Rechtliche Frage - Rollenspiele

lieber tyrolius,

jetzt nicht gleich - schon wieder - das kind mit dem bad ausschütten.

erstens ist es ein unterschied, ob jemand als polizist eine anzeige aufgibt oder ob er willkür walten lässt. das zweite kann zwar sein, dass es in der vollführung des ersten entsteht - ist dann zwar willkürlich und WOMÖGLICH amtsmissbrauch, aber dann noch immer keine menschenrechtsverletzung.

auch ein vorsätzlicher amtsmissbrauch ist - im falle einer anzeige - keine menschenrechtsverletzung. nur einmal für euch, zur erinnerung wie es überhaupt zu einem einschreiten des menschengerichtshofs kommen kann: wir nehmen einmal an, ein polizist begehe einen amtsmissbrauch durch das aufgeben einer anzeige (wider besseres wissen). das bringt man bei der zuständigen instanz zur anzeige (und/oder wehrt sich gegen die zu unrecht getätigte anzeige beim zuständigen gericht). dieses gericht weist den einspruch ab und auch der oberste gerichtshof weist die beschwerde zurück. Erst dann kann man sich an den gerichtshof für menschenrechte in straßburg wenden. sollte dieser dann eine menschenrechtsverletzung festgestellt haben, so richtet sich dieser spruch eben NICHT gegen den polizeibeamten, sondern entweder gegen die gesetzgebende instanz, die ein gesetz erlassen hat, die eine derartige menschenrechtsverletzung begangen hat oder gegen die rechtsprechende oberste instanz, die gesetze in einer art interpretiert, dass sie gegen die menschenrechte verstoßen - nicht jedoch gegen den polizeibeamten.

dieser kann höchstens dann eine menschenrechtsverletzung begehen, wenn er zb datenschutzrichtlinien missachtet, jemanden ungerechtfertigterweise oder unverhältnismäßig verhaftet, ihm seine rechte vorenthält (rechtschutz, nahrung, schlaf etc.) niemals jedoch durch das aufgeben einer anzeige.

und lieber steiererbua: natürlich kann ich mit kritik umgehen. ich bin auch nicht - wie du es nennst - angrührt, ich quengle auch nicht und weinen schon gar nicht. aber ich sage halt dann auch zur kritik meine meinung und die ist: es ist mir egal was DU davon hälst, wie ich mit menschen rede. hast du ein argument? nein? dann halt nicht. ansonsten ziehe ich es vor auf jene zu hören, die es betrifft. wenn lysicsa mir sagt: oida redt anständig mit mir, dann lass ich mir das sagen. wenn mir ein moderator sagt: hier bist Du zu weit gegangen, dann werd ich mir das überlegen. wenn das ein anderer macht, muss ich sagen ich denk kurz drüber nach und entscheide dann ob es mir egal ist oder nicht. aber wenn DU, ausgerechnet DU, lieber steirerbua, Dich auch noch glaubst einmischen zu müssen, dann muss ich sagen: es ist mir wirklich wurscht, was Du über mich denkst. punkt
 
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Zitat aus: Parlamentarische Versammlung des Europarrats (= das Organ, das die Konvention ausgearbeitet hat), Resolution 428 vom 23. Jänner 1970.

Bei der Interpretation der Konvention sind auch derartige internationale Resolutionen relevant, weil sie ausdrücken, was (in diesem Fall mit Art 8 EMRK) gemeint ist.

Die EMRK wurde von Österreich 1958 ratifiziert. Die Resolution von 1970 hat in A keine direkte rechtliche Relevanz. Wie weit der EGMR diese Auffassung teilen würde ist abzuwarten, ich halte deine Interpretation für wesentlich zu weit greifend. Art. 8 steht in jedem Fall - auch in der EMRK formuliert - unter Gesetzesvorbehalt. Eine Beteiligung der Bürger am Sozialwesen und an der politischen Steuerung ist im demokratische Grundprinzip verankert und würde deiner Sichtweise des Art. 8 diametral widersprechen.

Der Schutz der Privatsphäre ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

Abgesehen davon kann ich den Wortlaut auch in der Resolution nicht finden.
 
Ich glaub ja fast das der DonJoe auch ganz gern im nuttigen Outfit am Strassenstrich seinen Rollenspielen fröhnt, weil er sich gar so gut auskennt ... :mrgreen:
 
dieser [ein Polizeibeamter, Anm. Lycisca] kann höchstens dann eine menschenrechtsverletzung begehen, wenn er zb datenschutzrichtlinien missachtet, jemanden ungerechtfertigterweise oder unverhältnismäßig verhaftet, ihm seine rechte vorenthält (rechtschutz, nahrung, schlaf etc.) niemals jedoch durch das aufgeben einer anzeige.

