Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Aber ich muss die Bemerkung zur BSOe relativieren. Auch (nicht einmal!) auf der einschlägigen Seite des Gesundheitsministeriums („Rechtliches“) finde ich die 2. SchuMaV 544 noch nicht, geschweige denn die „Rechtliche Begründung“ = Erläuterungen)

Hat wer die Rechtliche Begründung (zB aus den Parlamentsakten)??? Bin Nehmer!

Mir scheint, die Bestimmungen über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand oder die Maskenpflicht für den Kunden nicht eingehalten werden kann, sind unverändert gegenüber der ersten SchuMaV. Daher scheint der Kommentar der BSOe noch gültig.

Auch hier gilt: Wenn jemand zusätzliche Unterlagen dazu hat (zB irgendwelche Erlässe, wie MA15 und LPD Wien die Bestimmungen interpretieren und umgesetzt wissen wollen), interessiert mich das immer!
 
... das ist offenbar bewusst zur Methode gemacht worden: anordnen und verkünden - und mehr oder weniger irgendwann danach die eigentlich erforderliche Verordnung nachzuschieben??
Wozu gibt es eigentlich den Rechtsdienst in der öffentlichen Verwaltung? :hmm:
Oder muss dieser warten bis er die Freigabe aus dem Büro des Kanzlers bekommt??
 
Ab Montag werden in Graz wieder Untersuchungen durchgeführt, Neuausstellung am Dienstag möglich. Inwieweit das Spekulationen auf eine Öffnung von Schaubergwerken ;-) und anderer Freizeitbetriebe zulässt, lasse ich dahingestellt und erinnere daran, dass auch beim ersten Lockdown-Ende die Gastronomie-Bordellgenehmigungen lang vor den Freizeitbetrieb-Bordellgenehmigungen wieder in Betrieb gehen konnten.
Edit: Dermatologie vulgo Deckelstelle ist gemeint.
 
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... das ist offenbar bewusst zur Methode gemacht worden: anordnen und verkünden - und mehr oder weniger irgendwann danach die eigentlich erforderliche Verordnung nachzuschieben??

Das verdanken wir dem Anteil der Bevölkerung, der eine Kreuzung aus Karl-Heinz Grasser und Wolfgang Schüssel gewählt hat, obwohl diese zum Wahltag nichtmal ein Programm vorlegen konnte (oder wohl eher wollte).
 
Eva van Rahden:" Es gab keine Coronacluster im Sexarbeitsbereich"
.Nirgendwo gab es sie, weder in Hotels, der Gastronomie im Handel, bei Veranstaltungen........, ich könnte diese Sinnlosliste noch lange fortsetzen.
Die gewaltige Anzahl der Infizierten, Kranken, im Spital befindlichen, intensivmedizinisch Behandelten und nicht zu vergessen der Verstorbenen spricht aber eine andere Sprache.
Der immer wiederkehrende Versuch der Anwendung des Florianiprinzips hilft niemandem.
EINSICHT wäre der erste Weg zur Verbesserung der Lage, in unserer Egogesellschaft aber leider nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden.
 
Eva van Rahden:" Es gab keine Coronacluster im Sexarbeitsbereich"
.Nirgendwo gab es sie, weder in Hotels, der Gastronomie im Handel, bei Veranstaltungen........, ich könnte diese Sinnlosliste noch lange fortsetzen.
Die gewaltige Anzahl der Infizierten, Kranken, im Spital befindlichen, intensivmedizinisch Behandelten und nicht zu vergessen der Verstorbenen spricht aber eine andere Sprache.
Der immer wiederkehrende Versuch der Anwendung des Florianiprinzips hilft niemandem.
EINSICHT wäre der erste Weg zur Verbesserung der Lage, in unserer Egogesellschaft aber leider nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden.

Meine Rede.
Manche sind aber nach wie vor der Überzeugung, es wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, Geld zu machen.
Muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren.
 
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Meine Rede.
Manche sind aber nach wie vor der Überzeigung, es wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, Geld zu machen.
Muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren.

tun eh schon einige. Da mein ich aber nicht ein paar illegale rumänische Prostituierte.

Ist noch in jeder Krise so gewesen.... hast den Dritten Mann gesehn?
 
tun eh schon einige. Da mein ich aber nicht ein paar illegale rumänische Prostituierte.

