Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Glaubt ihr wirklich das ab 19. 1. wieder alles offen ist?
Ich kann es mir nicht vorstellen.

was soll im Februar oder März denn anders sein als jetzt? die Zahlen steigen scho wieder bedingt durch Ende Lockdown hard vor gut zwei Wochen.
Glaubt ihr wirklich das ab 19. 1. wieder alles offen ist?
Ich kann es mir nicht vorstellen.
was heißt alles offen? manche bereiche werden geknüpft an bedingungen (test, etc.) geöffnet (und ich meine nicht die eine woche des freitestens), laufhäuser gehören da nicht dazu.
 
Welcher weltweit koordinierte Plan, bei dem sogar muslimische und christliche Staaten, demokratische und kommunistische Staaten, sogar Nord- und Südkorea mit ähnlichen Maßnahmen agieren, soll das sein?
Wollen die korrupten Politiker ihre Spender und Gönner eins auswischen?
Die wurden doch längst alle ausgetauscht.
dann werden wir dank Impfung zeugungsunfähig und in einer Generation ist das Thema Mensch erledigt. Aus dem Handbuch: occupy a world von Arthur Dent, mit Widmung vom Doktor
 
Welcher weltweit koordinierte Plan, bei dem sogar muslimische und christliche Staaten, demokratische und kommunistische Staaten, sogar Nord- und Südkorea mit ähnlichen Maßnahmen agieren, soll das sein?
Wollen die korrupten Politiker ihre Spender und Gönner eins auswischen?
Bill Gates ist überall vertreten...puhhaaaa
 
was heißt alles offen? manche bereiche werden geknüpft an bedingungen (test, etc.) geöffnet (und ich meine nicht die eine woche des freitestens), laufhäuser gehören da nicht dazu.
Ich glaube das die sexbetriebe die letzten sind die öffnen dürfen. Wenn alles andere offen hat werden die eben auch wieder öffnen dürfen.
 
Das Problem ist, dass die (Salz-)Schaubergwerke dem Androsch gehören und die Paintball-Anlagen ein bevorzugter Tummelplatz der F-Wehrsportler sind - also beide der Opposition zuzurechnen sind.
Und bevor die beiden (daher als letzte) wieder aufsperren, werden auch unsere lieben Einrichtungen nicht aufsperren dürfen.
Und in den Bahnhöfen der Museumsbahnen bleibt das An-Bahnen eh generell verboten.
 
Der neuerste Stand der Dinge:
Das ist die Rechtsansicht der Wiener Polizei, die aber wieder einmal nicht wirklich von den Buchstaben der Verordnung gedeckt ist. Prostitution zählt dort nach wie vor nicht zu den "körpernahen Dienstleistungen", sondern zu den "Freizeiteinrichtungen". Da an "auswärtigen Arbeitsorten" zwar die Durchführung körpernaher DL verboten ist, nicht aber jene von Freizeit-Dienstleistungen, dürften Hausbesuche zum Zweck der Sexarbeit weiterhin erlaubt sein.

Gänzlich falsch liegt die Polizei mE im Fall des Gewerbes der Begleitdienste. Diese Dienstleistung schließt ja Sex nicht explizit ein und ist daher grundsätzlich nicht körpernahe - und somit auch nicht verboten.

Text der VO:
Artikel 2.
 
Deine Argumentation funkt nicht ganz ... nein, in den ersten zwei Dritteln Deines Postings gar nicht.

Du darfst daheim einen Kinofilm projizieren (auch: lassen), ein Theaterstück aufführen, ein Hauskonzert veranstalten, aber weder ins Kino noch ins Theater noch in den Konzertsaal gehen. Auch der Zauberer darf Deine Kinder besuchen, aber Deine Kinder nicht auffordern, das Kaninchen selbst aus dem Hut zu ziehen. So viel einmal zur Unterscheidung der Tätigkeit vom (üblichen) Verrichtung dort der Tätigkeit.
Der Wirt darf im Wirtshaus kochen, er darf auch zu einer Familie gehen, um dort zu kochen; nur in sein Wirtshaus darf (zum Essen & Trinken) keiner kommen (außer zur Abholung).

Also: Prostitution ist als solche vorerst einmal nicht verboten; nur ihr üblicher Verrichtungsort (die berühmten "Einrichtungen" zu ihrer Ausübung) darf nicht betreten werden, um dort diese DL zu konsumieren.

