Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Mal eine andere, blöde Frage (Weiß nicht ob die hier schon aufgetaucht ist): Wie hoch schätzt ihr eigentlich die Wahrscheinlichkeit ein, dass mit dem Korridorzug aus Rumänien sich rumänische SW als Pflegekräfte ausgeben und damit nach Ö einreisen? Oder wurde das von Seiten der Organisatoren dann doch hinreichend verhindert?


Wie stellst Du Dir das vor?
Glaubst Du nicht, dass kontrolliert wird, wer in den Zug einsteigt?
Die einzige Möglichkeit wäre eine Pflegerin, die nebenbei als SA tätig war.
 
Wie stellst Du Dir das vor?
Glaubst Du nicht, dass kontrolliert wird, wer in den Zug einsteigt?
Die einzige Möglichkeit wäre eine Pflegerin, die nebenbei als SA tätig war.

Indem sie einen Arbeitsvertrag vorlegt der aber vielleicht gar nicht echt ist bzw. eben der Pflegedienst gar nicht durchgeführt wird. Daher auch meine Frage: Wie gut wurde dies von Seiten der Behörden geprüft? Ich will hier definitiv keine Pauschalunterstellung oder Ähnliches machen, aber im Endeffekt ist DAS die Gelegenheit für SW aus dem Osten nach Ö kommen zu können und ich kann mir gut vorstellen, dass das auch so manche Schlepper wissen.
 
Mal eine andere, blöde Frage (Weiß nicht ob die hier schon aufgetaucht ist): Wie hoch schätzt ihr eigentlich die Wahrscheinlichkeit ein, dass mit dem Korridorzug aus Rumänien sich rumänische SW als Pflegekräfte ausgeben und damit nach Ö einreisen? Oder wurde das von Seiten der Organisatoren dann doch hinreichend verhindert?
ich denke die Wahrscheinlichkeit ist bei den Landarbeitern höher wenn etwa Melkerinnen (nicht die aus Melk) mit dabei sind.
 
Das Märchen von den Spätfolgen zu erzählen ist fahrlässig und passt zu der Politik der Panikmache. Zu den möglichen Spätfolgen bei schweren Verläufen, nicht aber bei symptomlosen, siehe hier: [LINK dort]

So harmlos klingt die im Link von einem Dr. Specht zitierte Quelle aber auch nicht: Von "etwa zwölf Patienten […] etwa zwei bis drei Patienten" mit reduzierter Lungenfunktion wären rund 1/4 der Patienten (mit einer wegen der kleinen Stichprobegröße recht hohen oberen 95% Konfidenzgrenze), also alarmierend. Dass dieser Dr. Specht aber nicht einmal sagen konnte, ob nun 11, 12 oder 13 Patienten untersucht wurden, dürfte er mit quantitativer Methodik nicht viel am Hut haben … insofern ist sein Beitrag also wissenschaftlich irrelevant. Was die Spätfolgen betrifft, geht es auch nicht nur um die Folgen nach einigen Wochen, sondern um mögliche Folgen, die in der kurzen Zeit, die man das Virus erst beobachtet hat, noch gar nicht registriert hat.
 
Privat kann man sich ja untersuchen lassen soviel man will, ob mit oder ohne Grüner Karte.

Die "geforderte Untersuchung" darf mMn jedoch nur die zuständige Stelle geben, sonst wären wir ja schon alle selbständig zu diversen Ärzten gepilgert, um wieder arbeiten zu können.. :fies:

Die Frage ist, auf was dann aktuell untersucht wird. Vorher/ nachher, wenn es wieder aktuell wird.
 
Ich war zwar schon öfter in NÖ aber auf so eine Idee wäre ich nie gekommen.

Vielleicht weiss jemand Bescheid...
Am liebsten beantworte ich mir Fragen eh selber ;-)
Hab jetzt nachgelesen: Im WPG wird auf das BGBl. II Nr. 198/2015 verwiesen, dort ist nichts von Bundesländern, sondern nur von Amtsärzten zu lesen.
Die Bescheinigung ist also bundesweit die selbe.

Auf welcher Grundlage hat die MA15 eigentlich die Untersuchungen eingestellt? Hat schon mal wer versucht einen Termin beim Amtsarzt in Gänserndorf zu bekommen? (Für die Escorts halt - dass die Lokale behördlich geschlossen sind, hab ich schon mitbekommen)
 
Reine Hypothese - aber wie ich finde nicht ohne Hintergrund - mir läßt dieser Gedanke auf jeden Fall momentan die Lust am Paysex vergehen: angenommen, die Bordelle würden jetzt wieder aufsperren. Bei einem meiner Besuche bin ich dann mit einer COV-positiven SW zugange. Ungefähr 14 Tage später bekommt man dann die üblichen Anzeichen einer Corona-Infektion. Da in Zeiten wie diesen dann die Übertragungswege (zwecks Überweisung in die Quarantäne) nachverfolgt werden, müßte ich diesen Kontakt dann nicht zugeben? Was hätte das dann für Folgen? Ich weiß schon - Datenschutz und so, aber könnte dann im schlimmsten Fall vielleicht mein Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen, woher ich die Infektion habe (möglicherweise wäre dieser dann auch interessiert daran, die Quelle meiner Infektion zu erfahren, weil es dann vielleicht auch meine Arbeitskollegen betreffen könnte?).....- und wie steht der dann zu der Tatsache, das ich Rotlichtlokale besuche?

