn durch die Vereinsaktivitäten eine Umgehung der Bestimmungen gemäß Abs. 1 oder 2 erfolgt.

Also auch in Vereinen herrscht Rauchverbot. Auch als Vereine geführte SC.

LG Tom

PS: Quelle: § 12 RIS - Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.10.2019
 
Es steht auch ausdrücklich im Gesetz drinnen. Man hat was gelernt aus dem diesbezüglichen deutschen Chaos.

Übrigens streiten grad die JuristInnen, ob das Rauchverbot auch für Gastgärten gilt. Die Mehrheit ist im Moment dafür. Wird wohl ausjudiziert werden müssen.

Last euch nicht alles gefallen ,
sonst geht es wie in D ,da sind 50% von der "normalen" Gastronomie geschlossen !! :mad:

In den Nachtclubs spinnen sie auch schon mit Kontrollen ,
nur bei MC`s ist das anders , da müßte jedes mal eine Hundertschaft kommen zur Kontrolle !!:D

Demokratie ist ,
wenn es der Wirt/Betreiber selbst bestimmt !
 
§12 (3)
Asche über mein Haupt, ich hatte das Gesetz nicht gelesen sondern diese Info (ungeprüft) weitergegeben.
Danke Tom!:up:

Ich hab die Falschinfo aus meinem Beitrag entfernt
 
Hi,

Wie gesagt, ich bin der Meinung, daß das Rauchverbot jetzt schon in Gastgärten gilt, wo gegessen wird. Es gibt JuristInnen, die sehen das anders. Wird schließlich den Gerichtsweg gehen.

das Gesetz sagt:

Rauchverbot gilt in Räumen für ... die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken sowie die in Gastronomiebetrieben für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche, ausgenommen Freiflächen

wie man meint, ein Gastgarten wäre keine Freifläche erschließt sich mir nun nicht.

LG Tom
 
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