Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Dass man sich jetzt nicht persönlich trifft und Körperflüssigkeiten jeglicher Art austauscht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Niemand möchte sich, Freunde und Familie und auch Fremde Personen in Gefahr bringen und teil der Infektionskette werden.

Aber wie verwöhnen wir jetzt unsere Gäste? Wie verdienen wir unseren Lebensunterhalt?
In Zeiten von Home-office, Home-learning und Streaming, Videokonferenzen....Mache wir doch Videos, ganz persönliche und gesprochene Wixanleitungen und erotische Aufgaben.
Das Honorar könnte diskret per Paysafecard Gutscheinen oder ähnlichem (kann man online kaufen) erfolgen.

Was hält ihr davon?

Nein !
Mein Sperma gehört nur in der Muschi und Arschlöcherle , und sonst nirgends !!
 
Das ist es ja. Die Verordnungen sind trotz mehrmaligen Updates noch immer unklar definiert, wenn es um Hausbesuche geht. Da noch kein Berufsverbot für Prostituierte besteht aber Betretungsverbot der Bordelle, bleibt den Escorts der Hausbesuch. Was wir wissen ist, dass Wohnungen von der Polizei kontrolliert werden, wenn durch Inserate ersichtlich ist, dass Prostituierte dort wohnen und Gäste empfangen. Wir wissen auch, dass Stundenhotels wie das Orient von der Polizei kontrolliert werden aus mehr oder weniger demselben Grund.

Zwar nicht Fakt aber nachvollziehbar ist die These dass, angesichts des Umstands, dass sich die Gesundheitsbehörde und die Polizei darüber nicht einig sind, was bei Hausbesuchen in der Wohnung des Kunden gilt, die Chance, mit einem gut formulierten Einspruch Recht zu bekommen, durchaus gegeben ist.

So und jetzt kann sich der Gast und die Escortdame überlegen, ob man das riskieren kann oder nicht.
Meines Wissens hat niemand das Recht, (d)eine Privat-Wohnung zu betreten.
Außer der Polizei, und die auch nur bei "Gefahr in Verzug!"
Sollte dieser Fall gegeben sein, bloß weil irgendwer einschlägige Geräusche gehört und gemeldet hat?
Wenn man also die - aus welchen Gründen auch immer - erschienene Polizei einfach nicht herienlässt..... was sollen die dann machen?
 
Meines Wissens hat niemand das Recht, (d)eine Privat-Wohnung zu betreten.
Außer der Polizei, und die auch nur bei "Gefahr in Verzug!"
Sollte dieser Fall gegeben sein, bloß weil irgendwer einschlägige Geräusche gehört und gemeldet hat?
Wenn man also die - aus welchen Gründen auch immer - erschienene Polizei einfach nicht herienlässt..... was sollen die dann machen?


Ich habe einmal in jungen Jahren, als ich noch die halbe Nacht wach war, mitten in der Nacht mein Bett verschoben.

Im Nachhinein nicht die beste Idee, besonders als plötzlich zwei ernste Polizisten an meiner Tür klopften, die der hellhörige Nachbar unter mir verständigt hatte.

Skurrilerweise vermuteten sie lärmbedingt eine Art Orgie in meiner Wohnung, da die neben mir wohnende Familie mehrere leere Pizzaschachteln auf den Gang neben ihre Eingangsüre gestellt hatten, die dann durch ihre mittige Lage auch meiner Tür zugeordnet werden hätten können. Eine Erklärung und Entschuldigung später war die Sache zu meiner Erleichterung erledigt.

Lange Rede, kurzer Sinn - nein, sie dürfen nicht einfach so reinkommen und Nachschau halten, es sei denn aus wirklich schwerwiegenden Gründen oder Verdachtsmomenten.

Der Verdacht auf P-6 in einer Privatwohnung während des LD wird wohl nicht unter einen solchen fallen, zumal die Ertappten wohl mit einer mehr oder weniger plausiblen Erklärung dienen werden können. Abgesehen davon, dass die Rechtslage darüber auch nach wie vor keine Eindeutige ist.
 
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Meines Wissens hat niemand das Recht, (d)eine Privat-Wohnung zu betreten.
Außer der Polizei, und die auch nur bei "Gefahr in Verzug!"
Sollte dieser Fall gegeben sein, bloß weil irgendwer einschlägige Geräusche gehört und gemeldet hat?
Wenn man also die - aus welchen Gründen auch immer - erschienene Polizei einfach nicht herienlässt..... was sollen die dann machen?

