Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Eine Fitness Trainer/ in darf einen Hausbesuch machen und fällt unter Freizeit Einrichtungen.
Bodelle sind Freizeit Einrichtungen.
Vielleicht sollte sich der Staat darüber klar werden ob SWs unter Freizeit Einrichtungen oder körperliche Dienstleistungen fallen - beides geht nicht.
Würde jetzt eine SW aus einem Betrieb einen Hausbesuch fahren wär sie m.M nach also hier (Freizeit) gleichgestellt und independents sind körpernah und sind dann nicht gleichgestellt?
Hier ist eine Unklarheit.
Entweder sind wir Gruppe A oder B, aber nicht beides, weil es gerade passt.
Das bedeutet nicht, dass es vernünftig ist momentan. Aber die Rechtslage ist nicht vollkommen haltbar.
Ich glaube dennoch, dass sie Einordnung zu den körpernahen DL besser ist.
Der Rest hängt von der Vernunft und Handhabung der DL ab. Niemand fällt einem Zacken aus der Krone, sich regelmäßig zu testen . Dadurch wird das Arbeiten sehr sicher. Auch Tests aus der Apotheke sind recht sicher und das Prozedere dauert 10 bis 15 min. Tests kosten durchschnittlich 6-15€.
Aber wie gesagt das ist individuell.
Ich fand es am Anfang nicht besonders angenehm. Nur muss ich schon seit Monaten 2x in der Woche in die Teststrasse , weil ich jede Woche zwei Familienmitglieder im Pflegeheime besuche.
Man gewöhnt sich daran und es ist sicher auch umsetzbar für den Job.
 
Die tatsächliche Klärung wäre sowieso im Falle einer Anzeige und eines Einspruches Sache der Gerichte.
Ich glaube aber SDL sind auch hier keine Ausnahme zu anderen Gruppen, es wird einige Dinge geben, die im Nachhinein sicher wieder nicht rechtskräftig waren.
Ich glaube aber auch, dass es unsere Regierung definitiv nicht leicht hat.
Man kann nicht alles richtig machen in diesen Zeiten. Hoffen wir doch einfach, das diese Pandemie irgendwo bald eine Eindämmung hat.
Wirtschaftlich ist es für fast alle eine Katastrophe.
 
Grundsätzlich haben wir ab 20 Uhr Ausgangsbeschränkungen

Ausgangsregelung
§ 2. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:



Seit 26. Dezember gilt eine 24-stündige Ausgangsbeschränkung.
 
Eine Fitness Trainer/ in darf einen Hausbesuch machen und fällt unter Freizeit Einrichtungen.
Bodelle sind Freizeit Einrichtungen.
Vielleicht sollte sich der Staat darüber klar werden ob SWs unter Freizeit Einrichtungen oder körperliche Dienstleistungen fallen - beides geht nicht.
Würde jetzt eine SW aus einem Betrieb einen Hausbesuch fahren wär sie m.M nach also hier (Freizeit) gleichgestellt und independents sind körpernah und sind dann nicht gleichgestellt?
Endlich eine, die mich versteht :) :mrgreen:
Du betrachtest es sogar noch ein wenig genauer :up:. Ich sehe es aber so: Wenn "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution" als Freizeiteinrichtungen zählen, ist Prostitution eine "Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen" gem. § 5 A bs. 1 Z 3 der VO - und zwar unabhängig davon, ob sie von normalerweise stationären SWs oder "fliegenden" Escorts erbracht wird. Und für solche DL besteht eben kein Verbot der Ausübung an auswärtigen Arbeitsstätten.

Du unterstellst, dass die Gruppen disjunkt sind. Diese Annahme ist nicht haltbar.
Doch, genau darum geht's.
 
Wenn ich mir das alles hier so durchlese ... :fragezeichen:. Der Lockdown dauert offenbar wirklich schon zu lange ...

Und je länger der Lockdown dauert, desto weniger scheissen sich die Leute was. Die Intensivstationen sind meilenweit weg von überfüllt, und jetzt sollen wir plötzlich auf 700 Fälle pro Tag runter :mauer:. Wir können ja alle nichts dafür, dass es die EU bei den Impfstoffen wieder mal verkackt hat.

Ich bring's aus meiner Sicht auf den Punkt: Ich will wieder :quickie:, nicht Paragrafenreiten. Der 8.2. wird's eher nicht werden, aber hoffentlich zwei oder drei Wochen danach.
 
Der Mensch ist durchaus leidensfähig, aber eben auch sozial. Österreicher sind aber eh kuschelig von der Mentalität her.
 
Da sprichst Du ein schwieriges Thema an - die grundrechtliche Rechtfertigung der (ganztägigen) Ausgangsbeschränkungen.
Wir werden sehen, wie lange sie vor dem VfGH hält / halten soll / halten muss ...
Ja, es geht dem VfGH offenbar immer um "Begründungen" für die Maßnahmen (wollte jetzt nicht auch Ausreden schreiben, wie der Burgenlandler treffend zuvor). Und bis wir sehen, was vor dem VfGH hält, ist es bei deren Tempo Herbst und Corona ist hoffentlich vorbei ... Da können wir uns dann nix dafür kaufen, wenn es im Nachhinein heißt, wir hätten eh dürfen ...
 