Covid-19 ist eine meldepflichtige Krankheit gem. Epidemiegesetz, d.h. es erfolgt ein Eintrag ins Epidemiologische Meldesystem (EMS).
Zur Erstattung der Anzeige sind in erster Linie der zugezogene Arzt, in Krankenanstalten der Leiter der Anstalt verpflichtet, sowie jedes Labor, das den Erreger einer meldepflichtigen Krankheit diagnostiziert hat.
Es ist innerhalb von 24 Stunden der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu melden, in deren Gebiet sich der Kranke oder Krankheitsverdächtige aufhält oder der Tod eingetreten ist. Zu melden sind Verdacht, Erkrankung und Todesfall.

"Welche Daten in welchem Ausmaß von wem eingesehen werden dürfen ist im § 4 des Epidemiegesetzes festgelegt. Ärztinnen bzw. Ärzte und Labore müssen sich für die Meldung an das EMS als berechtigte Benutzerin bzw. Benutzer authentifizieren (Labor: vorerst über Zertifikate, die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMASGK) ausgestellt werden; Ärztinnen bzw. Ärzte: über die e- Card Infrastruktur). Durch sie erfolgt jedoch nur eine Meldung an das EMS, aber kein Zugriff auf die dort gespeichertenDaten (d.h. es erfolgt kein direkter Zugriff auf das EMS). "

Personen, die als Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit anzusehen sind, können einer besonderen sanitätspolizeilichen Beobachtung oder Überwachung unterworfen werden.
Sie dürfen über Anordnung der Bezirksverwaltungsbehörde nicht bei der Gewinnung und Behandlung von Lebensmittel tätig sein, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass Krankheitskeime auf andere Personen oder auf Lebensmittel übertragen werden. Für diese Personen kann eine besondere Meldepflicht, die periodische ärztliche Untersuchung und erforderlichenfalls die Desinfektion und Absonderung in ihrer Wohnung angeordnet werden.

In besonderen Fällen kann auch eine Beschränkung des Betriebes oder die Schließung der Betriebsstätte angeordnet werden.

Dienstnehmer, die Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit sind und denen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde untersagt worden ist, dürfen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses nicht beschäftigt werden. Gemäß den Bestimmungen im Epidemiegesetz ist ihnen vom Arbeitgeber das regelmäßige Entgelt weiter zu bezahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Vergütung. Dieser umfasst neben dem weiterlaufenden, regelmäßigen Entgelt auch den für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtenden Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung und den Zuschlag gemäß Bauarbeiterurlaubsgesetz.


Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilen und über die (soweit das einschätzbar ist) voraussichtliche Dauer informieren.
Besteht die Gefahr, dass die Erkrankung ernsthafte Auswirkungen auf Dritte im Arbeitsverhältnis haben kann (wie eben hier bei Covid-19), musst du darauf hinweisen, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Du musst deinem Arbeitgeber / deiner Arbeitgeberin aber nicht erzählen, wo und wie du dich (vielleicht) angesteckt hast. Wirst du vielleicht ja auch gar nicht genau sagen können.

Das ist jedenfalls mein Wissensstand.
 

Auf welcher Grundlage hat die MA15 eigentlich die Untersuchungen eingestellt?
Corona?
:down:
Hat schon mal wer versucht einen Termin beim Amtsarzt in Gänserndorf zu bekommen? (Für die Escorts halt - dass die Lokale behördlich geschlossen sind, hab ich schon mitbekommen)

Und Du glaubst wirklich, die lassen die Untersuchungsstelle in Wien geschlossen, damit sich jemand einfach einige Kilometer weiter weg untersuchen lassen kann??

Mit welcher Selbstverständlichkeit hier immer wieder "Vorschläge" gepostet werden, das Gesetz zu umgehen (im wahrsten Sinne des Wortes) ist erstaunlich..

Fragst Du eigentlich aus Interesse oder für eine "Bekannte"?
Wird langsam etwas auffällig.. o_O
 
Zuletzt bearbeitet:

Auf welcher Grundlage hat die MA15 eigentlich die Untersuchungen eingestellt? Hat schon mal wer versucht einen Termin beim Amtsarzt in Gänserndorf zu bekommen? (Für die Escorts halt - dass die Lokale behördlich geschlossen sind, hab ich schon mitbekommen)

Es wurde alle Ämter zu der Anfangszeit geschlossen wegen Corona.
Kann mir nicht vorstellen das der Amtsarzt in Gänserndorf dir einen Stempel gibt und sagt ja sie dürfen arbeiten, weil die Verordnung gilt für ganz Österreich.

