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Ja, das stimmt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der überwiegende Teil der Aufhebungen von Gesetzen und Verordnungen in jüngster Zeit nicht aus inhaltlichen Gründen (=Verfassungswidrigkeit) sondern wie bei der Maskenpflicht in Schulen wegen eines Formalfehlers (z.B.Begründung nicht ausreichend) erfolgte.Auch in Krisenzeiten sind wir immer noch ein Rechtsstaat. Dieser Meinung ist auch der VfGH.