Du kannst vor die Tür gehen , und draußen erklären dass du wilden Sex mit deiner Frau hast .... eventuell nehmen sie deine Daten auf oder auch nicht ...

Wir hatten vor 2j im Sommer eine Gartenparty , und diese dann brav um 22h nach innen verlegt . Gegen Mitternacht läutet es , denn natürlich wurden Nutten bestellt , aber leider lediglich die Cops kamen :mrgreen: Ende der Geschichte : ich ging raus , Blabla wir sollen leiser sein und tschüss , denn Drink :saufen: wollten sie keinen:schulterzuck:
 
Skurrilerweise vermuteten sie lärmbedingt eine Art Orgie in meiner Wohnung, da die neben mir wohnende Familie mehrere leere Pizzaschachteln neben ihre Türe gestellt hatten, die dann durch ihre mittige Lage auch meiner Tür zugeordnet werden hätten können. Eine Erklärung und Entschuldigung später war die Sache zu meiner Erleichterung erledigt.
In Normalzeiten ist es sowieso nicht verboten, in der eigenen Wohnung Orgien zu feiern. Nur die Lärmbelästigung sollte sich dabei in Grenzen halten.
 
Das habe ich auf meine Anfrage bekommen:
leider haben wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine genauen Informationen darüber, inwiefern die Lockerung auch für die Sexarbeit gelten. Sobald uns die neuen Gesetzestexte vorliegen, können wir mehr sagen.



Ich würde Sie bitten, sich entweder in ein paar Tagen wieder an uns zu wenden, oder regelmäßig auf unsere Homepage www.sophie.or.at zu schauen. Dort stellen wir laufen aktuelle Informationen betreffend Corona und anderen Themen zur Verfügung.


HB
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine detailliertere Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt geben kann.



Alles Gute und bleiben Sie gesund,

Julia für das Team von SOPHIE
 
Das ist die Rechtsmeinung der Behörde. Diese Rechtsmeinungen deckten sich im Laufe des letzten Dreivierteljahres aber, wie wir wissen, öfters nicht mit der tatsächlichen Rechtslage. Genau wird man es erst wissen, wenn ein etwaiger Strafbescheid einmal durchjudiziert ist.
He ihr! geht´s um Rechtsage oder um Gesundheit?
 
Nein. Die Tätigkeit ist eine "Dienstleistung der Freizeiteinrichtungen".


Verboten ist ja explizit das Betreten von Bordellen zwecks Inanspruchnahme ihrer (typischen) Dienstleistungen.
Eine Freizeiteinrichtung kann keine Dienstletung erbringen, weil Dienstleistungen zwangsläufig von Menschen erbracht werden müssen und nicht von Sachen.
 
Du kannst vor die Tür gehen , und draußen erklären dass du wilden Sex mit deiner Frau hast .... eventuell nehmen sie deine Daten auf oder auch nicht ...

Wir hatten vor 2j im Sommer eine Gartenparty , und diese dann brav um 22h nach innen verlegt . Gegen Mitternacht läutet es , denn natürlich wurden Nutten bestellt , aber leider lediglich die Cops kamen :mrgreen: Ende der Geschichte : ich ging raus , Blabla wir sollen leiser sein und tschüss , denn Drink :saufen: wollten sie keinen:schulterzuck:
Gartenparty bei QueenEscort hört sich echt gut an! 🤤
 
- am besten nen schenkungsvertrag zwischen beiden personen aufsetzen, der ausdrücklich widergibt dass die schenkung ohne gegenleistung erfolgt und das beide so sehen.


bei kontrolle liegt der schenkungsvertrag vor und der " freund " ist hier um zu helfen.
 
Finde es gut, dass hier auch einmal eine Prostituierte erwähnt, dass sie Anspruch auf den Umsatzersatz/Härtefallfond hat. Es hält sich nämlich hier sehr stark der Mythos, dass Prostituierte davon ausgeschlossen sind. Teilweise wird sogar argumentiert, dass den Mädels/Frauen ja gar nichts anderes übrig bleibt als im Lockdown zu arbeiten, weil sie ja keinen Anspruch auf Hilfsgelder haben; dass man aber dafür auch brav seine Steuern zahlen muss wird dann lieber ignoriert.
Das Dilemma ist aber, dass es für die Erstattung des Umsatzersatzes komplizierte Auflagen gibt, die nur von Steuerberatern mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten durchgeführt werden können und das auch noch ohne Garantie auf tatsächliche Zahlung.
Eine Prostituierte meines Vertrauens hat mir das jedenfalls so geschildert.
 
