Rechtliche Frage - Rollenspiele

Dann ist wiederum der logische Umkehrschluss: Mann und Frau sollten ausschließlich mit der Straßenbahn nach Hause fahren. So wäre es ein Schritt gegen die globale Erwärmung.

Und somit wäre der Al Gore ja auch zufrieden mit dem Ergebnis dieses Threads :)
 
Nau serwas .... :shock: :roll:

Ich hab' zwar keine Ahnung, welche Tabletten Ihr zwei einwerfts, aber ihr solltet mit dem Zeug möglichst schnell aufhören. :cool:

Steirerbua, bitte entäusch mich nicht! Du als oberster Hüter über die Tippfehler hier im Forum, weiser Mensch und gebildeter Lateiner müsstest "serwas" eigentlich mit "v" schreiben :)
 
alter vater. was ist denn hier los?? ja wenn du aus dem zusammenhang reißen willst, dann mach das, es wird aber sicher deswegen nicht richtiger mir zu unterstellen ich hätte so etwas auch nur annährend gesagt oder den eindruck vermittelt ich hätte so etwas sagen wollen.

und jetzt zum letzten mal: die wahrscheinlichkeit dass so etwas passiert ist kleiner als in dem moment wo man in einem bunker steht erfährt, dass man im lotto einen sechser hat vom blitz getroffen wird

Es ging um das Konstruieren. Deshalb schrieb ich => Naja, wenn wir gerade beim Konstruieren sind : (Doppelpunkt) und danach deine Aussage in Anführungszeichen - die du aber in deinem Zitat vermutlich versehentlich vergessen hast.

Dann gab es einen Absatz, mit dem ich ausdrücken wollte, dass Folgendes nicht mehr zur "Konstruktion" gehört.

Ich sehe auch gar nicht, wie ich dir mit letztem Absatz etwas unterstellt hätte. "Ein Umkehrschluss würde bedeuten" .... wo kommst du darin vor?

Ich habe zudem absichtlich den Konjunktiv II verwendet, weil ich die unwahrscheinliche Bedingung zum Ausdruck bringen wollte. Die Form "würde bedeuten" für den 2. Konjunktiv wählte ich hingegen wegen der Verwechselbarkeit von "bedeutete".

Wenn du also jetzt noch immer der Ansicht bist, ich hätte dir etwas unterstellt, so täte mir das echt leid.
 
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gem Art 8 EMRK, das eigene Leben mit einem Minimum an fremder Einmischung zu leben wird verletzt...

Dieser Text ist mir neu. Wo hast du das denn her? Im StGG oder in der EMRK steht das jedenfalls nicht.

Bei welchem Studium lernt man das?

Bei Jus jedenfalls nicht. :cool:

Die Menschenrechtsverletzung begeht grundsätzlich der Staat - und zwar spätestens in dem Moment, in dem die Anzeige zu einem Behördenverfahren führt - oder gar einem Gerichtsverfahren.

Wenn bereits die Einleitung eines Verfahrens eine Menschenrechtsverletzung darstellen soll: wie bringst du diese Auffassung mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter in Einklang?

Auch eine Razzia wäre kein Grund, die Urteilsfähigkeit auszuschalten

Urteile fällen Richter, nicht Polizisten. Sie sind das Ergebnis von Verfahren, nicht ihre Ausgangsbedingung.

Will die Polizei sich dann die moralische Verantwortung für einen Eifersuchtsmord anlasten?

So wie der Gerichtsvollzieher sich die moralische Verantwortung für einen Selbstmord eines Steuerschuldners anlastet: gar nicht. Es gibt hier keine Haftung für Unrechtsverhalten Dritter und es gibt keine moralische Mitverantwortung für die Verfehlungen Dritter.
 
Lycisca: Auch eine Razzia wäre kein Grund, die Urteilsfähigkeit auszuschalten

DonJo: Urteile fällen Richter, nicht Polizisten. Sie sind das Ergebnis von Verfahren, nicht ihre Ausgangsbedingung.

Ich glaube da hast du Lycisca missverstanden. Urteile kann sich ein jeder bilden - Urteile fällen (sollten) nur Richter. Sonst würde das ja bedeuten, du hättest keine Urteilsfähigkeit, wärest du kein Richter.

Urteilsfähigkeit = Urteilsvermögen = Urteilskraft
Ich denke diese Worte sind synonym zu verwenden.
 
Urteilsfähigkeit = Urteilsvermögen = Urteilskraft
Ich denke diese Worte sind synonym zu verwenden.