Einen schönen Tag!
 
Die Bescheinigung ist also bundesweit die selbe.
Absolut. Gilt 6 Wochen für bundesweite Ausübung.
Länderweise unterschiedlich ist die Situation bei der (melderechtlichen) Meldung. Im Westen ist nicht-stationäre (also auch Escort/HHB-)Prostitution ja verboten. Wie das dann im Detail mit dem Zusammenspiel Bordellbetreiber/Polizei funktioniert, weiß ich jetzt nicht mehr genau. Da gab's mal eine Diskussion hier im EF über Salzburg ...
 
Corona?
:down:


Und Du glaubst wirklich, die lassen die Untersuchungsstelle in Wien geschlossen, damit sich jemand einfach einige Kilometer weiter weg untersuchen lassen kann??

Mit welcher Selbstverständlichkeit hier immer wieder "Vorschläge" gepostet werden, das Gesetz zu umgehen (im wahrsten Sinne des Wortes) ist erstaunlich..

Fragst Du eigentlich aus Interesse oder für eine "Bekannte"?
Wird langsam etwas auffällig.. o_O
Guten Morgen!

Also ob die Untersuchungen österreichweit gleich sind, obwohl die P-Gesetze Ländersache sind, hat mich halt interessiert. Wenn dich mein Interesse stört... :schulterzuck:

Auch die Frage, warum die MA15 nicht untersucht, halte ich jetzt nicht für ein Anzeichen drohender Geisteskrankheit. Wegen "Corona" wohl kaum - Behörden handeln überlichweise nicht weil im Kurier steht, dass schnackseln gefährlich ist, sondern nach Gesetzen, Verordnungen, Erlässen, Weisungen. Und das diese ihren Ursprung in den Bundesländern haben und teilweise recht voneinander abweichen können, wäre schon das eine oder andere Mal passiert. Das bekannte bundesweite Betretungsverbot für Prostitutionslokale halte ich rechtlich für keinen Grund, eine amtsärztliche Untersuchung nicht anzubieten. Mich würde daher interessieren: Wo stehts?

@Mitglied #548352: Ich möchte damit gar nix umgehen, ich will nur wissen wie es ist.

@Mitglied #475094: Danke für die sachliche Antwort
 
Auch die Frage, warum die MA15 nicht untersucht, halte ich jetzt nicht für ein Anzeichen drohender Geisteskrankheit. Wegen "Corona" wohl kaum


Genau. Alle Ämter sind wegen Corona bis Mitte Mai rruntergefahren, nur die MA15 aus einem anderen, mysteriösen Grund, den Historiker vielleicht in 50 Jahren erfolgreich der Öffentlichkeit präsentieren werden .

Hartnäckige Gerüchte, wonach ein kleines Raumschiff in der Nähe der MA15 gesichtet worden sein soll, werden von offizieller Seite stets dementiert.

Prostitution steht ja auch in keinerlei Zusammenhang mit der Verbreitung von Krankheiten und zur MA 15 als Gesundheits Behörde (sic) fährt man ja nur, weil ein Besuch in Town Town so schick ist (Wer braucht schon Downtown Manhattan? Wir haben Town Town Erdberg!) und der Kaffee mit den Ärzten dort so gut schmeckt..

:mauer:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie du schreibst - das ist ja mit 15. Mai zu Ende, während hier zu lesen war, dass die Untersuchungen noch länger nicht durchgeführt werden sollen.
 
Nur mal so in die Runde gefragt, nachdem ich auf Booksusi und im Kontaktbazar jede Menge sehr deutliche Einladungen auch für Besuche bei den Damen finde: da müsste die Kripo ja voll ausgelastet sein mit Ermittlungen ?
 
Was sollte sie dann in Österreich machen - keine Wohnung, ihr Arbeitsplatz (Bordell) ist auch zu?

Eine Vereinbarung mit der zu dauerbepflegten - männlichen - Person.
Machen in seiner Wohnung, er darf durch einen Guckspion zusehen (wenn er will ) und streicheln und lutschen gratis, wenn er noch will und kann.:ironie:
 
Nur mal so in die Runde gefragt, nachdem ich auf Booksusi und im Kontaktbazar jede Menge sehr deutliche Einladungen auch für Besuche bei den Damen finde: da müsste die Kripo ja voll ausgelastet sein mit Ermittlungen ?
Ruf dort an und frag sie. Die können dir sicher erschöpfend Auskunft geben, im Gegensatz zu uns hier.
:zzz:
 
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