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lieber tyrolius,
jetzt nicht gleich - schon wieder - das kind mit dem bad ausschütten.
erstens ist es ein unterschied, ob jemand als polizist eine anzeige aufgibt oder ob er willkür walten lässt. das zweite kann zwar sein, dass es in der vollführung des ersten entsteht - ist dann zwar willkürlich und WOMÖGLICH amtsmissbrauch, aber dann noch immer keine menschenrechtsverletzung.
auch ein vorsätzlicher amtsmissbrauch ist - im falle einer anzeige - keine menschenrechtsverletzung. nur einmal für euch, zur erinnerung wie es überhaupt zu einem einschreiten des menschengerichtshofs kommen kann: wir nehmen einmal an, ein polizist begehe einen amtsmissbrauch durch das aufgeben einer anzeige (wider besseres wissen). das bringt man bei der zuständigen instanz zur anzeige (und/oder wehrt sich gegen die zu unrecht getätigte anzeige beim zuständigen gericht). dieses gericht weist den einspruch ab und auch der oberste gerichtshof weist die beschwerde zurück. Erst dann kann man sich an den gerichtshof für menschenrechte in straßburg wenden. sollte dieser dann eine menschenrechtsverletzung festgestellt haben, so richtet sich dieser spruch eben NICHT gegen den polizeibeamten, sondern entweder gegen die gesetzgebende instanz, die ein gesetz erlassen hat, die eine derartige menschenrechtsverletzung begangen hat oder gegen die rechtsprechende oberste instanz, die gesetze in einer art interpretiert, dass sie gegen die menschenrechte verstoßen - nicht jedoch gegen den polizeibeamten.
dieser kann höchstens dann eine menschenrechtsverletzung begehen, wenn er zb datenschutzrichtlinien missachtet, jemanden ungerechtfertigterweise oder unverhältnismäßig verhaftet, ihm seine rechte vorenthält (rechtschutz, nahrung, schlaf etc.) niemals jedoch durch das aufgeben einer anzeige.
und lieber steiererbua: natürlich kann ich mit kritik umgehen. ich bin auch nicht - wie du es nennst - angrührt, ich quengle auch nicht und weinen schon gar nicht. aber ich sage halt dann auch zur kritik meine meinung und die ist: es ist mir egal was DU davon hälst, wie ich mit menschen rede. hast du ein argument? nein? dann halt nicht. ansonsten ziehe ich es vor auf jene zu hören, die es betrifft. wenn lysicsa mir sagt: oida redt anständig mit mir, dann lass ich mir das sagen. wenn mir ein moderator sagt: hier bist Du zu weit gegangen, dann werd ich mir das überlegen. wenn das ein anderer macht, muss ich sagen ich denk kurz drüber nach und entscheide dann ob es mir egal ist oder nicht. aber wenn DU, ausgerechnet DU, lieber steirerbua, Dich auch noch glaubst einmischen zu müssen, dann muss ich sagen: es ist mir wirklich wurscht, was Du über mich denkst. punkt
jetzt nicht gleich - schon wieder - das kind mit dem bad ausschütten.
erstens ist es ein unterschied, ob jemand als polizist eine anzeige aufgibt oder ob er willkür walten lässt. das zweite kann zwar sein, dass es in der vollführung des ersten entsteht - ist dann zwar willkürlich und WOMÖGLICH amtsmissbrauch, aber dann noch immer keine menschenrechtsverletzung.
auch ein vorsätzlicher amtsmissbrauch ist - im falle einer anzeige - keine menschenrechtsverletzung. nur einmal für euch, zur erinnerung wie es überhaupt zu einem einschreiten des menschengerichtshofs kommen kann: wir nehmen einmal an, ein polizist begehe einen amtsmissbrauch durch das aufgeben einer anzeige (wider besseres wissen). das bringt man bei der zuständigen instanz zur anzeige (und/oder wehrt sich gegen die zu unrecht getätigte anzeige beim zuständigen gericht). dieses gericht weist den einspruch ab und auch der oberste gerichtshof weist die beschwerde zurück. Erst dann kann man sich an den gerichtshof für menschenrechte in straßburg wenden. sollte dieser dann eine menschenrechtsverletzung festgestellt haben, so richtet sich dieser spruch eben NICHT gegen den polizeibeamten, sondern entweder gegen die gesetzgebende instanz, die ein gesetz erlassen hat, die eine derartige menschenrechtsverletzung begangen hat oder gegen die rechtsprechende oberste instanz, die gesetze in einer art interpretiert, dass sie gegen die menschenrechte verstoßen - nicht jedoch gegen den polizeibeamten.
dieser kann höchstens dann eine menschenrechtsverletzung begehen, wenn er zb datenschutzrichtlinien missachtet, jemanden ungerechtfertigterweise oder unverhältnismäßig verhaftet, ihm seine rechte vorenthält (rechtschutz, nahrung, schlaf etc.) niemals jedoch durch das aufgeben einer anzeige.
und lieber steiererbua: natürlich kann ich mit kritik umgehen. ich bin auch nicht - wie du es nennst - angrührt, ich quengle auch nicht und weinen schon gar nicht. aber ich sage halt dann auch zur kritik meine meinung und die ist: es ist mir egal was DU davon hälst, wie ich mit menschen rede. hast du ein argument? nein? dann halt nicht. ansonsten ziehe ich es vor auf jene zu hören, die es betrifft. wenn lysicsa mir sagt: oida redt anständig mit mir, dann lass ich mir das sagen. wenn mir ein moderator sagt: hier bist Du zu weit gegangen, dann werd ich mir das überlegen. wenn das ein anderer macht, muss ich sagen ich denk kurz drüber nach und entscheide dann ob es mir egal ist oder nicht. aber wenn DU, ausgerechnet DU, lieber steirerbua, Dich auch noch glaubst einmischen zu müssen, dann muss ich sagen: es ist mir wirklich wurscht, was Du über mich denkst. punkt
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