Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Gibt es da jetzt eigtl schon offizielle Regelungen, wie gearbeitet werden muss?
...
Aber ich weiß nicht, ob das offiziell ist oder nur die Vorsichtsmaßnahme von einem Studio.
Die Empfehlungen fuer die Sexarbeit in der endgueltigen Fassung sind hier.

Die - fuer mich - wichtigsten Aussagen:
(welche Praktiken und Stellungen jetzt als unverzichtbar, notwendig, möglich, abzulehnen, unvorstellbar, denkunmöglich gelten, das bleibt wohl wirklich der Eigenverantwortung überlassen ... wie übrigens in Österreich auch schon zuvor)

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... auf der Seite des Gesundheitsministeriums Coronavirus - Fachinformationen , unterhalb der Mitte, auch in sechs Fremdsprachen.
 
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Vielen Dank dafür!
Das ist mal was handfestes. Darin wird an vielen Stellen nur von "Empfehlung" und "soll" anstatt "muss" geredet, also wird sich nicht viel ändern, denke ich.

Im Verdachts- und Krankheitsfall mit anschließender Absonderung durch die Behörde
besteht Anspruch auf Entschädigung des Verdienstentgangs nach Epidemiegesetz.
Damit haben die betroffenen dann wenigstens Sicherheit, dass sie nicht wie zuvor bei Sophie Essenspakete holen müssen.
Außer, das wird wieder an die Steuernummer gekoppelt, die dürften ja doch viele nicht haben.
 
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Mit 1. Juli tritt also die 6. Novelle (VO 287) zur Lockerungsverordnung in Kraft. Ausser dem bereits besprochenen Wegfall des Betretungsverbots fuer Prostitutionseinrichtungen brachte sie folgende Aenderungen:
Siehe dazu auch Sicherheitsmaßnahmen werden weiter zurückgenommen *)
  • In Apotheken koennen die Mitarbeiter(innen) auf Masken verzichten, wenn es zB ein Plexiglasscheibe zur Trennung gibt.
  • Gastronomiebetriebe duerfen schon ab 05.00 Uhr oeffnen (statt wie bisher um 06.00 Uhr).
  • Die Sperrstunde gilt nicht fuer geschlossene Gesellschaften, aber nur dann nicht, wenn der Teimnehmerkreis drei Tage im Voraus bekanntgegeben (und dann auch eingehalten) wird.
  • In Gastronomiebetrieben darf man sich wieder frei setzen und muss nicht mehr warten, bis einem ein Platz zugewiesen wird.
  • In Gastronomiebetrieben faellt die Maskenpflicht fuer das Personal.
  • Es duefen wieder Salzfassln, Oelflaeschchen usw auf dem Tisch stehen.
  • Buffets brauchen nur mehr Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos, Selbstbedienung ist also wieder moeglich.
  • *) Im ORF-Artikel steht, dass "kleine Bars" jetzt wieder an der Theke ausschenken duerfen. Das find ich im VO-Text so nicht ... das muesste ein (Teil-)Wegfall des Par 6(3) sein. Aber vielleicht gibt es da eine Richtlinie o. ae. der WKO ...
  • Die Abstandsregeln im Sport sind alle gefallen, sowohl draussen als auch indoors. Wenn es zu Koerperkontakt kommen kann, braucht es ein Praeventionskonzept.
  • *) Dass bei der Sportausuebung "Anwesenheitslisten gefuehrt werden muessen", find ich so auch nicht in der VO - aber vielleicht gibt es da strengere Anweisungen an die Sportvereine. Ich seh nur die im naechsten Punkte beschriebene Moeglichkeit.
  • Interessant: Praeventionskonzepte koennen auch "ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten ... wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten". Dies gilt auch fuer Praeventionskonzepte in anderen Bereichen (Veranstaltungen, Fachmessen, Ferienlager).
  • Die Bestimmungen fuer Veranstaltungen wurden etwas umgeschrieben.
    • Ab 1. Juli gilt: ohne fixe Plaetze bis 100 Teilnehmer. Darueber, mit Praeventionskonzept, mit fixen Plaetzen 250 drinnen, 500 draussen.
    • Ab 1. August gilt: ohne fixe Plaetze: bis 200 Teilnehmer. Darueber, mit Praeventionskonzept, mit fixen Plaetzen 500 drinnen, 750 draussen.
    • Ab 1. August, mit Praeventionskonzept und mit Bewilligung: mit fixen Plaetzen 1.000 drinnen, 1.250 draussen.
    • Ab 1. September, mit Praeventionskonzept und und mit Bewilligung: mit fixen Plaetzen 5.000 drinnen, 10.000 draussen.
  • Bei Veranstaltungen ohne fixe Plaetze zwar noch Abstandsgebot, aber keine Maskenpflicht mehr.
  • Es wurde nur klargestellt, dass die Befreiung von allen Einschraenkungen "bei Taetigkeiten im Wirkungsbereich ... der Vollziehung" nicht im normalen Parteienverkehr in Aemtern und Gerichten gilt. Dort also weiterhin Abstandsgebot.
  • Interessant auch der allgemeine Aufruf (bzw die Ermaechtigung), bei der Vollziehung der Vorschriften - wenn moeglich - "gelindere Mittel" einzusetzen und von "unverhaeltnismaessigen Massnahmen" abzusehen.
  • Die gesamte Lockerungsverordnung (die ja eigentlich eine "Lockerere-Bestimmungen-Einfuehrungs-VO" war) wurde von Ende August bis Ende Dezember 2020 verlaengert.
Kommentare, insbesondere auch zu den beiden Punkten, die mich am ORF-Bericht wundern, sind gerne willkommen.

