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Die oberoesterreichische LandesVO ist hier:
Fuer Veranstaltungen (Par 10) und Ferienlager etc (Par 10b) wird ausdruecklich auf die Geltung der Bundes-LockerungsVO igF verwiesen.
RIS Dokument
www.ris.bka.gv.at
- Maskenpflicht an oeffentlichen Orten in geschlossenen Raeumen.
- Geschaefte usw (explizit auch Einkaufszentren: Auch fuer Geschaeftsinhaber und Personal, ausser wenn Plexiglasscheibe etc. ... ich wuerde auch Gastronomiebetriebe da einschliessen, das hiesse Maske fuer Kellner ... bin im Moment aber unsicher ... Disclaimer!
- Gastronomie: bis man den Platz am Tisch erreicht, auch in Gastgaerten.
- Gaestegruppen max., 10 Personen + mj. Kinder
- Nicht an zugewiesenen Plaetzen (zB in Kirchen, bei Kursen, ....), beim Gehen zum Platz schon, in der Kirche kann z.B. bei der Kommunion abgenommen werden
- Nicht beim Sport und beim Duschen davor/danach.
- Bei persoenlichen Dienstleistungen: Wenn keine Maske moeglich, dann "sonstige geeignete Schutzmassnahmen". .
Fuer Veranstaltungen (Par 10) und Ferienlager etc (Par 10b) wird ausdruecklich auf die Geltung der Bundes-LockerungsVO igF verwiesen.