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Aber ich muss die Bemerkung zur BSOe relativieren. Auch (nicht einmal!) auf der einschlägigen Seite des Gesundheitsministeriums („Rechtliches“) finde ich die 2. SchuMaV 544 noch nicht, geschweige denn die „Rechtliche Begründung“ = Erläuterungen)
Hat wer die Rechtliche Begründung (zB aus den Parlamentsakten)??? Bin Nehmer!
Mir scheint, die Bestimmungen über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand oder die Maskenpflicht für den Kunden nicht eingehalten werden kann, sind unverändert gegenüber der ersten SchuMaV. Daher scheint der Kommentar der BSOe noch gültig.
Auch hier gilt: Wenn jemand zusätzliche Unterlagen dazu hat (zB irgendwelche Erlässe, wie MA15 und LPD Wien die Bestimmungen interpretieren und umgesetzt wissen wollen), interessiert mich das immer!
Hat wer die Rechtliche Begründung (zB aus den Parlamentsakten)??? Bin Nehmer!
Mir scheint, die Bestimmungen über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand oder die Maskenpflicht für den Kunden nicht eingehalten werden kann, sind unverändert gegenüber der ersten SchuMaV. Daher scheint der Kommentar der BSOe noch gültig.
Auch hier gilt: Wenn jemand zusätzliche Unterlagen dazu hat (zB irgendwelche Erlässe, wie MA15 und LPD Wien die Bestimmungen interpretieren und umgesetzt wissen wollen), interessiert mich das immer!