- Registriert
- 8.4.2010
- Beiträge
- 11.468
- Reaktionen
- 12.962
- Punkte
- 1.006
- Checks
- 12
Das steht aber so eben nicht in der VO.Da liegst du falsch. Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution zählen zu Freizeiteinrichtungen. Aber Sexwork selbst, zählt zu den körpernahen Dienstleistungen.