Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Warum sind Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution Eurer Meinung nach unter den "Freizeiteinrichtungen" aufgelistet?
:unsure: … weil die meisten Menschen dorthin (um die DL in Anspruch zu nehmen) in ihrer Freizeit (edit: und zu ihrem Vergnuegen) gehen?
Ich glaube, ist hauptsaechlich auf die "Rechtsentwicklung" zurueckzfuehren. Schau Dir die ("legendaere") 96er VO an, die war noch sehr granular. und dann wurden die Bestimmungen halt genauer und "treffsicherer".

Und jetzt hat auch der Herr Hofrat letztlich seine De-facto-Unmoeglichkeit erlaubter Prostitution bekommen. War in mehreren Schritten kompliziert genug (Einrichtungen - Ausgangssperre - koerpernahe DL - auswaertige Betriebsstaette).
 
Zuletzt bearbeitet:
mir is wurscht wir wixen fingern uns nach dem gemeinsamen training in unterschiedlichen konstellationen gemeinsam gegenseitig auf die glaswand in der sauna einen ab, brauch ka puff.
 
:unsure: … weil die meisten Menschen dorthin (um die DL in Anspruch zu nehmen) in ihrer Freizeit gehen?
Ganz offensichtlich. Aber auch zu Friseuren, Perückenmachern, Kosmetikern, Fußpflegern und Tätowierern bzw. Piercern geht man regelmäßig in der Freizeit. Trotzdem gelten diese in der VO nicht als Freizeiteinrichtungen.

Das Ministerium hätte die Prostitution auch unter den körpernahen Dienstleistungen anführen können. Es hätte die Prostitution gar nicht auflisten müssen, dann hätte man implizit annehmen können, dass sie unter die körpernahen Dienstleistungen fällt (weil die dortige Aufzählung, wie @Mitglied #170361 richtig erkannt hat, nicht taxativ ist). Es hat sich aber dafür entschieden, die Prostitution unter den "Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen" aufzulisten. Aus dieser Entscheidung lässt sich folgern, dass das Ministerium eine bewusste Abgrenzung der Prostitution zu den körpernahen Dienstleistungen vorgenommen hat.
 
Aus dieser Entscheidung lässt sich folgern, dass das Ministerium eine bewusste Abgrenzung der Prostitution zu den körpernahen Dienstleistungen vorgenommen hat.
(Ich hab das „in der Freizeit hingehen“ editiert)

Ja, durchaus … vielleicht will der Verordnungsgeber die Prostitution anders regeln als das Friseurgewerbe. Das aendert aber nicht daran, dass derzeit beide Taetigkeiten gleich – teilweise ueberlappend, teilweise ergaenzend - geregelt sind :

Betretungsverbot des Lokals (Fr nach 5(1)(2), Pr nach 5(1)(3) und erklaerend dazu 5(3)(6))
Erbringung in Arbeitsorten (Fr und Pr nach 6(4))
Erbringung in Fahrzeugen (Fr laenger erlaubt als Pr, jetzt beides verboten nach 6(5))
Erbringung beim Kunden (Fr und Pr nach 6(5))

Ich weiss nicht, ob das jetzt objektiv erschoepfend behandelt ist; ich jedenfalls bin jetzt subjektiv erschoepft. :undweg:
 
Das Ministerium hätte die Prostitution auch unter den körpernahen Dienstleistungen anführen können.

es ist auch vollkommen egal, wo diese angeführt sind - verboten sind derzeit beide formen - ausser du findest überzeugende argumente, dass ausgerechnet prostitution keine körpernahe dienstleistung ist!

die ganze verordnung ist durchaus vernünftig in einzelne gruppen gegliedert - betriebe / freizeiteinrichtungen - gastro - schulen - uvm
das ermöglicht den gesetzgeber auch relativ einfach blockweise abzudrehen oder aufzusperren!
 