Aber weiter: Prostitution (ein Teilbereich der Sexual-DL) ist, entsprechend der bundesweit praktisch wortgleichen Definition, eine körpernahe DL. Diese darf also nicht erbracht werden, auch nicht im Haus oder geschäftlichen Hotelzimmer des Herrn, da diese auswärtige Arbeitsstätten der SW wären.
Die Vermittlung von und das Verbringen von gemeinsamer Zeit, um diese mit einer legalen DL zu verbinden, ist keine Prostitution (ist schon klar, da ist natürlich eine Menge tongue-in-cheek dabei).
Ich halte auch den Besuch einer Innenarchitektin zur Planung einer neuen Küche, eines Lebensberaters, einer Diät-Beraterin oder einer (falls nicht ausgestorben) Vorleserin/Gesellschaftsdame beim Kunden für erlaubt.
In den Erlaeuterungen zur 1.NotMV war explizit die Rede von Einzelnachhilfe (zwar eher im Zusammenhang mit der erlaubten Betretung eines Nachhilfeinstituts, aber relevant ist die Erwaehnung, weil sie eben darauf hinweist, dass das Erteilen von Nachhilfe offenbar nicht koerpernah ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber weiter: Prostitution (ein Teilbereich der Sexual-DL) ist, entsprechend der bundesweit praktisch wortgleichen Definition, eine körpernahe DL.
Warum sind dann "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" unter den Freizeiteinrichtungen aufgelistet? Wenn das Ministerium als Verordnungsgeber die Prostitution als "körpernahe Dienstleistung" sehen würde, wäre der Eintrag unter "Freizeiteinrichtungen" doch nicht nur unnötig, sondern auch sinnwidrig.
 
Aus dem Standard:

„Kontakt mit LebenspartnerIn oder einer nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Person mit der "in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird")“ ist erlaubt .

die Lücke wäre dann, du triffst dich zweimal pro Woche mit deiner Freundin der Wahl und hilfst ihr bei der Haushaltsführung....
 
Dass man sich jetzt nicht persönlich trifft und Körperflüssigkeiten jeglicher Art austauscht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Niemand möchte sich, Freunde und Familie und auch Fremde Personen in Gefahr bringen und teil der Infektionskette werden.

Aber wie verwöhnen wir jetzt unsere Gäste? Wie verdienen wir unseren Lebensunterhalt?
In Zeiten von Home-office, Home-learning und Streaming, Videokonferenzen....Mache wir doch Videos, ganz persönliche und gesprochene Wixanleitungen und erotische Aufgaben.
Das Honorar könnte diskret per Paysafecard Gutscheinen oder ähnlichem (kann man online kaufen) erfolgen.

Was hält ihr davon?
Wär mal was anderes
 
Wenn das Ministerium als Verordnungsgeber die Prostitution als "körpernahe Dienstleistung" sehen würde, wäre der Eintrag unter "Freizeiteinrichtungen" doch nicht nur unnötig, sondern auch sinnwidrig.
In der stationären Prostitution gibt es (praktisch immer) drei Akteursgruppen:
Betreiber, Prostituierte und Kunden. Das Betretungsverbot richtet sich an Kunden sowie an die Betreiber, die das Betreten "zur Inanspruchnahme der Dienstleistung" verunmöglichen müssen. Das Verbot der körpernahen DL richtet sich an die SW (und im harten Lockdown indirekt an die Kunden, die zu diesem Zweck nicht ausgehen dürfen).
Im Moment überlagern sich die beiden Bestimmungen, das ist aber nicht sinnwidrig. Du musst als LKW-Fahrer erstens Deine Fahrgeschwindigkeit immer den Verhältnissen anpassen, den Hunderter auf der Freilandstraße und den (was auch immer, ich glaube) Achtziger für Dein Fahrzeug beachten.

Sinnwidrig wäre es, angesichts der klaren Definition von Prostitution (flächendeckend auf Landesebene), diese nicht als körpernahe DL anzusehen. Das sagt nichts darüber aus, dass es nicht andere, nicht-körpernahe Sexual-DL gibt.

Der Begriff der körpernahen DL taucht nmW erstmals Mitte November in der (1.)NotMV auf, die Schließung von Prost-Einrichtungen bereits Ende April, als der allgemeine Lockdown aufgehoben und durch spezifische Betretungsverbote ersetzt wurde. Vorschriften zur Erbringung von DL, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, gibt es schon vor November, insb auch in den Empfehlungen zur Sexarbeit von Ende Juni.

