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Behinderten-Parkplätze in unmittelbarer Nähe eines Einganges anzulegen, ergibt sich logisch. Gleiches gilt für den Barriereabbau in öffentlichen und zunehmend auch privaten Gebäuden. Geschützte Arbeitsplätze sollen vor der Willkür des Arbeitgebers schützen und eine gewisse Einkommenssicherheit gewährleisten. Gebührenbefreiungen sind in Anbetracht erhöhter Aufwendungen gerechtfertigt, es gibt sie nicht nur für Behinderte.naja, warum machen wir dann aber viele andere ausnahmen ???
- behindertenparkplätze
- behindertengerechte eingänge bei behörden und anderen öffentlichen einrichtungen
- geschützte arbeitsplätze
- diverse gebührenbefreiungen
- recht auf diverse assistenzen
- und vieles mehr.
hier könnte ich das wort gegenprobe jetzt strapazieren und fragen: warum machen wir bei solchen und vielen anderen dingen ausnahmen und beim SEX nicht ? fällt nicht alles zusammen in das gebiet gleichbehandlung ?
Beim Sex hingegen schaut die Gleichbehandlung eben so aus, dass jeder für sich selbst trachten muss, wie er zur Befriedigung seiner Bedürfnisse kommt. Hier wäre eine Unterstützung für Behinderte eine Ungleichstellung der nicht behinderten Menschen.