Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Guten Morgen.
Heute Nacht kam die 9.Novelle zur LockerungsVO (VO 342), uns sie ist auch schon seit Mitternacht in Kraft.

Es entfällt das allgemeine Abstandsgebot des Par 1(1) an öffentlichen Orten, doch gilt es weiter in den Öffis usw sowie in weiteren Situationen (indoor), die ich aber erst anschauen muss. Zum Teil wurde auch spezifiziert, dass es nur ggü Nicht-Haushaltsmitgliedern gilt.

Übrigens wurde auch eine der VfGH-Entscheidungen (jene zur 400m²-Regel) kundgemacht. KM 340

Sorry, wenn dieser erste Kommentar jetzt unvollständig ist (daher ganz besonders Disclaimer). Bin unterwegs. Ergänzung folgt.
 
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Heute Nacht kam die 9.Novelle zur LockerungsVO (VO 342), uns sie ist auch schon seit Mitternacht in Kraft.

Es entfällt das allgemeine Abstandsgebot des Par 1(1) an öffentlichen Orten, doch gilt es weiter in den Öffis usw sowie in weiteren Situationen (indoor), die ich aber erst lanschauen muss
Die konsolidierte Fassung wie sie seit heute gilt, ist (Stand 13.00h) noch nicht im RIS des BKA enthalten. Wenn ich sie dann rechtzeitig sehe, ergänze ich hier den Link.

Das allgemeine Abstandsgebot im öffentlichen Raum ist also gefallen, nicht nur die Strafbarkeit bei Verletzung.
An den sonstigen Vorschriften hat sich nichts geändert. Die Textänderungen in den anderen Paragraphen sind durchwegs redaktionell.

Es gilt also weiterhin der 1-Meter-Mindestabstand zu Nicht-Haushaltsmitgliedern bzw in Gastronomie und Beherbergung und bei Veranstaltungen zu Nicht-Besuchergruppenmitgliedern
  • in Öffis, Taxis, Seilbahnen, Ausflugsschiffe (auch im Außenbereich) (Par 1 und 4), nicht aber in Flugzeugen
  • in Geschäften (Kundenbereich), Krankenhäusern, Heimen und Kirchen sowie auf Märkten (Par 2)
  • grundsätzlich am Arbeitsplatz (erstaunlicherweise hier nicht auf Familienfremde eingegrenzt, also auch wenn man neben seiner Frau arbeitet) mit allen Ausnahmeregelungen wie bisher (Par 3)
  • in Bädern und Saunabetrieben - Bäder- und Hausordnungen bleiben unberührt (Par 5)
  • im Gastgewerbe bei Betreten und Verlassen des Lokals und auch sonst beim Verlassen des Sitzplatzes (Par 6 Abs 5)
  • in Beherbergungsbetrieben im allgemeinen Bereich (Gänge, Lobby, Rezeption; in Gemeinschaftsschlafräumen gilt übrigens weiterhin 1,5 m (oder Abtrennung) (Par 7 Abs 3 u 4)
  • beim Betreten von Sportstätten, aber mit allen spezifischen Ausnahmen des Par 8
  • in Museen, Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen (Par 9)
  • bei Veranstaltungen wie bisher für den Sitzabstand und bei freier Platzwahl (Par 10 Abs 6 und 8)
  • bei Versammlungen nach VersG (Par 10 Abs 11 Z 3)
  • für Fach- und Besuchermessen - wenn nicht einhaltbar > Maskenpflicht (Par 10a)
Weiterhin gelten die allgemeinen Ausnahmen des Par 11. Ich hoffe, ich habe in der Übersicht nichts übersehen. Ganz wichtig der Disclaimer: keine Garantie für Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
Comments/corrections welcome.
 
Nebenschauplaetze:

In der KM 351 wird das Erkenntnis des VfGH zum (zu allgemeinen) Betretungsverbot kundgemacht.

