Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Aus Oberösterreich gibt es leider schlechte Nachrichten bzgl Hausbesuchen, der Krisenstab des Landes schrieb folgendes

“Aus Sicht des Krisenstabes Land OÖ ist die Erbringung von Sexdienstleistungen auch im Rahmen von Hausbesuchen derzeit nicht erlaubt, weil weder der Mindestabstand eingehalten werden kann noch durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Laut den Epidemiologen des Krisenstabes Land OÖ existieren keine Schutzmaßnahmen, die bei so engem Körperkontakt wie beim Geschlechtsverkehr das Infektionsrisiko effektiv minimieren könnten. Insbesondere stellt auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz diesbezüglich keine geeignete Schutzmaßnahme im Sinne der COVID-19-SchuMaV dar”

Wieder mal zeigt sich, dass ein einheitliches
Prostitutionsgesetz auf Bundesebene gefragt ist :/
Liebe sexistentiell
Das ist Wunschdenken des Krisenstabs, die aktuelle Fassung des Oberösterreichischen Landesgesetz
sieht diesbezüglich nichts vor. Die Polizei darf nur im Rahmen der Gesetze agieren und nicht auf Basis von verbalen Ausdünstungen eines Krisenstab
Hausbesuche beim Kunden sind aus meiner Sicht bis zum 17.02 legal
Disclaimer: private Einschätzung von mir
 
Liebe sexistentiell
Das ist Wunschdenken des Krisenstabs, die aktuelle Fassung des Oberösterreichischen Landesgesetz
sieht diesbezüglich nichts vor. Die Polizei darf nur im Rahmen der Gesetze agieren und nicht auf Basis von verbalen Ausdünstungen eines Krisenstab
Hausbesuche beim Kunden sind aus meiner Sicht bis zum 17.02 legal
Disclaimer: private Einschätzung von mir

Ich bin eh auch der Meinung, dass es erlaubt wäre, aber das hilft dann den Sexarbeiter*innen nicht, die vllt eine Strafe kriegen, Einspruch erheben müssen, und und und. Also es gibt halt ein ungutes Gefühl, trotz so einer Ansage zu arbeiten, und ich hab jetzt einem Kunden in OÖ abgesagt, weil ich mir die Bürokratie im Fall des Falles nicht antun will; in meinem Fall als Sexualbegleiterin reden da ja zum Teil ErwachsenenschutzvertreterInnen mit, die da auch nix riskieren wollen, wenn sie diese Info kriegen.
 
Ich bin eh auch der Meinung, dass es erlaubt wäre, aber das hilft dann den Sexarbeiter*innen nicht, die vllt eine Strafe kriegen, Einspruch erheben müssen, und und und. Also es gibt halt ein ungutes Gefühl, trotz so einer Ansage zu arbeiten, und ich hab jetzt einem Kunden in OÖ abgesagt, weil ich mir die Bürokratie im Fall des Falles nicht antun will; in meinem Fall als Sexualbegleiterin reden da ja zum Teil ErwachsenenschutzvertreterInnen mit, die da auch nix riskieren wollen, wenn sie diese Info kriegen.

Was ist denn ein Erwachsenenschutzvertreter ?
 
Das ist Wunschdenken des Krisenstabs ...

du hast das drama der legislative sehr gut beschrieben! die argumentation des krisenstabes wird rein epidemologisch wohl kaum zu widerlegen sein, ist aber gesetzlich leider schwer durchsetzbar im hausbesuchsbereich!
insofern werden die studios und laufhäuser wohl noch länger geschlossen bleiben, weil es hier relativ einfach durchsetzbar ist, frei geschätzte 90% des geschäfts aus dem markt rauszunehmen!
 
So ein Schwachsinn! Wo ist der Unterschied zwischen Hausbesuch und Studiobesuch. Ich zum Beispiel bin allene im Studio, lüfte, desinfiziere usw. Der Gast zu dem ich fahren dürfte, braucht keinen Test, wurscht ob alles hygienisch ist, das darf sein laut Gesetz????
Ist doch nicht normal!
 
So ein Schwachsinn! Wo ist der Unterschied zwischen Hausbesuch und Studiobesuch. Ich zum Beispiel bin allene im Studio, lüfte, desinfiziere usw. Der Gast zu dem ich fahren dürfte, braucht keinen Test, wurscht ob alles hygienisch ist, das darf sein laut Gesetz????
Ist doch nicht normal!

Es wird wohl so sein, dass sich die Öffnung von Studios unmöglich vor jeglicher Gastro-Hotelöffnung durchsetzen lässt, weil es kein gutes "Bild" abgeben würde.

Mit den nun erlaubten Hausbesuchen will man anscheinend verhindern, dass alles gar zu sehr ins Illegale abrutscht, gleichzeitig wird es deswegen wohl keinen unerwünschten medialen Aufschrei geben, weil "offiziell" alles in der Sex-Branche geschlossen bleibt.
 
