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Gast
(Gelöschter Account)
Bin mir nicht ganz sicher, in welchem Unterforum die Frage am besten aufgehoben ist - ich hoffe einfach, jemand von euch kennt sich mit der Rechtssituation aus
Ich interessiere mich für die Konsequenzen, die ein kleines "Rollenspiel" haben könnte.
Ein aufreizend gekleidetes Mädchen (das optisch auf jeden Fall den Eindruck einer Prostituierten erweckt) läuft nachts den Straßenstrich entlang. Kein Rumstehen und warten, sondern langsames Schlendern. Danach steigt sie zu ihrem Mitspieler ins Auto und die beiden fahren weg.
So weit, so lustig
Aber - was macht die junge Frau, sollte die Polizei aufgreifen? (Passiert das überhaupt?) Kontrollkarte oä ist ja nicht vorhanden, und "das da ist aber mein fester Freund!" dürfte kein allzu brauchbares Argument sein. Anm: Die Frau würde keine anderen Männer ansprechen bzw "beglücken" und auch kein Geld nehmen.
Kann die Polizei der jungen Frau was, wenn diese "nur" sehr aufreizend und eindeutig gekleidet eine Straße entlang läuft - oder muss sie dazu erst ins Auto steigen oä?
Was sind mögliche Konsequenzen? Wie kann man die Beamten evtl überzeugen, dass es sich nur um ein Rollenspiel in einer Partnerschaft handelt?
Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann - am besten mit entsprechenden Paragraphen. Oder hat wer eine Idee, wo ich sonst an solche Informationen kommen kann?
liebe Grüße,
mary
Ich interessiere mich für die Konsequenzen, die ein kleines "Rollenspiel" haben könnte.
Ein aufreizend gekleidetes Mädchen (das optisch auf jeden Fall den Eindruck einer Prostituierten erweckt) läuft nachts den Straßenstrich entlang. Kein Rumstehen und warten, sondern langsames Schlendern. Danach steigt sie zu ihrem Mitspieler ins Auto und die beiden fahren weg.
So weit, so lustig
Aber - was macht die junge Frau, sollte die Polizei aufgreifen? (Passiert das überhaupt?) Kontrollkarte oä ist ja nicht vorhanden, und "das da ist aber mein fester Freund!" dürfte kein allzu brauchbares Argument sein. Anm: Die Frau würde keine anderen Männer ansprechen bzw "beglücken" und auch kein Geld nehmen.
Kann die Polizei der jungen Frau was, wenn diese "nur" sehr aufreizend und eindeutig gekleidet eine Straße entlang läuft - oder muss sie dazu erst ins Auto steigen oä?
Was sind mögliche Konsequenzen? Wie kann man die Beamten evtl überzeugen, dass es sich nur um ein Rollenspiel in einer Partnerschaft handelt?
Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann - am besten mit entsprechenden Paragraphen. Oder hat wer eine Idee, wo ich sonst an solche Informationen kommen kann?
liebe Grüße,
mary