Rechtliche Frage - Rollenspiele

hams di nie beim spiel mit deinen "nichterln" daglengt...............:shock::shock::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen:

NIE...Billy...an alten Fuchs kann ma a junges Ganserl für so a Spielchen ruhig anvertrauen..der weiss dann schon wo und wann man wie spielen kann ohne dass der Octavia oder der Touran oder ... das Gänschen einsackt ... das darf nur der oide Fuchs ... :cool: :haha:
 
nein, es war ein holländischer film :nono:

Weiß sich nimmer, aber "die Fete" war´s jedenfalls nicht.

Aber wieder zum Thema ......... Mit Zuhältern möcht ich natürlich gar nicht in Kontakt kommen. Aber sind die tatsächlich präsent auf der Felberstraße? Wenn ja, dann müsste das im Felberstraßen - Thread als weiterer Aspekt eingebracht werden. Wie schützt man die Bewohner der Felberstraße vor dem kriminellen Gesindel?
 
Es wäre zu unterscheiden von Konsequenzen, die eine rechtliche Grundlage haben, und solchen, die durch einen Amtsmissbrauch des Polizeibeamten entstehen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Führen der Kontrollkarte nur, wenn eine Absicht vorliegt, gewerbsmäßig Prostitution zu betreiben. Alles andere ist privates Sexualleben, das die Polizei nichts angeht (wenn durch das Rollenspiel nicht die öffentliche Ordnung gefährdet wird ... z.B. tagsüber vor einer Schule). Im konkreten Fall sollte sich diese fehlende Erwerbsabsicht leicht nachweisen lassen.

Falls jedoch der Beamte dennoch amtsmissbräuchlich eine Anzeige erstattet, dann läge eine Grund- und Menschenrechtsverletzung vor (Privatleben, Datenschutz, möglicherweise auch erniedrigende Behandlung) ... siehe die weiterführende Diskussion im Hobbyhurenthread:



PS @gogolores: Der EuGH wäre nicht zuständig, sondern für Beschwerden in erster Instanz UVS bzw DSK, danach VfGH+VwGH und dann international EGMR.

also sorry, aber da steht so viel falsches in dem posting, da muss ich jetzt was dazu schreiben
erstens muss es nicht tagsüber sein und schon gar nicht vor einer schule um erregung öffentlichen ärgernisses zu sein. auch des nachts am gehsteig kann man wegen sex in der öffentlichkeit wegen erregung öffentlichen ärgernisses eine anzeige kriegen.

es ist auch keine menschenrechtsverletzung und keine grundrechtsverletzung und noch nicht mal amtsmissbräuchlich eine anzeige erstatten, das erstatten einer anzeige allein kann per se keine verletzung irgend eines rechts sein. das liegt in der natur der rechtssache. erst wenn er dich verhaften würde, könnte es unter umständen sein, dass du ihn wegen unverhältnismässigkeit klagen kannst, aber auch das wird eher schwierig. welcher datenschutz denn verletzt sein soll, wenn ein polizist dich anzeigt musst auch erst mal erklären und wie man das privatleben verletzt - in der öffentlichkeit ist mir auch nicht ganz klar.
die dsk kann nicht zuständig sein, weil wo wäre denn auch die datenschutzverletzung??

aber nett, rechtliche auskünfte zu erteilen, auch wenn man sich nicht auskennt, man hat sich dann wenigstens bemüht.
 
das erstatten einer anzeige allein kann per se keine verletzung irgend eines rechts sein

Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gem Art 8 EMRK, das eigene Leben mit einem Minimum an fremder Einmischung zu leben wird verletzt, sobald sich die betroffene Frau wegen einer Anzeige gegenüber einer Behörde für ihr Privatleben rechtfertigen muss. Wenn dieser Eingriff noch dazu durch eine offensichtlich unbegründete Anzeige verursacht wurde, die trotz Aufklärung vor Ort nur aus Boshaftigkeit erstattet wurde, dann ist der für die Anzeige verantwortliche Beamte selbstverständlich für sein Verhalten auch strafrechtlich verantwortlich. Welche Rechte durch einen solchen Willkürakt sonst noch verletzt werden, hängt vom Einzelfall ab.
 