Es gilt der bekannte Disclaimer - insbesondere fuer die recht komplexen Bestimmungen rund um Veranstaltungen.
Disclaimer:
Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet -
  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch),
  • weder in Zustimmung noch in Ablehnung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit ) der jeweiligen Vorschrift und
  • ohne Gedanken an Praktikabilität, Durchsetzbarkeit
 
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Nur am Rande und der Vollstaendigkeit halber:

VO 285: Die Meldepflicht fuer Flugdaten wurde bis 31. Dezember 2020 verlaengert, die Daten muessen vom GesMinisterium aber nach jeweils 21 Tagen geloescht werden.
VO 286: Das Landeverbot fuer Flugzeuge aus bestimmten Laendern/Regionen wurde bis 15. Juli 2020 verlaengert. Und die Einreisebeschraenkungen fuer bestimmte Drittstaatsangehoerige wurden geringfuegig*) geaendert. Die gesamten Einreisebeschraenkungen (VO 263 igF) wurden bis 30. September 2020 verlaengert.

Was im Gefolge der juengsten Bruesseler Beschluesse ueber die Einreise nach Europa in Oesterreich umgesetzt wird, werden wir sehen.
Ausserdem sind fuer die naechsten Tage Regelungen fuer die Nachtgastronomie angekuendigt worden.

*) Ich blicke da nicht ganz durch, deshalb gilt fuer das Wort "geringfuegig" der Disclaimer. :unsure:
 
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Die Empfehlungen fuer die Sexarbeit in der endgueltigen Fassung sind hier (siehe Anhang)

Die - fuer mich - wichtigsten Aussagen:
(welche Praktiken und Stellungen jetzt als unverzichtbar, notwendig, möglich, abzulehnen, unvorstellbar, denkunmöglich gelten, das bleibt wohl wirklich der Eigenverantwortung überlassen ... wie übrigens in Österreich auch schon zuvor)

Anhang anzeigen 7523817

Anhang anzeigen 7523818


... auf der Seite des Gesundheitsministeriums Coronavirus - Fachinformationen , unterhalb der Mitte, auch in sechs Fremdsprachen.

Das bedeutet dass man nicht mehr anonym in eine Bordell gehen kann. Es bedeutet auch das der Kunde erklären muss zu welcher Sexworkerin er geht.
 
(na ja)
Kommt drauf an, wie und in welcher Form der Betreiber die Empfehlungen umsetzt, auch ob er die Angabe der konkret besuchten SW verlangt.

Und: Hast Du keine (zumindest beim Hinschauen) anonyme E-Mail-Adresse (wie zB archie_deckt@hotmail oder gmail ...) ... oder fuerchtest Du, dass irgendwer Dich ueber die IP-Adresse oder die Eroeffnungsdaten fuer das Account nachverfolgt?
 
Ich vermisse die Öffnungszeiten (von bis) der Studios, oder habe ich dies überlesen. Lieber @Mitglied #475094 könntest du eventuell darauf Antwort geben bzw. in welcher Aussendung dies kundgetan wurde? Verbindlichen DANK für deine Bemühungen im Voraus.

Liebe Grüße
Logi:winke::winke::winke:
 
Das bedeutet dass man nicht mehr anonym in eine Bordell gehen kann. Es bedeutet auch das der Kunde erklären muss zu welcher Sexworkerin er geht.
Das bedeutet gar nichts.

“es wird empfohlen“ und eine “Möglichkeit zur vertraulichen Aufnahme von Kontaktdaten soll vorliegen und Kunden sollen darauf hingewiesen werden“.

In den kurzen Passagen die ich jetzt gelesen hab steht keine einzige rechtlich verpflichtende Maßnahme für Kunden.

Aber wenn schon die ersten Schulen wieder zugehen bleiben Bordelle auch nicht lang offen.
 
Öffnungszeiten (von bis) der Studios
Ich glaub nicht, dass Studios an sich Öffnungszeitbeschränkungen haben. Die Öffnungszeiten 05.00-01.00h gelten für Gastro.
Wenige Studios i.e.S. haben wohl eine Gastro-Lizenz, aber einige wird es wohl geben.

