Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Wenn ein Bordellbetrieb Getränke verkauft, ist es kein Freizeitbetrieb, sondern ein Gastronomiebetrieb.
in so einem Fall spricht man von einem Mischbetrieb und der eine Teil ist dann legal und der andere nicht. Aber sagen wir mal so, wenn man Probleme vermeiden möchte, ist es sinnvoller beides geschlossen zu halten, da es die Synergie beider Formen ist, die das besondere Erlebnis einer Bordellbar ausmachen. So dürften es auch fast alle Bordelle mit Barbetrieb gesehen haben, die mehrheitlich am 1. Juli und nicht am 15. Mai mit der Gastro wieder aufgesperrt haben.

Die eine Ausnahme, die mir bekannt ist, war das Kontakcafé, die schon im Mai mit der Gastro ihr Lokal als Striplokal geöffnet haben und scheinbar oder angeblich keine Zimmer für die Prostitution vermietet haben
 
Guten Abend,

Die Novelle zur Covid-19-Einreiseverordnung ist veroeffentlicht worden: VO 563/2020
Dazu gibt es auch eine Rechtliche Begruendung (= Erlaeuterungen) hier.

Wie immer, ein bisschen unuebersichtlich, auch weil eben in Novellenform (also nur die Aenderungen).
Ich werde versuchen, mich durchzubeissen.
Mein Posting zur Novelle der EinreiseVO siehe hier:

Den Entwurf zu den Aenderungen der 2. SchuMaV hab ich noch nicht, aber ich bin eh beschaeftigt (siehe oben).
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend,

Es wurde nicht eine Aenderung (Novelle) zur 2. SchuMaV, sondern eine neue, 3. SchutzmassnahmenVO unter der Nummer 566/2020.
Die Rechtliche Begruendung (Erlaeuterungen) ist hier.

Die ministeriumseigene Zusammenfassung ist hier.
Ich bin nicht zu faul, aber nach Durchsicht der neuen VO habe ich dieser Zusammenfassung wirklich nichts hinzuzufügen.

Ich kommentiere jetzt hier nur persönlich, dass ich die Freigabe von Weihnachtsfeiern für bis zu 10 Personen (keine zusätzlichen Kinder!) aus bis zu zehn Haushalten (!!!) - also auch untereinander möglicherweise ziemlich fremden und daher potentiell nicht so stark von gegenseitiger Verantwortung getragen - und auch in Gärten, Garagen etc für ziemlich verrückt halte. Stichwort: Multiplikatoreffekt.
Werden wir es schon in den Zahlen vom 30.12. oder erst am 5.1. sehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich kommentiere jetzt hier nur persönlich, dass ich die Freigabe von Weihnachtsfeiern für bis zu 10 Personen (keine zusätzlichen Kinder!) aus bis zu zehn Haushalten (!!!) - also auch untereinander möglicherweise ziemlich fremden und daher potentiell nicht so stark von gegenseitiger Verantwortung getragen - und auch in Gärten, Garagen etc für ziemlich verrückt halte. Stichwort: Multiplikatoreffekt.
Werden wir es schon in den Zahlen vom 30.12. oder erst am 5.1. sehen?

Danke - echt interessant (und erspart einem selbst etwas von Mühsal, sich durch Gesetzestexte zu arbeiten)...

Ich halte es nur für höchst bedenklich wie weit Regierung und Gesetzgeber bereits in das Privatleben eingreifen.
Von wegen "freigeben" .... Das ist klarer Etikettenschwindel - einen Quasi-Hausarrest mit Kontaktbeschränkung als "freigeben" zu bezeichnen.
Und nicht nur dieses - nun wird im privaten Lebensraum bereits das Tragen von MNS-Masken verordnet (ganz von der türkis-grünen Initiative, der Polizei praktisch uneingeschränkten Zutritt in private Wohnungen zu ermöglichen!).

Auch wenn man Grund und Sinn von "Maßnahmen" anerkennt und "schluckt" - schönreden muss man sich das deshalb nicht.
 
