Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Es gibt auch kleine Firmen, bei denen es kein Problem ist, den Mindestabstand einzuhalten und auch bei denen wird gemotzt.

Was hab ich von Steuerstundung und Kredit? Bis es verboten wird arbeite ich meine Aufträge ab, so lange sie noch da sind.
 
Und es gibt genug Menschen, die froh sind, dass sie noch arbeiten können/dürfen - jetzt gar nicht unter dem Aspekt des Noch-bezahlt-Werdens, sondern weil sie dadurch der ungewohnten, überfüllten, einsamen, eingesperrten Situation daheim entkommen können.

Ich war heute auch froh, je eine Stunde hin und zurück zu einem Arzttermin zu Fuß gehen zu können. Ist auch irgendwie einfacher als ein oder zwei Stunden ohne konkretes Ziel "spazieren" zu gehen.
 
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Und es gibt genug Menschen, die froh sind, dass sie noch arbeiten können/dürfen - jetzt gar nicht unter dem Aspekt des Noch-bezahlt-Werdens, sondern weil sie dadurch der ungewohnten, überfüllten, einsamen, eingesperrten Situation daheim entkommen können.

Ich war heute auch froh, je eine Stunde hin und zurück zu einem Arzttermin zu Fuß gehen zu können. Ist auch irgendwie einfacher als ein oder zwei Stunden ohne konkretes Ziel "spazieren" zu gehen.
Ist für die Seele und den Kreislauf gut.
Diese ewige rumsitzen und liegen ist ja auch nicht wirklich gut.
Allerdings ernähre ich mich gesünder :)
 
Kurzes Update über die neuen Verordnungen von gestern Abend:
Hier nicht relevant die VO 111: Repatriierungsfahrten (also Fahrten, die im Ausland gestrandete Österreicher heimbringen) sind von den eingeführten Prozeduren bei und nach dem Grenzübertritt ausgenommen.

Die VO 112 führt beschränkte Geschäftszeiten für manche der Geschäfte ein, die dank einer Ausnahmeregelung zur VO 96 offenhalten dürfen:
Lebensmittelgeschäfte (außer Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten = u.a. Anker/Stroeck usw, aber wohl auch Fleischhauereien etc), Drogerien etc, Heilbehelfe etc, Tierfutter etc, Sicherheitsprodukte etc und Agrarhändler/Gartenbau etc dürfen Mo-Sa nur mehr von 07.40h bis 19.00h offenhalten (falls sie nicht ohnehin aufgrund anderer Regelungen restriktivere Zeiten haben).

Kommentar Archie:
Deutung I: Der REWE-Schwanz wackelt mit dem Österreichweiten Hund. Billa und Merkur schließen jetzt freiwillig schon um 19 Uhr, Billa sperrt (zumindest in Wien) um 07.40h auf. Da sollen doch andere, flexiblere nicht außerhalb dieser Zeiten Geschäfte machen dürfen.
Deutung II: Den Mitarbeiter(inne)n all dieser Handelsbetriebe soll dieselbe menschenfreundlichen Behandlung zugute kommen, die Rewe seine Mitarbeiter(inne)n angedeihen lässt.
Pick one!
 
VO 113 und 114 betreffen die Strafprozessordnung, ich kommentiere sie nicht weiter.
 
Guten Vormittag,
Die VO 118 erlaubt Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe für das Lieferservice und die Transportdienstleistungen dafür im Lebensmittel- und Drogeriehandel.
 
Guten Vormittag,
heute gibt es aus der juristischen Ecke wieder etwas zu berichten.