Das Dilemma ist aber, dass es für die Erstattung des Umsatzersatzes komplizierte Auflagen gibt, die nur von Steuerberatern mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten durchgeführt werden können und das auch noch ohne Garantie auf tatsächliche Zahlung.
Eine Prostituierte meines Vertrauens hat mir das jedenfalls so geschildert.

So ganz ist es nicht , und kompliziert schon gar nicht ! Härtefallfond + Bonus beantragt man monatlich selber nach dem 16.ten ,
Steuerberater braucht man , und von 2019 eine Steuererklärung für Fixkostenzuschuss , und beim Lockdown-Umsatzersatz ist die Voraussetzung dafür dass zumindest eine Umsatzabweichung von 30% bestehen muss ....
Es wird auch gerade über einen Umsatzausfall diskutiert , und kann man ab Februar beantragen !
 
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Das Dilemma ist aber, dass es für die Erstattung des Umsatzersatzes komplizierte Auflagen gibt, die nur von Steuerberatern mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten durchgeführt werden können und das auch noch ohne Garantie auf tatsächliche Zahlung.
Eine Prostituierte meines Vertrauens hat mir das jedenfalls so geschildert.

das stimmt gottseidank nicht!
solange du kein mischbetrieb und/oder konzern bist, ist es sogar relativ einfach
gibt halt ein paar voraussetzungen an denen wohl (zu) viele scheitern
eine ordentliche steuerliche veranlagung, kein laufendes straf/konkursverfahren, zugang zu finanzonline, österr bankkonto

das onlineformular ist in ein paar minuten ausgefüllt - die benötigten daten liegen alle beim fa bzw der cofag auf
du musst nur deinen relativen umsatzverlust angeben, der im falle des lockdowns bei den meisten ohnehin bei 100% liegt

wobei natürlich mangelnde information und deutschkenntnisse für viele ein ko-kriterium sind
hätte höchstwahrscheinlich auch üble probleme, wenn ich das formular auf bulgarisch oder ungarisch ausfüllen müsste
 
Umsatzersatz wird es voraussichtlich nicht geben, aber einen Ausfallbonus (vom Betrag her wahrscheinlich geringer als der Umsatzersatz), der auf finanzonline beantragt werden kann und das frühestens ab 16. Februar 2021. Das war der Stand vor einigen Tagen, kann aber sein, dass sich daran schon wieder was geändert hat.
 
So ganz ist es nicht , und kompliziert schon gar nicht ! Härtefallfond + Bonus beantragt man monatlich selber nach dem 16.ten ,
Steuerberater braucht man , und von 2019 eine Steuererklärung für Fixkostenzuschuss , und beim Lockdown-Umsatzersatz ist die Voraussetzung dafür dass zumindest eine Umsatzabweichung von 30% bestehen muss ....
Es wird auch gerade über einen Umsatzausfall diskutiert , und kann man ab Februar beantragen !
Das mit dem Härtefall stimmt, das ist watscheneinfach und bringt 500 bis 1000 Euro.Die Geschichte mit dem Umsatzersatz dürfte aber tatsächlich doch komplizierter sein, wofür man eben fachlich ausgebildete Personen benötigen würde.
 
Es gibt bei uns leider eine gehäufte Anzahl an Fällen, die nicht anspruchsberechtigt sind, trotz legaler Arbeitsweise. Ich möchte keinesfalls wieder eine Diskussion auslösen.
Auch sind wir ähnlich wie andere benachteiligte Branchen immer lange geschlossen. In Zeiten wo geöffnet war, konnte der Verlust oftmals nicht aufgeholt werden. Auch mit Härtefallfond anfänglich, passierten viele menschliche Katastrophen.
Wenn du 1000€ bekommst, ist es schwierig, über die Runden zu kommen. Selbst bei mir und ich bin recht gut aufgestellt, wurde es Anfang Mai eng.
Wir unterscheiden uns hier wenig von anderen Branchen, außer dass wir unverhältnismäßig viele Härtefälle haben.

ich weise auf meine 3,96€ beim HHF der WKO mal wieder hin...
 
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