bin mir nicht sicher,..... im Standard steht seit 15 Minuten folgendes:
AUA startet Flugbetrieb am 15. Juni, Regierung präsentiert 90-Millionen-Euro-Künstlerfonds - derStandard.at
In der neuen Lockerungsverordnung
Gabriele Scherndl
28. Mai 2020, 13:31
gibt es übrigens eine, wie wir finden, recht spannende
Passage. Da ist nämlich explizit geregelt, dass das "Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" untersagt ist, im Gegensatz etwa zu Museen, bei denen das künftig (unter bestimmten Bedingungen) wieder erlaubt ist. Nur: In der selben Verordnung ist festgelegt, dass eben dieser Paragraph mit Ende Juni entfällt - während der Rest der Verordnung bis Ende August gilt.
Heißt das nun, dass Sexarbeit ab 1. Juli wieder erlaubt ist?
Nein, sagt das Gesundheitsministerium. Die Situation werde laufend überprüft, Termin will man gegenüber der APA noch keinen nennen: "Nur wenn die Gesundheit der betroffenen Frauen und Männer gewährleistet werden kann, kann eine Öffnung stattfinden".
Klingt kompliziert, ist es auch.