Die Betreibergesellschaften des FP, des GT in Leonding und in Wien, des Fresh haben alle Kammermitgliedschaften u.a. als Gastrobetriebe.. Gürtelbars wohl ja. Wie das Babylon das macht, weiß ich nicht.

Aber generell bin ich unsicher, worauf die Formulierung "Betriebsstaetten saemtlicher Betriebsarten des Gastgewerbes" abzielt. Und ob die ausgewiesene Kammermitgliedschaft - von der ich auch nicht weiss, wie verlaesslich und up-to-date die Angaben sind - eindeutig eine aufrechte und aktive Gewerbeberechtigung signalisiert.

So. Das war, mit viel bla bla, die Aussage: :schulterzuck:
 
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Ich glaub nicht, dass Studios an sich Öffnungszeitbeschränkungen haben. Die Öffnungszeiten 05.00-01.00h gelten für Gastro. Wenige Studios i.e.S. haben eine Gastro-Lizenz. Der FP ... siehe oben. Gürtelbars wohl ja. Wie das Babylon das macht, weiß ich nicht.

Bin ich dann in meiner Annahme richtig @Mitglied #475094 daß die Studios ihre, wie vor Corona gehabten Öffnungszeiten, jetzt danach auch weiter haben dürfen.
 
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Das Präventionskonzept (praevenire = etwas zuvorkommen, nämlich zB einer Ansteckung) im Fresh würd ich mir gerne durchlesen ... :hahaha:
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Da sollte man beginnen nachzudenken, was mit "Zuverlässigkeit" iSd WPG gemeint sein könnte.
 
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Nachtrag zur 6. Novelle (VO 287):
Man beachte die originelle Formulierung "01.00 des folgenden Tages Uhr". (Ergaenzung: in Par 6 zur Sperrstunde in der Gastronomie)
In der 287er-VO steht auch - wohl dank copy-paste - dreimal derselbe Tippfehler "freiwllig".
Hehe. Das dreimal "freiwllig" wurde gestern Abend noch mit der VO 299 korrigiert, das andere haben's wieder übersehen. Auch die Legisten sind urlaubsreif.
Ausserdem haben sie in dieser relativ kurzen VO 299 (Siebente Novelle zur LockerungsVO) zwei andere Denk- bzw Formulierungsfehler zu den Praeventionskonzepten im Spitzensport und bei Veranstaltungen korrigiert. Details hier OT, aber auf Wunsch natuerlich verfuegbar.
 
... Reisebeschränkungen ...
Zum Rechtlichen werde ich weiterhin hier berichten.
Solange Bestimmungen auf Bundesebene erlassen werden, kann ich diesen ganz gut folgen. Sollte es zu regionalen landesrechtlichen Regelungen kommen, kann ich mich punktuell bemühen, werde aber nicht alles im Griff haben.
Bis bald, A
 
Kärnten führt ab Freitag wieder Maskenpflicht für die touristischen Ballermanns a la Velden ein. Von 21.00 bis 2.00... was dieser zeitlich begrenzte Schwachsinn soll, erschließt sich mir nicht. Schläft das Coronavirus tagsüber?:kopfklatsch:
 
Von 21.00 bis 2.00... was dieser zeitlich begrenzte Schwachsinn soll, erschließt sich mir nicht. Schläft das Coronavirus tagsüber?
sehe ich genau so.

Demnächst werden wir - verteilt über's Bundesgebiet - einen veritablen Fleckerlteppich hinsichtlich Maskentragefplicht haben, keiner wird sich mehr auskennen.
Anstatt daß sinnvollerweise bundesweit eine einheitliche Regelung kommt, ähnelt das ganze der Parkpickerlsituation in Wien: jeder Bezirk bzw. sogar Bezirksteil hat eine unterschiedliche Regelung.

Mir kommt das so vor, als will die Bundesregierung ab nun sämtliche Maßnahmen, die z.T. ja in einer Rücknahme der kürzlichen Lockerungen bestehen, auf die Bundesländer abschieben - nach dem Motto: "wir waren's nicht"
 
Mir kommt das so vor, als will die Bundesregierung ab nun sämtliche Maßnahmen, die z.T. ja in einer Rücknahme der kürzlichen Lockerungen bestehen, auf die Bundesländer abschieben - nach dem Motto: "wir waren's nicht"
Der Gedanke ist Trump bzw Amerika zuerst gekommen. Und anderen Ländern auch.

Ich hab das Gefühl jetzt startet das Blame-Game. Jetzt sehen wir ein Bild in dem wir unvermeidlich mit den Konsequenzen einer Pandemie konfrontiert sein werden, sowohl wirtschaftlich als auch persönlich. Und wenn die Verantwortlichen nicht wissen was sie tun können schieben sie die Schuld halt so weit wie möglich von sich.

Mit diesen “ich bin nicht zuständig“ oder “ich weiß von nix“ Attitüden werden wir jetzt noch viel öfter zu tun haben in den Medien.
 
23.33h. Noch keine neue VO zu Teosebeschrankungen. Gute Nacht.
 
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