Ja, durchaus … vielleicht will der Verordnungsgeber die Prostitution anders regeln als das Friseurgewerbe. Das aendert aber nicht daran, dass derzeit beide Taetigkeiten gleich – teilweise ueberlappend, teilweise ergaenzend - geregelt sind :

Betretungsverbot des Lokals (Fr nach 5(1)(2), Pr nach 5(1)(3) und erklaerend dazu 5(3)(6))
Erbringung in Arbeitsorten (Fr und Pr nach 6(4))
Erbringung in Fahrzeugen (Fr laenger erlaubt als Pr, jetzt beides verboten nach 6(5))
Erbringung beim Kunden (Fr und Pr nach 6(5))

Ich weiss nicht, ob das jetzt objektiv erschoepfend behandelt ist; ich jedenfalls bin jetzt subjektiv erschoepft. :undweg:
§6 Abs. 4 und Abs. 5 gelten eben nicht für Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen. Darum geht's ja.
Prostitution und Friseurgewerbe sind hinsichtlich der Erbringung an auswärtigen Arbeitsstellen offensichtlich nicht gleich geregelt.


es ist auch vollkommen egal, wo diese angeführt sind - verboten sind derzeit beide formen - ausser du findest überzeugende argumente, dass ausgerechnet prostitution keine körpernahe dienstleistung ist!

die ganze verordnung ist durchaus vernünftig in einzelne gruppen gegliedert - betriebe / freizeiteinrichtungen - gastro - schulen - uvm
das ermöglicht den gesetzgeber auch relativ einfach blockweise abzudrehen oder aufzusperren!
Nein, es ist eben nicht egal, wo eine Dienstleistung angeführt ist, es ist entscheidend. Dein zweiter Absatz ist ja richtig, widerspricht aber dem ersten. Ich muss keine Argumente finden, dass Prostitution keine körpernahe Dienstleistung ist, weil das Ministerium das Argument ja frei Haus geliefert hat, indem es die Sexarbeit eben ausdrücklich woanders aufgelistet hat.
 
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Ja, durchaus … vielleicht will der Verordnungsgeber die Prostitution anders regeln als das Friseurgewerbe. Das aendert aber nicht daran, dass derzeit beide Taetigkeiten gleich – teilweise ueberlappend, teilweise ergaenzend - geregelt sind :

Betretungsverbot des Lokals (Fr nach 5(1)(2), Pr nach 5(1)(3) und erklaerend dazu 5(3)(6))
Erbringung in Arbeitsorten (Fr und Pr nach 6(4))
Erbringung in Fahrzeugen (Fr laenger erlaubt als Pr, jetzt beides verboten nach 6(5))
Erbringung beim Kunden (Fr und Pr nach 6(5))
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Ganz simpel - man ist sich der legistischen Möglichkeiten und ihren Auslegungsvarianten bewusst (geworden??) ... es wäre naiv anzunehmen, dass nicht diverse Amtsinhaber und -innen wissen wo sie nachlesen können... ;)


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Ich weiss nicht, ob das jetzt objektiv erschoepfend behandelt ist; ich jedenfalls bin jetzt subjektiv erschoepft. :undweg:
Mehr als verständlich ... :cool: Thänxs für die Infos!
Ich habe heute einen Artikel eines Rechtsanwalts gelesen - selbst für Juristen ist es mittlerweile schwierig geworden, am Stand der aktuellen rechtlichen Entwicklung zu bleiben.
Die Corona-Krise wird lange ihre Spuren im soziokulturellen System hinterlassen... aber die nächsten Monate gehören ihr (leider) noch.

Und weil das Thema des threads nicht Juristerei sondern sexuelle Dienstleistungen ist: .... ich sehe eine düstere Zukunft - für "Angebot" und "Nachfrage" ....
Und, dass die Annoncen fast täglich mehr werden.... :schulterzuck:
 
er wird es nie lernen, seinen frust wenigstens a bissl zu steuern. er unterstellt einfach was, damit er sein politisches geraunze einbringen kann.
gott sei dank, gibts die deppen lange zeit nimmer...
alle tun so, als ob ein gesundheitsminister alle erlässe selbst schreiben würde, und nicht seine referenten. wenn ich nur an die erlässe der vorregierng denke, und das ohne einer pandemie.

mich würde interessieren wer de lest, also vorher !!!
 
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