Je besser Ihr Eure Rechte kennt, desto weniger werdet Ihr erpressbar. Die Rechtslage ist zu unterscheiden von dem, was sinnvoll ist.
Natürlich macht es Sinn, dass Ihr Euch regelmäßig testen lasst. Natürlich ist es vorbildlich, wenn SW und Kunde vor dem Tête-á-tête einen Selbsttest machen. Und natürlich ist es zu begrüßen, wenn die BSÖ wöchentliche Tests empfiehlt.
Nichtsdestotrotz ist klar, dass Kunden -rein rechtlich - bei Hausbesuchen keine Tests machen müssen. Eine SW kann nicht bestraft werden, wenn sie bei einer Kontrolle sagt, sie war beruflich bei einem Kunden, und sie weiß nicht, ob der Corona-negativ ist.
Und genau genommen besteht auch keinerlei Corona-Testpflicht für eine in Hausbesuchen aktive SW selbst. Sie ist weder Arbeitnehmerin noch Betreiberin einer Betriebsstätte.
Ist sicher heikel. Wenn jemand ein Hotelzimmer zu beruflichen Zwecken mietet, heißt es natürlich nicht, dass er 24h arbeiten und schlafen muss. Auch einem Geschäftsreisenden stehen Arbeitspausen und Freizeit zu. Auch wenn ein Familienvater ein Hotelzimmer einigermaßen legal zwecks Home Office Tätigkeit mietet, weil zuhause zuviel Wirbel und das WLAN überlastet ist, muss er nicht ständig hinterm Laptop sitzen, sondern kann sich prinzipiell eine Arbeitspause mit einem Lapdance versüßen lassen.
Die Frage ist halt, wie beweist er, dass er das Zimmer nicht in Wirklichkeit ausschließlich zum Zweck der Konsumation von Bezahl-Sex reserviert hat.
Für die SW ist es mE unproblematisch, wenn sie einen Hotelbesuch macht, sofern nachweislich der Kunde das Zimmer gemietet hat. Sie betritt das Hotel nicht zwecks Inanspruchnahme der Dienstleistungen desselben. Daher muss sie mE nicht einmal nachweisen, ob sie aus "unaufschiebbaren beruflichen Gründen" dort ist. Ob der Kunde das Zimmer legal mietet, muss sie nicht überprüfen.