Nicht hier, da der Polizist ja den Tatbestand ohne Verfahren und Richter beurteilen soll. Nur wenn das Urteil des Polizisten gegen die belastete Person ausfällt, darf ein Verfahren initiiert werden, andernfalls hätte - wer eigentlich? der Polizist als Privatperson oder als Staatsorgan? - eine Menschenrechtsverletzung (sic!) gegen
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gem Art 8 EMRK, das eigene Leben mit einem Minimum an fremder Einmischung zu leben
begangen. Diese Welt wäre sicher einfach und billig zu erreichen, aber ziemlich genau das Gegenteil von dem, was Lycisca erreichen will. Sie käme nämlich ohne Richter, Verfahren und Rechtsschutz aus, da ohnehin der Polizist bereits vor der Anzeige den Fall geklärt und beurteilt haben muss. Die erste gerichtliche Instanz könnte somit eingespart werden.
Da auch eine Verfahrenseinleitung per se schon eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, sind sämtliche Instanzenzüge unzulässig, daher natürlich obsolet und das Polizistenurteil letztgültig.

Eine interessante Konstruktion...
 
donjoe, wenn du in diesem (und einem von lycsica eröffneten thread) ein bisschen herumblätterst, wirst du schnell merken, worum es ihr geht. es geht ihr in erster linie darum, dass es eine ungerechtfertigte (und damit menschenrechtsverletzende) einmischung der polizei ins privatleben eines menschen sei, wenn man sich selbst als ungerecht behandelt fühlt. dass diese konstruktion natürlich - würde man sie zur rechtsnorm machen - enorme folgen haben würde, scheint sie hierbei nicht zu bedenken.

aber es ist halt schon ein bisschen problematisch, wenn leute einen hauch von ahnung der menschenrechte haben, weil sie einmal darin herumgeblättert haben und alles was nach ihrer rechtsauffassung auch nur in die nähe einer verletzung eines dieser artikel kommt, als menschenrechtsverletzung ansehen.

es ist ja vieles ungerecht und so manches nur in den augen des betroffenen. aber noch lange nicht alles, was ungerecht ist, ist eine menschenrechtsverletzung. man verschafft halt der eigenen ungerechtigkeit doch wesentlich mehr gewicht wenn man sie nicht nur ungerecht, sondern auch menschenrechtsverletzend nennt.
 
donjoe, wenn du in diesem (und einem von lycsica eröffneten thread) ein bisschen herumblätterst, wirst du schnell merken, worum es ihr geht. es geht ihr in erster linie darum, dass es eine ungerechtfertigte (und damit menschenrechtsverletzende) einmischung der polizei ins privatleben eines menschen sei, wenn man sich selbst als ungerecht behandelt fühlt. dass diese konstruktion natürlich - würde man sie zur rechtsnorm machen - enorme folgen haben würde, scheint sie hierbei nicht zu bedenken.

aber es ist halt schon ein bisschen problematisch, wenn leute einen hauch von ahnung der menschenrechte haben, weil sie einmal darin herumgeblättert haben und alles was nach ihrer rechtsauffassung auch nur in die nähe einer verletzung eines dieser artikel kommt, als menschenrechtsverletzung ansehen.

es ist ja vieles ungerecht und so manches nur in den augen des betroffenen. aber noch lange nicht alles, was ungerecht ist, ist eine menschenrechtsverletzung. man verschafft halt der eigenen ungerechtigkeit doch wesentlich mehr gewicht wenn man sie nicht nur ungerecht, sondern auch menschenrechtsverletzend nennt.

Die Lycisca ist wohl auch dein Lieblingsprellbock :)
 
tyrolius, darum gehts nicht. sie mag ja eine nette person sein, aber von jus hat sie definitiv keinen schimmer. und wer nicht aufhört etwas zu argumentieren, was hinten und vorne keinen sinn macht (nämlich eine menschenrechtsverletzung zu vermuten durch das bloße aufgeben einer anzeige durch einen polizeibeamten), dann muss sie sich drauf gefasst machen, dass ich ihr das dann zum vorwurf mache. und es ist nun mal so, dass die liebe dame sich hier wiederholt mit einer äußerst verschrobenen rechtsauffassung zu wort gemeldet hat.
 
tyrolius, darum gehts nicht. sie mag ja eine nette person sein, aber von jus hat sie definitiv keinen schimmer. und wer nicht aufhört etwas zu argumentieren, was hinten und vorne keinen sinn macht (nämlich eine menschenrechtsverletzung zu vermuten durch das bloße aufgeben einer anzeige durch einen polizeibeamten), dann muss sie sich drauf gefasst machen, dass ich ihr das dann zum vorwurf mache. und es ist nun mal so, dass die liebe dame sich hier wiederholt mit einer äußerst verschrobenen rechtsauffassung zu wort gemeldet hat.

siddharte, ich glaube ihr habt euch beide (!) in etwas verrannt, was im persönlichen Gespräch in 5 Minuten geklärt wäre. Was ich nicht ok finde, ist, dass du dich "hinter ihrem Rücken" bei anderen über sie auslässt. Du erklärst anderen (DonJoe), nicht was du glaubst, das sie gemeint haben könnte, sondern du stellst fest, dass es so ist.