Ja, es geht dem VfGH offenbar immer um "Begründungen" für die Maßnahmen (wollte jetzt nicht auch Ausreden schreiben, wie der Burgenlandler treffend zuvor). Und bis wir sehen, was vor dem VfGH hält, ist es bei deren Tempo Herbst und Corona ist hoffentlich vorbei ... Da können wir uns dann nix dafür kaufen, wenn es im Nachhinein heißt, wir hätten eh dürfen ...
Warum Ausreden? Glaubst Du und @Mitglied #303974 tatsächlich, dass es für die Regierung lustig ist, die ganzen Einschränkungen zu verfügen?
 
Vielleicht sollte sich der Staat darüber klar werden ob SWs unter Freizeit Einrichtungen oder körperliche Dienstleistungen fallen - beides geht nicht.
Würde jetzt eine SW aus einem Betrieb einen Hausbesuch fahren wär sie m.M nach also hier (Freizeit) gleichgestellt und independents sind körpernah und sind dann nicht gleichgestellt?
Hier ist eine Unklarheit.
Entweder sind wir Gruppe A oder B, aber nicht beides, weil es gerade passt.
Die Betriebsstätte wird als Freizeiteinrichtung betrachtet, die Tätigkeit ist eine körpernahe Dienstleistung.
Ich sehe hier keinen Widerspruch.
Der Punkt ist ja auch: Ich kann auch ein Bordell, ein Laufhaus, einen Saunaclub, ein Studio betreten, ohne Sexarbeit in Anspruch zu nehmen.
Ich nehme also an, dass einerseits eben darauf Rücksicht genommen wird und eben andererseits bewusst auf ein tatsächliches Berufsverbot verzichtet wird.

Das bedeutet nicht, dass es vernünftig ist momentan.
Da sind wir uns ohnehin einig. ;-)
 
Die Betriebsstätte wird als Freizeiteinrichtung betrachtet, die Tätigkeit ist eine körpernahe Dienstleistung.
Nein. Die Tätigkeit ist eine "Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen".

Der Punkt ist ja auch: Ich kann auch ein Bordell, ein Laufhaus, einen Saunaclub, ein Studio betreten, ohne Sexarbeit in Anspruch zu nehmen.
Verboten ist ja explizit das Betreten von Bordellen zwecks Inanspruchnahme ihrer (typischen) Dienstleistungen.
 
früher als es so war und die cops uns gejagt hatten, horende strafen verteilt ,wegen illegaler prostitution, haben irgendwann ein paar alte freundinnen und ich zurückgeschlagen, einen anwalt genommen und sexsucht angegeben, obwohl sie wussten dass wir lügen, war ruhe ....

wären wir nymphomaninnen in covid zeiten, mit wechselnden sexpartnern wäre es auch nicht verboten.....
 
Eine Fitness Trainer/ in darf einen Hausbesuch machen und fällt unter Freizeit Einrichtungen.
Menschen fallen aber nicht unter Gegenstände oder Sachen. Diese Zeiten sind zum Glück schon lange vorbei. Also ein Fitnesstrainer ist keine Freizeiteineinrichtung. Nur das Gebäude in dem er stationöär seine Tätigkeit ausübt, ist eine Freizeiteinrichtung.

Bodelle sind Freizeit Einrichtungen.
Bordelle sind Freizeiteinrichtungen in denen Sexworker körpernahe Dienstleistungen ausüben. Sexworker sind ebenfalls keine Freizeiteinrichtungen. Da es eben nicht möglich ist, Menschen als Gegenstände oder Sachen zu behandeln, braucht das in der Verordnung auch nicht extra ausgeführt werden.

Würde jetzt eine SW aus einem Betrieb einen Hausbesuch fahren wär sie m.M nach also hier (Freizeit) gleichgestellt und independents sind körpernah und sind dann nicht gleichgestellt?
Hier ist eine Unklarheit.
Das ist nicht unklar. Es tut nichts zur Sache von wo man wegfährt. Mir wäre auch nicht bekannt, das ein Fitnesstrainer körpernahe Dienstleistungen ausführen darf. Das müsste medizinisch begründet sein und unaufschiebar.

Also wer vor einem Gericht argumentiert, das Personen als Freizeiteinrichtungen gelten, der blitzt sicher ab. Das geht schon verfassungsrechtlich nicht und verstößt gegen die Menschenrechte. Und das ein Gericht Sexdienstleistungen nicht als körpernah ansieht, wird auch eher schwierig werden.
 
früher als es so war und die cops uns gejagt hatten, horende strafen verteilt ,wegen illegaler prostitution, haben irgendwann ein paar alte freundinnen und ich zurückgeschlagen, einen anwalt genommen und sexsucht angegeben, obwohl sie wussten dass wir lügen, war ruhe ....

wären wir nymphomaninnen in covid zeiten, mit wechselnden sexpartnern wäre es auch nicht verboten.....
Die hätten euch aber nur nachweisen müsssen, das ihr Geld dafür nehmt und schon wäre auch eurer Sexsucht wieder illegale Prostitution geworden.
 
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