Damit wäre schon VOR Erstattung einer Anzeige die Menschenrechtsverletzung gesetzt worden (Beispiel: Polizei legt rechtswidrig eine Spitzelakte an), und auch, ohne das dies das Opfer zunächst bemerkt. Mit einer Anzeige wird das Polizeihandeln dann für das Opfer sichtbar - und entfaltet möglicherweise weitere negative und möglicherweise menschenrechtswidrige Konsequenzen. Wenn aber eine Anzeige ganz offensichtlich nur deshalb erstattet wird, um negative Konsequenzen über eine absehbare Behördenautomatik herbeizuführen, dann ist bereits die Anzeige selbst Teil der Menschenrechtsverletzung.

Die von dir zitierten Rechtsschutzinstrumente sollen es dem Opfer ermöglichen, sich zu wehren, um nicht weiter unter diesen Konsequenzen zu leiden (im Beispiel: Beschwerde an die Datenschutzkommission). So kann schon innerstaatlich die Menschenrechtsverletzung festgestellt und beseitigt werden.

Falls dieser innerstaatliche Rechtsschutz versagt, greifen die internationalen Instrumente. Verurteilt wird nun der Staat. Den von dir angeführten obersten Gerichten kann man allerdings normalerweise eine Menschenrechtsverletzung selbst nicht vorwerfen (so klingt dein Beitrag) - außer sie verletzen eine Untersuchungspflicht.
 
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Die EMRK wurde von Österreich 1958 ratifiziert. Die Resolution von 1970 hat in A keine direkte rechtliche Relevanz. Wie weit der EGMR diese Auffassung teilen würde ist abzuwarten, ich halte deine Interpretation für wesentlich zu weit greifend.

Zu deiner Information (und für den genauen Wortlaut meines Zitats) zitiere ich aus EGMR, Hannover gg Deutschland vom 24.06.2004, para 42, Ziffer 4, wo der EGMR zustimmend feststellt: "The right to privacy, guaranteed by Article 8 of the European Convention on Human Rights, has already been defined by the Assembly in the declaration on mass communication media and human rights, contained within Resolution 428 (1970), as 'the right to live one's own life with a minimum of interference'." Da der EGMR "master of the convention" ist, ist diese Interpretation für Österreich verbindlich.
 
Damit wäre schon VOR Erstattung einer Anzeige die Menschenrechtsverletzung gesetzt worden (Beispiel: Polizei legt rechtswidrig eine Spitzelakte an), und auch, ohne das dies das Opfer zunächst bemerkt. Mit einer Anzeige wird das Polizeihandeln dann für das Opfer sichtbar - und entfaltet möglicherweise weitere negative und möglicherweise menschenrechtswidrige Konsequenzen. Wenn aber eine Anzeige ganz offensichtlich nur deshalb erstattet wird, um negative Konsequenzen über eine absehbare Behördenautomatik herbeizuführen, dann ist bereits die Anzeige selbst Teil der Menschenrechtsverletzung.

Die von dir zitierten Rechtsschutzinstrumente sollen es dem Opfer ermöglichen, sich zu wehren, um nicht weiter unter diesen Konsequenzen zu leiden (im Beispiel: Beschwerde an die Datenschutzkommission). So kann schon innerstaatlich die Menschenrechtsverletzung festgestellt und beseitigt werden.

Falls dieser innerstaatliche Rechtsschutz versagt, greifen die internationalen Instrumente. Verurteilt wird nun der Staat. Den von dir angeführten obersten Gerichten kann man allerdings normalerweise eine Menschenrechtsverletzung selbst nicht vorwerfen (so klingt dein Beitrag) - außer sie verletzen eine Untersuchungspflicht.

ein gericht wird - zumindest in europa - relativ selten eine menschenrechtsverletzung begehen, aber doch ist es möglich. insbesondere dann wenn es eben um güterabwägungen geht. oft ist es ja so, dass zb beim eingreifen der polizei eine güterabwägung getroffen werden muss (einfaches beispiel: demonstration - güterabwägung öffentliche sicherheit gegen recht auf demonstration anderes noch einleuchtenderes beispiel ist die beugehaft - güterabwägung pflicht zur aufklärung eines möglichen verbrechens gegen menschenrecht auf freiheit) jetzt kann es passieren, dass in dieser güterabwägung das gericht, welches diese rechtsgüter zu bewerten hat und gegeneinander abwägen muss, gegen gewisse menschenrechtliche bestimmungen verstößt und dann eben von straßburg gerügt, verwarnt oder korrigiert wird.

natürlich ist es möglich, dass vor einer anzeige eine menschenrechtsverletzung begangen wird, ich habe ja nie behauptet, dass nur weil jemand ein polizist ist, er keine menschenrechtsverletzung begehen kann, sondern dass in der aktion des anzeigens es so gut wie kaum möglich ist dass eine menschenrechtserletzung begangen wird. insbesondere nicht in diesem zusammenhang, den wir hier ja eigentlich diskutieren. es ist ja wohl höchst selten so, dass bei einer straßenhure eine nicht genehmigte hausdurchsuchung durchgeführt wird. auch datenschutzverletzungen wären wohl kaum zu vermuten, wenn eine sonst brave hausfrau für einmal auf den strich geht. allenfalls in folge dessen könnte eine datenschutzverletzung begangen werden.

