Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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ja zum teil schätz ich auch mal bewusst,... so einen erlaß aufheben tut ja im nachhinein nicht weh. zum teil san die beamten gfraster, weils den minister anrennen lassen. umsonst hat anschober jetzt neue abteilungsleiter benannt.,..

oder vlt, denkens dran das in der Wirtschaft das auch einer lest und dann sein Geschäft offen lassen kann/soll/muss/darf !!
 
Es gibt in der Apotheke den Anti Schnell Test, der Zeigt in max. 15 ob man Corona hat. Das ist doch ein Ansatz!!! € 14.-
 
du hast von Freitesten und dem 18.1. geschrieben und dazu gibt es noch keine Verordnungen
Du hast Recht
Ich kam wohl durcheinander und haben des Kanzlers Worte nicht nur in der Sache für bare Münze genommen, sondern sie direkt zu einer Trump-liken Verordnung „geadelt“.
 
Also, wir haben eine Verfassung! Jede Person darf mit der Verordnung 24 th einen Haushalt besuchen und sich auch Treffen.
Das ist ganz klar ausgesagt und so beschrieben. Ich kann überall in Österreich hinfahren, spazieren wo und wann ich möchte. Natürlich ist vieles geschlossen und deswegen ist man eingeschränkt. Party kann man auch zu zweit oder eine Person mit einem Haushalt machen. Es gibt wie schon beschrieben Schnell-Tests. Also ist vieles möglich, positiv denken und richtig lesen :)
 
Ja ja ... das schon ("Personen mit regelmäßigen engen Kontakt" ;) ) ... da dieser Thread aber explizit die Sexdienstleistungen in den Zeiten der Corona/Covid-Verordnungen thematisiert: sind eigentlich die juristischen Bemühungen, diese möglichst effizient zu verhindern ohne das "Kind beim Namen zu nennen" interessant...
 
Ja ja ... das schon ("Personen mit regelmäßigen engen Kontakt" ;) ) ... da dieser Thread aber explizit die Sexdienstleistungen in den Zeiten der Corona/Covid-Verordnungen thematisiert: sind eigentlich die juristischen Bemühungen, diese möglichst effizient zu verhindern ohne das "Kind beim Namen zu nennen" interessant...
Ich finde die juristischen Bemühungen, Hintertüren für Sexarbeit offen zu lassen, ohne das Kind beim Namen zu nennen, viel interessanter ;)
 
Ganz offensichtlich. Aber auch zu Friseuren, Perückenmachern, Kosmetikern, Fußpflegern und Tätowierern bzw. Piercern geht man regelmäßig in der Freizeit. Trotzdem gelten diese in der VO nicht als Freizeiteinrichtungen.
Das Ministerium hätte die Prostitution auch unter den körpernahen Dienstleistungen anführen können.

Ja, durchaus … vielleicht will der Verordnungsgeber die Prostitution anders regeln als das Friseurgewerbe.
Das ist der Punkt, der mir auch am logischsten erscheint.
Vor allem aus dem Grund, weil in der breiten Bevölkerung sicher mehr Akzeptanz dafür da ist, dass man Friseure oder Kosmetikstudios _vor_ Bordellen aufsperren lässt.

Es gibnoch einen weiteren Aspekt: Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure sind gewerberechtlich anders geregelt, denn nach gängiger Rechtsmeinung unterliegen sexuelle Dienstleistungen nicht der Gewerbeordnung und daher gelten SexdienstleisterInnen als "Neue Selbständige".
 
Nein, es ist eben nicht egal, wo eine Dienstleistung angeführt ist, es ist entscheidend. Dein zweiter Absatz ist ja richtig, widerspricht aber dem ersten. Ich muss keine Argumente finden, dass Prostitution keine körpernahe Dienstleistung ist, weil das Ministerium das Argument ja frei Haus geliefert hat, indem es die Sexarbeit eben ausdrücklich woanders aufgelistet hat.

du gehst irrtümlich von der ausschliesslichkeit aus - es können betriebe und dienstleistungen auch durch mehrere einzelne paragraphen geregelt werden - diese widersprechen sich auch nicht - es steht nirgendwo, dass nach §6 etwas erlaubt/verboten sei, was nach §10/12 andersrum erlaubt/verboten ist!

oder andersum gesagt:
| ein schaubergwerk ist nicht nur eine freizeiteinrichtung, sondern auch ein betrieb der vom aktuellen betretungsverbot betroffen ist ...

| ein möbelhaus durfte auch im lockdown light den laden öffnen und musste aber nach den gastroparagraphen das kundenrestaurant schliessen ...

| ein bordell darf als freizeiteinrichtung nicht zum ficken betreten werden und die sw darf das als körpernahe dl auch nicht woanders erbringen
(wobei bordellbetreiber und sw ja nicht mal in personalunion sein müssen, dh damit nachvollziehbar auch unterschiedlich geregelt werden können)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist der Punkt, der mir auch am logischsten erscheint.
Vor allem aus dem Grund, weil in der breiten Bevölkerung sicher mehr Akzeptanz dafür da ist, dass man Friseure oder Kosmetikstudios _vor_ Bordellen aufsperren lässt.

