Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ab Montag nur noch 2-G in Gastro und Co.

die zahlen explodieren, wir haben 2000 patienten wegen einer krankheit im spital davon 1500 weil die menschen von ihren recht gebrauch machen sich nicht impfen zu lassen. die regierung hat allen ermoeglicht weiter arbeiten zu gehen durch 3g und versucht das infektionsgeschehen durch 2g bei freizeitaktivitaeten einzuschraenken. ich glaub wenn ich in der regierung waere wuerd mir auch ned mehr einfallen als das.
 
War auch die Frage heute in der ZiB2:
Gäste in Gastronomie und Touristik mit 2G, aber Personal weiterhin mit 2,5 oder 3G - macht das Sinn? Die Antwort des Epidemiologen war eher ausweichend, höflich, bestenfalls "pragmatisch".
Knee-jerk reaction:

Screenshot_20211105_234734.jpg
Da gibt's doch so ein emoticon :ko..en: (aber ohne deepthroat davor)
 
Und spät freitagabends noch:
Vorarlberg ab 8. November Vbg LGBl 60/2021 - Landes-COVID-19-Maßnahmenverordnung
  • FFP2-Pflicht in allen Geschäften
... und die neue, umfangreiche (und deshalb jetzt, zu nächtlicher Stunde, noch nicht genauer behandelte) zweite VO in Oberösterreich ab 8. November OÖ LGBl 113/2021 - 2. Oö. COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021
In dieser eine rechtstechnisch interessante Bestimmung: Screenshot_20211106_003601.jpg
Soweit, so gut, das kennen wir. Aber dann ... Par 13(3) ...

Screenshot_20211106_003801.jpg
Elegant, oder?
(Das ist keine Aussage, dass oder ob das "so geht"; mir gfallts halt.)
 
Die Steirer sind fleißig (sie arbeiten auch am Wochenende) und ihrer Zeit voraus und haben ihre LandesVO 99/2021 heute mit (angeblich) Wirkung ab heute wieder aufgehoben (siehe Stmk LGBl 100/2021).

Die Tiroler Landes VO wird (vernuenftigerweise mit Wirkung ab morgen) mit Tir LGBl 147/2021 aufgehoben.
(Aber nicht alle in Tirol sind so wochenend-fleissig; die Impfzentren waren heute geschlossen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bundes-Verordnung ist da:
2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
BGBl II 459/2021

Wenn ich mich nicht irre, wird für den Zugang zu Freizeiteinrichtungen (also auch Prost-Lokalen nicht auf 2G verschärft. Achtung natürlich bei Prost-Lokalen (mit ausgeübter oder auch nicht ausgeübter Gastro-Lizenz).
Grosser Disclaimer ... kann durchaus sein, dass ich blind bin.
Ja, sorry, ich war blind. Auch im Par 8(2) wird "3G" durch "2G" ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, muss gleich zum Augenarzt, hätte das nie gefunden - DANKE @Mitglied #475094 für das Herausklamüsern.

Mein Vorschlag für "Unwort des Jahres":
Zeichenfolge ;)
 
Nachzureichen ist die Rechtliche Begründung zur jüngsten Novelle.

Interessant finde ich folgenden Absatz - ob der auf die im Studio "selbständig" anwesenden Damen zutrifft? Die "Gästinnen" im Saunaclub? Die Mieterinnen im Laufhaus?

IMG_20211110_065443.jpg
 
Nebenfront ...

Die 3.MassnVO gilt ja ausdrücklich nicht "für Zusammenkünfte zur Religionsausübung" (Par 19(1) Z 7).
Die (katholische) Österreichische Bischofskonferenz hat jetzt die neue Rahmenordnung für Gottesdienstfeiern erlassen. Sie gilt ab Samstag, dem 13.11. In einem ORF-Beitrag wird die Rahmenordnung recht uebersichtlich dargestellt; er enthaelt auch einen Link zum Originaltext.

Kirchenbesuche ausserhalb von Zusammenkuenften (Gottesdiensten) unterliegen den "weltlichen" Regeln der VO (geschlossene oeffentliche Raeume - Disclaimer! - das ist nicht einheitliche Meinung),
ebenso die sonstige kirchliche Arbeit (Zusammenkuenfte, ausserschulische Jugendarbeit, ...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab sofort ist alles anders. Ab Montag Lockdown für Ungeimpfte.
 
