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Et voilà, die nächste Lockerung mittels 5. Novelle (VO 266/2020)
Disclaimer siehe hier: Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
Disclaimer siehe hier: Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
- Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht in Gebäuden und auf Märkten. Die Abstandsregel (1 m) bleibt draußen wie drinnen (für Kund(inn)en in Geschäften).
- Die Maskenpflicht bleibt in den Öffis und im Taxi.
- Die Maskenpflicht bleibt in Apotheken auf Kund(inn)en- und Bedienungsseite.
- Ist das (v.a. der Abstand) "auf Grund der Eigenart der Dienstleistung" nicht möglich > (andere) geeignete Schutzmaßnahmen (also zB beim Friseur doch Maske)
- Die Bestimmungen am Arbeitsplatz sind unverändert.
- In Kfz weiterhin nur 2 Personen pro Sitzreihe.
- Auch in Bädern usw auf VO-Niveau keine Maskenpflicht mehr (außer die Badeordnung weist darauf hin).
- Gastgewerbe:
- Sperrstunde auf 01.00h verlegt.
- Aufhebung der Besuchergruppen-Regelung im Gastgewerbe
- Wegfall der Maskenpflicht edit: für Gäste beim Betreten
- In Hotels Wegfall der Maskenpflicht in der Lobby und fürs Personal.
- Wegfall der Maskenpflicht im Innenbereich von Sportstätten. Bei Sportausübung bleibt im Prinzip 2-m-Abstand. Liegt ein Präventionskonzept vor, darf dieser jetzt auch im Inneren unterschritten werden.
- Wegfall der Maskenpflicht in Museen, Schaubergwerken (juhu!) usw sowie beim Betreten von Kirchen usw.
- Bei Demos ("Versammlungen nach dem VersammlungsG") jetzt dann Maskenpflicht, wenn der 1-m-Abstand nicht eingehalten werden kann (also: Abstand oder Maske); und der originelle Appell, mit Kundgebungsteilnehmern, die sich nicht dran halten sanft (mit "gelinderen Mitteln") umzugehen
- Fach- und Besuchermessen möglich mit COVID-Konzept, Abstand und Masken oder Plexiglas für die Standbetreuer
- Kinder-, Jugend-, Pfadfinder-, Ferienlager unter Auflagen möglich (COVID-Konzept, Gruppenaktivitäten nur bis 20 Personen, ...) kommt für meine Kinder zu spät ... alles abgesagt ... Dazu auch hier
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