Ja, da nähern wir uns dem selben Thema aus unterschiedlicher Richtung. Du bleibst wenigstens respektvoll.
Danke.
Ja, das ist wohl richtig. Meine Sorge ist, dass sich "die Institutionen" an diese Machtfülle "gewöhnen" könnten. Zur Zeit ist die Zivilgesellschaft praktisch ausgeschaltet.
Zurück zu den rechtlichen Bestimmungen.... : Ich war, offen gesagt fassungslos, dass nun bereits im intimsten Lebensbereich das Tragen von MNS-Masken angeordnet wird! Wir sind bereits von der "Unschuldsvermutung" zur "Pauschalverdächtigung" gekommen..

Abwarten, wie sich das weiter entwickelt. Denn es sieht sehr danach aus, dass das offizielle Österreich die Corona-Pandemie nicht annähernd in den Griff bekommen hat.
 
Als ich die Sekretärin meines Vaters darauf hinwies, meinte sie - nicht nötig, wir halten einen Meter Abstand.

Meinungen hierzu erbeten. Danke

Artikel - orf.at. vom 16.12.2020 über die neuen Regelungen
 

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Meinungen hierzu erbeten. Danke

Aus den offiziellen Erlaeuterungen (Hervorhebungen Archie)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f29abcb4-522a-4c2b-8a64-fb4801b312c3/Rechtliche Begründung 3. COVID-19-SchuMaV.pdf

"Die Schutzmaßnahmen an Arbeitsorten werden zusätzlich dahingehend verschärft, dass die Abstandspflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanische Schutzvorrichtung immer dann besteht, wenn nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen minimiert werden kann.​
Ein physischer Kontakt zu anderen Personen ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Arbeitsverrichtung in einem Einzelbüro erfolgt. Sobald sich aber mehrere Personen ein Büro teilen oder aber etwa die Arbeitsverrichtung in einem Großraumbüro erfolgt, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, sofern nicht durch geeignete Schutzvorrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.​
Hinsichtlich der sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen wird nunmehr ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen verankert (darunter fallen etwa die Errichtung von Plexiglaswänden oder Trennwänden). Nur wenn solche Maßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden (wie zB bei Schauspielern oder bei Bauarbeiten), sind organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von festen Teams geeignete Schutzmaßnahmen. An Arbeitsorten ist eine Verschärfung insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil man dort regelmäßig lange verweilt und bereits aus diesem Grund ein höheres Infektionsrisiko besteht."​

Der Abstand wird nicht mehr erwaehnt, scheint also als Befreiungsmoeglichkeit nicht mehr relevant.
Der "Nur wenn" Satz scheint ein bisschen willkuerlich, hilft aber, die Ernsthaftigkeit der Regelung zu erkennen.

I have nothing to add, your honor!
 
Aus den offiziellen Erlaeuterungen (Hervorhebungen Archie)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f29abcb4-522a-4c2b-8a64-fb4801b312c3/Rechtliche Begründung 3. COVID-19-SchuMaV.pdf

"Die Schutzmaßnahmen an Arbeitsorten werden zusätzlich dahingehend verschärft, dass die Abstandspflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanische Schutzvorrichtung immer dann besteht, wenn nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen minimiert werden kann.​
Ein physischer Kontakt zu anderen Personen ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Arbeitsverrichtung in einem Einzelbüro erfolgt. Sobald sich aber mehrere Personen ein Büro teilen oder aber etwa die Arbeitsverrichtung in einem Großraumbüro erfolgt, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, sofern nicht durch geeignete Schutzvorrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.​
Hinsichtlich der sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen wird nunmehr ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen verankert (darunter fallen etwa die Errichtung von Plexiglaswänden oder Trennwänden). Nur wenn solche Maßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden (wie zB bei Schauspielern oder bei Bauarbeiten), sind organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von festen Teams geeignete Schutzmaßnahmen. An Arbeitsorten ist eine Verschärfung insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil man dort regelmäßig lange verweilt und bereits aus diesem Grund ein höheres Infektionsrisiko besteht."​

Der Abstand wird nicht mehr erwaehnt, scheint also als Befreiungsmoeglichkeit nicht mehr relevant.
Der "Nur wenn" Satz scheint ein bisschen willkuerlich, hilft aber, die Ernsthaftigkeit der Regelung zu erkennen.

I have nothing to add, your honor!

Wie immer: Merci!
 