natürlich ist nichts unmöglich, aber wie schon einmal gesagt: man muss sich schon recht verschrobene konstrukte einfallen lassen um darauf zu kommen, dass es in dem hier diskutierten fall zu einer menschenrechtsverletzung kommen könnte.

natürlich kann auch innerstaatlich eine rechtsschutzverletzung festgestellt werden. diese dann aber jedesmal auf die menschenrechte zurückzuführen oder mit diesen begründen zu wollen, ist einfach ein bisschen übertrieben. wenn einer amtsmissbrauch begangen hat, dann ist das einfach amtsmissbrauch. und auch der fall wo jemand der "behördenautomatik" ausgesetzt wird, DAMOT er dieser ausgesetzt wird mag zwar auch schon mal vorgekommen sein, ob da aber von menschenrechtsverletzung gesprochen werden kann, wage ich wiederum zu bezweifeln.

auf gut deutsch gesagt: dein recht ist nicht deswegen mehr wert, weil es eine menschenrechtsverletzung ist. der rechtsbruch um nichts schwerwiegender und dein allfälliger schadensersatz um nichts mehr.

es muss nicht alles immer menschenrechtsverletztend sein. das geschrei darum ist zwar in den letzten jahren sehr in mode gekommen, aber es ist deswegen noch lange nicht richtig
 
Nur kurz, damit der Threat nicht verwässert wird:
Ein wenig Verdünnung würde die "threat" schon vertragen bei dem ewig gleichen roten Faden...

Ich lasse dich nun in deinem meiner Meinung nach Irrglauben und unterhalte mich weiter sehr niveauvoll mit Lycisca
Gut so. Hast Du jemanden gefunden, der Deinen Ansprüchen gerecht wird.

Niveau ist scheinbar für manche als "von oben herab" definiert.

Viel Spaß da oben... Mich interessiert Elfenbein nicht. :winke:
 
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Niveau ist scheinbar für manche als "von oben herab" definiert.

Sorry, dafür möchte ich mich entschuldigen, wenn das falsch von dir aufgefasst wurde. Das war nicht als Komparativ gedacht sondern einfach nur eine Feststellung. Niveauvoll kann man sich ja mit jedem unterhalten, weil ja das Niveau ja auch sehr unterschiedlich sein kann.

Das ist so, wie wenn ich sage, ich esse jetzt ein gutes Schnitzel. Das heißt nicht, dass alle anderen Schnitzel schlecht sind.

Ich glaube auch nicht, dass du es nötig hast dein Licht unter den Scheffel zu stellen und mit einem leichten Anflug von Sarkasmus uns "da oben" von "dort unten", wo du dich offenbar siehst, Grüße zu senden.

Du hast übrigens vergessen, die Tippfehler von siddharta (wenn der schon mal was groß schreibt :) ) zu kommentieren und ich bin sicher bei mir wirst du auch fündig.

lg
tyrolius
 
Ich glaube auch nicht, dass du es nötig hast dein Licht unter den Scheffel zu stellen und mit einem leichten Anflug von Sarkasmus uns "da oben" von "dort unten", wo du dich offenbar siehst, Grüße zu senden.
Narrentürme waren seit jeher kleiner als Elfenbeintürme. Im Unterschied zu Zweiteren gab es Erstere wirklich.

Du hast übrigens vergessen, die Tippfehler von siddharta (wenn der schon mal was groß schreibt :) ) zu kommentieren und ich bin sicher bei mir wirst du auch fündig.
Wozu denn? :fragezeichen:
Sollte "Threat" statt "Thread" ein wirklicher Tippfehler sein?
Nur wenige Tippfehler bewirken solche Sinnveränderungen.

Aber die Gefahr, dass ein jedes Thema, welches den Kontakt zu Staatsorganen streift, in eine zähe Suppe mit Menschenrechtsverletzungsfragen, Zitaten irgendwelcher Fälle (die oft nichts mit der einen Situation zu tun haben) und eine Diskussion mit Fremdargumenten entartet, besteht durchaus.

Aber was weiß ich schon... vielleicht, dass dauernd rechthaberische Leute oft recht einsam sind? Keine Ahnung... mehr.
 
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Narrentürme waren seit jeher kleiner als Elfenbeintürme. Im Unterschied zu Zweiteren gab es Erstere wirklich.

Welche Narrentürme kennst du denn. Mir ist nur einer am Gelände des Wiener AKHs bekannt - von den Wienern früher liebevoll Gugelhupf ob seiner Bauform genannt. Und wer "wohnte" darin - im Narrenturm? Bitte sag jetzt nicht thefool :haha:
 
Welche Narrentürme kennst du denn. Mir ist nur einer am Gelände des Wiener AKHs bekannt - von den Wienern früher liebevoll Gugelhupf ob seiner Bauform genannt. Und wer "wohnte" darin - im Narrenturm? Bitte sag jetzt nicht thefool :haha:
Reicht doch, oder?

Einer noch...
Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.


Aber... "My home is my tower." :)
 
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