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Gast
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@Mitglied #170361 @Mitglied #475094
Wenn das Ministerium ........... dann hat es sich mutmaßlich etwas dabei gedacht.
You made my day!
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@Mitglied #170361 @Mitglied #475094
Wenn das Ministerium ........... dann hat es sich mutmaßlich etwas dabei gedacht.
… weil die meisten Menschen dorthin (um die DL in Anspruch zu nehmen) in ihrer Freizeit (edit: und zu ihrem Vergnuegen) gehen?Warum sind Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution Eurer Meinung nach unter den "Freizeiteinrichtungen" aufgelistet?
Ganz offensichtlich. Aber auch zu Friseuren, Perückenmachern, Kosmetikern, Fußpflegern und Tätowierern bzw. Piercern geht man regelmäßig in der Freizeit. Trotzdem gelten diese in der VO nicht als Freizeiteinrichtungen.… weil die meisten Menschen dorthin (um die DL in Anspruch zu nehmen) in ihrer Freizeit gehen?
(Ich hab das „in der Freizeit hingehen“ editiert)Aus dieser Entscheidung lässt sich folgern, dass das Ministerium eine bewusste Abgrenzung der Prostitution zu den körpernahen Dienstleistungen vorgenommen hat.
Das Ministerium hätte die Prostitution auch unter den körpernahen Dienstleistungen anführen können.
§6 Abs. 4 und Abs. 5 gelten eben nicht für Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen. Darum geht's ja.Ja, durchaus … vielleicht will der Verordnungsgeber die Prostitution anders regeln als das Friseurgewerbe. Das aendert aber nicht daran, dass derzeit beide Taetigkeiten gleich – teilweise ueberlappend, teilweise ergaenzend - geregelt sind :
Betretungsverbot des Lokals (Fr nach 5(1)(2), Pr nach 5(1)(3) und erklaerend dazu 5(3)(6))
Erbringung in Arbeitsorten (Fr und Pr nach 6(4))
Erbringung in Fahrzeugen (Fr laenger erlaubt als Pr, jetzt beides verboten nach 6(5))
Erbringung beim Kunden (Fr und Pr nach 6(5))
Ich weiss nicht, ob das jetzt objektiv erschoepfend behandelt ist; ich jedenfalls bin jetzt subjektiv erschoepft.
Nein, es ist eben nicht egal, wo eine Dienstleistung angeführt ist, es ist entscheidend. Dein zweiter Absatz ist ja richtig, widerspricht aber dem ersten. Ich muss keine Argumente finden, dass Prostitution keine körpernahe Dienstleistung ist, weil das Ministerium das Argument ja frei Haus geliefert hat, indem es die Sexarbeit eben ausdrücklich woanders aufgelistet hat.es ist auch vollkommen egal, wo diese angeführt sind - verboten sind derzeit beide formen - ausser du findest überzeugende argumente, dass ausgerechnet prostitution keine körpernahe dienstleistung ist!
die ganze verordnung ist durchaus vernünftig in einzelne gruppen gegliedert - betriebe / freizeiteinrichtungen - gastro - schulen - uvm
das ermöglicht den gesetzgeber auch relativ einfach blockweise abzudrehen oder aufzusperren!
Ganz simpel - man ist sich der legistischen Möglichkeiten und ihren Auslegungsvarianten bewusst (geworden??) ... es wäre naiv anzunehmen, dass nicht diverse Amtsinhaber und -innen wissen wo sie nachlesen können.......
Ja, durchaus … vielleicht will der Verordnungsgeber die Prostitution anders regeln als das Friseurgewerbe. Das aendert aber nicht daran, dass derzeit beide Taetigkeiten gleich – teilweise ueberlappend, teilweise ergaenzend - geregelt sind :
Betretungsverbot des Lokals (Fr nach 5(1)(2), Pr nach 5(1)(3) und erklaerend dazu 5(3)(6))
Erbringung in Arbeitsorten (Fr und Pr nach 6(4))
Erbringung in Fahrzeugen (Fr laenger erlaubt als Pr, jetzt beides verboten nach 6(5))
Erbringung beim Kunden (Fr und Pr nach 6(5))
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Mehr als verständlich ... Thänxs für die Infos!....
Ich weiss nicht, ob das jetzt objektiv erschoepfend behandelt ist; ich jedenfalls bin jetzt subjektiv erschoepft.
Aber Betroffene und deren Rechtsvertreter auchGanz simpel - man ist sich der legistischen Möglichkeiten und ihren Auslegungsvarianten bewusst (geworden??) ... es wäre naiv anzunehmen, dass nicht diverse Amtsinhaber und -innen wissen wo sie nachlesen können...
Immer wenn in einem Forum über Corona geschreiben wird, zeigen die Menschen ihr Halbwissen
... und, dem Vernehmen nach, die Anfragen bei den Annoncierenden auch.Und, dass die Annoncen fast täglich mehr werden....
er wird es nie lernen, seinen frust wenigstens a bissl zu steuern. er unterstellt einfach was, damit er sein politisches geraunze einbringen kann.
gott sei dank, gibts die deppen lange zeit nimmer...
alle tun so, als ob ein gesundheitsminister alle erlässe selbst schreiben würde, und nicht seine referenten. wenn ich nur an die erlässe der vorregierng denke, und das ohne einer pandemie.
eine ganze armada an juristen.....jedes ministerium beschäftigt unzählige davon....mich würde interessieren wer de lest, also vorher !!!
Die falschen ,die sollten den Archi lesen lassen.mich würde interessieren wer de lest, also vorher !!!
Und, dass die Annoncen fast täglich mehr werden....
Vielleicht hat sich herumgesprochen, dass die angebotenen Hausbesuche gar nicht so illegal sind wie manche meinen?... und, dem Vernehmen nach, die Anfragen bei den Annoncierenden auch.
eine ganze armada an juristen.....jedes ministerium beschäftigt unzählige davon....
du hast von Freitesten und dem 18.1. geschrieben und dazu gibt es noch keine Verordnungendies war keine kaffeesatzleserei - ich schrieb nur fakten sprich über bestehende verordnungen ("richtige" gesetze sinds ja nicht da ohne abstimmung durch die demokratisch gewählten volksvertretung erlassen)
ja zum teil schätz ich auch mal bewusst,... so einen erlaß aufheben tut ja im nachhinein nicht weh. zum teil san die beamten gfraster, weils den minister anrennen lassen. umsonst hat anschober jetzt neue abteilungsleiter benannt.,..und daun kumt des ausa ??