Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Super danke, hab ich eh schon a bisserl vermutet.
Greencheck-App - was ist es dann da, wenn ich es überprüfe?

Gelöst.
Gibt´s net, hab bei der AGES angerufen.
Aber oag, weil so selten ist das wieder auch nimmer.
 
Sie tragen Dir Deinen PCR-Test nicht jedes Mal in die App-Datenbasis ein, auch weil sie nicht wissen, ob Du ihn fuer eine 48- oder 72h-Umgebnung brauchst.
 
Sie tragen Dir Deinen PCR-Test nicht jedes Mal in die App-Datenbasis ein, auch weil sie nicht wissen, ob Du ihn fuer eine 48- oder 72h-Umgebnung brauchst.
Du ohja, 2,5 z.B. bei einem Ungeimpften kann ich z.B. testen und krieg das grüne Hakerl beim Test anhalten.
Mein eigenes PCR-Dings, geht auch, Impfzertifikat sowieso.
Jetzt gehen mir schon langsam die Probanden aus. :D
Na, eh alles leiwand, ich raunz eh net, hechle halt immer brav hinterher. :D

Danke, ich wusste, dass hier die Checker daheim sind.
ähm....im Gegensatz zu so manchen öffentlichen Hotlines....auch da kein Geraunze, ich glaub ja, dass sich alle Mitarbeiter sehr bemühen......aber.....seufz......
 
Frage:
Wie heißt das wenn folgendes gefordert ist in Kurzbezeichnung in Österreich:

Geimpft UND PCR-Test

Was für "G"s sind das?
Ich find´s nicht.
Hi @Mitglied #247512 !
Schön, Dich im Forum wieder mal zu 'sehen! :bussal::zweisam:

Soweit ich das überblicke - wird in einigen Einrichtungen wie Kino (in Wien) generell ein gültiger PCR-Test verlangt ....
Zumindest wenn bisher erst eine Erstimpfung erfolgt ist, wird ergänzend ein gültiger PCR-Test verlangt, da ja der Impfschutz erst nach 4-6 Wochen eintritt....

Die Situation in Österreich ist mittlerweile recht divers geworden - entsprechend kompliziert und mühsam werden die Regelungen. Denn möglichst vielen soll Recht getan...

Bei uns wird am Arbeitsplatz kontrolliert (von beauftragten und bevollmächtigen Securities - männliche und weibliche) - und es gelten teils noch strengere Regeln als zur Zeit in Wien. Für mich ändert sich kaum etwas..
... es ist fast auf den Tag genau ein Jahr her, dass wir in wochenlange Lockdowns getaumelt sind.... so sieht es zur Zeit fast wieder aus. Ein Teil davon geht auf die sogenannte Delta-Variante zurück - ein Teil auf das weit verbreitete Unverständnis und Nicht-Akzeptanz in der Gesellschaft - und erheblicher Anteil vor allem auf die Regierungs"arbeit" ...
Da glauben offenbar noch immer nicht wenige, dass man mit Vogel-Strauß-Politik diverse Interessen 'schützen' kann.... ?! ;)
 
Ich trage hier nicht zu einer Verwaesserung bei und schreibe daher nicht, dass ich grad (fake oder nicht?) ein Facebook-Posting in Kopie bekommen habe, dass Kavallerist Kickl selbst einen - ich trau mich's gar nicht sagen - positiven ... na ja PCR- ... abgeliefert ...
(Aber der ist vermutlich von einem hochfliegenden Flugzeug verunreinigt worden ...)

Faktencheck überlass ich anderen.
Screenshot_20211115_134322.jpg
 
@Mitglied #475094 und weitere - fairerweise muss man festhalten, dass er offenbar testen gegangen ist und sich nun an die Quarantäne hält oder halten will.
Ich habe mehrere Bekannte, die keinen Vektor-Impfstoff wollen und (mehrheitlich) auf den Totimpfstoff warten (oder ihn im Ausland verimpfen lassen) - aber sie gehen regelmäßig testen. Das verhindert zwar keine Infektion unterbricht aber die Infektionsketten.

Wie heute im Mittagsjournal zu hören war - die sind kaum mehr rückverfolgbar. Und die Test-Labors gehen offenbar in Massen eingesandte Tests unter.
Noch dazu - so lange gibt es PCR als Methode in Labors nun auch noch wieder nicht....
 
Ich trage hier nicht zu einer Verwaesserung bei und schreibe daher nicht, dass ich grad (fake oder nicht?) ein Facebook-Posting in Kopie bekommen habe, dass Kavallerist Kickl selbst einen - ich trau mich's gar nicht sagen - positiven ... na ja PCR- ... abgeliefert ...
(Aber der ist vermutlich von einem hochfliegenden Flugzeug verunreinigt worden ...)

