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Na da schau i aber,das du das kennst"The Purge"
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Na da schau i aber,das du das kennst"The Purge"
....mit den Sirenen der Feuerwehr des warad einheitlich
Hier ist die VO 598/2020.
Wie berichtet, ist eine der Änderungen ggü. der 1.NotMV, dass Geschäfte jetzt offiziell telephonisch oder online bestellte (click) Waren im Freien vor dem Geschäft zur Abholung (collect) bereitstellen dürfen.
Erklärungen des Ministeriums - Link siehe oben.
(Mehr oder weniger) Übersichtliche Graphik.
Was ich geil fände: wenn die Sperrstunde mit den Sirenen von "The Purge" eingeläutet würde...
Oder mit Salutschüssen...
....mit den Sirenen der Feuerwehr des warad einheitlich
Bei uns haben sie leider auch den Zugang zum Luftschutzstollen vermauert und zugeschuettet. Ich erinnere mich noch aus der Kindheit ...mangels Luftschutzbunker
Und nachfolgend die Rechtliche Begruendung, die fast ausschliesslich auf die RBen zur 2, und 3. SchuMaV bzw der (1.) NotMV verweist.Hier ist die VO 598/2020.
Das wird nicht die letzte Verlängerung sein....Guten Nachmittag!
Auch dieser Thread ist im Jahr 2021 angekommen.
Mit VO 2/2021 ist die Gültigkeit der 2.NotMV (598/2020) bis 14.1. (also um das Maximum von 10 Tagen) verlängert worden.
Eh net. Wenn die Kleingeister auf 10-Tage-Zizerln bestehen ...Das wird nicht die letzte Verlängerung sein....
Eh net. Wenn die Kleingeister auf 10-Tage-Zizerln bestehen ...
Ist denn diese 10-Tagesfrist nicht tatsächlich erst nach dem Lockdown I festgelegt worden?Ja, ist mir schon klar, Hauptausschuss und so ... aber dieses "Rechtliche" geht eben auf Kleingeistigkeit zurück ... es sei denn, der VfGH hat gewunken ...