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Die Frage ist, ob das auch durchgehen würde, da ja diese Stunden, auch auf einer beruflich veranlassten Reise, eher seiner Freizeit zuzuordnen sindDas Betreten eines Hotels scheint klarer. Der Gast darf eh nur dort sein, wenn er beruflich dort ist und wir sind eh beruflich, immer.
Mir wurde bisher noch kein Test von einem Mädchen angeboten, hätte aber kein Problem damit einen vor Ort bei ihr zu machenMan darf und soll auch die Kunden bissl in die Verantwortung nehmen..
Hier wäre vielleicht eine Empfehlung der Beratungsstellen, Gesundheitsämter angebracht. Man könnte viele SW damit erreichen, auch wie Kauf, Handhabung und dergleichen funktioniert und eventuell mehrsprachig.Mir wurde bisher noch kein Test von einem Mädchen angeboten, hätte aber kein Problem damit einen vor Ort bei ihr zu machen
Wæren die Kunden und das Gesundheitsministerium einsichtig, kõnnte man auf dieser Basis auch die Bordelle und Laufhæuser aufsperren, nicht jeder hat die Mõglichkeit einen Hausbesuch zu bestellen.
Naja, abgesehen davon, dass die DSGVO de facto in vielen Bereichen seit Covid außer Kraft zu sein scheint, darfst du ja jedenfalls zur Auftragserfüllung notwendige Daten verarbeiten. Du müsstest dem Kunden allerdings deine Datenverarbeitungsrichtlinien... Ich sag ja, außer Kraft gesetzt.Ich lese nicht aus der Verordung heraus, ob Kunden Tests brauchen, würde dies eher verneinen, wenn nicht Betriebsstätte.
Und falls doch dürfen SWs den überhaupt kontrollieren, wegen gesundheitsbezogene Daten.
Es gibt tatsächlich eine Menge SW, die keine Hausbesuche machen wollen.Wæren die Kunden und das Gesundheitsministerium einsichtig, kõnnte man auf dieser Basis auch die Bordelle und Laufhæuser aufsperren, nicht jeder hat die Mõglichkeit einen Hausbesuch zu bestellen.
Nicht nur nicht ernst nehmen sondern sich mit dem 'Schmuddelthema' nicht anpatzen wollen.wird - zurecht - leider daran scheitern, dass das Thema auf beiden Seiten nicht genügend Personen ernst nehmen.
Ein Testament Vorort ist anonym.Naja, abgesehen davon, dass die DSGVO de facto in vielen Bereichen seit Covid außer Kraft zu sein scheint, darfst du ja jedenfalls zur Auftragserfüllung notwendige Daten verarbeiten. Du müsstest dem Kunden allerdings deine Datenverarbeitungsrichtlinien... Ich sag ja, außer Kraft gesetzt.
Die Frage ist halt, wie viele Kunden bei Inanspruchnahme einer entsprechenden Dienstleistung ihren Ausweis herzeigen möchten.
Nicht nur nicht ernst nehmen sondern sich mit dem 'Schmuddelthema' nicht anpatzen wollen.
Ich wechsle immer das Klingelschild vorher aus....Bei einem Hausbesuch weiß man meist aber wie die kundschaft heißt
Stimmt, aber auch wenn die Existenz.der Prostituierten vom Staat negiert wird, so findet die Prostitution immer statt. Unmõglich, das zu kontrollieren. Aber mit der Auflage der Tests waere es überschaubarer.
laut Mail des Gesundheitsministeriums sagen sie, es ist der Privatbereich des Kunden, jedoch der Arbeitsort der SDL. Somit keine Testpflicht für Kunden..
(auch wenn ich es bei meinen Kunden schon voraussetze)
Das ist keine Theorie. Weist du wie oft ich in meiner Karriere von kunden gehört habe, wir können eh ohne, du hast eh ein Deckel....So ähnlich wie es die Theorie gibt, dass die verpflichtende Kontrolluntersuchung zu Leichtsinn bei Inanspruchnahme von AO Service führt.
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