Rechtliche Frage - Rollenspiele

Mag vielleicht auch noch jemand was KONKRET zum Thema sagen oder kann ich mich hiermit ausklinken..? :undweg:

also ich glaub das einfachste wäre, wenn du mit demjenigen verheiratet wärst, zu dem du ins Auto steigst, im Zweifelsfall einfach Trauschein herzeigen und die Sache ist gegessen........
 
zim, ich glaube es ist ziemlich übertrieben heiraten zu sollen, nur wegen eines rollenspiels

Geht sicher einfacher. Man könnte im Vorhinein eine notariell beglaubigte Erklärung hinterlegen, wo man den Sachverhalt beschreibt. Aber möglicherweise ist dann der erotische Kick nicht mehr gegeben :mrgreen:
 
ich glaube sowas ähnliches macht gerade da kachelmann durch :mrgreen:

was, den hams als Prostituierte verkleidet erwischt? ;-)

Mir fallt´s wie Schuppen von den Augen ........

Habe vor ca. 3 Wochen eine (oder einen?) beim Casino vorbei stolzieren gesehen.
Ca. 1,70 gross,60kg,mädchenhafte Figur,Zwergenarsch.(+Perücke)
Hatte Ihn (oder Sie) vor ein paar Monaten im Stuwer angesprochen,weil ich mir nicht sicher war:fragezeichen:
Er sagte mir aber sogleich,das er eine Transe sei.
Darauf ergriff ich gleich die Flucht:undweg:

Beim Kachelmann wäre ich auch auf der Flucht :mrgreen:
 
Ich sehe da keine Gratwanderung, denn Amtsmissbrauch ist nur eine bewusst unrichtige Anzeige.

natürlich darf ein beamter nicht willkürlich, nicht unverhältnismässig und insbesondere auch nicht bewusst falsch agieren. das versteht sich von selber.

Dann sind wir uns eigentlich alle schon immer in der Einschätzung einig gewesen: Wenn demnach die TE verheiratet ist und mit ihrem Mann beim Rollenspiel als Straßendirne erwischt wird, dann wäre es Amtsmissbrauch, wenn sie der Polizist wegen Prostitution anzeigt, obwohl ihm dieser Sachverhalt mitgeteilt wurde. Beim Rollenspiel mit einem Lebensgefährten gilt das gleiche (gleiche Wohnung). Strittig wird es erst beim Rollenspiel mit einem Freund, mit dem die TE nicht zusammen lebt. Aber auch hier wäre es ein unverhältnismäßiger (und daher grundrechtswidriger) Eingriff in das Privatleben, wenn die TE bei der Behörde womöglich mit Zeugenaussagen aus der Familie beweisen müsste, dass der Mann tatsächlich ihr Freund ist, wenn das schon vor Ort mit ein paar Fragen (siehe Beiträge oben) leicht zu klären wäre.
 
Dann sind wir uns eigentlich alle schon immer in der Einschätzung einig gewesen: Wenn demnach die TE verheiratet ist und mit ihrem Mann beim Rollenspiel als Straßendirne erwischt wird, dann wäre es Amtsmissbrauch, wenn sie der Polizist wegen Prostitution anzeigt, obwohl ihm dieser Sachverhalt mitgeteilt wurde. Beim Rollenspiel mit einem Lebensgefährten gilt das gleiche (gleiche Wohnung). Strittig wird es erst beim Rollenspiel mit einem Freund, mit dem die TE nicht zusammen lebt. Aber auch hier wäre es ein unverhältnismäßiger (und daher grundrechtswidriger) Eingriff in das Privatleben, wenn die TE bei der Behörde womöglich mit Zeugenaussagen aus der Familie beweisen müsste, dass der Mann tatsächlich ihr Freund ist, wenn das schon vor Ort mit ein paar Fragen (siehe Beiträge oben) leicht zu klären wäre.


nein auch dann ist es kein amtsmissbrauch. denn nur weil in dem moment wo sie mit dem ehemann im auto sitzt ist dadurch nicht zweifelsfrei festgestellt, dass sie nicht dort gearbeitet hat. es könnte der ehemann sie genauso von der arbeit abgeholt haben, oder ihr zuhälter sein. selbiges gilt natürlich bei gleicher meldeadresse.

