Bevor in den naechsten Tagen die naechsten Reihen des Fleckerlteppichs geknuepft werden - oder auch nicht Fleckerln, lt BK - noch ein kurzer Ueberblick:
(in grossen Zuegen, daher jedenfalls be-disclaimert!)
Kaernten:
Die Landes-VO 74/2021 gilt weiter.
Sie beinhaltet FFP2 in allen Geschaeften sowie (ausser bei Zusammenkuenften) in Museen etc und Bibliotheken etc. Beides ist ohnehin auf Bundesebene auch schon vorgesehen.
Weiters gilt 2G in der sog. Nachtgastronomie und bei Zusammenkuenften > 500 TN ohne zugewiesene Sitzplaetze. Auch das ist auf Bundesebene bereits vorgeschrieben, bei den Zusammenkuenften sogar bereits ab 25 TN.
Oberoesterreich:
In OOe wurde mit Wirkung vom vergangenen Montag (8.11.) je eine zweite, verschaerfte Landes-VO 113/2021 nachgereicht. Sie gilt im Prinzip unbeschraenkt und hat - wie schon einmal erwaehnt - die interessante Formulierung, dass strengere Bundes-Bestimmungen (natuerlich) vorgehen.
Es gilt FFP2 in allen Geschaeften sowie (galt) 2,5G fuer Kunden beim Friseur (und
anderen koerpernahen Dienstleistern). Letzteres ist bundes weit auf 2G verschaerft worden.
Ebenso fuehrte OOe 2,5G fuer die Gastronomie*), die Hotellerie, Freizeitbetriebe und Theater etc ein, bevor auch hier bundesweit 2G verordnet wurde. Fuer Besucher in Museen etc und Bibliotheken etc gilt FFP2-Pflicht.
*) Auch wenn dies nicht ausdruecklich dort steht, gelten wohl die Ausnahmen fuer die Sonderbetriebsarten der Gastronomie (Kantinen usw)
Fuer Arbeitnehmer etc in Gastgewerbe, Hotellerie und Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Zusammenkuenften > 25 TN sollte ab 22.11. 2,5G gelten. Schauen wir einmal, was bis dahin die Bundesregeln sagen.
Die Bestimmungen fuer Altenheime etc und Krankenanstalten etc habe ich mir nicht im Detail angesehen.
Bei Zusammenkuenften > 25 TN soll 2,5G gelten (bundesweit inzwischen 2G), bei Zusammenkuenften > 500 2G (inzwischen auch bundesweit.
Eine neue Verordnung steht bevor.
Salzburg:
Die Salzburger Landes-VO betreffend FFP2-Pflicht in allen Geschaeften, beim Friseur etc und in Museen, Biblioteken etc wurde mit VO 84/2021 aufgehoben.
Update: 2. Sbg MaßnBeglVO Sbg LGBl 85/2021 mit einem absoluten Schmankerl in ihrem Par 7 Abs 2 ... .
Steiermark:
Die Stmk Landes-VO 99/2021 wurde durch die VO 100/2021 wieder aufgehoben.
Tirol:
Die Tiroler Landes-VO 145/2021 wurde durch die VO 147/2021 wieder aufgehoben.
Vorarlberg:
Update: Die Vbg Landes-VO 60/2021 wurde durch die VO 63/2021 wieder aufgehoben.
Wien:
(Ja, sorry, ich denk mir eh, dass das die Regeln sind, die die p.t. Leserschaft am meisten interssieren. Aber die Wiener Landes-VO ist an sich schon die umfangreichste und noch dazu durch die haeufigen Novellierungen recht unuebersichtlich ...)
Gestern, am 11.11. wurde bereits die insgesamt
7. Novelle zur Wiener MassnahmenBegleitVO Wr LGBl 51/2021 erlassen.
Die wichtigsten Aenderungen sind in diesem
ORF-Artikel beschrieben. Einiges davon ist bereits seit heute Nacht in Kraft, anderes wird - teils parallel zum spaeteren Inkrafttreten der entsprechenden Bundesbestimmungen - erst spaeter gueltig. Zum Teil vollzieht diese 7. Novelle auch (nur) die Veraenderungen auf Bundesebene (zB Verkuerzung der Impfgeltung auf 270 Tage, Wegfall der Antikoerpertests, ...) nach.
Die Wiener VO gilt jetzt grundsaetzlich bis zum 11.Dezember.
Eine Anmerkung noch: Wenn in Wien von der Altersgrenze "12 Jahre" die Rede ist, scheint es sich generell (?) um 12 1/4 Jahren ("12 Jahre und drei Monate") zu handeln ...
Aktueller Stand per 12.11. (aber, wie gesagt, manches tritt verzoegert in Kraft)
hier.