Ich würde es persönlich nicht so machen, weil ich versuche zwischen meiner Meinung und einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Zugegeben, das gelingt in der Hitze des Gefechts nicht immer, aber ich bemühe mich :)

Und dass du ab und an Sachverhalte hineininterpretierst, die so gar nicht geschrieben wurden (siehe Beitrag #64) habe ich auch schon gesehen. Nur, was solls, ich lege das nicht auf die Goldwaage, es sei den einer der Diskutanten legt es darauf an.

Es geht mir nebenbei bemerkt ja selber so, dass ich manche Beiträge nur oberflächlich überfliege und nicht genau auf jedes Wort und jede Interpunktion achte. Aber ich hoffe, dass ich mir die Fähigkeit bewahre, solche Flüchtigkeitsfehler auch einzugestehen.

lg
tyrolius
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es is eben noch kein meister vom himmel gefallen ;)

:haha: gerade mimst noch das Hascherl im "Warum ist das Forum so langweilig"-Thread und nun eine Spitze gegen den altwürdigen Verfechter der Orthographie und Grammatik.

Schäm dich :lol:
 
:haha: gerade mimst noch das Hascherl im "Warum ist das Forum so langweilig"-Thread und nun eine Spitze gegen den altwürdigen Verfechter der Orthographie und Grammatik.

Schäm dich :lol:

:oops:


nein jetzt im ernst, wenn ich da als hascherl rüberkomme, dann wurde ich nicht richtig verstanden........ aber das gehört hier nicht her, musste aber trotzdem aus mir raus ;)
 
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gem Art 8 EMRK, das eigene Leben mit einem Minimum an fremder Einmischung zu leben wird verletzt...

Dieser Text ist mir neu. Wo hast du das denn her? Im StGG oder in der EMRK steht das jedenfalls nicht.

Zitat aus: Parlamentarische Versammlung des Europarrats (= das Organ, das die Konvention ausgearbeitet hat), Resolution 428 vom 23. Jänner 1970.

Bei der Interpretation der Konvention sind auch derartige internationale Resolutionen relevant, weil sie ausdrücken, was (in diesem Fall mit Art 8 EMRK) gemeint ist.

Zu den anderen Fragen möchte ich die Diskussion hier nicht weiter vertiefen, da die TE sich über Verwässerung beschwert hat.
 
Zitat aus: Parlamentarische Versammlung des Europarrats (= das Organ, das die Konvention ausgearbeitet hat), Resolution 428 vom 23. Jänner 1970.

Bei der Interpretation der Konvention sind auch derartige internationale Resolutionen relevant, weil sie ausdrücken, was (in diesem Fall mit Art 8 EMRK) gemeint ist.

Zu den anderen Fragen möchte ich die Diskussion hier nicht weiter vertiefen, da die TE sich über Verwässerung beschwert hat.

Ich glaube das Schlimmste, was den Herren der Schöpfung hier passieren kann, ist, dass Sie gegen deine Argumentationskett nicht ankommen :haha:
 
siddharte, ich glaube ihr habt euch beide (!) in etwas verrannt, was im persönlichen Gespräch in 5 Minuten geklärt wäre. Was ich nicht ok finde, ist, dass du dich "hinter ihrem Rücken" bei anderen über sie auslässt. Du erklärst anderen (DonJoe), nicht was du glaubst, das sie gemeint haben könnte, sondern du stellst fest, dass es so ist.

Ich würde es persönlich nicht so machen, weil ich versuche zwischen meiner Meinung und einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Zugegeben, das gelingt in der Hitze des Gefechts nicht immer, aber ich bemühe mich :)

Und dass du ab und an Sachverhalte hineininterpretierst, die so gar nicht geschrieben wurden (siehe Beitrag #64) habe ich auch schon gesehen. Nur, was solls, ich lege das nicht auf die Goldwaage, es sei den einer der Diskutanten legt es darauf an.

