Reine Hypothese - aber wie ich finde nicht ohne Hintergrund - mir läßt dieser Gedanke auf jeden Fall momentan die Lust am Paysex vergehen: angenommen, die Bordelle würden jetzt wieder aufsperren. Bei einem meiner Besuche bin ich dann mit einer COV-positiven SW zugange. Ungefähr 14 Tage später bekommt man dann die üblichen Anzeichen einer Corona-Infektion. Da in Zeiten wie diesen dann die Übertragungswege (zwecks Überweisung in die Quarantäne) nachverfolgt werden, müßte ich diesen Kontakt dann nicht zugeben? Was hätte das dann für Folgen? Ich weiß schon - Datenschutz und so, aber könnte dann im schlimmsten Fall vielleicht mein Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen, woher ich die Infektion habe (möglicherweise wäre dieser dann auch interessiert daran, die Quelle meiner Infektion zu erfahren, weil es dann vielleicht auch meine Arbeitskollegen betreffen könnte?).....- und wie steht der dann zu der Tatsache, das ich Rotlichtlokale besuche?
Covid-19 ist eine meldepflichtige Krankheit gem. Epidemiegesetz, d.h. es erfolgt ein Eintrag ins Epidemiologische Meldesystem (EMS).
Zur Erstattung der Anzeige sind in erster Linie der zugezogene Arzt, in Krankenanstalten der Leiter der Anstalt verpflichtet, sowie jedes Labor, das den Erreger einer meldepflichtigen Krankheit diagnostiziert hat.
Es ist innerhalb von 24 Stunden der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu melden, in deren Gebiet sich der Kranke oder Krankheitsverdächtige aufhält oder der Tod eingetreten ist. Zu melden sind Verdacht, Erkrankung und Todesfall.
"Welche Daten in welchem Ausmaß von wem eingesehen werden dürfen ist im § 4 des Epidemiegesetzes festgelegt. Ärztinnen bzw. Ärzte und Labore müssen sich für die Meldung an das EMS als berechtigte Benutzerin bzw. Benutzer authentifizieren (Labor: vorerst über Zertifikate, die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMASGK) ausgestellt werden; Ärztinnen bzw. Ärzte: über die e- Card Infrastruktur). Durch sie erfolgt jedoch nur eine Meldung an das EMS, aber kein Zugriff auf die dort gespeichertenDaten (d.h. es erfolgt kein direkter Zugriff auf das EMS). "
Personen, die als Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit anzusehen sind, können einer besonderen sanitätspolizeilichen Beobachtung oder Überwachung unterworfen werden.
Sie dürfen über Anordnung der Bezirksverwaltungsbehörde nicht bei der Gewinnung und Behandlung von Lebensmittel tätig sein, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass Krankheitskeime auf andere Personen oder auf Lebensmittel übertragen werden. Für diese Personen kann eine besondere Meldepflicht, die periodische ärztliche Untersuchung und erforderlichenfalls die Desinfektion und Absonderung in ihrer Wohnung angeordnet werden.
In besonderen Fällen kann auch eine Beschränkung des Betriebes oder die Schließung der Betriebsstätte angeordnet werden.
Dienstnehmer, die Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit sind und denen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde untersagt worden ist, dürfen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses nicht beschäftigt werden. Gemäß den Bestimmungen im Epidemiegesetz ist ihnen vom Arbeitgeber das regelmäßige Entgelt weiter zu bezahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Vergütung. Dieser umfasst neben dem weiterlaufenden, regelmäßigen Entgelt auch den für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtenden Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung und den Zuschlag gemäß Bauarbeiterurlaubsgesetz.
Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilen und über die (soweit das einschätzbar ist) voraussichtliche Dauer informieren.
Besteht die Gefahr, dass die Erkrankung ernsthafte Auswirkungen auf Dritte im Arbeitsverhältnis haben kann (wie eben hier bei Covid-19), musst du darauf hinweisen, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Du musst deinem Arbeitgeber / deiner Arbeitgeberin aber nicht erzählen, wo und wie du dich (vielleicht) angesteckt hast. Wirst du vielleicht ja auch gar nicht genau sagen können.
Das ist jedenfalls mein Wissensstand.