Jetzt reißens den Ungeimpfen den Oasch auf. Irgendeinen Anreiz in die negative Richtung muss es ja geben. ;) Wer nicht hören will, muss fühlen.

Übrigens ein Danke an Herrn Schallenberg für die genau richtige Wortwahl: Die Zügel anziehen und ungemütlich werden sie es zu Weihnachten haben. Und nicht immer nur Larifari wie andere Politiker reden. Gefällt mir vom Schallenberg. Obwohl... Solch eine direkte Ansprache hätte ich von einem Diplomaten eigentlich nicht erwartet...
 
Ich möchte gerne noch etwas zu folgendem Posting sagen und erklären, warum ich ein "Gefällt mir" dafür vergab.

postings gelöscht. der thread heisst:

Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

bitte beim thema bleiben. eine generelle debatte zum thema pandemie werden wir hier nicht führen.
bitte diesen hinweis beachten - erspart das weitere löschen.

1.: Das Posting sticht in seiner Fettschrift sofort ins Auge.

2.: Der Inhalt des Postings wirkt neutral und ohne Vorurteile.

3.: Das Posting wurde freundlich, aber bestimmt verfasst.

Mir hat das echt gut gfalln und es handelt sich dabei um kein Einschleimen.

Es fällt mir sichtlich schwer, ständig beim Thema zu bleiben, da noch so viel Diskussionsbedarf zu COVID-19 bestehen würde (ohne sich dabei an die Gurgel zu gehen). Aber ich habe ein großes Verständnis dafür, wenn Offtopic-Beiträge abermals gelöscht werden.

Der Administrator hat hier das Hausrecht und dies gilt es zu berücksichtigen. Wir sind hier nur Gast (und dies dazu auch noch ohne Eintrittsgebühr). Ein Gast hat sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. ;)

Zum Thema:

Muss ich jetzt ab Montag im Osten Österreichs bei bibbernder Kälte wieder wie letztes Jahr die Nudln von meiner Freundin im Park mit ihr essen oder darf ich wenigstens wieder als Handwerker mit der Rohrzange getarnt während dem Lockdown unaufschiebbare Hilfe bei ihr leisten und das verstopfte Abflussrohr von Schamhaaren befreien?
 
Bevor in den naechsten Tagen die naechsten Reihen des Fleckerlteppichs geknuepft werden - oder auch nicht Fleckerln, lt BK - noch ein kurzer Ueberblick:
(in grossen Zuegen, daher jedenfalls be-disclaimert!)

Kaernten:
Die Landes-VO 74/2021 gilt weiter.
Sie beinhaltet FFP2 in allen Geschaeften sowie (ausser bei Zusammenkuenften) in Museen etc und Bibliotheken etc. Beides ist ohnehin auf Bundesebene auch schon vorgesehen.
Weiters gilt 2G in der sog. Nachtgastronomie und bei Zusammenkuenften > 500 TN ohne zugewiesene Sitzplaetze. Auch das ist auf Bundesebene bereits vorgeschrieben, bei den Zusammenkuenften sogar bereits ab 25 TN.

Oberoesterreich:
In OOe wurde mit Wirkung vom vergangenen Montag (8.11.) je eine zweite, verschaerfte Landes-VO 113/2021 nachgereicht. Sie gilt im Prinzip unbeschraenkt und hat - wie schon einmal erwaehnt - die interessante Formulierung, dass strengere Bundes-Bestimmungen (natuerlich) vorgehen.
Es gilt FFP2 in allen Geschaeften sowie (galt) 2,5G fuer Kunden beim Friseur (und :) anderen koerpernahen Dienstleistern). Letzteres ist bundes weit auf 2G verschaerft worden.
Ebenso fuehrte OOe 2,5G fuer die Gastronomie*), die Hotellerie, Freizeitbetriebe und Theater etc ein, bevor auch hier bundesweit 2G verordnet wurde. Fuer Besucher in Museen etc und Bibliotheken etc gilt FFP2-Pflicht.
*) Auch wenn dies nicht ausdruecklich dort steht, gelten wohl die Ausnahmen fuer die Sonderbetriebsarten der Gastronomie (Kantinen usw)​
Fuer Arbeitnehmer etc in Gastgewerbe, Hotellerie und Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Zusammenkuenften > 25 TN sollte ab 22.11. 2,5G gelten. Schauen wir einmal, was bis dahin die Bundesregeln sagen.
Die Bestimmungen fuer Altenheime etc und Krankenanstalten etc habe ich mir nicht im Detail angesehen.
Bei Zusammenkuenften > 25 TN soll 2,5G gelten (bundesweit inzwischen 2G), bei Zusammenkuenften > 500 2G (inzwischen auch bundesweit.
Eine neue Verordnung steht bevor.