Die Landeverbote (VO 83/2020 igF) fuer Flugzeuge aus COVID-Krisenlaendern laufen mit heute aus (insofern ist "werden aufgehoben" ein wenig irrefuehrend).
Dazu auch Landeverbote für 18 Länder aufgehoben .
Ob ich mich beim Satz "Sie werden durch die neuen Einreisebestimmungen bzw. den verpflichtenden Covid-19-Test ersetzt" voll und ganz wohlfuehl, bin ich nicht sicher. :unsure:https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Entscheidung_V_363_2020_vom_14._Juli_2020.pdf
 
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Also vollkommen happy darf der An Shobi mit seinen Legist(inn)en und Germanist(inn)en noch immer nicht sein. Da holpert es noch immer (siehe die Stellung des "aus"):

IMG_20200731_205204.jpg


Das ist übrigens aus der ausgebesserten EinreiseVO 354/2020
 
Es gilt also weiterhin der 1-Meter-Mindestabstand
Nach allen Meldungen, die der ORF zu diesem Thema gebracht hat (Stellungnahme Rudi Anschober inklusive), hätte ich es so verstanden, dass die Abstandspflicht komplett aufgehoben und durch eine (unverbindliche) Empfehlung ersetzt worden ist. Ich kann also nur sagen:

Rudi, Rudi, gib acht!
Dein Schatten schleicht durch die Nacht
Was hast du Verbot'nes gemacht?
Rudi, Rudi, gib acht!

Entgegen aller Vernunft hat Rudi Anschober auch die Maskenpflicht nicht für alle Geschäfte vorgeschrieben. Es wird wieder einen Rüffel vom VfGH geben. Und ich frag mich inzwischen: Ist´s Dummheit oder Absicht? Denn die Begründung dafür ist schwach. Offenbar wurde das Urteil des VfGH gründlich missverstanden.
 
dass die Abstandspflicht komplett aufgehoben und durch eine (unverbindliche) Empfehlung ersetzt worden
Ich hab oben in #285 versucht, die Situation darzustellen.

In der VO 342 wird wirklich nur Par 1 Abs 1 der LockerungsVO 197*) gestrichen. Alle anderen kleinen Aenderungen sind nur redaktionelle Korrekturen, die daraus folgen, dass (a) der Par 1 nur mehr einen Absatz hat (und der Abs. 2 daher nicht mehr als "Abs. 2" bezeichnet wird) und (b) dass Verweise auf den gestrichenen Par.1 Abs.1 nicht mehr funktionieren und entweder gestrichen werden oder durch den sachlichen Inhalt "gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten" ersetzt werden.

Die anderen, situationsspezifischen Abstandregeln bleiben - ueberwiegend indoors, aber auch auf Maerkten und allgemein "am Arbeitsplatz" (also auch auf der offenen Baustelle usw).

*) Da die konsolidierte Version im RIS noch nicht upgedatet ist, verzichte ich hier auf den Hyperlink, weil das im Moment nur Verwirrung stiften wuerde.
 
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weil das im Moment nur Verwirrung stiften wuerde.
Auf welchem Weg erreichen diese Verordnungen uns Staatsbürger? Wohl in erster Linie über den ORF. Und was da auf uns niedergeht, das stiftet offenbar nur Verwirrung und führt zu Falschinformation.

Ich fürchte mich schon vor der Corona - Ampel. Auf Empfehlungen, denen sich niemand verpflichtet fühlt, kann ich verzichten.
 
Ich fürchte mich schon vor der Corona - Ampel.
die scheint mir auch nicht sinnvoll...wo werden die leute aus dem rot orangen bereich urlauben?....na im grünen bereich.....folglich erwartet den grünen bereich der übergang in den gelben.....im roten bereich wird auch weniger geld mit dem tourismus gemacht werden können....also das gelbe vom ei ist die ampel mal sicher nicht ;)
 
Bei der Ampel kämpft der Minister jetzt nicht nur mit dem Bestimmtheits Gebot des VfGH, sondern vor allem mit den Kompetenzen der Länder, von denen alle 6+3 nicht auf seiner Seite stehen.
 
Reisewarnung Festland - Spanien .......... ab in die Quarantäne.
Ja, Reisewarnung ... auf der Seite des Aussenministeriums im Text erwaehnt, in die Karte und die Liste noch nicht eingearbeitet.
Der OeAMTC spezifiziert sie schon.

