Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Ja. Nur die Test sollten noch kostenpflichtig werden... Das fehlt...
Brennen wie ein Luster sollen sie die Tests, die Ungeimpften. Anders kann man ihnen nicht mehr beikommen.

Die Impfung ist eine rein persönliche Angelegenheit, sagen viele.

Nein, ist sie nicht. Die Impfung wurde auch zu einer gesellschaftlichen Angelegenheit zum Allgemeinwohl. Je mehr Sturschädln sich dagegen nur aus Prinzip wehren, desto strenger müssen die Zügel auch angezogen werden. ;)
 
Ehre wem Ehre gebührt : Archie deckt...... wenn ich den aktuellen Verordnungsstand wissen möchte, gehe ich ins Erotikforum und schaue unter Archie deckt nach
 
Archie deckt...... wenn ich den aktuellen Verordnungsstand wissen möchte, gehe ich ins Erotikforum und schaue unter Archie deckt nach
Danke Dir.
Wenn ich ...
  • einmal etwas nicht genug im Detail beschreibe, könnt Ihr mich allemal fragen; und ich werd mich redlich bemühen, Licht in die "Verworrdnungen" ( :mrgreen: © 2011nonesuch) zu bringen;
  • mich einmal irre oder etwas übersehe, bin ich für Anregungen und Korrekturen dankbar.
LG, 🏹

Das neue Register im Covid-Ordner ist schon angelegt. Die neue VO wird 5. SchuMaV heißen.
 
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Hier ist sie - mit ein paar ganz originellen Inhalten (mehr dazu morgen):
3. Oö. COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 - OOe LGBl 114/2021 (ab Montag)
Oberoesterreich:
(hier jetzt stand-alone besprochen, noch ohne zu wissen/beruecksichtigen, was davon heute Abend ohnehin (auch) bundesweit erlassen wird)
Gueltigkeit generell ab 15.11. bis 5. Dezember (Ausnahme: 2,5G fuer Personal in Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Freizeit - dort ab 5.12. bis auf weiteres bzw neue Regeln)
ORF-Bericht
  • Generell FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Raeumen, wenn dort auch nur eine haushaltsfremde Person anwesend ist; Ausnahme: privater Wohnbereich; Alternative: geeignete Schutzmassnahmen (das sind, wie wir wissen, hauptsaechlich Trennwaende)
  • In Ausflugsschiffen und bei Busreisen 2G+ (d.h. 2G plus FFP2-Maske)
  • In der Gastronomie:
    • Konsumation nur im Sitzen, an Verabreichungsplaetzen
    • nicht an der Bar/Theke
    • zwischen den Tischen 1 m Abstand oder Trennungen
    • bei Ankunft, Verlassen, Toilettengang FFP2-Maske und 1 m Abstand
    • am Imbisstand 2G
  • "Nachtgastronomie" geschlossen
  • in der Hotellerie FFP2-Maske (fuer Gaeste und Personal) in allen Gaengen, in der Lobby etc.
  • Zusammenkuenfte mit mehr als 25 TN sind generell untersagt mit folgenden Ausnahmen:
    • Es gelten alle Ausnahmen des Par 12(6) - privater Wohnbereich (nicht Schuppen), juristische Personen, notwendige Arbeitssitzungen im Betrieb, Organe juristischer Personen, Parteisitzungen etc
    • Vereinstaetigkeit, Erwachsenenbildung, Sportausuebende (nicht -zuschauer) - Maske und 1 m Abstand beim Ankommen, Herumgehen usw, ob Abstand zwischen Tischen ???
    • Jugendarbeit, Spitzen- und Berufssport (Zuschauer) nur mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Plaetzen
    • Theater siehe unten
  • Fach- und Pubikumsmessen sind untersagt.
  • 2G in allen Kultureinrichtungen (Museen etc und Theater etc)
  • Theater-, Kino usw-Vorfuehrungen nur in "fixen" (ganzjaehrig, regelmaessig bespielten), dafuer vorgesehenen Saelen mit fixen, zugewiesenen Plaetzen - beim Ankommen etc FFP2 und 1 m Abstand.
  • 2,5G fuer Zutritt von Personal in Gastgewerbe, Hotellerie, Freizeit- und Kulturbetrieben erst ab 5. Dezember
  • FFP2 am Arbeitsplatz, ausser wenn kein Kontakt zu anderen Personen oder Schutzmassnahmen (zB Trennwaende)
  • Auf Maerkten und Gelegenheitsmaerkten ist die Konsumation von Speisen und Getraenken untersagt und es herrscht FFP2-Pflicht.
  • Natuerlich gelten alle Ausnahmen (zB auch jene fuer Kinder und Jugendliche oder fuer religioese Zusammenkuenfte) der Bundes-VO.(Vermutlich waere nicht gemeint gewesen, dass die Uebergangsregelung am Arbeitsplatz (Maske statt 3G) auch gilt, das ist aber hinfaellig, weil diese Ausnahme ohnehin mit heute wegfaellt.)
Geschickt formuliert auch die Verweisung auf die derzeit geltende Bundes-VO bzw auf die inhaltlich gleichen Regeln der NachfolgeVO.
Und wieder die Klarstellung, dass etwaige strengere Bundesregeln das Landesrecht overrulen.

