Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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"WIR" haben früher an der grenze zu Illegal und geduldet gearbeitet und dem anschein nach hat sich seit über 14 Jahren doch nicht so wirklich viel für uns verbessert, ausser zahlen, das sollte sein.

und auf was sollten alle Ladys warten ? auf die Zauberfee die ihre Rechnungen zahlt ?

wir sind da wo wir schon einmal waren und ganz ehrlich interessiert mich legal schon seit langem nicht mehr
 
man hat bei einem Wert (ab 50) eine guten Schutz für sich selbst
wobei jetzt interessant wäre, welchem konkreten Antikörpertest dieser Wert zuzuordnen ist. Soweit mir mittlerweile bekannt, arbeiten die diversen Labors mit Tests unterschiedlicher Hersteller, und die Wert-Skalen sind zueinander nicht vergleichbar.
 
Hausbesuche von SWs sind nach der aktuellen Rechtslage wahrscheinlich eh legal.
 
"WIR" haben früher an der grenze zu Illegal und geduldet gearbeitet und dem anschein nach hat sich seit über 14 Jahren doch nicht so wirklich viel für uns verbessert, ausser zahlen, das sollte sein.

und auf was sollten alle Ladys warten ? auf die Zauberfee die ihre Rechnungen zahlt ?

wir sind da wo wir schon einmal waren und ganz ehrlich interessiert mich legal schon seit langem nicht mehr

Sorry, aber was ist einfach nur eine bedenkliche, verantwortungslose und zutiefst egoistische Einstellung.

Glaubst Du, andere haben eine "Zauberfee"? Vielen geht es schlecht derzeit, trotzdem halten sie sich an die geltenden Vorschriften.
 
Hausbesuche von SWs sind nach der aktuellen Rechtslage wahrscheinlich eh legal.
da wär ich mir nicht so sicher; denn nicht nur 1 SW hat mir das Schreiben gezeigt, welches die MA15 an jede SW nach der Untersuchung aushändigt, worin darauf hingewiesen wird, daß trotz vollzogener gesetzlich vorgeschriebener Untersuchung gemäß der aktuellen Gesetzeslage Sexarbeit verboten ist.
Es wird also nicht differenziert zwischen Sexarbeit in Studios, LHs etc. einerseits und HBs andererseits.
 
da wär ich mir nicht so sicher; denn nicht nur 1 SW hat mir das Schreiben gezeigt, welches die MA15 an jede SW nach der Untersuchung aushändigt, worin darauf hingewiesen wird, daß trotz vollzogener gesetzlich vorgeschriebener Untersuchung gemäß der aktuellen Gesetzeslage Sexarbeit verboten ist.
Es wird also nicht differenziert zwischen Sexarbeit in Studios, LHs etc. einerseits und HBs andererseits.
Das ist die Rechtsmeinung der Behörde. Diese Rechtsmeinungen deckten sich im Laufe des letzten Dreivierteljahres aber, wie wir wissen, öfters nicht mit der tatsächlichen Rechtslage. Genau wird man es erst wissen, wenn ein etwaiger Strafbescheid einmal durchjudiziert ist.
 
Das ist die Rechtsmeinung der Behörde. Diese Rechtsmeinungen deckten sich im Laufe des letzten Dreivierteljahres aber, wie wir wissen, öfters nicht mit der tatsächlichen Rechtslage. Genau wird man es erst wissen, wenn ein etwaiger Strafbescheid einmal durchjudiziert ist.

Aber auch die "tatsächliche" Rechtslage ist doch nicht unfehlbar.
Selbst wenn man später Recht erhalten sollte - was ist das für eine Genugtuung?

Juchu, wir haben uns nicht angesteckt, wir haben niemanden angesteckt, im Nachhinein war was alles sogar erlaubt, besser wird es nicht, gehen wir also darauf anstossen in die nun auch geöffneten Lokale?

Mehr Glück als Verstand gehabt...

Die derzeitigen Verbote haben ja nicht irgendeinen verqueren ideologischen religiösen oder frauenrechtlichen Grund.
In einem solchen Fall würde ich mir zivilen Ungehorsam noch eher einreden lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber was ist einfach nur eine bedenkliche, verantwortungslose und zutiefst egoistische Einstellung.

Glaubst Du, andere haben eine "Zauberfee"? Vielen geht es schlecht derzeit, trotzdem halten sie sich an die geltenden Vorschriften.

ich bin hier um meine meinung, wie ich sie empfinde, sehe, fühle zu schildern.
wenn du eine andere vertrittst, ist das total in ordnung.

individuell sind das viele verschiedene denk"weisen". diese sollte man wahrnehmen und akzeptieren jedoch muss ich sie nicht vertreten.

dabei sind wörter wie / egoistisch / bedenklich / verantwortungslos unangebracht.

zum glück hatte ich es immer gut und dafür bin ich sehr dankbar, trotzdessen wäre es wichtiger die lage von allen seiten sehen zu können.

