Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Die oberoesterreichische LandesVO ist hier:

  • Maskenpflicht an oeffentlichen Orten in geschlossenen Raeumen.
  • Geschaefte usw (explizit auch Einkaufszentren: Auch fuer Geschaeftsinhaber und Personal, ausser wenn Plexiglasscheibe etc. ... ich wuerde auch Gastronomiebetriebe da einschliessen, das hiesse Maske fuer Kellner ... bin im Moment aber unsicher ... Disclaimer!
  • Gastronomie: bis man den Platz am Tisch erreicht, auch in Gastgaerten.
  • Gaestegruppen max., 10 Personen + mj. Kinder
  • Nicht an zugewiesenen Plaetzen (zB in Kirchen, bei Kursen, ....), beim Gehen zum Platz schon, in der Kirche kann z.B. bei der Kommunion abgenommen werden
  • Nicht beim Sport und beim Duschen davor/danach.
  • Bei persoenlichen Dienstleistungen: Wenn keine Maske moeglich, dann "sonstige geeignete Schutzmassnahmen". .
... plus noch ein paar Ausnahmen.

Fuer Veranstaltungen (Par 10) und Ferienlager etc (Par 10b) wird ausdruecklich auf die Geltung der Bundes-LockerungsVO igF verwiesen.
 
Hilfe! (Erleuchtungen willkommen!)
Auf ORF.at steht Folgendes:
IMG_20200709_221629.jpg
Wo steht das??
In der EinreiseVO 263 igF find ich's nämlich nicht ... solange RO und BG auf der Liste in der Anlage A stehen.
Aber vllt überseh ich etwas ... :hmm:
 
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Die Information der Bevölkerung ist sowieso ein Schwachpunkt. Ganz schlecht ist auch der übertriebene Föderalismus. Dass in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bedingungen herrschen, dagegen ist ja nichts einzuwenden. Aber es muss unbedingt eine zentral geführte und jedenfalls immer aktuelle Datenbank geführt werden, aus der jeder Österreicher bei Bedarf die Bestimmungen für jedes österreichische Bundesland (bzw. jede Region) abfragen kann.
 
Hier ist, als Beispiel, die VO der BH Völkermarkt (Kärnten) zur Maskenpflicht in St Kanzian am Klopeiner See.

Hier die VO der BH Villach-Land für Velden.

Für Feinspitze:
  • Die Völkermarkter schreiben "Das Betreten ... ist verboten, wenn nicht ... Maske ...".
  • Die Villacher "Das Betreten ... ist nur dann zulässig, wenn ... Maske ... "
Lei lei!
 
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Wie ich bereits von Anfang an sagte... Aber hoffentlich glaubt man den Verwaltungsgerichten mehr.
 
Heute nimmt mir der Kurier bereits einen Teil der Arbeit ab. Dieser Artikel (unten sind die wesentlichen Passagen in uebersichtlicher Abfolge hineinkopiert) ...
Landeverbote massiv ausgeweitet: Zehn neue Staaten auf Liste
... gibt den Inhalt der VO 319 genau wider.

Neu: Ab Donnerstag dürfen Flugzeuge aus allen Ländern des Westbalkan (Serbien, Kosovo, Bosnien-H, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien, Anm. Archie), aus Bulgarien, Rumänien, der Republik Moldau sowie Ägypten nicht mehr in Österreich landen.

Für die schon bisher vom Landeverbot betroffenen Staaten wird sich einstweilen nichts verändern: Flüge aus Weißrussland (Belarus), der VR China, Großbritannien, dem Iran, Portugal, Russland, Schweden und der Ukraine nach Österreich sind weiterhin untersagt.

Gute Nachrichten gibt es lediglich für die italienische Lombardei, die Anschober von der Risikoliste gestrichen hat und aus der ab dem 16. Juli wieder Flugzeuge direkt nach Österreich fliegen dürfen.

Landungen aus allen gelisteten Staaten bleiben in einigen Ausnahmekategorien möglich. Darunter fallen Flüge im Interesse der Republik, aber auch Landungen von Flugzeugen, die Frachten, Kranke, zu repatriierende Österreicher, Pflegepersonal oder Erntehelfer ins Land bringen.


Das gilt ab morgen, dem 15.07. Ausserdem waere die gesamte VO (83 igF) morgen ausgelaufen; sie wurde bis zum 31.07. verlaengert.


Mit der VO 320, die auch morgen um 00.00 Uhr in Kraft tritt, wurden die Reisebeschraenkungen fuer Personen aus dem deutschen Landkreis Gütersloh (Tönnies!) wieder aufgehoben.
 
Landeverbote massiv ausgeweitet: Zehn neue Staaten auf Liste
das mit den Landeverboten ist ja sowieso eine Farce. Da ist z.B. China mit dabei, eh logisch.
Und was machen die derzeit aus China nach Wien zurückkehrenden Chinesinnen? Sie fliegen über Frankfurt. Und bei der Ankunft in Schwechat werden sie nicht mal gefragt noch sonst was hinsichtlich den Ausgangspunkt ihrer Flugreise.
 
Machbar wäre es ja schon auf Basis von EpidG und Flugdaten-VO.
Allerdings (a) "auf Anforderung" und (b) umgehbar (wenn auch mühsam und meist auch kostspieliger) durch Buchung getrennter Tickets und Nicht-Durchchecken des Gepäcks.
Wenigstens die GepäcksAnhänger könnten aber gecheckt werden ... wenn man wollte.
 
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wobei China an und für sich nur deswegen auf der Liste ist, weil die Gegenseitigkeit verweigert wird
Das ist, genau genommen, die Begründung, warum China auf der Brüsseler Empfehlungsliste für die EU Mitgliedsstaaten steht, an die Wien nicht zwingend gebunden ist.

Hier gilt Punkt 2 des Disclaimers ganz explizit nicht, sondern nur : :kopfklatsch:
 
Machbar wäre es ja schon auf Basis von EpidG und Flugdaten-VO.
Auf die FlugdatenVO (75/2020) hab ich mich ja jüngst bezogen.
Sie ist jetzt durch eine allgemeinere ReisedatenVO (324/2020, auch für den Wasserweg und für Bus- und Taxiunternehmer) ersetzt worden.
Identitäts- und Reisedaten für Reisende, die aus einer COVID-Reisewarnungs-Region kommen müssen erfasst, 28 Tage gesichert gespeichert, für die Behörde bereitgehalten und auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Gilt ab nächstem Dienstag, dem 21.7., bis Jahresende 2020.
 
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Die VO zur erweiterten Maskenpflicht ist eigentlich watscheneinfach. VO 332, ab morgen, Freitag:

Maskenpflicht neu (= zusätzlich zu Apotheken und Gesundheitseinrichtungen)
im gesamten Lebensmitteleinzelhandel (also nicht nur Supermärkte; inkl Tankstellenshops und Verkaufsstellen von Produzenten); bei der Post inkl. Postpartner und in Banken (also einschl. Foyers).
Für das Bedienungspersonal in all diesen gilt auch Maskenpflicht oder Trennscheibe.
Von Kirchen mit (zB) balkanesischer Jüngerschaft steht noch nichts, auch die VO zur Einreise ist noch nicht da.
Have a nice day, A
 
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