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gem Art 8 EMRK, das eigene Leben mit einem Minimum an fremder Einmischung zu leben wird verletzt, sobald .....

..... jemand zu blöd dazu ist, seine "Rollenspiele" in einer Form zu praktizieren, welche von anderen Menschen nicht als aufdringlich wahrgenommen wird.

Also unterm Strich: die eigene Dummheit lässt sich am einfachsten kaschieren, wenn man sich hinter den Menschenrechten verschanzt und alle Polizisten als Verbrecher denunziert.

Bei welchem Studium lernt man das?
 
lycsica

also jetzt beim besten willen: du hast keine ahnung wovon du da redest. es ist deine privatmeinung, dass ein polizist durch eine anzeige sich des verletzens der privatsphäre schuldig machen würde. insbesondere dann nicht, wenn man als hobbyhure auf den straßenstrich geht und sein privatleben damit in die öffentlichkeit trägt (auch wenn man es tatsächlich nicht in erwerbsabsicht tut, sondern als rollenspiel und dafür KEIN geld entgegennimmt). wie du ja in einem anderen thread schon ausgeführt hast, durftest du ja schon mit der einmischung in deine privatsphäre erfahrung machen. nicht alles, was man selber als ungerecht empfindet, ist deswegen schon eine menschenrechtsverletzung. eine anzeige kann man beeinspruchen, da wird dann das gericht entscheiden, ob sie rechtens war oder nicht, deswegen hat aber der anzeigende noch keine menschenrechtsverletzung begangen.

sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss, aber dir fehlt offenbar jegliches juristische verständnis.
 
eine anzeige kann man beeinspruchen, da wird dann das gericht entscheiden, ob sie rechtens war oder nicht, deswegen hat aber der anzeigende noch keine menschenrechtsverletzung begangen.

Dass der Anzeigende eine Menschenrechtsverletzung begangen hat, habe ich auch nirgends behauptet: Die Menschenrechtsverletzung begeht grundsätzlich der Staat - und zwar spätestens in dem Moment, in dem die Anzeige zu einem Behördenverfahren führt - oder gar einem Gerichtsverfahren. Wenn die Anzeige aber offensichtlich unbegründet war, dann hat der Polizist die Verantwortung, wenn es so zu einer Menschenrechtsverletzung gekommen ist - denn § 297 StGB gilt auch für Polizisten (bei einer amtlichen Handlung unter dem Gesichtspunkt von § 302 StGB).
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls jedoch der Beamte dennoch amtsmissbräuchlich eine Anzeige erstattet, dann läge eine Grund- und Menschenrechtsverletzung vor

hier sagst du dass der BEAMTE amtsmissbräuchlich handelt, was einfach nicht stimmt. ein polizeibeamter KANN nicht durch das erstatten einer anzeige amtsmissbrauch begehen. und sagst es läge eine menschenrechtsverletzung vor. beides ist schlicht und einfach blödsinn. wer denn sonst als der beamte würde denn die menschenrechtsverletzung begehen? der staat weil er den beamten angestellt hat?

würde er in berufung auf gefahr in verzug ohne hausdurchsuchungsbefehl!! deine wohnung durchsuchen, dann könnte man allenfalls von amtsmissbrauch sprechen.

eine menschenrechtsverletzung würde dann vorliegen, wenn die instanzen - trotz unverhältnismässigkeit - die rechtmässigkeit einer hausdurchsuchung bestätigen würde und erst in straßburg dann festgestellt würde, dass hier der staat die pflicht auf strafverfolgung ungerechtfertigerweise oder in unverhältnismäßiger art und weise über das recht auf privatsphäre gestellt hat.

sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss: wenn man die menschenrechte nicht verstanden hat, ist es nicht besonders klug, sich dauernd auf sie berufen zu wollen.
 
und zwar spätestens in dem Moment, in dem die Anzeige zu einem Behördenverfahren führt - oder gar einem Gerichtsverfahren. .