3 ladys mit denen ich täglichen kontakt habe, mir vertraut sind - die seit dem 2.ten lockdown nicht ihrem business nachgehen konnten, scheiterten daran eine banale mindestsicherung zu erhalten in österreich, mussten alles persönliche und private offenlegen, nur um einen negativen entschluss zu erhalten, absolut unabhängig von einander...

keine rücklagen, usw...

sollen die dann einfach alles hinnehmen, den weg gehen den jeder geht ...weil die leute das so für richtig halten?

tut mir sehr leid aber das sehe ich anders, das ist kein gemeinschaftsspiel, jeder muss sehen wo er bleibt am ende eines tages.
 
Österreich ist ein Sozialstaat.
Es ist traurig, dass es Deinen Kolleginnen derzeit schlecht geht und es freut sich sicher niemand darüber, aber Du wirst mir nicht erzählen können, dass sie derzeit auf der Strasse schlafen und nichts zu essen haben.

Wenn jeder sein eigenes Ding machen möchte - ok, aber dann muss sich auch niemand wundern, wenn wir ewig nicht runterkommen mit den Zahlen und im Dauerlockdown verharren müssen.

Und nebenbei angemerkt - es ist ja wohl selbstverständlich, dass Deine Freundinnen alles "persönlich and private" offenlegen müssen. Was ist das sonst für eine Mindestsicherung?

Sonst wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und dafür müssen dann wieder alle aufkommen.

Auch wenn die Nerven verständlicherweise von Tag zu Tag gereizter sind - wir sitzen alle in einem Boot. Deswegen finde ich Worte wie "verantwortungslos" durchaus nicht fehl am Platz, es sei denn, wir wollen lieber in einer Anarchie leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
:up:
Nicht zu übersehen, dass es bereits mehrfach dokumentierte Zweitinfektionen gibt. Oft genug sogar mit schwererem Verlauf als bei der Erstinfektion.
Soweit ich mich erinnere oder vermute, geht man derzeit von einem relativen Schutz von ca 6 Monaten aus. Relativ, weil eben eine Zweitinfektion nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.
Und was ist die Quelle? Weil andere sprechen sogar von endlosem Schutz und wenn man sieht, dass Kinder kaum betroffen sind, könnte man meinen das Virus sei viel schwächer als Grippe. Es ist nur anders und nur bei hoher Dosis bei 55+ ein Thema. Insofern halten Antikörper länger.
 
Aber auch die "tatsächliche" Rechtslage ist doch nicht unfehlbar.
Selbst wenn man später Recht erhalten sollte - was ist das für eine Genugtuung?

Juchu, wir haben uns nicht angesteckt, wir haben niemanden angesteckt, im Nachhinein war was alles sogar erlaubt, besser wird es nicht, gehen wir also darauf anstossen in die nun auch geöffneten Lokale?

Mehr Glück als Verstand gehabt...

Die derzeitigen Verbote haben ja nicht irgendeinen verqueren ideologischen religiösen oder frauenrechtlichen Grund.
In einem solchen Fall würde ich mir zivilen Ungehorsam noch eher einreden lassen.
Eine Rechtslage ist weder fehlbar noch unfehlbar. Sie ist gegeben, und die Behörden haben sich daran zu halten.
Wenn man später recht erhalten sollte, ist es weniger eine Genugtuung, sondern in vor allem erspart man sich Geld, und man dürfte in keiner Verwaltungsstrafdatei aufscheinen.

Lokale dürfen nicht öffnen, das steht eindeutig in der Verordnung. Bzgl. Hausbesuchen zum Zweck der Prostitution steht hingegen kein explizites Verbot in der Verordnung. Das ist der Unterschied.
Somit geht's hier nicht um zivilen Ungehorsam (was ja ein anderer Ausdruck für Gesetzesübertretung ist), sondern maximal ums Ausreizen des rechtlichen Spielraums.

Ob es aus gesundheitlichen Gründen sinnvoll ist, Hausbesuche mit Sexdienstleistungen anzubieten, muss jede SW selbst entscheiden. Nur weil es (möglicherweise!) rechtliche Möglichkeiten gibt, muss man sie ja nicht ausnützen. Ich bin auch der letzte, der das propagiert. Aber auch der letzte, der hier herumgiftet wegen irgendwelcher Inserate, gerade wenn sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen.
 
E
Eine Rechtslage ist weder fehlbar noch unfehlbar. Sie ist gegeben, und die Behörden haben sich daran zu halten.
Wenn man später recht erhalten sollte, ist es weniger eine Genugtuung, sondern in vor allem erspart man sich Geld, und man dürfte in keiner Verwaltungsstrafdatei aufscheinen.

