Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Grosses Danke an die BSÖ für diese umfassende Info!
 
Endlich mal eine gscheite und klare Ansage. Nicht die tage- und seitenlange Wortklauberei hier im Forum, die wohl der Tatsache geschuldet war, dass man ja sonst nicht viel zu schreiben hatte.
 
Kleine Korrektur wäre nur bei den 48h angebracht.
SDL haben aufgrund der Verordung 1x pro Woche Test, nicht 48h, obwohl es sinnvoll ist für beide Seiten.
 
Ich denke, dass das weniger eine Frage der Kontrolle, sondern eine der Vernunft und eines selbstverständlichen Selbst- und Fremdschutzes sein sollte.
 
Kleine Korrektur wäre nur bei den 48h angebracht.
SDL haben aufgrund der Verordung 1x pro Woche Test, nicht 48h, obwohl es sinnvoll ist für beide Seiten.
Najaaaa ... § 6 Abs. 4 Z 3 der neuen Verordnung, wo das drinsteht, gilt eigentlich nur für Arbeitnehmer. Streng genommen gilt für die selbstständige SW bei Hausbesuchen daher nach wie vor nur die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken nach Abs. 2 Z 2. Oder habe ich was übersehen?
 
Weiß nicht. Irgendwo gibt es Verweise "Für Betreiber gilt ...". Aber ich komm erst am Nachmittag dazu.
Ja. Ziemlich versteckt in § 5 Abs. 1, in dem es eigentlich nur um Kundenbereiche von Betriebsstätten geht. Aber der Verweis stellt "Betreiber" mit Arbeitnehmern gleich und hält fest, dass die Testpflicht auch bei Tätigkeiten an auswärtigen Arbeitsstätten gilt.

Die Crux dabei: Eine SW ist i.d.R. keine Betreiberin einer Betriebsstätte, somit ist der Verweis nicht wirklich auf sie anwendbar.
 
....organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams.....
Das find ich ulkig:
"Schnucki,du musst wieder bestellen, Verordnung schreibt feste Teams vor."
:ironie:
 
Die einzig wahre Lõsung wæren Sebsttests vor Ort vom Kunden und der SW, 15 Minuten vergehen schnell bei einem netten Plausch und dann wissen es beide ganz genau.
 
Das wurde und wird sowieso schon lange von vielen SWs praktiziert. Ganz viele Kolleginnen waren schon letztes Jahr mit Tests bewaffnet unterwegs.
 
Ich lese nicht aus der Verordung heraus, ob Kunden Tests brauchen, würde dies eher verneinen, wenn nicht Betriebsstätte.
Und falls doch dürfen SWs den überhaupt kontrollieren, wegen gesundheitsbezogene Daten.
 
Das ist die Frage! Aber ich denke bei Stammgästen und solchen, die es werden wollen, funktioniert das gut.
 
Wen man es an die niedergelassen Betriebsstätten anpasst gilt: Kunde 48h / SW 1 Woche
Dann müsste die Wohnung des Kunden als Betriebsstätte betrachtet werden.
Wird es als privater Bereich gesehen hat niemand Testpflicht.
:schulterzuck:
Ich setzte einen Test für ein Treffen voraus persönlich, aber das ist individuell. Ich habe damit ausschließlich positiven Umgang bei Anfragen für nächste Woche von Kundenseite.
Da Hausbesuche i.d.R. eh meistens eine Mindestbuchungszeit von 1h voraussetzen, sollte auch der Test vor Ort kein Problem darstellen.
Aber wie gesagt der Absatz ist nur persönlicher Umgang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben korrigiert von 48Std auf 1x wöchentlich, wir hatten die Information vom Krisenstab COVID-19 des Gesundheitsministeriums, bevor die Verordnung online war..

Zu den Masken meinen wir, dass da Par.5(4) reinspielt.. Eigenart der Tätigkeit lässt es nicht zu.. und dann muss man eben anders aufpassen (desinfizieren, lüften, negativen Test, etc).
Ja das wäre schön, wenn man eine Verordnung liest und alles 100% eindeutig ist :)

entschuldigt bitte die kleinen Fehler .. und zu “Arbeitnehmer”.. ich finde auch, dass das so blöd formuliert ist, dass man annehmen muss, es betrifft selbständige nicht.. wir empfehlen auf jeden Fall trotzdem das testen, nicht nur wöchentlich :)
und ich bin z.b mit schnelltests ausgestattet, die ich mitbringe, und finde, man darf und soll auch die Kunden bissl in die Verantwortung nehmen..
 
Wen man es an die niedergelassen Betriebsstätten anpasst gilt: Kunde 48h / SW 1 Woche
Dann müsste die Wohnung des Kunden als Betriebsstätte betrachtet werden.
Wird es als privater Bereich gesehen hat niemand Testpflicht.
:schulterzuck:

laut Mail des Gesundheitsministeriums sagen sie, es ist der Privatbereich des Kunden, jedoch der Arbeitsort der SDL. Somit keine Testpflicht für Kunden..

(auch wenn ich es bei meinen Kunden schon voraussetze)
 
Das Betreten eines Hotels scheint klarer. Der Gast darf eh nur dort sein, wenn er beruflich dort ist und wir sind eh beruflich, immer.
 
Mir persönlich ist es aber wichtig, daß der Kunde auch getestet ist. Banale Frage: welche Selbsttests sind empfehlenswert?
 
Mir persönlich ist es aber wichtig, daß der Kunde auch getestet ist. Banale Frage: welche Selbsttests sind empfehlenswert?

Ich habe die von Lepu Medical.. es steht zwar, dass die nur von medizinisch geschultem Personal verwendet werden dürfen, da die aber in den letzten Wochen von der Schule eines Kindes in meinem Umfeld zur Selbsttestung an die Eltern mit nach Hause gegeben wurden, dachte ich mir, dass das nicht so streng genommen werden darf ;)

die sind super easy in der Handhabung und man muss nicht mit Röhrchen etc rumspielen.. gibt’s auf der Seite von Trinicum zu bestellen.
(Angaben ohne Gewähr, ich verwende sie selber, bin aber eben nicht medizinisch geschult)
 
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