Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung

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Der Hauptausschuss hat schon zugestimmt. Ich erwarte die Veroeffentlichung im RIS noch heute Abend.
Hat schon wer den offiziellen (Entwurfs)text und/oder sogar die "Rechtliche Beurteilung" = Erlaeuterungen?
Andererseits komm ich im Moment eh nicht dazu, sie mir anzuschauen.
(Das Virus ist in unserem Wohnhaus - noch nicht in unserem Stockwerk! -angekommen. Die Nachbarin ist knapp 80. Hab grad Supperl gekocht und geh jetzt Handschuhe kaufen.)
 
Das Zink in einer Hendlsuppn stärkt die Abwehrkräfte. Paar Einmachkknöderl aus Omas Küche dazu, dann kommt sie wieder schnell auf Vordermann.
 
Der Hauptausschuss hat schon zugestimmt. Ich erwarte die Veroeffentlichung im RIS noch heute Abend.
Hat schon wer den offiziellen (Entwurfs)text und/oder sogar die "Rechtliche Beurteilung" = Erlaeuterungen?
Andererseits komm ich im Moment eh nicht dazu, sie mir anzuschauen.
(Das Virus ist in unserem Wohnhaus angekommen - noch nicht in unserem Stockwerk!) angekommen. Die Nachbarin ist knapp 80. Hab grad Supperl gekocht und geh jetzt Handschuhe kaufen.

Du bist ein guter, aber leichtsinniger Mensch. Ich würde wahrscheinlich die Türen abdichten und den Flur nur mehr mit Dräger betreten... o_O
 
Hier ist die neue Verordnung 544/2020, genannt
(2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV)
Wenig überraschend, ist das Betreten von Schaubergwerken und Paintball Anlagen weiterhin verboten
Ach ja, und von Prost-Einrichtungen auch.

Weiteres folgt.
 
Hier ist die neue Verordnung 544/2020, genannt
(2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV)
Wenig überraschend, ist das Betreten von Schaubergwerken und Paintball Anlagen weiterhin verboten
Ach ja, und von Prost-Einrichtungen auch.

Weiteres folgt.

Okay. Danke. Machen wir halt weiterhin wegen "unterlassener Hilfeleistung" illegal weiter und tun damit genau das, was die Regierung nicht will: Kontakte forcieren
 
Frage:

Vor ein paar Tagen hieß es im Radio das 'an den Weihnachtsfeiertagen die abendlichen Ausgangsbeschränkungen nicht gelten'.

Wir haben doch dzt. allgemeine Ausgangsbeschränkungen - wurden die schon oder werden die zurückgenommen?
 
Frage:

Vor ein paar Tagen hieß es im Radio das 'an den Weihnachtsfeiertagen die abendlichen Ausgangsbeschränkungen nicht gelten'.

Wir haben doch dzt. allgemeine Ausgangsbeschränkungen - wurden die schon oder werden die zurückgenommen?

Ab 7. Dezember gilt die Ausgangsbeschränkung wie im soften Lockdown - also von 20 Uhr bis 6 Uhr.

Am 24., 25. und 26 Dezember dürfen 10 Familienmitglieder wieder zusammentreffen, soweit das in Erinnerung blieb. Naja, man muss halt bis kurz davor warten, denn sicher is nix mehr.

Edit: Korrektur
 
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Frage:

Vor ein paar Tagen hieß es im Radio das 'an den Weihnachtsfeiertagen die abendlichen Ausgangsbeschränkungen nicht gelten'.

Wir haben doch dzt. allgemeine Ausgangsbeschränkungen - wurden die schon oder werden die zurückgenommen?

Warum informierst Du Dich nicht wenigstens ein bisschen, bevor Du hier eine Frage stellst?
Das war am Mittwoch wirklich in allen österreichischen Medien, dass die Ausgangsbeschränkungen ab nächster Woche nur mehr Abends und Nachts gelten und ist auch jetzt noch absolut leicht zu googeln.
 
Warum informierst Du Dich nicht wenigstens ein bisschen, bevor Du hier eine Frage stellst?
Das war am Mittwoch wirklich in allen österreichischen Medien, dass die Ausgangsbeschränkungen ab nächster Woche nur mehr Abends und Nachts gelten und ist auch jetzt noch absolut leicht zu googeln.

Um DICH zu beschäftigen.
 
Der Hausverstand sagt einem, dass man sich mit möglichst wenig Leuten treffen soll, sonst sitzt man in Quarantäne. Heute erst führte ich ein Telefonat mit einer Freundin von damals, die nur mit Maske im Augarten spazieren geht. Dazu braucht man keinen Anschober und keinen Nehammer. Wo Menschenmassen anzutreffen sind, gilt es auszuweichen. Selbst auf der Mariahilfer Straße im Freien.