Die VO 129 fügt den Bestimmungen über die Einreise aus IT, CH, FL, DE, HU und Slowenien (= VO 87 in der Fassung der VO 92,104, 111) zwei weitere, in meinen Augen sinnvolle Ausnahmen (Anm. Archie) hinzu (gelten ab heute bis Ostermontag)
  • Einreiseerlaubnis für Österreicher(innen) und andere Personen, die in Österreich pflicht-krankenversichert sind (plus einer Begleitperson), zum Zweck der Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich; die Notwendigkeit ist mit ärztlichem Attest zu belegen.
  • Wieder-Einreiseerlaubnis, wenn sich eine Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich zum Zweck der Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in eines der genannten Länder begeben hat; analog: Begleitperson, analog: ärztliche Bestätigung
Die VO 130 ergänzt die große 96er-VO über die Geschäftssperren (inzwischen in der Fassung der VO 110, 112) um folgende Erlaubnisse bzw Verbote
  • Über-die-Straße-Verkauf vorbestellter Speisen ist jetzt klar erlaubt (muss nicht über ein „Lieferservice“ erfolgen), auf den Abstand von 1 m ist zu achten. Gilt ab heute bis Ostermontag.
  • Hotels (Campingplätze, Trailerparks, Schutzhütten) dürfen keine Gäste mehr „zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung aufnehmen. Ausnahmen gelten für
    • bereits dort Wohnende für den Rest der ursprünglich vereinbarten Zeit (also keine Verlängerungen);
    • die Betreuung und Hilfestellung für unterstützungsbedürftige Personen;
    • beruflich Reisende;
    • Personen, die wegen „eines dringenden Wohnbedürfnisses“ dort wohnen (also sonst nichts haben).
  • Gilt ab morgen und bis 24.04. (Weitergehende) Landes- und BH-VO zu diesem Thema bleiben aufrecht.
Wieder einmal der Disclaimer: Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet -
  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch),
  • weder in Zustimmung noch in Ablehnung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit ) der jeweiligen Vorschrift und
  • ohne Gedanken an Praktikabilität, Durchsetzbarkeit usw.
 
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Anders als oben (siehe Disclaimer):

Regelungen für Märkte sind überfällig - siehe hier
Ob das Hotel Bauer sein (Haupt-)Geschäftsmodell jetzt weiterbetreiben kann?
 
Leider fehlt die Pflicht von der Benutzung der Desinfektionsmittel.
(Spätestens) ab 6.4. gilt:
  • beim Eingang sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen,
  • der Haltegriff von Einkaufswägen ist nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren,
  • Flächen oder Vorrichtungen (zB Gefrierregalgriffe), die regelmäßig von Kunden berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.
Es gilt mein Disclaimer (siehe oben)

Du hast recht, Kunden sind nicht verpflichtet, die Desinfektionsmittel zu benützen.
 
Sie fassen sich eh wieder überall hin, aber trotzdem wäre es vor dem Einkauf toll.

Ich verwende seit Jahren sowieso mein eigenes Wagerl. Das lass ich mir jetzt auch nicht nehmen ;)
 
Sie fassen sich eh wieder überall hin, aber trotzdem wäre es vor dem Einkauf toll.

Ich verwende seit Jahren sowieso mein eigenes Wagerl. Das lass ich mir jetzt auch nicht nehmen ;)
Gute Idee, wo hast das her? Mir taugt es seit ewig nicht in die Wangerl was reinzulegen, meist zu I es in die Tasche.... Aber geht not immer
 
Ich wähle Deutung 1.
Freigabe der Öffnungszeiten wäre der richtige Schritt.
 
Guten Vormittag, aus familienpflichtigen Gründen nur kurz.

Der Erlass zur Beschränkung von Feiern daheim ist hier.
Kernaussage:
IMG_20200404_114430.jpg

Dann folgen die notwendigen Ausnahmen.

Die Bemerkung "unbeschadet ..." hinsichtlich der VO 98 weist darauf hin, dass weiterhin das Ausgehen, um auch eine kleinere Feier zu erreichen, verboten sein kann.

Übrigens: Damit ist auch belegt, dass das EpidG natürlich NICHT aufgehoben ist (wie hier oder in einem anderen Thread behauptet).
Einerseits steht ein Teil der bisher erlassenen VO auf der gesetzlichen Basis des EpidG. Andererseits haben die bisher zwei COVID-Gesetze die Basis für neue, ergänzende VO zu ähnlichen Themen geschaffen.
Wie Ihr seht, ist eine der Eigenheiten des EpidG, dass zum Vollzug (hier) die Bezirksverwaltungsbehörden auf dem Weg über die Landeshauptleut(inn)e:down: angewiesen werden müssen.

Mit dem dritten COVID-Gesetz kommt auf mich als Laien wieder einiges an Analysearbeit zu. I'll try to keep you posted.

Genießt's das Wetter ... draußen, mit Familie, mit Anstand und Abstand.
 
Fast alles verstanden, bis auf eins :
Was sind denn bitte " familienpflichtige Gründe???"
 
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