Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Nochmal und zum 100sten Mal! Der Unterschied zwischen z. B. "rechter" und "linker" Gewalt, was sich sehr wohl im Strafmaß wiederspiegelt, ist für mich Gesinnungsjustiz. Nicht in der jeweiligen Causa an sich, wo`s ja noch sachlich gerechtfertigt sein kann, sondern weil`s an der Definition, was ist "rechts" und was ist "links", liegt und an der Deutungshoheit, die sich, je nach Zeitgeist wandeln kann und offen für jeglichen Machtmissbrauch ist. Und das hat mit Rechtsprechung dann nichts mehr zu tun. Ist das so schwer zu verstehen?
Es ist sogar sehr leicht zu verstehen. Der Begriff "Gesinnungsjustiz" wird von manchen immer dann verwendet, wenn ihnen ein Urteil nicht passt. Ich bin sicher, dass so manche Sympathisanten Deiner Frau Maurer auch das Urteil gegen sie als Gesinnungsjustiz sehen. Es kommt halt auf die Gesinnung an ;).
 
Nahh...warum? Wenns aussichtslos ist, wird's eh abgewiesen.
Und der Biertandler bzw. sein Anwalt wussten ja ganz genau, dass Fr. Maurer das ned nachweisen kann
Das ist nicht der Punkt. Wenn der Biertandler selber der Autor war, dann weiss er das auch, Amnesie einmal aussen vorgelassen. Würde das offenkundig, wäre es daher ein typischer Fall von §297 (Verleumdung). Klar, man kann natürlich hoffen, damit durchzukommen, aber an sich sollte Strafrecht eher kein Lotteriespiel sein.

Beim § 111 STGB muss der Richter in der Verhandlung gar nix nachweisen
In der Passage ging's ja nicht mehr um den 111er - und auch bei dem muss natürlich nachgewiesen werden (nämlich die üble Nachrede als solche). Im gegenständlichen Prozess war das insofern einfach, als Sigi Maurrer ja öffentlich und auch vor Gericht ihre Autorenschaft zugegeben hat. Sie hätte es auch abstreiten können und auf einen unbekannten Benutzer ihres Telefons schieben können.

Beim §288 kann der Richter, den Angeklagten in die Mangel nehmen. Da muss er es ned mal mit einem Beweis nachweisen können, da können schon starke Indizien ausreichen, um zu einer Verurteilung zu kommen
Aus jedem Indiz kann ein Beweis werden, wenn es den Richter überzeugt :)
 
Sie hätte es auch abstreiten können und auf einen unbekannten Benutzer ihres Telefons schieben können.
Mit dieser Möglichkeit wurde sie (und ihre Anwältin) in einem Interview auch konfrontiert. Allerdings war das für sie keine Option, weil es dann nicht den für sie gewünschten Effekt hätte. Nämlich dass sie, im Gegensatz zum Biertandler, zu ihrer Aussage/Meinung steht.

Aus jedem Indiz kann ein Beweis werden, wenn es den Richter überzeugt
Das schon, das schon.
Ein Täter laut §111 Abs2 ist aber in der Beweispflicht. Der kann aus einem Indiz keinen Beweis machen. Und auch der Richter kann das in diesem Fall nicht machen. Der kann nur bestimmen: Ist Indiz, ist Beweis.
Im Sigi Maurer Fall ists" nur" ein Indiz, dass der Biertandler die Nachricht geschrieben hat und ned Beweis, weil ja die tatsächliche Möglichkeit besteht, dass wer Anderer sich des Gerätes und des Accounts bemächtigt.

Das ist eben ….fast....wie bei einem KFZ. Der Halter muss ned zwingend der Lenker sein.
Der ...große...Unterschied ist, dass der KFZ-Halter gesetzlich verpflichtet ist, zu achten wer denn so sein KFZ benützt und auch darüber Auskunft zu geben, wer das KFZ lenkte...das ist dann die Verfassungsbestimmung.
Beim FB Account gibt's keine...gesetzliche ...Verpflichtung...höchstens eine in den AGBs.....schrum schrum…:)
 
Ich hätt ihm einfach den Laden zerlegt.

