Aus den offiziellen Erlaeuterungen (Hervorhebungen Archie)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f29abcb4-522a-4c2b-8a64-fb4801b312c3/Rechtliche Begründung 3. COVID-19-SchuMaV.pdf
"Die Schutzmaßnahmen an Arbeitsorten werden zusätzlich dahingehend verschärft, dass die Abstandspflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanische Schutzvorrichtung immer dann besteht, wenn nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzvorkehrungen minimiert werden kann.
Ein physischer Kontakt zu anderen Personen ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Arbeitsverrichtung in einem Einzelbüro erfolgt. Sobald sich aber mehrere Personen ein Büro teilen oder aber etwa die Arbeitsverrichtung in einem Großraumbüro erfolgt, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, sofern nicht durch geeignete Schutzvorrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Hinsichtlich der sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen wird nunmehr ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen verankert (darunter fallen etwa die Errichtung von Plexiglaswänden oder Trennwänden). Nur wenn solche Maßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden (wie zB bei Schauspielern oder bei Bauarbeiten), sind organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von festen Teams geeignete Schutzmaßnahmen. An Arbeitsorten ist eine Verschärfung insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil man dort regelmäßig lange verweilt und bereits aus diesem Grund ein höheres Infektionsrisiko besteht."
Der Abstand wird nicht mehr erwaehnt, scheint also als Befreiungsmoeglichkeit nicht mehr relevant.
Der "Nur wenn" Satz scheint ein bisschen willkuerlich, hilft aber, die Ernsthaftigkeit der Regelung zu erkennen.
I have nothing to add, your honor!