sorry, wusste nicht wie ich zwei zitate in ein posting einbinde, deswegen musste ich zwei draus machen. NEIN, das eröffnen eines behörden oder gerichtsverfahrens KANN keine menschenrechtsverletzung sein. das ist einfach blödsinn. der straftatbestand der verleumdung ist niemals durch eine anzeige erfüllt. da bedürfte es schon einer falschen zeugenaussage. für die erfüllung des straftatbestandes nach § 302 bedürfte es eines vorsatzes. nur dann wenn der beamte WEIß, dass die anzeige ungerechtfertigt ist, könnte missbrauch der amtsgewalt vorliegen. durch die bloße zeugenaussage durch den mutmaßlichen täter und deren versicherung unschuldig zu sein, wird dieses wissen nicht erzeugt - zumal so viele mutmaßliche täter ihre unschuld - zumindest im ersten moment - beteuern würden.

also sorry, wirklich, ganz wirklich: du hast keine ahnung von jus. ernsthaft. du tust aber so, als hättest du gerade das staatsexamen hinter dich gebracht. um jus ein bisschen zu verstehen, reicht es nicht, ein paar paragraphen zu googeln
 
sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss: wenn man die menschenrechte nicht verstanden hat, ist es nicht besonders klug, sich dauernd auf sie berufen zu wollen.
Nau ... :cool:

So gesehen ist es ja ein reines Glück, dass wir mit Dir einen Experten für Menschenrecht in unseren Reihen haben, der uns die Menschenrechte und ihre richtige Auslegung nahe bringt.

Das verspricht humorige Dialoge zwischen den zwei Kennern. :mrgreen:
 
Mag vielleicht auch noch jemand was KONKRET zum Thema sagen oder kann ich mich hiermit ausklinken..? :undweg:
 
Weiß sich nimmer, aber "die Fete" war´s jedenfalls nicht.

es war die unanständige frau aus 1991 mit jose way in der weiblichen titel hauptrolle :lehrer:

doch, miss mary, wennst solche gedanken schon vorher hast, würde ich mir ein anderes spiel ausdenken ;)
 
ich würde mich jetzt nicht als experten bezeichnen, aber ich setze mich mit der entwicklung, anwendung und ausformung der menschenrechte in verschiedenen zeiten und räumen schon seit jahren auseinander. dass irgendwie alles und jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt menschenrechtsverletzung schreit, ist nicht nur eine modeerscheinung.
 
nur dann wenn der beamte WEIß, dass die anzeige ungerechtfertigt ist, könnte missbrauch der amtsgewalt vorliegen

Nur kurz, damit der Threat nicht verwässert wird: Offenbar schreiben wir aneinander vorbei, denn genau darum geht es auch in meinen Postings (vgl. die Formulierung: offensichtlich ungerechtfertigte Anzeige). Wenn der Beamte also im von der TE aufgeworfenen hypothetischen Fall aufgrund der Befragung der TE und ihres Freundes feststellt, dass keine Prostitution vorliegt, wäre eine Anzeige wegen Prostitution klar wider besseres Wissen. (Selbst im nicht zutreffenden Fall, dass die TE als Prostituierte registriert wäre, hätte sie Anspruch auf privates Sexualleben ... also könnte die Behörde im Fall der Anzeige keinerlei zusätzliche Kenntnisse beitragen, die eine Anzeige rechtfertigen könnten.) Natürlich wäre es auch ein Fehler der Behörde, eine solche Anzeige weiter zu verfolgen.

ich würde mich jetzt nicht als experten bezeichnen

Das habe ich bei deiner Unkenntnis der Schutzrechte ("positive obligations") im Vergewaltigungsthread gemerkt (also die aus Menschenrechten abgeleitete Pflicht des Staates auf Strafverfolgung von z.B. Vergewaltigung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur kurz, damit der Threat nicht verwässert wird: Offenbar schreiben wir aneinander vorbei, denn genau darum geht es auch in meinen Postings (vgl. die Formulierung: offensichtlich ungerechtfertigte Anzeige). Wenn der Beamte also im von der TE aufgeworfenen hypothetischen Fall aufgrund der Befragung der TE und ihres Freundes feststellt, dass keine Prostitution vorliegt, wäre eine Anzeige wegen Prostitution klar wider besseres Wissen. (Selbst im nicht zutreffenden Fall, dass die TE als Prostituierte registriert wäre, hätte sie Anspruch auf privates Sexualleben ... also könnte die Behörde im all der Anzeige keinerlei zusätzliche Kenntnisse beitragen, die eine Anzeige rechtfertigen könnten.) Natürlich wäre es auch ein Fehler der Behörde, eine solche Anzeige weiter zu verfolgen.