ich glaube nicht, dass es einen beamten gibt, der die familie bemüßigen würde um zu überprüfen ob das wirklich ihr freund ist oder nicht und ob das ein grundrechtswidriger eingriff ins privatleben wäre, würde ich jetzt nicht mit absoluter sicherheit verneinen wollen (aber auch nicht bejahen). worum gehts dir eigentlich? dass du immer neue konstrukte erfindest, die einem polizisten - wenn einer denn so handeln würde - amtsmissbrauch anhängbar macht? ist das deine art, deine wut über die anzeige die du bekommen hast?
es ist aber immer noch sehr unwahrscheinlich dass die TE überhaupt jemals von einem beamten behelligt werden würde und noch weniger wahrscheinlich dass er ihr eine anzeige anhängen würde und dann fast schon völlig abstrus anzunehmen, dass er familienangehörige befragen würde (abgesehen davon, dass sie ja einen freund haben könnte, den kein familienangehöriger kennt). ich will jetzt nicht bei dir in alten wunden wühlen, aber es scheint als hättest du es noch immer nicht überwunden. schon in deinem hobbyhurenthread hast du ja verzweifelt versucht eine menschenrechtsverletzung zu konstruieren. ich weiß ja nicht, wie das genau war, als die "kollegen" bei dir aufgetaucht sind, das beschreibst du ja nicht genau. aber du zitierst immer wieder andere fälle, die nicht besonders geeignet sind auf deinen fall angewendet zu werden. auch deine argumentation von präzendenzfällen läßt vermuten, dass du deine rechtsauffassung eher aus dem fernsehen, denn aus juristischer erfahrung oder bildung hast. präzendenzfälle schaffen nicht recht. es wird zwar wahrscheinlich, dass ein bezirks- oder landesgericht der rechtsauffassung eines obersten gerichtshofes folgt, einfach um die zahl von rekursen klein zu halten. aber durch einen gerichtsspruch (auch wenn er vom vfgh gesprochen wurde) erfolgt noch kein neues recht. es kann sein, dass in dem einen fall ein detail fehlt (oder eben dabei ist) der zu einer anderen rechtssprechung führen könnte. (unter anderem ein besserer anwalt) da muss dann aber im zweifelsfall ein zug durch die instanzen angetreten werden.
 
Wenn demnach die TE verheiratet ist und mit ihrem Mann beim Rollenspiel als Straßendirne erwischt wird, dann wäre es Amtsmissbrauch, wenn sie der Polizist wegen Prostitution anzeigt, obwohl ihm dieser Sachverhalt mitgeteilt wurde.
Nun könnte ja aber der Fall nicht zur Gänze ausgeschlossen werden, dass die besagte Dame tatsächlich der Prostitution nachgeht, und nur von ihrem Ehegesponsen von der Arbeit abgeholt wird, quasi. Dass die Situation von ihr und ihrem Gemahl anders dargestellt wird, ist naheliegend, jedoch noch kein Beweis für die Richtigkeit und den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage. Es würde auch kein Einbrecher seine Tat einräumen, wenn er mit Hinweis auf ein Rollenspiel von jeder Verfolgung automatisch befreit wäre. Es wird also die objektive Ermittlung des Sachverhaltes weder in dem einen noch in dem anderen Fall eine Menschenrechtsverletzung sein.

Wie ich schon erwähnte .... wenn man zu dumm dazu ist, seine Rollenspiele in einer Art zu veranstalten, welche den Behörden verborgen bleibt, dann braucht man gar nicht "Amtsmissbrauch" und "Menschenrechtsverletzung" schreien, wenn man zum Gegenstand behördlicher Ermittlungen wird. :roll:
 
Nun könnte ja aber der Fall nicht zur Gänze ausgeschlossen werden, dass die besagte Dame tatsächlich der Prostitution nachgeht, und nur von ihrem Ehegesponsen von der Arbeit abgeholt wird, quasi.