Neuer Fred vom Entschay in der Rubrik Rat und Hilfe :" Wer kennt 3 Tschetschenen, die eine Bierhütte zerlegen können?" :D

Ernsthaft!
Willst dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und eine Batzen Schadenersatzklage am Hals haben?
Wenn dir das tatsächlich wert ist, du Gangsta.……
 
Es ist sogar sehr leicht zu verstehen. Der Begriff "Gesinnungsjustiz" wird von manchen immer dann verwendet, wenn ihnen ein Urteil nicht passt. Ich bin sicher, dass so manche Sympathisanten Deiner Frau Maurer auch das Urteil gegen sie als Gesinnungsjustiz sehen. Es kommt halt auf die Gesinnung an ;).

Sorry und nix für ungut, aber es geht ja nicht darum, wer, ob, wie und von wem der Begriff "Gesinnungsjustiz" VERWENDET wird, sondern darum, ob so etwas wie "Gesinnungsjustiz" bei uns EXISTIERT und ob wir das befürworten wollen oder nicht. Ich meine, NICHT!

Der Straftatbestand "üble Nachrede" kann von einem Gericht auf Grund der Faktenlage objektiv festgestellt werden, ebenso, wenn auch schwieriger, die Schuld des Beschuldigten. Im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung. Der Bierbrauer muss also nicht beweisen, dass er unschuldig ist. Ob er jetzt politisch "rechts" oder "links" steht, ob er unsympathisch, ein alter glatziger weißer Mann, der hin und wieder rülpst, ist oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.

Historisch betrachtet besteht immer die Gefahr, dass von politisch extremen Rändern aus in Richtung "Gesinnungsjustiz" agitiert wird. Daher sollten wir, die Bürger, also die potentiell Betroffenen, sehr wachsam sein. Ganz egal, wo wir selbst politisch stehen, sollten wir nicht schadenfroh applaudieren, nur weil´s gerade "gegen Rechts" oder "gegen Links" geht.

§ 111 StGB (Strafgesetzbuch), Üble Nachrede - JUSLINE Österreich
 
Neuer Fred vom Entschay in der Rubrik Rat und Hilfe :" Wer kennt 3 Tschetschenen, die eine Bierhütte zerlegen können?" :D

Ernsthaft!
Willst dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und eine Batzen Schadenersatzklage am Hals haben?
Wenn dir das tatsächlich wert ist, du Gangsta.……

vielleicht sollte man das ergänzen:

Ich hätt ihm einfach den Laden zerlegt...
... ohne dabei erwischt zu werden.

wer lächelt statt zu toben, ist immer der stärkere.

nein, nicht immer. in dem fall hier vielleicht, wobei ich das auch etwas anders sehe.
 
Wie dumm, um eine Bierhütte zu zerlegen benötigst Du Albaner, im Unterschied zu Tschetschenen können die auch mit ihrem Werkzeug umgehen :D
 
ohne dabei erwischt zu werden.
….nach dem Motto: "I woars ned!"
Aber was hätte ich dann für eine Satisfaktion, wenn derjenige ned weiß, wer und warum man seinen Laden zerlegte?

Wie dumm, um eine Bierhütte zu zerlegen benötigst Du Albaner, im Unterschied zu Tschetschenen können die auch mit ihrem Werkzeug umgehen :D
...ich denke dem Entschay geht es nicht um eine fachgerechte Zerlegung der Hütte sondern mehr um die devastierende Wirkung.
 
Mit dieser Möglichkeit wurde sie (und ihre Anwältin) in einem Interview auch konfrontiert. Allerdings war das für sie keine Option, weil es dann nicht den für sie gewünschten Effekt hätte. Nämlich dass sie, im Gegensatz zum Biertandler, zu ihrer Aussage/Meinung steht
Eh. Aber denkmöglich wäre es gewesen.


auch der Richter kann das in diesem Fall nicht machen. Der kann nur bestimmen: Ist Indiz, ist Beweis.
Im Sigi Maurer Fall ists" nur" ein Indiz, dass der Biertandler die Nachricht geschrieben hat und ned Beweis, weil ja die tatsächliche Möglichkeit besteht, dass wer Anderer sich des Gerätes und des Accounts bemächtigt
Es gibt durchaus (ernsthafte) Stimmen, die eine Argumentation der Form "es ist nach den normalen Lebensumständen restols überzeugend, dass niemand fremder vom Computer des Bierhändlers mit dessen Facebook-Zugangsdaten verschickt" für vertretbar halten. Aber sicherlich, die im Urteil vertretene Argumentation ist ebenso vertretbar.