Salzburg:

Die Salzburger Landes-VO betreffend FFP2-Pflicht in allen Geschaeften, beim Friseur etc und in Museen, Biblioteken etc wurde mit VO 84/2021 aufgehoben.
Update: 2. Sbg MaßnBeglVO Sbg LGBl 85/2021 mit einem absoluten Schmankerl in ihrem Par 7 Abs 2 ... :haha:.

Steiermark:
Die Stmk Landes-VO 99/2021 wurde durch die VO 100/2021 wieder aufgehoben.

Tirol:
Die Tiroler Landes-VO 145/2021 wurde durch die VO 147/2021 wieder aufgehoben.

Vorarlberg:
Update: Die Vbg Landes-VO 60/2021 wurde durch die VO 63/2021 wieder aufgehoben.


Wien:
(Ja, sorry, ich denk mir eh, dass das die Regeln sind, die die p.t. Leserschaft am meisten interssieren. Aber die Wiener Landes-VO ist an sich schon die umfangreichste und noch dazu durch die haeufigen Novellierungen recht unuebersichtlich ...)

Gestern, am 11.11. wurde bereits die insgesamt 7. Novelle zur Wiener MassnahmenBegleitVO Wr LGBl 51/2021 erlassen.
Die wichtigsten Aenderungen sind in diesem ORF-Artikel beschrieben. Einiges davon ist bereits seit heute Nacht in Kraft, anderes wird - teils parallel zum spaeteren Inkrafttreten der entsprechenden Bundesbestimmungen - erst spaeter gueltig. Zum Teil vollzieht diese 7. Novelle auch (nur) die Veraenderungen auf Bundesebene (zB Verkuerzung der Impfgeltung auf 270 Tage, Wegfall der Antikoerpertests, ...) nach.
Die Wiener VO gilt jetzt grundsaetzlich bis zum 11.Dezember.
Eine Anmerkung noch: Wenn in Wien von der Altersgrenze "12 Jahre" die Rede ist, scheint es sich generell (?) um 12 1/4 Jahren ("12 Jahre und drei Monate") zu handeln ... :fragezeichen:
Aktueller Stand per 12.11. (aber, wie gesagt, manches tritt verzoegert in Kraft) hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn sich bestimmt nicht alle nicht immer und nicht ueberall daran gehalten haben - und wenn die rechtliche Durchsetzung problematisch war/ist:
Warum wird eigentlich nicht die Idee des Abstandhaltens neu aufgebracht. Ich denke doch, dass in Geschaeften, bei Warteschlangen und teilweise auch ausserhalb der Stosszeiten in den Oeffis das Bewusstsein (teilweise) wieder geschaffen und ein gewisser Disziplin-Level geschaffen werden koennte.
In der Gastronomie (Tischabstaende), bei Veranstaltungen (freie Plaetze, Mosaikmuster, ...) waere das mAn durchaus machbar. Kaeme eh erst nach dem Ganslessen ... und die Firmenweihnachtsfeiern bekommen's hoffentlich rechtzeitig in den Griff.
 
Vorsicht, lass Euch durch diesen Absatz im ORF-Artikel nicht verwirren!
IMG_20211112_165741.jpg
Es geht hier um das Personal, nicht um die Besucher! Für Besucher gelten meist strengere Regeln.
 
Jetzt reißens den Ungeimpfen den Oasch auf. Irgendeinen Anreiz in die negative Richtung muss es ja geben. ;) Wer nicht hören will, muss fühlen.

Übrigens ein Danke an Herrn Schallenberg für die genau richtige Wortwahl: Die Zügel anziehen und ungemütlich werden sie es zu Weihnachten haben. Und nicht immer nur Larifari wie andere Politiker reden. Gefällt mir vom Schallenberg. Obwohl... Solch eine direkte Ansprache hätte ich von einem Diplomaten eigentlich nicht erwartet...

Ja. Nur die Test sollten noch kostenpflichtig werden... Das fehlt...
 
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