Die Gesundheit der Betroffenen hat laut Ministerium "oberste Priorität". "Nur wenn die Gesundheit der betroffenen Frauen und Männer gewährleistet werden kann, kann eine Öffnung stattfinden. Dafür sind die Pflichtuntersuchungen bei AmtsärtzInnen und in Ambulatorien (Untersuchung aufgrund von BGBl. II Nr. 198/2015, um das Freisein von Geschlechtskrankheiten zu befunden) wieder aufzunehmen. Die Durchführung dieser Untersuchung ist derzeit nicht möglich, da auf den Bezirksverwaltungsbehörden – bei denen die Untersuchung üblicherweise stattfindet – der Parteienverkehr derzeit ausgesetzt ist", schrieb das Ministerium in einem Statement.
Von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wird nach der Untersuchung ein Lichtbildausweis, der sogenannte "Deckel", ausgestellt. Ein Teil der Untersuchungen muss alle sechs Wochen wiederholt werden, das Vorliegen einer HIV- oder Syphilisinfektion mindestens in Abständen von drei Monaten.
Sexarbeiter sollen zudem durch den Härtefallfonds unterstützt werden. "Unbürokratische Direktauszahlungen sind ein notwendiger erster Schritt um Betroffenen zu helfen. Es handelt sich auch in Nicht-Corona-Zeiten um ein äußerst prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld, umso wichtiger ist die Sicherstellung der Finanzierung von entsprechenden Beratungsstellen und Hilfsorganisationen", hieß es. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) plane, "dass im Rahmen der genannten Untersuchungen auch über Verhaltensweisen zur Vermeidung einer Infektion mit Sars-CoV 2 informiert werden soll, insbesondere über einzuhaltende Hygienemaßnahmen".
(APA)