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Ich meine ganz klar nein. Für Friseure gibt's eine Ausnahme vom weiterhin geltenden 1-m-Gebot, das eben auch alle Dienstleistungen am Körper betrifft (Massage, Pediküre, Maniküre, soweit nicht medizinisch indiziert; Tattoos). Ich sehe auch keine sehr gute rechtliche Basis für zB Massschneiderei (Anprobe mit Abstecken). Brillen anpassen fällt vielleicht gerade noch unter medizinisch bzw gesundheitlich (analog zum Offenhalten von Optikern).
danke, noch unklar ist für mich ob die viel besagten epus wieder anfangen können!
ich meine eher die handwerker, usw!!
wie sieht es mit der baubranche aus ?