Es geht mir nebenbei bemerkt ja selber so, dass ich manche Beiträge nur oberflächlich überfliege und nicht genau auf jedes Wort und jede Interpunktion achte. Aber ich hoffe, dass ich mir die Fähigkeit bewahre, solche Flüchtigkeitsfehler auch einzugestehen.

lg
tyrolius

erstens lasse ich mich ja nicht hintere ihrem rücken darüber aus (ich schreibe ja keine private nachricht), sondern durchaus öffentlich. zweitens habe ich mich nicht verrannt, sondern habe wieder und wieder und wieder versucht zu erklären, dass ein polizist durch das aufgeben einer anzeige keine menschenrechtsverletzung begehen kann. die werte kollegin hat aber immer und immer und immer wieder versucht dinge zu konstruieren, die es ermöglichen könnten, von einer menschenrechtsverletzung zu sprechen. sie hat sich große mühe gegeben, aber hat sich eben nur darin verrannt, dass es eine menschrechtsverletzung sein muss.
drittens ist es eben keine meinung - keine ansichtssache, sondern tatsache, dass ein polizist durch das reine anzeigen keine menschrechtsverletzung begehen kann. selbst dann nicht, wenn er das amtsmissbräuchlich macht.

zu beitrag #64 nun, da brauch ich wohl nicht drauf einzugehen. da kann man jetzt sagen, du hast dich missverständlich ausgedrückt und ich habe dich aus dem zusammenhang heraus falsch verstanden. ist aber immer noch etwas anderes, als wenn jemand über mehrere postings hinweg auf einem sachverhalt beharrt der schlicht und einfach falsch ist

und fünftens ist es mir - verzeih mir den ausdruck - wurscht, wie du was machen würdest. ich glaube nicht, dass ich mich von dir maßregeln lassen muss. wie du mit leuten sprichst ist deine, wie ich mit leuten spreche ist meine sache. ich wurde nicht ausfallend und habe die kollegin auch nicht mit schimpfworten belegt.

so viel dazu und ansonsten sollten wir glaube ich keine metadiskussion führen und im übrigen bin ich der meinung, dass ein thread nicht der oder dem TE gehört und er oder sie nicht darüber zu entscheiden hat wie weit die diskussion von der ursprungsfrage sich entfernen darf. abgesehen davon, dass sie sich nicht über verwässerung beschwert hat, sondern lediglich die frage aufgeworfen hat, ob es noch etwas für sie relevantes in der diskussion ergeben könnte. heißt ja deswegen nicht, dass man den thread deswegen schließen müsste.
 
und fünftens ist es mir - verzeih mir den ausdruck - wurscht, wie du was machen würdest. ich glaube nicht, dass ich mich von dir maßregeln lassen muss. wie du mit leuten sprichst ist deine, wie ich mit leuten spreche ist meine sache.
:mrgreen:

Nau? Samma ein bisserl ang'rührt? :roll:

Du kritisierst doch auch andauernd an jedem herum und fahrst jedem mit dem Arsch ins Gesicht - dann solltest Du wohl auch ein wenig Kritik vertragen. Selber aus dem Vollen austeilen, und beim Einstecken quengeln und weinen - das kann gar nix. :cool:
 
drittens ist es eben keine meinung - keine ansichtssache, sondern tatsache, dass ein polizist durch das reine anzeigen keine menschrechtsverletzung begehen kann. selbst dann nicht, wenn er das amtsmissbräuchlich macht.

Also wenn das wirklich Tatsache ist und du nicht bloß der Ansicht bist, dass das es so sei, dann würde das doch bedeuten, dass der Polizeiwillkür Tür und Tor geöffnet wäre und es eine EMRK oder den EGMR gar nicht bräuchte, weil eh alles legitim ist.

Wenn ich mich recht entsinne ging es Lycisca um den vorsätzlichen und somit bewussten Amtsmissbrauch. Wenn das legitim ist und nie, nie, nie, nie zu einer Menschenrechtsverletzung führen kann, dann stehe uns Gott, Allah, Siddhartha (also nicht du, weil du schreibst dich ja ohne zweites h) oder an wen auch immer wir glauben, bei :haha:

Ich lasse dich nun in deinem meiner Meinung nach Irrglauben und unterhalte mich weiter sehr niveauvoll mit Lycisca.

lg
tyrolius
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:mrgreen:

Nau? Samma ein bisserl ang'rührt? :roll:

Du kritisierst doch auch andauernd an jedem herum und fahrst jedem mit dem Arsch ins Gesicht - dann solltest Du wohl auch ein wenig Kritik vertragen. Selber aus dem Vollen austeilen, und beim Einstecken quengeln und weinen - das kann gar nix. :cool:

Steirerbua, ich sag's nur ungern, wie du dir sicher denken kannst, aber :daumen:

:haha:

Wie geht es euch nach der Wahl in der Stmk - Angst das die "rechten Schergen" die Polizei infiltrieren und in Zukunft das steirische EF ausspionieren? :ironie:
 
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