B
Gast
(Gelöschter Account)
Bin ganz beim LATEX.....
hams di nie beim spiel mit deinen "nichterln" daglengt...............
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Bin ganz beim LATEX.....
hams di nie beim spiel mit deinen "nichterln" daglengt...............
nein, es war ein holländischer film
Es wäre zu unterscheiden von Konsequenzen, die eine rechtliche Grundlage haben, und solchen, die durch einen Amtsmissbrauch des Polizeibeamten entstehen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Führen der Kontrollkarte nur, wenn eine Absicht vorliegt, gewerbsmäßig Prostitution zu betreiben. Alles andere ist privates Sexualleben, das die Polizei nichts angeht (wenn durch das Rollenspiel nicht die öffentliche Ordnung gefährdet wird ... z.B. tagsüber vor einer Schule). Im konkreten Fall sollte sich diese fehlende Erwerbsabsicht leicht nachweisen lassen.
Falls jedoch der Beamte dennoch amtsmissbräuchlich eine Anzeige erstattet, dann läge eine Grund- und Menschenrechtsverletzung vor (Privatleben, Datenschutz, möglicherweise auch erniedrigende Behandlung) ... siehe die weiterführende Diskussion im Hobbyhurenthread:
PS @gogolores: Der EuGH wäre nicht zuständig, sondern für Beschwerden in erster Instanz UVS bzw DSK, danach VfGH+VwGH und dann international EGMR.
das erstatten einer anzeige allein kann per se keine verletzung irgend eines rechts sein
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gem Art 8 EMRK, das eigene Leben mit einem Minimum an fremder Einmischung zu leben wird verletzt, sobald .....
eine anzeige kann man beeinspruchen, da wird dann das gericht entscheiden, ob sie rechtens war oder nicht, deswegen hat aber der anzeigende noch keine menschenrechtsverletzung begangen.
Falls jedoch der Beamte dennoch amtsmissbräuchlich eine Anzeige erstattet, dann läge eine Grund- und Menschenrechtsverletzung vor
und zwar spätestens in dem Moment, in dem die Anzeige zu einem Behördenverfahren führt - oder gar einem Gerichtsverfahren. .
Nau ...sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss: wenn man die menschenrechte nicht verstanden hat, ist es nicht besonders klug, sich dauernd auf sie berufen zu wollen.
Weiß sich nimmer, aber "die Fete" war´s jedenfalls nicht.
nur dann wenn der beamte WEIß, dass die anzeige ungerechtfertigt ist, könnte missbrauch der amtsgewalt vorliegen
ich würde mich jetzt nicht als experten bezeichnen
Nur kurz, damit der Threat nicht verwässert wird: Offenbar schreiben wir aneinander vorbei, denn genau darum geht es auch in meinen Postings (vgl. die Formulierung: offensichtlich ungerechtfertigte Anzeige). Wenn der Beamte also im von der TE aufgeworfenen hypothetischen Fall aufgrund der Befragung der TE und ihres Freundes feststellt, dass keine Prostitution vorliegt, wäre eine Anzeige wegen Prostitution klar wider besseres Wissen. (Selbst im nicht zutreffenden Fall, dass die TE als Prostituierte registriert wäre, hätte sie Anspruch auf privates Sexualleben ... also könnte die Behörde im all der Anzeige keinerlei zusätzliche Kenntnisse beitragen, die eine Anzeige rechtfertigen könnten.) Natürlich wäre es auch ein Fehler der Behörde, eine solche Anzeige weiter zu verfolgen.
nichts desto trotz ist deine argumentation einfach falsch, egal ob im vorliegenden fall oder auch in sonst einem, ist es beinahe unmöglich, einem exekutivbeamten amtsmissbrauch vorzuwerfen weil er eine anzeige erstattet.
Ich sehe da keine Gratwanderung, denn Amtsmissbrauch ist nur eine bewusst unrichtige Anzeige.Natürlich ist es für den Beamten eine Gratwanderung, weil auch das Unterlassen einer gerechtfertigten Anzeige wäre Amtsmissbrauch.