Lokale dürfen nicht öffnen, das steht eindeutig in der Verordnung. Bzgl. Hausbesuchen zum Zweck der Prostitution steht hingegen kein explizites Verbot in der Verordnung. Das ist der Unterschied.
Somit geht's hier nicht um zivilen Ungehorsam (was ja ein anderer Ausdruck für Gesetzesübertretung ist), sondern maximal ums Ausreizen des rechtlichen Spielraums.

Kannst Du bitte nochmal erklären, wie Du trotz des derzeitigen Verbotes der nicht-stationären Prost zu der Annahme gelangst, dass HB weiterhin erlaubt seien.
 
Es ist nicht erlaubt.
Aber:
Es ist nicht eindeutig verboten.
Wird gestraft, würde jede Anfechtung durchgehen.
Rein rechtlich betrachtet.
 
Die Rahmenbedingungen stehen auch so in der Verordnung:
RIS Dokument

§ 12.
(1) Das Betreten von Freizeit- und Kultureinrichtungen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen ist untersagt.
....
Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,


Damit ist klar, dass Sexarbeit in Studios etc. definitiv nicht erlaubt ist. Aber wichtig: Es steht hier kein Berufsverbot - Es wird nur verunmöglicht.


Bei Hausbesuchen wird es schwieriger, denn wie @Mitglied #340270 schreibt, stehe in der Verordnung nichts von einem Berufsverbot.
Grundsätzlich haben wir ab 20 Uhr Ausgangsbeschränkungen

Ausgangsregelung
§ 2. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:
....
berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,


(wobei der Zusatz der Knackpunkt ist. Ich würde mich nicht darauf berufen wollen, dass ein Hausbesuch "erforderlich" ist. Aber den Spielraum mögen die Beteiligten gerne austesten).

Zudem gilt:

Ort der beruflichen Tätigkeit
§ 6. ....
(4) Das Betreten von Arbeitsorten, an denen Dienstleistungen erbracht werden, auf Grund deren Eigenart der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, ist nur zulässig, sofern
1. während der Dienstleistungserbringung durchgehend eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und
2. während der Dienstleistungserbringung keine Speisen und Getränke konsumiert werden.


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Die Spielräume, die sich damit ergeben, kann man sich ausrechnen. Und wie immer: Es geht dann um Einzelfallentscheidungen.

Aber ganz ehrlich: Muss man echt alles ausreizen an gesetzlichen Rahmen, wenn man weiß, dass das im besten Fall "nicht rasend geschickt ist", nur weil man seinen Schwanz für ein paar Wochen nicht unter Kontrolle hat?
Bei allem Verständnis für die Einkommenssituation von SexworkerInnen.

Aber was ist das? Ein Spiel, damit man beweisen kann, dass man dann ja doch recht gehabt hat?
 
Der Virus wird uns sicher erhalten bleiben, wie die Grippe.

Wichtig wäre jetzt solange durchzuhalten, bis die gefährdete Gruppe richtig durchgeimpft ist.

Bis die Impfung seine volle Wirkung hat, muss man zweimal geimpft werden. Am besten in einem Abstand von 3 Wochen. Nach der letzten Impfung dauert es nochmals 3 Wochen bis diese die volle Wirkung zeigt.

Mit aller Wahrscheinlichkeit, wird sich dann unsere Leben langsam wieder normalisieren.
 
Es ist nicht erlaubt.
Aber:
Es ist nicht eindeutig verboten.
Wird gestraft, würde jede Anfechtung durchgehen.
Rein rechtlich betrachtet.
Mir sind zwar sexuelle Dienstleistungen egal. Aber jetzt würde es mich schon interessieren, wie da jede Anfechtung durchgehen sollte.

Es wurde mittlerweile die Verordnung angepasst und der mobile Bereich dem stationären Bereich bei körpernahen Dienstleistungen gleichgestellt. Für mobile Arbeitsstellen, gilt das gleiche wie für stationäre.
Also wenn eine professionelle Dame einen Hausbesuch macht, ist das eindeutig verboten. Es sei denn die Dame arbeitet illegal (also nicht angemeldet) und behauptet es war ein Privatbesuch. Ob man das aber der Dame glaubt, ist etwas anderes.
 
Kannst Du bitte nochmal erklären, wie Du trotz des derzeitigen Verbotes der nicht-stationären Prost zu der Annahme gelangst, dass HB weiterhin erlaubt seien.
Weil die Prostitution lt. VO zu den Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen zählt, und nicht zu den körpernahen DL, und es für DL der Freizeiteinrichtungen kein Verbot der Tätigkeit an "auswärtigen Arbeitsorten" gibt.
 
Weil die Prostitution lt. VO zu den Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen zählt, und nicht zu den körpernahen DL, und es für DL der Freizeiteinrichtungen kein Verbot der Tätigkeit an "auswärtigen Arbeitsorten" gibt.
Da liegst du falsch. Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution zählen zu Freizeiteinrichtungen. Aber Sexwork selbst, zählt zu den körpernahen Dienstleistungen.
 
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