es mag sein, dass es ein fehler der behörde wäre, eine solche anzeige weiter zu verfolgen, aber eben kein amtsmissbrauch und schon gar keine menschenrechtsverletzung. das bessere wissen ist nicht durch eine befragung des mutmasslichen täters gegeben. es wäre zumindest theoretisch denkbar, dass die dame prostituierte und der mann ihr stammkunde ist und so halt eben auch fragen nach persönlichen dingen wie geburtstag, vor und nachname oder auch anderen nichts mehr als ein indiz dafür sind, dass die beiden sich gut kennen. wenn bei einer taschendurchsuchung zum vorschein käme, dass beide kein oder nur seehr wenig bargeld bei sich tragen, wäre das dann schon eher ein indiz dafür, dass hier kein fall von prostitution vorliegt, allerdings dürfte man tatsächlich fast kein geld bei sich haben, da die preise am strassenstrich offensichtlich doch sehr tief sind. relativ einfach wäre es, wenn die beiden an der selben wohnadresse gemeldet wären. da lässt sich dann von keinem auch noch so pingeligen beamten mehr etwas konstruieren. nichts desto trotz ist deine argumentation einfach falsch, egal ob im vorliegenden fall oder auch in sonst einem, ist es beinahe unmöglich, einem exekutivbeamten amtsmissbrauch vorzuwerfen weil er eine anzeige erstattet.

um zu der ursprungsfrage zurückzukommen: die wahrscheinlichkeit, dass bei einem solchen spiel ein polizist auf die idee kommt, hier geheimprostitution zu vermuten und amtszuhandeln ist so gut wie nicht vorhanden. das einzige was passieren könnte, ist eine razzia am straßenstrich, aber selbst da ist die wahrscheinlichkeit geradezu unglaublich gering. dass derart verwaltungsübertretungen in einem polizeicomputer gespeichert wären ist aber auch ein ammenmärchen. etwas was im übrigen helfen könnte und ziemlich deppensicher ist, wäre ein foto des jeweiligen partners in der brieftasche.
 
nichts desto trotz ist deine argumentation einfach falsch, egal ob im vorliegenden fall oder auch in sonst einem, ist es beinahe unmöglich, einem exekutivbeamten amtsmissbrauch vorzuwerfen weil er eine anzeige erstattet.

So ganz unmöglich ist es nicht, wie immerhin zahlreiche OGH Urteile belegen, die dann zum Rechtssatz RS0096766 kondensiert wurden: Das Erstatten einer bewusst unrichtigen Anzeige, womöglich noch gegen einen Unschuldigen, um den wahren Täter zu schützen, stellt Amtsmissbrauch dar. Natürlich ist es für den Beamten eine Gratwanderung, weil auch das Unterlassen einer gerechtfertigten Anzeige wäre Amtsmissbrauch.
 
Natürlich ist es für den Beamten eine Gratwanderung, weil auch das Unterlassen einer gerechtfertigten Anzeige wäre Amtsmissbrauch.
Ich sehe da keine Gratwanderung, denn Amtsmissbrauch ist nur eine bewusst unrichtige Anzeige.
Nicht jedes Fehlverhalten eines Organs einer Behörde ist gleich ein Amtsmissbrauch.

Was ist ein Missbrauch der Amtsgewalt?
Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine [amtliche] Befugnis ... wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(§ 302 StGB, gekürzt)​
 
lycsica, bitte: vermisch nicht immer tausend sachen. es braucht den vorsatz um einem beamten amtsmissbrauch vorzuwerfen, dann erstattet er nicht eine anzeige, sondern er erstattet bewusst eine ungerechtfertigte anzeige. natürlich darf ein beamter nicht willkürlich, nicht unverhältnismässig und insbesondere auch nicht bewusst falsch agieren. das versteht sich von selber.
 
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