Auf welchem Tatsachensubstrat beruht dann die Anzeige des Polizisten: Weil die Frau nuttige Kleidung trägt (ist erlaubt) und weil sie zu ihrem eigenen Mann ins Auto einsteigt (ist auch erlaubt), wird sie der illegalen Prostitution verdächtigt?

Es würde auch kein Einbrecher seine Tat einräumen, wenn er mit Hinweis auf ein Rollenspiel von jeder Verfolgung automatisch befreit wäre.

Wie sollte solch ein "Rollenspiel" konkret aussehen? Wenn ich scheinbar in mein eigenes Haus durch ein Fenster "einbreche", wobei ich tatsächlich ein sperriges Möbelstück über das Fenster entsorgen will, dann wird ein Polizist, der Zeuge dieses "Einbruchs" wird, doch imstande sein, den Sachverhalt aufzuklären, ohne eine falsche Anzeige wegen Einbruchs zu erstatten.
 
Auf welchem Tatsachensubstrat beruht dann die Anzeige des Polizisten: Weil die Frau nuttige Kleidung trägt (ist erlaubt) und weil sie zu ihrem eigenen Mann ins Auto einsteigt (ist auch erlaubt), wird sie der illegalen Prostitution verdächtigt?
Aus dem Tatsachensubstrat zum Beispiel, dass sie in aufreizender Kleidung zwischen anderen Prostituierten auf einem für den Straßenstrich bekannten Standplatz steht?
 
lycsica, bitte. wir können uns einig darüber werden, dass die wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieses rollenspiels zu einer anzeige kommmt, liegt weit unter einer promille. wenn man aber davon ausgeht, dass die polizei zb eine razzia macht, dann ist es durchaus möglich, dass jeder, der verdächtigt werden KÖNNTE, weil er zum fraglichen zeitpunkt in entsprechendem outfit sich an enstprechendem ort aufhalten würde, auch angezeigt werden könnte. du musst doch zugeben, dass es von außen so ausschauen könnte, als wäre die dame eine prostituierte. sie will ja, dass es so ausschaut, als wäre sie eine prostituierte. und auf jenem tatsachensubstrat beruht dann die anzeige. entsprechender zeitpunkt, ort und nicht zuletzt das outfit (uU auch makeup). es würde aber auch höchst unwahrscheinlichst zu einer verurteilung kommen. trotzdem ist eine anzeige deswegen nicht grundrechtverletzend.
 
lycsica, bitte. wir können uns einig darüber werden, dass die wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieses rollenspiels zu einer anzeige kommmt, liegt weit unter einer promille.

Das hoffe ich auch!

wenn man aber davon ausgeht, dass die polizei zb eine razzia macht, dann ist es durchaus möglich, dass jeder, der verdächtigt werden KÖNNTE, weil er zum fraglichen zeitpunkt in entsprechendem outfit sich an enstprechendem ort aufhalten würde, auch angezeigt werden könnte

Auch eine Razzia wäre kein Grund, die Urteilsfähigkeit auszuschalten - im Gegenteil: Es sind dann meist auch Beamte mit juristischer Ausbildung dabei (manchmal sogar Beobachter des Menschenrechtsbeirats), die den einzelnen Beamten im grundrechtskonformen Handeln unterstützen könnten. Die Achtung vor dem Privatleben der Frau erfordert es dann, ihre Angaben zur Kenntnis zu nehmen und zu überprüfen, ehe womöglich eine falsche Anzeige erstattet wird. Genauso hätte auch eine Anrainerin, die während der Razzia durch die Felberstraße schlendert, durchaus einen Anspruch, nicht unter falschem Verdacht angezeigt zu werden.

PS.: Alles andere wäre ziemlich verantwortungslos. Nehmen wir an, ein Polizist zeigt einfach jede Frau an, die er in der Felberstrasse antrifft. Ein ihm kongenialer Verwaltungsbeamter leitet dann ein Verwaltungsstrafverfahren zur Überprüfung des Verdachts ein - und der tob- und eifersüchtige Ehemann liest dann im amtlichen Schreiben, dass seine Frau laut Polizei vor ihrer Haustür der Prostitution nachgeht. Will die Polizei sich dann die moralische Verantwortung für einen Eifersuchtsmord anlasten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus dem Tatsachensubstrat zum Beispiel, dass sie in aufreizender Kleidung zwischen anderen Prostituierten auf einem für den Straßenstrich bekannten Standplatz steht?