Aber zur Frage, welche Ausübungsformen der Prost während des BetrVerb für Prost-Lokale möglich und erlaubt ist bzw war, haben wir im Forum bereits ausführlich diskutiert.
 
Warum sind dann "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" unter den Freizeiteinrichtungen aufgelistet? Wenn das Ministerium als Verordnungsgeber die Prostitution als "körpernahe Dienstleistung" sehen würde, wäre der Eintrag unter "Freizeiteinrichtungen" doch nicht nur unnötig, sondern auch sinnwidrig.

das ist weder sinnwidrig, noch sonstwie unklar:
du darfst nicht in die bumshütte und das mädl darf zu dir nicht bumsen kommen!

ist wie beim frisör:
du darfst nicht in sein geschäftslokal und er/sie darf nicht zu dir nach hause kommen, um eine körpernahe dl zu erbringen ...
 
das ist weder sinnwidrig, noch sonstwie unklar:
du darfst nicht in die bumshütte und das mädl darf zu dir nicht bumsen kommen!
Wo genau steht Letzteres?

ist wie beim frisör:
du darfst nicht in sein geschäftslokal und er/sie darf nicht zu dir nach hause kommen, um eine körpernahe dl zu erbringen ...
Es ist eben nicht wie beim Friseur. Dem Friseur ist der Hausbesuch lt. § 6 Abs. 5 iVm § 5 Abs. 2 der VO verboten.
 
Wo genau steht Letzteres?

Was ich bis jetzt von Dir gelesen habe, war immer von einer gewissen Räson getragen.

Aus diesem Grund verstehe ich Deine Anstrengungen in der Sache nicht ganz.

Selbst wenn Du es schaffst, die VO auf Teufel komm raus (im wahrsten Sinne des Wortes) so zu interpretieren, dass Hausbesuche erlaubt sind - was genau gibt Dir das? Persönliche Befriedigung (des Trotzes) ? Überlegenheit?

Kannst Du wirklich nicht ein paar Wochen darauf verzichten im Sinne des LDs?

Und glaubst Du wirklich, dass alles zugesperrt wird, der Spot mit dem Babyelefanten läuft gefühlt alle drei Minuten - nur die intimste aller Dienstleistungen soll tausende Male am Tag durchgeführt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich bis jetzt von Dir gelesen habe, war immer von einer gewissen Räson getragen.

Aus diesem Grund verstehe ich Deine Anstrengungen in der Sache nicht ganz.

Selbst wenn Du es schaffst, die VO auf Teufel komm raus (im wahrsten Sinne des Wortes) so zu interpretieren, dass Hausbesuche erlaubt sind - was genau gibt Dir das? Persönliche Befriedigung (des Trotzes) ? Überlegenheit?

Kannst Du wirklich nicht ein paar Wochen darauf verzichten im Sinne des LDs?
Meine persönliche Einstellung während der Corona-Krise ist, Kontakte möglichst zu vermeiden. Meine eigenen Maßnahmen sind schon während der gesamten bisherigen Krise weitgehender als von Gesetzen und VO vorgeschrieben.

Trotzdem finde ich es inakzeptabel, wenn Polizei und Behörden den ihnen unterstellten Bürger/inne/n Auskünfte geben, die mE nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen, oder gar Strafen aussprechen für angebliche Vergehen, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Auch in Krisenzeiten sind wir immer noch ein Rechtsstaat. Dieser Meinung ist auch der VfGH.

Hier im Thread diskutieren wir u.a. die jeweils aktuelle Rechtslage. Wenn jemand hier behauptet, dies und das wäre definitiv verboten, halte ich es im Sinne einer sachlichen Diskussionskultur für legitim zu fragen, wo das genau steht. Wenn mir das jemand schlüssig zeigen kann, bin ich der erste, der dies akzeptiert. Es bringt aber niemanden was, wenn hier Fake News verbreitet werden.

Und glaubst Du wirklich, dass alles zugesperrt wird, der Spot mit dem Babyelefanten läuft gefühlt alle drei Minuten - nur die intimste aller Dienstleistungen soll tausende Male am Tag durchgeführt werden?
Nach der aktuellen Rechtslsge sind mE Hausbesuche von SWs wie auch etwa von privaten Tanzlehrern erlaubt. Ich lasse mich ja gerne vom Gegenteil überzeugen, aber dann bitte mit Hinweis auf aktuell gültige Gesetze und VO. Es war aber bisher niemand bereit, auf die wenigen von mir gestellten Fragen zu antworten.
 
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