Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Kein einziger Mensch in Österreich glaubt ihm die Geschichte. Das ist ja das Kuriose an der Diskrepanz zwischen Realität und der künstlichen Gerichtsbarkeit.
Das ist schon richtig. Aber es ist mit Sicherheit nicht der erste Fall, wo dem Richter eine unglaubwürdige Geschichte aufgetischt wird. Und was heißt "künstliche Gerichtsbarkeit"? Es ist halt nicht alles widerlegbar, was da an falschen Behauptungen daher kommt. Am ehesten noch könnte man die Behauptung mit der Beeinträchtigung seiner Geschäfte widerlegen. Denn ich vermute stark, dass sich seine Stammkundschaft wegen der "Sigi Maurer" - Geschichte kaum vom Besuch seiner Kneipe abhalten läßt.
 
...wenn er sein Geschäftslokal aus dem grünen in einen der bläulichen 3-Bier Bezirke verlegt, wird er vermutlich sogar eine erhebliche Umsstzsteigerung erleben ...
 
Was hast am Satz nicht verstanden?

"...Kein einziger Mensch in Österreich glaubt ihm die Geschichte. Das ist ja das Kuriose an der Diskrepanz zwischen Realität und der künstlichen Gerichtsbarkeit..."

1) Ob "ein Mensch" ihm das glaubt oder nicht ist irrelevant, die Frage ist, ob ihm der Richter (Beweiswürdigung) glaubt.
2) Was hat Gerichtsbarkeit mit der "Realität" zu tun und welche "Realität" meinst Du? Deine?
3) Was ist eine "künstliche Gerichtsbarkeit"? Das Gegenteil von "Naturrecht"?
4) Was ist daran "kurios", außer Dein Satzbau?
 
Ob "ein Mensch" ihm das glaubt oder nicht ist irrelevant, die Frage ist, ob ihm der Richter (Beweiswürdigung) glaubt.
Der Richter hat es ihm nicht wirklich geglaubt. Aber er war imstande, zwischen seine ganz persönlichen Vermutung nicht als feststehende Tatsache zur Urteilsfindung heran zu ziehen.
 
Dass wir vor Gericht so tun, als ob wir einige Sachen nicht besser wüssten. z.B. fast alle Verteidigeranwälte, wenn sie behaupten "das stimmt doch alles nicht" usw.

Ich will jetzt nicht besserwisserisch rüberkommen, aber ist das nicht Aufgabe der Anwälte? Und jetzt noch die, immer gleiche Frage, wer sind "wir"?
 
[...] das ist wie bei den Anonymverfügungen, die Dir als Fahrzeughalter die Polizei zuschickt, wenn mit dem Fahrzeug eine Gesetzesübertretung begangen wurde. Da kannst Du als Fahrzeughalter auch net sagen: ich hab keine Ahnung, wer das Auto gelenkt hat, daher geht mich das nix an.

Wie geschrieben, was hat es da nun mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Ich würde das echt gerne wissen. Insofern wüsste ich nicht, warum Dackeldames Beispiel blödsinn wäre, weil das doch genau dasselbe ist?! Oder das Beispiel mit dem Autounfall
Beim Autounfall gibt es einen winzig kleinen Unterschied: der §102 (2) KFG steht im Verfassungsrang, und nur deshalb funktioniert das bei den Autounfällen so problemlos.

Im vorliegenden Fall kannst Du jedoch niemanden dazu zwingen, sich selbst zu belasten. Dem Richter obliegt freilich die Würdigung der vorgebrachten Beweise, er hätte also auch sagen können: "erscheint mir vollkommen unplausibel" und Sigi Maurer freisprechen - wäre vielleicht nicht ganz blöd gewesen, wird man aber eh in der zweiten Instanz sehen. Nicht jedoch muss der Wirt bekanntgeben, ob und wer konkret seinen Rechner für verwendet hat (zumal damit ja noch nicht einmal etwas strafbares getan wurde).
 
der §102 (2) KFG steht im Verfassungsrang, und nur deshalb funktioniert das bei den Autounfällen so problemlos.
Nein, nein...….
das ist der §103 Abs2 ……………...und das hat auch nix mit Unfällen zu tun.....sondern dass der Zulassungsbesitzer Auskunft geben muss, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein KFZ lenkte oder einen Anhänger zog, auch wenn er sich selbst oder Verwandte dadurch belasten würde.
Im vorliegenden Fall kannst Du jedoch niemanden dazu zwingen, sich selbst zu belasten.
Eh ned....aber als Zeuge (Vereidigt oder ned), muss man die Wahrheit sagen...sonst ist das eine falsche Beweisaussage (§288 StGB)
Und ja...in dem Fall hat der Biertandler ned mal verweigern können, weil er ja keine Straftat begangen hat und sich dadurch ned selbst belasten kann.
 
Nein, nein...….
das ist der §103 Abs2
Tippfehler, sorry.

und das hat auch nix mit Unfällen zu tun.....sondern dass der Zulassungsbesitzer Auskunft geben muss, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein KFZ lenkte oder einen Anhänger zog, auch wenn er sich selbst oder Verwandte dadurch belasten würde
Es hat eben damit zu tun, dass man nicht einfach sagen kann "es war jemand anderer, ich hab keine Ahnung wer, geht mich nichts an".

aber als Zeuge (Vereidigt oder ned), muss man die Wahrheit sagen...sonst ist das eine falsche Beweisaussage (§288 StGB)
Und ja...in dem Fall hat der Biertandler ned mal verweigern können, weil er ja keine Straftat begangen hat und sich dadurch ned selbst belasten kann.
Hm. Eine Klage wegen übler Nachrede wider besseres Wissen wäre IMO strafbar, und damit... Aber selbst wenn das nicht geht: Was hilft's, wenn ihm der Richter die Lüge (nach seinem angelegten Maßstab) nicht nachweisen kann?
 
Tippfehler, sorry.
Kenn ich! Nevermind.
Es hat eben damit zu tun, dass man nicht einfach sagen kann "es war jemand anderer, ich hab keine Ahnung wer, geht mich nichts an".
Genau....ziemlich einmalige Geschichte für ein Land, das EMK unterzeichnete.....
Eine Klage wegen übler Nachrede wider besseres Wissen wäre IMO strafbar, und damit...
Nahh...warum? Wenns aussichtslos ist, wird's eh abgewiesen.
Und der Biertandler bzw. sein Anwalt wussten ja ganz genau, dass Fr. Maurer das ned nachweisen kann.

Was hilft's, wenn ihm der Richter die Lüge (nach seinem angelegten Maßstab) nicht nachweisen kann?
Beim § 111 STGB muss der Richter in der Verhandlung gar nix nachweisen. Das muss der Täter mit Beweisen machen. Schließlich hat der ja die Behauptung aufgestellt. Blöd für die Fr. Maurer, wars halt, dass sie den Abs 2. erfüllte. Wenns nur der Abs1. gewesen wäre, wäre Abs.3 zweiter Satz schlagend gewesen.
Beim §288 kann der Richter, den Angeklagten in die Mangel nehmen. Da muss er es ned mal mit einem Beweis nachweisen können, da können schon starke Indizien ausreichen, um zu einer Verurteilung zu kommen.
Die Elfer-Frage ist, ob dass dann der Fr. Maurer in der Berufung hilft.
 
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