Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Et voilà, die nächste Lockerung mittels 5. Novelle (VO 266/2020)
Disclaimer siehe hier: Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
  • Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht in Gebäuden und auf Märkten. Die Abstandsregel (1 m) bleibt draußen wie drinnen (für Kund(inn)en in Geschäften).
  • Die Maskenpflicht bleibt in den Öffis und im Taxi.
  • Die Maskenpflicht bleibt in Apotheken auf Kund(inn)en- und Bedienungsseite.
  • Ist das (v.a. der Abstand) "auf Grund der Eigenart der Dienstleistung" nicht möglich > (andere) geeignete Schutzmaßnahmen (also zB beim Friseur doch Maske)
  • Die Bestimmungen am Arbeitsplatz sind unverändert.
  • In Kfz weiterhin nur 2 Personen pro Sitzreihe.
  • Auch in Bädern usw auf VO-Niveau keine Maskenpflicht mehr (außer die Badeordnung weist darauf hin).
  • Gastgewerbe:
    • Sperrstunde auf 01.00h verlegt.
    • Aufhebung der Besuchergruppen-Regelung im Gastgewerbe
    • Wegfall der Maskenpflicht edit: für Gäste beim Betreten
  • In Hotels Wegfall der Maskenpflicht in der Lobby und fürs Personal.
  • Wegfall der Maskenpflicht im Innenbereich von Sportstätten. Bei Sportausübung bleibt im Prinzip 2-m-Abstand. Liegt ein Präventionskonzept vor, darf dieser jetzt auch im Inneren unterschritten werden.
  • Wegfall der Maskenpflicht in Museen, Schaubergwerken (juhu!) usw sowie beim Betreten von Kirchen usw.
  • Bei Demos ("Versammlungen nach dem VersammlungsG") jetzt dann Maskenpflicht, wenn der 1-m-Abstand nicht eingehalten werden kann (also: Abstand oder Maske); und der originelle Appell, mit Kundgebungsteilnehmern, die sich nicht dran halten sanft (mit "gelinderen Mitteln") umzugehen
  • Fach- und Besuchermessen möglich mit COVID-Konzept, Abstand und Masken oder Plexiglas für die Standbetreuer
  • Kinder-, Jugend-, Pfadfinder-, Ferienlager unter Auflagen möglich (COVID-Konzept, Gruppenaktivitäten nur bis 20 Personen, ...) :( kommt für meine Kinder zu spät ... alles abgesagt ... :( Dazu auch hier
Gilt alles ab Montag, 15.06.
 
Zuletzt bearbeitet:
Et voilà, die nächste Lockerung mittels 5. Novelle (VO 266/2020)
Disclaimer siehe hier: Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
  • Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht in Gebäuden und auf Märkten. Die Abstandsregel (1 m) bleibt draußen wie drinnen (für Kund(inn)en in Geschäften).
  • Die Maskenpflicht bleibt in den Öffis und im Taxi.
  • Die Maskenpflicht bleibt in Apotheken auf Kund(inn)en- und Bedienungsseite.
  • Ist das (v.a. der Abstand) "auf Grund der Eigenart der Dienstleistung" nicht möglich > (andere) geeignete Schutzmaßnahmen (also zB beim Friseur doch Maske)
  • Die Bestimmungen am Arbeitsplatz sind unverändert.
  • In Kfz weiterhin nur 2 Personen pro Sitzreihe.
  • Auch in Bädern usw auf VO-Niveau keine Maskenpflicht mehr (außer die Badeordnung weist darauf hin).
  • Gastgewerbe:
    • Sperrstunde auf 01.00h verlegt.
    • Aufhebung der Besuchergruppen-Regelung im Gastgewerbe
    • Wegfall der Maskenpflicht beim Betreten (und offenbar auch ganz fürs Personal)
  • In Hotels Wegfall der Maskenpflicht in der Lobby und fürs Personal.
  • Wegfall der Maskenpflicht im Innenbereich von Sportstätten. Bei Sportausübung bleibt im Prinzip 2-m-Abstand. Liegt ein Präventionskonzept vor, darf dieser jetzt auch im Inneren unterschritten werden.
  • Wegfall der Maskenpflicht in Museen, Schaubergwerken (juhu!) usw sowie beim Betreten von Kirchen usw.
  • Bei Demos ("Versammlungen nach dem VersammlungsG") jetzt dann Maskenpflicht, wenn der 1-m-Abstand nicht eingehalten werden kann (also: Abstand oder Maske); und der originelle Appell, mit Kundgebungsteilnehmern, die sich nicht dran halten sanft (mit "gelinderen Mitteln) umzugehen
  • Fach- und Besucher messen möglich mit COVID-Konzept, Abstand und Masken oder Plexiglas für die Standbetreuer
  • Kinder-, Jugend-, Pfadfinder-, Ferienlager unter Auflagen möglich (COVID-Konzept, Gruppenaktivitäten nur bis 20 Personen, ...) :( kommt für meine Kinder zu spät ... alles abgesagt ... :( Dazu auch hier
Gilt alles ab Montag, 15.06.
Das Personal braucht die Maske weiterhin ;)
 