Faktencheck überlass ich anderen.
Anhang anzeigen 9570029
Scheint zu stimmen, erste Zeitungen berichten schon unter Bezugnahme auf seine FB-Seite
 
Rechtliche Begruendung zur 5. SchuMaV hier.

Ein paar Anmerkungen:

Erstaunlich (oder auch nicht) ist, dass fuer Non-Impfs das Abholen von bestellten Waren nicht nur aus dem Gasthaus erlaubt ist (was ja ohnehin unter die Deckung eines Grundbeduerfnisses fiele), sondern aus allen Handelsbetrieben (und Kultureinrichtungen - zB bestellte Tickets). (Par 2(1)8 mit seinem Verweis auf Par 5(2), wo alle auch den Non-Impfs erlaubten Geschaeftsbetretungen angefuehrt sind, darunter auch in Z 21 die Abholung)
"Ja, ich bin auf dem Heimweg vom Jupiter-Markt im Wolgazentrum, wo ich einen bestellten Memory Stick abholen wollte." - "Ja, und wo ist der?" - "Der war nicht nicht da." - "Haben Sie die Bestellbestaetigung?" - "Die hab ich vor lauter Aerger weggeworfen."

Oe24 schreibt (in der Print-Ausgabe von heute frueh), dass Take-Away vom Gasthaus nur bis 19 Uhr erlaubt ist. Ich find das weder in der VO noch in der RB. Wenn das jemand wo bestaetigt findet, bitte um Hinweis. (ein Tipp: die Suche nach der Zeichenkette "19" ergibt relativ viele Resultate)
 
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Zwei Anmerkungen zur Kommunikation, nicht als "Entschuldigung" - ich finde auch, dass "die Politik" da unglaublich murkst - aber ...

1. und eigentlich nur mehr von historischem Interesse
Nach meiner Erinnerung (und ich such jetzt auch nicht herum, zumal ich eh auch nur Transkripte und Berichte finden wuerde) hat BK Schalli vor ein paar Tagen auf die Frage "Und kommt jetzt dann der Non-Impf-LD fuer alle Laender?" sinngemaess gesagt "Wir werden und zusammensetzen. Ich moechte / Wir moechten das fuer das gesamte Bundesgebiet einfuehren."
GesMin Muecki hat auf dieselbe Frage (sinngemaess) geantwortet "Fuer OOe und Sbg kommt das, und wir setzten uns am Freitag/Sonntag zusammen und werden sehen, was da herauskommt." Vielleicht regierungsintern ungeschickt aber letztlich wohl ehrlich von beiden: Schalli hat sich das "gewuenscht" (i.e. seine Position am Beginn der Gespraeche mit den Laendern dargelegt) und Muecki war vorsichtig genug, es nicht zu frueh zu bestaetigen.

2. Es herrscht ein Kommunikations-/Interpretationskrampf mit dem Begriff "Nachtgastronomie".
  • Da gibt es einmal den Par 6(2) der 5. SchuMaV
    • "Der Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale, darf Kunden zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis vorweisen."
    • Das beschreibt mehr als die oft erst in der Nacht aufsperrenden Discos und Clubs.*)
.*) Aus der RB der 3. MassnV: Um irrige Auslegungen dahingehend zu vermeiden, dass die Qualifikation als Betriebsstätte gemäß § 5 Abs. 2 von der Tageszeit abhängen könnte, wird die Bezeichnung „Einrichtungen der Nachtgastronomie“ gestrichen. Weiters wird klargestellt, dass auch Après-Ski-Lokale von § 5 Abs. 2 erfasst sind.
  • Und andererseits gibt es Gedanken zur "Schliessung der Nachtgastronomie"
    • Wenn diese Schliessung zB mittels Sperrstunde um 22 Uhr oder einer naechtlichen Ausgangssperre fuer alle erreicht werden soll, dann heisst das, dass zB Huettengaudi vom Nachmittag bis 22 Uhr erlaubt bleibt (das reicht, um ...). In OOe und Sbg allerdings nur mit Einschraenkungen.
    • Andererseits trifft dies, ueber die "echte Nachtgastronomie", auch alles Restaurants, die sonst laenger offen haetten.
    • Wenn dies ueber ein Betretungsverbot fuer die im Par 6(2) beschriebenen Betriebsstaetten erreicht werden sollte, hielte ich das unter Umstaenden fuer unfair (sowohl im umgamgssprachlichen als auch im verfassungsrechtlichen Sinn), weil es evtl dem Huettenbetreiber (wenn sein Etablissement einen Apres-Ski-Stadl-Ruf hat) die Chance naehme, in gesitteter, nicht durchmischter Form Speisen und Getraenke anzubieten (ohne mit 110 Phon "Hey, Baby!" zu spoielen).
 
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