Guten Vormittag, aus familienpflichtigen Gründen nur kurz.
Der Erlass zur Beschränkung von Feiern daheim ist
hier.
Kernaussage:
Dann folgen die notwendigen Ausnahmen.
Die Bemerkung "unbeschadet ..." hinsichtlich der VO 98 weist darauf hin, dass weiterhin das Ausgehen, um auch eine kleinere Feier zu erreichen, verboten sein kann.
Übrigens: Damit ist auch belegt, dass das EpidG natürlich NICHT aufgehoben ist (wie hier oder in einem anderen Thread behauptet).
Einerseits steht ein Teil der bisher erlassenen VO auf der gesetzlichen Basis des EpidG. Andererseits haben die bisher zwei COVID-Gesetze die Basis für neue, ergänzende VO zu ähnlichen Themen geschaffen.
Wie Ihr seht, ist eine der Eigenheiten des EpidG, dass zum Vollzug (hier) die Bezirksverwaltungsbehörden auf dem Weg über die Landeshauptleut(inn)e
angewiesen werden müssen.
Mit dem dritten COVID-Gesetz kommt auf mich als Laien wieder einiges an Analysearbeit zu. I'll try to keep you posted.
Genießt's das Wetter ... draußen, mit Familie, mit Anstand und Abstand.