Aus den offiziellen Erlaeuterungen (Hervorhebungen Archie)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f29abcb4-522a-4c2b-8a64-fb4801b312c3/Rechtliche Begründung 3. COVID-19-SchuMaV.pdf

"Die Schutzmaßnahmen an Arbeitsorten werden zusätzlich dahingehend verschärft, dass die Abstandspflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanische Schutzvorrichtung immer dann besteht, wenn nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen minimiert werden kann.​
Ein physischer Kontakt zu anderen Personen ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Arbeitsverrichtung in einem Einzelbüro erfolgt. Sobald sich aber mehrere Personen ein Büro teilen oder aber etwa die Arbeitsverrichtung in einem Großraumbüro erfolgt, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, sofern nicht durch geeignete Schutzvorrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.​
Hinsichtlich der sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen wird nunmehr ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen verankert (darunter fallen etwa die Errichtung von Plexiglaswänden oder Trennwänden). Nur wenn solche Maßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden (wie zB bei Schauspielern oder bei Bauarbeiten), sind organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von festen Teams geeignete Schutzmaßnahmen. An Arbeitsorten ist eine Verschärfung insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil man dort regelmäßig lange verweilt und bereits aus diesem Grund ein höheres Infektionsrisiko besteht."​

Der Abstand wird nicht mehr erwaehnt, scheint also als Befreiungsmoeglichkeit nicht mehr relevant.
Der "Nur wenn" Satz scheint ein bisschen willkuerlich, hilft aber, die Ernsthaftigkeit der Regelung zu erkennen.

I have nothing to add, your honor!

Kurz gesagt - es ist verpflichtend in einem Mehrpersonenbüro?
 
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"Die Schutzmaßnahmen an Arbeitsorten werden zusätzlich dahingehend verschärft, dass die Abstandspflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanische Schutzvorrichtung immer dann besteht, wenn nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen minimiert werden kann. ...."​
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Es sollte einem schon allein die vernunftbegabte Einsichtsfähigkeit sagen, dass im Arbeitsumfeld möglichst jede Schutzmaßnahme auszuschöpfen ist. Im Interesse der Belegschaft wie auch des Unternehmens - wie auch der Familien zuhause.

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Der Abstand wird nicht mehr erwaehnt, scheint also als Befreiungsmoeglichkeit nicht mehr relevant.
Der "Nur wenn" Satz scheint ein bisschen willkuerlich, hilft aber, die Ernsthaftigkeit der Regelung zu erkennen.
...
Außerdem ist der Arbeitgeber ermächtigt, eigene bzw strengere Regelungen anzuordnen (wie z.B. an meinem Arbeitsplatz seit Beginn der Corona-Krise praktiziert).

1 Meter Abstand genügt zur Zeit nicht einmal im Freien - und reduziert das Risiko, angesteckt zu werden in viel zu geringem Ausmaß. In geschlossenen Räumen sind mindestens 2 Meter, in engen geschlossenen Räumen mindestens 3 bis 4 Meter sinnvoll.
 
Kurz gesagt - es ist verpflichtend in einem Mehrpersonenbüro?
Meines Erachtens - Ja.
Und sollte eigentlich kein Diskussionsbedarf mehr sein - das Infektionsrisiko ist nach wie vor sehr hoch. Man sieht es ja an den Neuinfektionsraten.

Also - ich will mir nicht eine Corona-Infektion vom Arbeitsplatz nach Hause einschleppen....
 
Meines Erachtens - Ja.
Und sollte eigentlich kein Diskussionsbedarf mehr sein - das Infektionsrisiko ist nach wie vor sehr hoch. Man sieht es ja an den Neuinfektionsraten.

Also - ich will mir nicht eine Corona-Infektion vom Arbeitsplatz nach Hause einschleppen....

Und wohin geht die Luft die man ständig ausatmet? Nach wenigen Minuten ist die Maske feucht und die Feuchtigkeit wird mit an die Umgebung abgegeben...
 
... auch wenn Du dann als asozialer Hysteriker giltst ... 👹
Nicht bei meiner Lebensgefährtin. Und sicher auch nicht bei meiner Tochter. ;)
Erstere arbeitet in einem Covid-Schwerpunktspital und zweitere im Bildungswesen. Beide erleben die Risiken und Konsequenzen sozusagen hautnah....
 
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