[...] Im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung. Der Bierbrauer muss also nicht beweisen, dass er unschuldig ist. [...]
Hat er sowieso nicht müssen, weil er ja gar nicht angeklagt war ;)
 
Sorry und nix für ungut, aber es geht ja nicht darum, wer, ob, wie und von wem der Begriff "Gesinnungsjustiz" VERWENDET wird, sondern darum, ob so etwas wie "Gesinnungsjustiz" bei uns EXISTIERT und ob wir das befürworten wollen oder nicht. Ich meine, NICHT!
Kein vernünftiger Mensch befürwortet Gesinnungsjustiz. Aber sobald der Begriff verwendet wird, existiert er. Immer wenn ein Urteil gegen einen (Ex-)Politiker jemandem nicht passt, spricht er/sie von Gesinnungsjustiz. Das war bspw. beim Westenthaler so und ist sicher auch bei der Maurer so. Der Begriff wird inflationär verwendet. Du selbst hast ihn in diese Debatte eingebracht, obwohl hier von Gesinnungsjustiz nicht einmal ansatzweise die Rede ist. Es stellt sich die Frage warum.

Der Straftatbestand "üble Nachrede" kann von einem Gericht auf Grund der Faktenlage objektiv festgestellt werden, ebenso, wenn auch schwieriger, die Schuld des Beschuldigten. Im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung. Der Bierbrauer muss also nicht beweisen, dass er unschuldig ist.
Frau Maurer als Angeklagte musste beweisen, dass sie unschuldig ist - eigentlich ein Kuriosum im Strafrecht.
Aber soll sein. Ob die Rechtsmeinung des Hrn. Apostol, dass kein Wahrheitsbeweis erbracht wurde, vor der Berufungsinstanz Bestand hat, wird sich zeigen.
 
Kein vernünftiger Mensch befürwortet Gesinnungsjustiz. Aber sobald der Begriff verwendet wird, existiert er. Immer wenn ein Urteil gegen einen (Ex-)Politiker jemandem nicht passt, spricht er/sie von Gesinnungsjustiz. Das war bspw. beim Westenthaler so und ist sicher auch bei der Maurer so. Der Begriff wird inflationär verwendet. Du selbst hast ihn in diese Debatte eingebracht, obwohl hier von Gesinnungsjustiz nicht einmal ansatzweise die Rede ist. Es stellt sich die Frage warum.


Frau Maurer als Angeklagte musste beweisen, dass sie unschuldig ist - eigentlich ein Kuriosum im Strafrecht.
Aber soll sein. Ob die Rechtsmeinung des Hrn. Apostol, dass kein Wahrheitsbeweis erbracht wurde, vor der Berufungsinstanz Bestand hat, wird sich zeigen.

Ich würde ja so gerne mit Dir Frieden schließen .... ;), ABER, es gibt Delikte und Urteile, die haben mit der Gesinnung (nicht zu verwechseln mit dem "Motiv") nix zu tun, Mord ist Mord, Raub ist Raub, Diebstahl ist Diebstahl und üble Nachrede ist üble Nachrede.

Frau Maurer muss gar nix beweisen. Sie hätte nur nicht mit unbewiesenen Behauptungen an die Öffentlichkeit gehen dürfen! So wie ich auch nicht in der ORF ZIB I behaupten darf, Du wärst ein "schwuler, zechprellender Fixer" :D, selbst wenn Du es wär`st.

So schwer zu verstehen? Auf der Basis des, bis Sommer 2015 recht vernüftigen, österr. Strafgesetzbuches müsste zwischen uns Beiden doch Konsens herzustellen sein, verflixt noch einmal! :mad:
 
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