Es gibnoch einen weiteren Aspekt: Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure sind gewerberechtlich anders geregelt, denn nach gängiger Rechtsmeinung unterliegen sexuelle Dienstleistungen nicht der Gewerbeordnung und daher gelten SexdienstleisterInnen als "Neue Selbständige".
In welche Kategorie fallen wirtschaftsrechtlich die Laufhäuser/Bordelle bzw. Studios und Sexsaunas? Sind das nicht alles Gewerbebetriebe?
 
ist für die covid-verordnung aber unerheblich
... weitestgehend, und im Moment überhaupt ...

Sollte eines Tages das generelle Betretungsverbot für Prost-Lokale ganz oder teilweise fallen, können uU Vorschriften für Teilbereiche in Mischbetrieben (Gastronomie in den FKK-Clubs, Sauna- und Pool-Betrieb, Barbetrieb in Studios und Nachtlokalen, ...) anwendbar bleiben.
Das sind auch zugleich - nach meinen oberflächlichen und stichprobenartigen Nachforschungen - die häufigsten Gewerbeformen für Prost-Betriebe. Dazu kommt noch zB die Vermietung von Zimmern (insb in Laufhäusern), Werbemaßnahmen, Veranstaltungen, Vermittlung (Escorts) etc ...
 
du gehst irrtümlich von der ausschliesslichkeit aus - es können betriebe und dienstleistungen auch durch mehrere einzelne paragraphen geregelt werden - diese widersprechen sich auch nicht - es steht nirgendwo, dass nach §6 etwas erlaubt/verboten sei, was nach §10/12 andersrum erlaubt/verboten ist!
Nein, Du gehst mE irrtümlich davon aus, dass ein und dieselbe Dienstleistung unter zwei Definitionen fallen kann. Wenn etwas als Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen definiert ist, kann es eben nicht gleichzeitig unter die Regelungen für körpernahe DL fallen. Ansonsten wäre die Auflistung unter den Freizeiteinrichtungen völlig sinnlos.

Was die §§ 10 und 12 der VO hier zu suchen haben (Alten- und Pflegeheime bzw. Veranstaltungen), halte ich für erklärungsbedürftig :schulterzuck:

oder andersum gesagt:
| ein schaubergwerk ist nicht nur eine freizeiteinrichtung, sondern auch ein betrieb der vom aktuellen betretungsverbot betroffen ist ...
§5 Abs. 1 der VO definiert vier Betriebstypen, deren Kundenbereiche nicht betreten werden dürfen, und das Schaubergwerk fällt unter genau einen dieser Typen, nämlich Freizeiteinrichtung.

| ein möbelhaus durfte auch im lockdown light den laden öffnen und musste aber nach den gastroparagraphen das kundenrestaurant schliessen ...
Schlechtes Beispiel. Ein Möbelhaus mit Kundenrestaurant brauchte auch schon vor Corona zwei Gewerbeberechtigungen und umfasste eben zwei Betriebe unter einem Dach (1x Einzelhandel, 1x Gastronomie).

| ein bordell darf als freizeiteinrichtung nicht zum ficken betreten werden und die sw darf das als körpernahe dl auch nicht woanders erbringen
(wobei bordellbetreiber und sw ja nicht mal in personalunion sein müssen, dh damit nachvollziehbar auch unterschiedlich geregelt werden können)
Das sehe ich eben nicht so, weil die Prostitution eben als "Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen" gilt und somit gar nicht mehr unter den Begriff der körpernahen DL (im Sinne der VO) fallen kann. Indem das Ministerium als Verordnungsgeber bestimmte DL unter die Freizeiteinrichtungen gelistet hat, hat es eine bewusste Abgrenzung zu den körpernahen DL vorgenommen.

Zumindest würde ich einen etwaigen Strafbescheid wegen Paysex im Rahmen von Hausbesuchen genau so beeinspruchen, und es wäre nicht das erste Mal, dass juristische Instanzen einer solchen Argumentation folgen.
 