Wie ja bereits in den Medien angekündigt, sind die Reiseeinschränkungen für Spanien mit Wirkung vom kommenden Sonntag gefallen (VO 269).
Das Landeverbot für Flugzeuge aus Spanien wurde aufgehoben, und Spanien wurde in die Liste der Länder aufgenommen, von wo die Einreise unbeschränkt möglich ist (siehe oben #197).
 
VO 283 von heute führt Reisebeschränkungen für Reisende aus dem Landkreis Gütersloh wieder ein (nicht aus dem daneben mit W).
 
Guten Morgen,
VO 287 ist die 6. Novelle zur COVID-19-Lockerungs-VO.

No news is good news.

Die angekündigte Freigabe der Betretung von Prostitutionseinrichtungen (ja, ich bleibe bei diesen Begriffen) tritt mit 1.Juli in Kraft. Und das nicht nur, "weil nichts anderes da steht", sondern es gibt sogar einen versteckten konkreten Hinweis:

IMG_20200630_061424.jpg

Die Absatzbezeichnung (1) kann entfallen, weil es ab 1.7. keinen Absatz 2 mehr gibt. Dieser enthielt nämlich in der bisherigen Fassung das Betretungsverbot.

IMG_20200630_061851.jpg

Zusammenfassung der sonstigen Änderungen folgt. Ganz interessant die Formulierung zur freiwilligen Hinterlassung von Kontaktdaten ... vielleicht kommt so etwas noch in der endgültigen Fassung der Empfehlungen für die Sexarbeit. Diese endgültige Fassung hab ich noch nicht gesehen. Hinweise sind willkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz interessant die Formulierung zur freiwilligen Hinterlassung von Kontaktdaten ...
Wenn es um die Volksgesundheit geht, dann ist Freiwilligkeit kein geeignetes Mittel. Die viel gepriesene Eigenverantwortung versagt nämlich dort, wo es nicht ausschließlich um die eigene Gesundheit geht.

Rein gefühlsmäßig würde ich den Schweizern wesentlich mehr Verantwortungsbewusstsein zutrauen als uns Österreichern. Aber jetzt, da das Nachtleben in der Schweiz zu einer Reihe von Infektionen geführt hat, stellt sich heraus, dass die Kontaktdaten vieler einfach falsch gewesen sind.

Die Clubbetreiber verlangen jetzt eine App - Pflicht für ihre Gäste!

Mehrere grössere Corona-Ausbrüche in der Schweiz sind auf Club- oder Barbesuche zurückzuführen. Lokalbetreiber wollen nun eine Corona-App-Pflicht einführen.


Als mögliche Massnahme sieht Salathé hingegen die ID-Pflicht. Ins gleiche Horn bläst auch Berufs-Kollege Marcel Tanner der gestern gegenüber Nau.ch sagte: «Eine ID-Pflicht würde Sinn ergeben, da die Leute sich dann wirklich verpflichtet fühlen ihre richtigen Kontaktdaten anzugeben».
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es um die Volksgesundheit geht, dann ist Freiwilligkeit keine geeignetes Mittel. Die viel gepriesene Eigenverantwortung versagt nämlich dort, wo es nicht ausschließlich um die eigene Gesundheit geht
das stimmt leider zu 100%.
Ich hielt es immer für ziemlich blauäugig und illusorisch, an die "Eigenverantwortung" der Menschen zu appellieren.
 
Gibt es da jetzt eigtl schon offizielle Regelungen, wie gearbeitet werden muss?
Von einem Studio im 10. hab ich gehört, dass der Chef sagte "Kein Küssen, Verkehr nur mit Schutz und von hinten, Blasen mit Schutz, Maske tragen".
Die Mädels sind aufgeregt einkaufen gegangen, weil sie müssen Masken für die Kunden zur Verfügung stellen und Desinfektionsmittel für die Hände bereithalten, sobald einer zur Tür rein kommt.

Aber ich weiß nicht, ob das offiziell ist oder nur die Vorsichtsmaßnahme von einem Studio.
Und mein Google Fu versagt da gerade, ich finde nur Berichte von vor über einem Monat, was nicht hilft.
 
Betrifft mich zwar nicht, aber ich halte das für ein Gerücht. Oder steht der Chef daneben und kontrolliert alle Aktivitäten?

Allgemein ist es unmöglich, zu kontrollieren, was hinter geschlossener Tür passiert.
Selbst wenn das offiziell würde, würd' sich eh fast keiner dran halten.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben