Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Danke für die Antwort,warst schneller als ich.

Natürlich auch nur in den Bundesländern wo Hausbesuche erlaubt sind.


Liebe HeisseSusi!

In Oberösterreich sind zwar Hausbesuche möglich aber derzeit wegen dem geltenden OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. in Verbindung mit der aktuellen COVID-19-SchuMaV untersagt da ein Betretungsverbot der behördlich bewilligten Bordelle besteht!!!

Wenn ein Betretungsverbot besteht kann man auch keine Inanspruchnahme von Sexualdienstleistungen bestellen bzw. ordern. Dies gilt auch für Hausbesuche so wie es auch Sophie richtig verlautbart hat.

Sexarbeit Corona; Bordellschließung; COVID 19 | Sophie

Liebe Grüße
Peter

PS.: So etwas ist diskriminierend gegenüber behördlich bewilligten Bordelle wenn der ESCORT so gesehen fast direkt bei einem Kindergarten, Schule, Kirche, etc. tätig sein kann und für behördlich bewilligte Bordelle aber strenge Auflagen gelten!!!
 
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Gesundheitsministerium ja
LPD nein ("abgestimmte Rechtsauskunft")
Sozialministerium ja

Da soll sich einer auskennen..

Liebe Sexarbeiterin!
Liebe EF-Gemeinde!

Da kennen sich ein/ige Ministerien(um) selber nicht aus wenn sie Verordnungen erlassen. Meines Erachtens ist das eine klare Rechtsauffassung wenn Betrieben die Inanspruchnahme zum Zwecke von Sexualdienstleistungen untersagt wurde, dass diese diese Leistungen sowohl bei sich selbst und auch als Hausbesuch nicht anbieten dürfen. Ein Betrieb kann nur beruflich und nicht privat agieren. Deswegen heißt es ja auch Sexualdienstleistung.

Eine Sexworkerin welche eine Sexualdienstleistung anbietet gilt auch als Betrieb. Sie würde diese Dienstleistung im Zuge eines Hausbesuches anbieten. Der Betrieb ist jedoch nach der COVID-19-SchuMaV geschlossen. Somit ist die Rechtsauskunft der LPD sowie des MA Wien rechtskonform!!!

Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
:D Ja genau, man würde sicher nicht Seiten wie booksusi auffordern Werbung für Escort zu untersagen (sofern es verboten wäre).

Edit: Bei einem Escort-Verbot würde Booksusi wohl selbst die expliziten Inserate entfernen, um sich Ärger zu ersparen.,



Ja, dann erstelle mal eine Internet-Seite, wo du damit wirbst Kokain zu verkaufen....

Ist Booksusi überhaupt ein behördlich bewilligtes Bordell?
Wenn Ja; dann dürfen außerhalb der aktuellen COVID-19-SchuMaV dort Damen inserieren.
Wenn nein müsste Booksusi überprüfen ob ein behördlich bewilligtes Bordell inseriert.

Auf anderen Wege wäre Booksusi illegal zumindest in Oberösterreich meines Erachtens.
 
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Gesundheitsministerium ja
LPD nein ("abgestimmte Rechtsauskunft")
Sozialministerium ja

Da soll sich einer auskennen..
Wahrscheinlich geht es um die Definition von "Hausbesuch". Hausbesuch zum Tratschen, Kaffeetrinken, Filmschauen etc. aus maximal einem zweiten Haushalt ist erlaubt, aber Prostitution ist verboten.
 
In AT bekommen eh nur 1-2 Patienten pro Tag den Befund, AIDS zu haben... die sterben besser über die Zeit verteilt.

Im Gegensatz zu den wilden 80er Jahren, ist heute AIDS kein Todesurteil mehr.... kein Wunder, dass es den Live-Ball nicht mehr gibt. Die Pharmabranche verdient schon brav daran..... alles gut. Zwar immer noch unheilbar aber fast unbeschränkt therapierbar. Big Pharma ist happy.

und anscheinend ist ja auch COVID nicht immer gleich ein Todesurteil. Manche kriegen es gar nicht mit....
Die Ironie des Schicksals (im Gegensatz zur Schwulen- und Junkieseuche AIDS) ist dass man anscheinend bei COVID eine bessere Chance hat sich bei der Chorprobe in der Kirche den Tod zu holen, als beim intimen 1-on-1 Beischlaf mit der SW du Jour.....

Werde wohl oder übel den November wie ein Mönch leben. .... Better be safe than sorry ....
 
Liebe EF-Gemeinde!

Eine Frage an alle und ich hoffe wenigstens einige sinnvolle Antworten zu erhalten:

Wenn Betrieben die Inanspruchnahme zum Zwecke von Sexualdienstleistungen untersagt wurde warum sollten diese dann Hausbesuche (Escortservice) anbieten können?

Ein Betrieb bzw. Sexworkerin ist immer beruflich mit Dienstleistungen unterwegs und niemals privat. Meines Erachtens funktioniert durch die derzeitige COVID-19-SchuMaV arbeitsrechtlich kein Hausbesuch!!!

Was ist wenn sich eine Sexworkerin auf den Weg zum Hausbesuch oder vom Weg weg vom Hausbesuch verletzt? Meines Erachtens würde eine Krankenversicherung abspringen.


Liebe Grüße
Peter
 
Wenn zitiert wird bitte ganze Teile; nicht einzelne Teilstücke!!! Besten Dank.

Ist Booksusi überhaupt ein behördlich bewilligtes Bordell?
Wenn Ja; dann dürfen außerhalb der aktuellen COVID-19-SchuMaV dort Damen inserieren.
Wenn nein müsste Booksusi überprüfen ob ein behördlich bewilligtes Bordell inseriert.

Auf anderen Wege wäre Booksusi illegal zumindest in Oberösterreich meines Erachtens.

Bitte gern. Es ist und bleibt Stumpfsinn zum Quadrat.
 
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