Was mich jedoch bis auf die Palme bringt, ist der Umstand, dass meine "Freundin" und Inhaberin ihres Rotlicht-Geschäfts nicht im selben Maße wie alle anderen Gewerbetreibenden entschädigt werden soll. Ihre Buchhaltung oder das Finanzministerium soll mir genau erklären, woran es hakt, dass sie keine Unterstützung erhält. Schließlich zahlt sie wie jeder andere Betrieb ihre Abgaben. Aus menschlicher und logischer Sicht ist ein Ersatz ihres Verdienstausfalls daher nur rechtens. Dass juristisches Recht jedoch oftmals nicht mit Logik in Zusammenhang steht, hängt damit zusammen, dass Arschlöcher am Werk sind, die selber über 20.000 Euro im Monat verdienen.

In der nächsten Verordnung möchte ich sehen, dass Prostituierte genauso wie Frisöre unterstützt werden! Anderenfalls hänge ich mich bei der Sammelklage vom Jodelbauer an.
 
Hier ist die neue Verordnung 544/2020, genannt
(2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV)
Die Verordnung tritt am Montag, dem 7.12. um 0 Uhr in Kraft, und am 23. Dezember um 24 h außer Kraft.
Die Ausgangsbeschränkungen treten – wie gesetzlich vorgesehen – schon nach 10 Tagen (mit Ablauf des 16.12.) außer Kraft, können aber verlängert werden, wozu es einer neuen Verordnung und wieder des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss bedarf.

Schau ma also.
(Es gilt der allumfassende Disclaimer, der mittels SuFu „Disclaimer“ & „Archie_deckt“ in diesem Thread bereits mehrfach gefunden werden kann.)

Teil 1

Par 1 – Betreten öffentlicher Orte und Par 2 – Ausgangsregelung

(bisher Par 2 und 1, jetzt in der Nummerierung vertauscht)

Mit einer großen, einer kleinen und einer lästigen Ausnahme sind diese Bestimmungen textgleich mit jenen der NotMV in der zuletzt geltenden Fassung

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur von 20 h bis 6 h des folgenden Tages (große Aenderung).

Ihr erinnert Euch vielleicht, dass Mitte November konkretisiert wurde, dass mit dieser „einzelnen wichtige Bezugsperson“, zu der man Kontakt haben durfte, regelmäßiger physischer Kontakt bestanden haben musste. Diese Einschränkung ist gefallen; der Kontakt muss mehrmals wöchentlich physisch oder nicht physisch gewesen sein. (Anmerkung Archie: allabendliches Tischerlrucken zählt?)

Der expliziten Erlaubnis zum Kindergarten- und Schulgang bedarf es offenbar nicht mehr (angesichts der Ausgangseinschränkung erst ab 20 Uhr).


Der Ausgang zur Teilnahme an Veranstaltungen ist eingeschränkt ist auf die erlaubten Veranstaltungen nach Par 13 Abs 3 Z 1 bis 9 sowie Par 14 (Spitzensport). Die in den Medien oft angesprochenen Treffen von bis zu 6 Personen (zzgl. bis zu 6 mj. Kindern) aus zwei Familien. Diese Treffen müssen also um 20 Uhr beendet sein. Nach 20 Uhr darf man dann noch am Heimweg sein, um dann zuhause das Wohnbedürfnis zu decken. Da wird die in Aussicht gestellte Änderung für die Weihnachtstage also nicht nur die Zahl auf 10 erweitern, sondern auch den Zeitrahmen dehnen müssen.

Par 3 – Massenbeförderungsmittel und Par 4 – Fahrgemeinschaften, Taxis etc, Seilbahnen
Unverändert.

Fortsetzung
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr erinnert Euch vielleicht, dass Mitte November konkretisiert wurde, dass mit dieser „einzelnen wichtige Bezugsperson“, zu der man Kontakt haben durfte, regelmäßiger physischer Kontakt bestanden haben musste. Diese Einschränkung ist gefallen; der Kontakt muss mehrmals wöchentlich physisch oder nicht physisch gewesen sein.

Was sitzen dort im Ministerium eigentlich für Jus-Praktikanten?

Mir egal jetzt. Ich zieh mein Ding durch, denn auf solche Pfosten ist kein Verlass mehr.
 
Ich hatte letztens sogar meine Eltern zu Besuch hier, überraschenderweise kam kein Herr Anschober samt WEGA zum Fenster herein.
 
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