Gruss nach Linz (und danke fuer die verstaendliche Formulierung der VO),
🏹
 
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Nachtrag zur (2.) Salzburger VO:
Es ist ausdruecklich geschrieben, dass die Ausnahme des 19(4) Z1 der BundesVO ("Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht ... während der Konsumation von Speisen und Getränken") nur fuer die Konsumation von Speisen und antialkoholischen Getraenken gilt.

:D:unsure: Beim Alkoholkonsum muss man - wenn sie in der Situation vorgeschrieben ist - die Maske auf lassen (ausser an den Verabreichungsplaetzen in der Gastronomie). :saufen:
 
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Weil ich müde bin und schlafen gehen will, hab ich noch kurz in die Kristallkugel geblickt und gesehen, ...

Screenshot_20211114_220412.jpg
... dass die 5. SchutzmaßnahmenVO die Nummer BGBl II 465/2021 trägt.

Und die (2.) Wiener Maßnahmenbegleitverordnung 2021 wird die Nummer Wr LGBl 52/2021 haben.

Gute Nacht.
 
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Guten Morgen. Zur Info lest einmal hier:
Edit:
Anmerkung zu einem Bericht des Morgenjournals geloescht. calamos hat darauf geantwortet und ich dann in #2.073 auf seine berechtigte Anmerkung.
 
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Guten Morgen. Zur Info lest einmal hier:
Die soeben im Morgenjournal aufgestellte Behauptung, dass alle Oberösterreicher(innen) ständig ihren 2G Nachweis mit sich herumtragen müssen, finde ich so nicht im Landesgesetz. Aber vielleicht war das nur "symbolisch" gemeint, weil ja am Ziel vieler Wege dann 2G erforderlich ist.
.... des gilt laut Herrn BM f. I. N. für ganz Österreich - die Polizei kontrolliert jederzeit und jederperson.... gelegentlich zumindest. ;)
 
.... des gilt laut Herrn BM f. I. N. für ganz Österreich - die Polizei kontrolliert jederzeit und jederperson.... gelegentlich zumindest. ;)
Ja, hast Recht. Das gilt eh auf Bundesebene, weil sie ja generell den Ausgang von Non-Impfs kontrollieren (muessen). Es klang in der Frueh nur so, als ob das auf die LandesVO zurueckzufuehren waere.
 
Sehe ich das richtig, dass in Laufhäusern in Wien derzeit noch nicht 2G+ vorgeschrieben ist? Ich habe irgendwie den Überblick verloren.
 
Brennen wie ein Luster sollen sie die Tests, die Ungeimpften. Anders kann man ihnen nicht mehr beikommen.

Die Impfung ist eine rein persönliche Angelegenheit, sagen viele.

Nein, ist sie nicht. Die Impfung wurde auch zu einer gesellschaftlichen Angelegenheit zum Allgemeinwohl. Je mehr Sturschädln sich dagegen nur aus Prinzip wehren, desto strenger müssen die Zügel auch angezogen werden. ;)

Du hast wirklich schwere Probleme gell :haha::haha::haha::haha::haha::haha::haha:
 
WARUM kann man für "Fetzen", Zigaretten, Alkoholika und Ramsch aus den Euroshops Geld haben und nicht für einen Kostenbeitrag zur Aufrechterhaltung von Freiheit, Gesundheit und Leben?
Alternative wäre, den Ungeimpften einen Solidarbeitrag aufzubrummen, DIE verhaltenn sichn nämlich unsolidarisch!
Und hirnlos.
 
Frage:
Wie heißt das wenn folgendes gefordert ist in Kurzbezeichnung in Österreich:

Geimpft UND PCR-Test

Was für "G"s sind das?
Ich find´s nicht.
 
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