So ein Schwachsinn! Wo ist der Unterschied zwischen Hausbesuch und Studiobesuch. Ich zum Beispiel bin allene im Studio, lüfte, desinfiziere usw. Der Gast zu dem ich fahren dürfte, braucht keinen Test, wurscht ob alles hygienisch ist, das darf sein laut Gesetz????
Ist doch nicht normal!
Ja klingt blöd ist aber leider so dass Hausverstand und Gesetze sich manchmal widersprechen
 
Was ist denn ein Erwachsenenschutzvertreter ?

Wollte antworten und hab gerade gesehen, dass stiegl mir zuvorgekommen ist... früher Sachwalter.. ich mach Sexualbegleitung und da gibt es Kunden, die da eben das ok der Vertreter*innen brauchen.. da wollen die sicher nicht einen Termin buchen, wenn’s hören, dass es nicht erlaubt ist
 
Wollte antworten und hab gerade gesehen, dass stiegl mir zuvorgekommen ist... früher Sachwalter.. ich mach Sexualbegleitung und da gibt es Kunden, die da eben das ok der Vertreter*innen brauchen.. da wollen die sicher nicht einen Termin buchen, wenn’s hören, dass es nicht erlaubt ist
Wie gut, dass ich kein Erwachsenenvertreter bin. Ich würde mein O.k. erst nach einem praktischen Test am eigenen Leib geben :mrgreen:
 
Es steht somit der Behörde nicht zu, eigenmächtig strengere Regeln zu erlassen als in der Verordnung drinstehen.
Das siehst du leider genau verkehrt. Es ist geradezu der Normalfall, dass die Regeln der untergeordneten Entität die der übergeordneten weiter einschränken.

Frei erfundenes Beispiel: Wenn eine Landeslärmschutzverordnung sagt, der Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten ist wochentags ab 20 Uhr verboten, dann kann deine Gemeinde immer noch verordnen, dass am Samstag um 12 Uhr damit Schluss ist.

Dem Rest deines Beitrags stimme ich zu.
 
Das siehst du leider genau verkehrt. Es ist geradezu der Normalfall, dass die Regeln der untergeordneten Entität die der übergeordneten weiter einschränken.

Frei erfundenes Beispiel: Wenn eine Landeslärmschutzverordnung sagt, der Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten ist wochentags ab 20 Uhr verboten, dann kann deine Gemeinde immer noch verordnen, dass am Samstag um 12 Uhr damit Schluss ist.

Dem Rest deines Beitrags stimme ich zu.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe geschrieben, dass wenn das Land OÖ Hausbesuche verbieten will, es eine eigene VO erlassen müsste.

Was hingegen nicht geht ist zu sagen "Wir lesen aus einer Bundes-VO mehr Verbote raus als drinstehen".
 
Was hingegen nicht geht ist zu sagen "Wir lesen aus einer Bundes-VO mehr Verbote raus als drinstehen".

ich bin jetzt klarerweise kein verfassungsjurist, aber meines wissens und erinnerung nach geht das schon! du kannst auf landesebene immer strenger sein - und diese verordnung erfolgt auch nach der gewaltentrennung korrekt durch die exekutive - allein die verhältnismässigkeit muss gegeben sein, sonst erfolgt dann wie schon (zu) oft die nachträgliche aufhebung durch den vwgh!
 
die beiden f´s
ficken und fitnessstudio
werden wohl die letzten die gelockert werden
 
ich bin jetzt klarerweise kein verfassungsjurist, aber meines wissens und erinnerung nach geht das schon! du kannst auf landesebene immer strenger sein - und diese verordnung erfolgt auch nach der gewaltentrennung korrekt durch die exekutive - allein die verhältnismässigkeit muss gegeben sein, sonst erfolgt dann wie schon (zu) oft die nachträgliche aufhebung durch den vwgh!
Noch einmal:
Land, Bezirk, Gemeinde dürfen grundsätzlich strengere Regeln erlassen als der Bund, aber wenn, dann in Form von Verordnungen. Und diese müssen wiederum gesetzeskonform sein.

Eine Einschätzung einer Landesbehörde ist aber keine VO, sondern nur eine Rechtsmeinung. Und wenn die Behörde dabei aus einer Bundes-VO mehr herausliest als drinsteht, agiert sie rechtswidrig.
 
Leider schreiben die in den Artikeln was über die Wohnung der Sexarbeiterin als Arbeitsstätte, was natürlich falsch ist und in der Heute nach Rücksprache korrigiert wurde.. in dem Artikel leider nicht ..l
 
Leider schreiben die in den Artikeln was über die Wohnung der Sexarbeiterin als Arbeitsstätte, was natürlich falsch ist und in der Heute nach Rücksprache korrigiert wurde.. in dem Artikel leider nicht ..l

Ja, man wollte anscheinend mit aller Gewalt zu einem anderen Artikel verlinken, war aber keine sehr gute Idee.

Schwacher Trost - ist anscheinend keinem der Kommentatoren in der darunter stehenden Diskussion aufgefallen.
 
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