Die "Presse" schrieb:
"Das Außenamt in Wien wies überdies darauf hin, dass Spanien dadurch auch zu jenen Ländern zählen wird, für die „bei der Rückkehr nach Österreich ein negativer Test auf SARS-CoV-2 vorgelegt werden muss“. Das gelte auch für „Reisende, die sich momentan auf dem spanischen Festland aufhalten oder durch das spanische Festland zurückreisen“. Die Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums werde entsprechend angepasst."

Es ist Wochenende ⛱, ... sollen die Einreisebeschraenkungen auch schon um Mitternacht 🕛 in Kraft treten? Die entsprechende VO ist jetzt am fruehen Nachmittag des Sonntag 🕑 noch nicht kundgemacht. Ist wieder wer auf Urlaub 🏝 (oder sitzt der Verfassungsdienst✒, wie versprochen, noch darueber 😴 )?

Schau ma mal.
 
Da ist sie, die VO 358 - mit schon bekanntem Inhalt. (Gibt saftige Sonntags-Überstunden.)

Festlandspanien (ohne die Balearen und Kanaren) rutscht von der grünen (Anl A1) auf die rote Liste (Anl A2). Ceuta und Melilla (die beiden Exklaven an der marokkanischen Küste) sind nicht extra erwähnt, zählen also wohl (wie ja auch morphologisch) zum Festland.

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Müsste sich ausgehen. ;)

Und einen Tippfehler haben sie auch gleich mitkorrigiert.
 
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Mit VO 362 ist jetzt auch Kroatien auf die rote Liste gerutscht.
Gilt ab Mo 17., 0.00 Uhr.

Interessant: Irgendwie bringen die Legisten das nicht einheitlich zusammen - wobei es aber wurscht ist:
Die Spanien-VO ist "mit Ablauf des ..." [also des Vortags] in Kraft getreten, die Kroatien-VO tritt "mit ..." in Kraft.
 
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VO 372 bringt die angekündigten Reisebeschränkungen für die Balearen, aber nicht nur diese.

Einpendler (mit Bestätigung vom Arbeitgeber) werden von allen Einreisebeschränkungen befreit. Dies lässt ein paar Schlüsse zu:
  • Wirtschaftsinteressen siegen wieder einmal.
  • Derzeit ist kein Nachbarstaat (und von weiter weg gibt es wohl keine Tagespendler) auf der roten Liste. Sollte da etwas in Vorbereitung sein?
  • "Im Rahmen des regelmäßigen Pendelverkehrs" beinhaltet doch bestimmt auch Wochenpendler ... aus Kroatien und dem Westbalkan? :fragezeichen::fragezeichen::fragezeichen:
Außerdem gibt es Formulare auf DE und EN, auf denen Einreisende entweder sich zur direkten Durchreise *) oder zur Heimquarantäne (unter Angabe des Quarantäneorts und ihrer Kontaktdaten) verpflichten.

*) Diese Möglichkeit, sich zur sofortigen Durch-/Weiterreise aus Österreich zu verpflichten, hat zB Passagieren des Flughafens Schwechat, die sofort nach Bratislava weiterreisen, gefehlt.

Da ich mich oben doch ein wenig aus dem Fenster lehne, gilt der Disclaimer!
 
Außerdem gibt es Formulare auf DE und EN, auf denen Einreisende entweder sich zur direkten Durchreise *) oder zur Heimquarantäne (unter Angabe des Quarantäneorts und ihrer Kontaktdaten) verpflichten.
Ich gebe zu, ich hab die Auswirkungen (manche würden "Brisanz" sagen, andere [drama kings?] verwenden freigiebig das Wort "Grenzchaos") dieser Bestimmung nicht erkannt.

"Im Rahmen des regelmäßigen Pendelverkehrs" beinhaltet doch bestimmt auch Wochenpendler ... aus Kroatien und dem Westbalkan? :fragezeichen::fragezeichen::fragezeichen:
Das hingegen scheine ich richtig erkannt zu haben.
 
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