Ist noch in jeder Krise so gewesen.... hast den Dritten Mann gesehn?

Ich verstehe leider nicht ganz, worauf Du hinauswillst.

Den "Dritten Mann" will ich seit Jahren sehen.. Hoffentlich wird er wieder im Burg-Kino gezeigt, sobald die Kinos aufmachen.

"Das machen alle, das war immer schon so" ist jedenfalls nicht unbedingt ein aussagekräftiges Argument, mMn, wenn es um Selbstverantwortung geht. Klingt eher nach Rechtfertigung.
 
Vorher geh ma ins ...

IMG_20201212_223147.jpg

... dann schau ma uns ...

IMG_20201212_223530.jpg

... an, und dann lass ma uns vom Titel inspirieren und gehen auf einen flotten ...
 
Kolleginnen und mir wird von Kunden öfter vorgeschlagen, dass diese ein Appartement für ein Treffen buchen, was anscheinend zur Zeit möglich ist.

Auch gibt es Leute, die zur Zeit im Hotel wohnen, weil sie auf Geschäftsreise sind.
Ist das rechtlich auf einer Stufe mit Hausbesuchen zu werten?

Fachkundige Meinungen (@Mitglied #475094 zB. ;)) wären erbeten.
Danke

PS. Sorry, wenn das hier der falsche Thread ist.
 
Solange es keine betretungsverbotene Prost-Einrichtung und nicht eine von Dir "organisierte" oder Dir von Dritten zur Verfügung gestellte Räumlichkeit (also Deine Wohnung, Dein Hotelzimmer oder von Dritten, nicht dem Kunden) ist (sondern seine, bist Du, solange Du sonst Deine persönlichen Voraussetzungen erfüllst, rechtlich "sicher".

Ob Dein Kunde ein Zimmer Covid-legal (also zB aus unaufschiebbaren dienstlichen Gründen) bucht oder nicht, kannst Du nicht überprüfen und ist für Dich kein Risiko. Das ist ggf ein Problem für ihn und den Beherbungsbetrieb/Vermieter.

Bedarf, glaube ich, keines Disclaimers, aber ich setze ihn zur Sicherheit.
 
Gibt's so was in Graz? Hooters Café mit Hinterzimmer?
Wenn ein Bordellbetrieb Getränke verkauft, ist es kein Freizeitbetrieb, sondern ein Gastronomiebetrieb. Deshalb hatten beim Lockdown 1 die klassischen "Puffs" (=Barbetrieb mit Zimmer) vor den Laufhäusern und Studios offen (wie wir inzwischen wissen, Freizeitbetriebe wie Paintballanlagen und Schaubergwerke).
Seitens des Gesundheitsamts werden wieder Deckeln ausgestellt und der 7.1. als Perspektive genannt (großer Disclaimer, auch nur "gefühlsmäßig" und von der Ligik her, um diesmal die Deckelintervalle besser aufzuteilen). Kann natürlich sein, dass auch diesmal die Gastro-Bordelle vorher aufsperren (eben mit der Gastro) und die Freizeitbetriebe wieder als vorletzte vor den Massenveranstaltungen.
 
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Deshalb hatten beim Lockdown 1 die klassischen "Puffs" (=Barbetrieb mit Zimmer) vor den Laufhäusern und Studios offen
Echt? Wundert mich. Oder mit der Auflage, keine Prost, sondern nur ein Prost! zuzulassen?
Sonst könnten ja sagen, das Ikea Restaurant ist kein Restaurant, sondern ein Möbelhaus, also dürfen sie Köttbullar verkaufen.
 
... Auch gibt es Leute, die zur Zeit im Hotel wohnen, weil sie auf Geschäftsreise sind.
Ist das rechtlich auf einer Stufe mit Hausbesuchen zu werten? ....

Ein persönlich gebuchtes Hotelzimmer gilt meines Wissensstandes nach als "privater Bereich" - und wäre somit mit dem persönlichen Lebensbereich gleichzusetzen.
Wenn das Zimmer vom Arbeitgeber/in gebucht worden ist, würde ich das nicht annehmen ("dienstlich" ist nicht "privat").
"Escort" ist, laut Meldungen in Printmedien, ausdrücklich möglich....
 
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