Die Argumente der Impfgegner-Idioten haben sich ja nun erledigt. Hier normal an die anderen mit normalem Verstand: Pro Tag sterben 40 000 Menschen an Corona. Von der Corona Impfung ist noch keiner gestorben und wird keiner sterben. Aber ich bin froh, dass sich so viele Idioten nicht impfen lassen. Dann sind die schlauen eher dran. Wenn die Idioten sterben, ist das ja kein Verlust
na ja erster Bericht der CDC : 3% von den ersten 100.000 konnten nach der Impfung zumindest kurzfristig nicht mehr arbeiten gehen oder mussten ärztliche hilfe in anspruch nehmen..... zugegeben sie sind nicht gestorben...... aber sei dir nicht zu sicher ob nicht so mancher Geimpfte weiter an CORONA sterben wird.. 90% Wirkungsgrad bedeutet ja zumindest dass 10 von 100 trotzdem Corona bekommen werden wenn sie in Kontakt mit dem Virus kommen. genauso wurden nämlich die 90% ermittelt: 82 von den Testpersonen die die Placebo Impfung erhielten bekamen CORONA und 8 von den tatsächlich mit dem Impfstoff Geimpften..
 
90% Wirkungsgrad bedeutet ja zumindest dass 10 von 100 trotzdem Corona bekommen werden wenn sie in Kontakt mit dem Virus kommen. genauso wurden nämlich die 90% ermittelt: 82 von den Testpersonen die die Placebo Impfung erhielten bekamen CORONA und 8 von den tatsächlich mit dem Impfstoff Geimpften..

deine rechnung ist gottseidank falsch, weil ansonsten der impfstoff wirklich zum krenreiben wäre!
die 90% beziehen sich immer auf die tatsächlich erkrankten, dh von allen geimpftem bekommen dann wohl 99,x% kein corona, respektive keine erkennbaren krankheitssymptome (was aber dann natürlich mit den millionen echtdaten der ersten geimpftem bestens evaluiert werden kann)
 
... weitestgehend, und im Moment überhaupt ...

Sollte eines Tages das generelle Betretungsverbot für Prost-Lokale ganz oder teilweise fallen, können uU Vorschriften für Teilbereiche in Mischbetrieben (Gastronomie in den FKK-Clubs, Sauna- und Pool-Betrieb, Barbetrieb in Studios und Nachtlokalen, ...) anwendbar bleiben.
Das sind auch zugleich - nach meinen oberflächlichen und stichprobenartigen Nachforschungen - die häufigsten Gewerbeformen für Prost-Betriebe. Dazu kommt noch zB die Vermietung von Zimmern (insb in Laufhäusern), Werbemaßnahmen, Veranstaltungen, Vermittlung (Escorts) etc ...
Ich denke, alle diese Themen bzw. Betriebe werden zur gleichen Zeit wieder aufsperren dürfen. Da sind die Differenzierungen wohl nicht nötig.
 
90% Wirkungsgrad bedeutet ja zumindest dass 10 von 100 trotzdem Corona bekommen werden wenn sie in Kontakt mit dem Virus kommen.

Spielen wir doch einmal deine Aussage durch:
Nehmen wir an Österreich hätte genau 8 Millionen Menschen, welche man impfen könnte. So, jetzt impfen wird all diese 8 Millionen Menschen durch. Laut deiner Aussage wären 7.2 Millionen geschützt und die restlichen 800 000 können sich noch anstecken. Eine ziemlich hohe Zahl und das trotz Durchimpfung. Glaubst du also wirklich, dass deine Interpretation von "90% Wirkungsgrad" korrekt ist?

Lösung: Die Zahl bezieht sich nicht auf die Gruppe der Geimpften, sondern auf jene der Infizierten.
 
Spielen wir doch einmal deine Aussage durch:
Nehmen wir an Österreich hätte genau 8 Millionen Menschen, welche man impfen könnte. So, jetzt impfen wird all diese 8 Millionen Menschen durch. Laut deiner Aussage wären 7.2 Millionen geschützt und die restlichen 800 000 können sich noch anstecken. Eine ziemlich hohe Zahl und das trotz Durchimpfung. Glaubst du also wirklich, dass deine Interpretation von "90% Wirkungsgrad" korrekt ist?

Lösung: Die Zahl bezieht sich nicht auf die Gruppe der Geimpften, sondern auf jene der Infizierten.

Ich habe eine Zahlenschwäche und checke es immer noch nicht :X3:
Erbarmt sich jemand bitte, es nochmal zu erklären?
 
Ich habe eine Zahlenschwäche und checke es immer noch nicht :X3:
Erbarmt sich jemand bitte, es nochmal zu erklären?
Die Wirksamkeit eines Impfstoff beschreibt die relative Risikoreduktion, nicht die absolute. Bsp: Angenommen ein Impfstoff hat eine Wirksamkeit von 50%. Das bedeutet nicht, dass 5 von 10 Geimpften geschützt sind, sondern dass von 100 Personen ohne Impfung x Personen eine bestätigte Infektion bekommen, von 100 Personen mit Impfung nur x/2.

Edit: Gut erklärt ist es z.Bsp. hier: #Faktenfuchs – Wie wirksam sind die Corona-Impfstoffe?
 
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