Sie steht nicht, sondern läuft die Straße entlang (siehe #1)
 
Des wird ja eh alles net passieren ....... bitte Miss Mary, komm net nach Wien auf die Felber und mach das Rollenspiel in lieber Graz. Die ganze Ordnung bricht zusammen wegen dir :ironie:
 
lysicsa, sorry, aber schreib romane. was du da konstruierst ist einfach lächerlich.

man schaltet ja die urteilsfähigkeit nicht aus. trotzdem ist es kein amtsmissbrauch wenn man einem verdacht nachgeht und wenn sich dieser nicht entkräften ließe halt eben auch anzeige erstattet.

außerdem ist ja niemals davon die rede, dass jede die dort entlanggeht angezeigt wird.

ich mag nimma. du willst einfach irgendwas konstruieren was der polizei einen menschenrechtsverstoß unterstellbar macht. sorry, aber ich bin inzwischen überzeugt, dass das mehr von deinem hass wegen der selbst (meiner ansicht nach berechtigten) kassierten anzeige vonstatten geht als aus rationaler argumentation
 
lysicsa, sorry, aber schreib romane. was du da konstruierst ist einfach lächerlich.

Naja, wenn wir gerade beim Konstruieren sind:

"nein auch dann ist es kein amtsmissbrauch. denn nur weil in dem moment wo sie mit dem ehemann im auto sitzt ist dadurch nicht zweifelsfrei festgestellt, dass sie nicht dort gearbeitet hat. es könnte der ehemann sie genauso von der arbeit abgeholt haben, oder ihr zuhälter sein. selbiges gilt natürlich bei gleicher meldeadresse."

Ein aus dem Zusammenhang gerissene Umkehrschluss würde bedeuten: Man kann jede Frau, die bei ihrem Mann im Auto sitzt, der Prostitution bezichtigen. ?????
 
Ein aus dem Zusammenhang gerissene Umkehrschluss würde bedeuten: Man kann jede Frau, die bei ihrem Mann im Auto sitzt, der Prostitution bezichtigen. ?????

Dann ist wiederum der logische Umkehrschluss: Mann und Frau sollten ausschließlich mit der Straßenbahn nach Hause fahren. So wäre es ein Schritt gegen die globale Erwärmung.
 
Naja, wenn wir gerade beim Konstruieren sind:



Ein aus dem Zusammenhang gerissene Umkehrschluss würde bedeuten: Man kann jede Frau, die bei ihrem Mann im Auto sitzt, der Prostitution bezichtigen. ?????

alter vater. was ist denn hier los?? ja wenn du aus dem zusammenhang reißen willst, dann mach das, es wird aber sicher deswegen nicht richtiger mir zu unterstellen ich hätte so etwas auch nur annährend gesagt oder den eindruck vermittelt ich hätte so etwas sagen wollen.

und jetzt zum letzten mal: die wahrscheinlichkeit dass so etwas passiert ist kleiner als in dem moment wo man in einem bunker steht erfährt, dass man im lotto einen sechser hat vom blitz getroffen wird
 
Nehmen wir an, ein Polizist zeigt einfach jede Frau an, die er in der Felberstrasse antrifft. Ein ihm kongenialer Verwaltungsbeamter leitet dann ein Verwaltungsstrafverfahren zur Überprüfung des Verdachts ein - und der tob- und eifersüchtige Ehemann liest dann im amtlichen Schreiben, dass seine Frau laut Polizei vor ihrer Haustür der Prostitution nachgeht. Will die Polizei sich dann die moralische Verantwortung für einen Eifersuchtsmord anlasten?
Ein aus dem Zusammenhang gerissene Umkehrschluss würde bedeuten: Man kann jede Frau, die bei ihrem Mann im Auto sitzt, der Prostitution bezichtigen. ?????
Nau serwas .... :shock: :roll:

Ich hab' zwar keine Ahnung, welche Tabletten Ihr zwei einwerfts, aber ihr solltet mit dem Zeug möglichst schnell aufhören. :cool:
 
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