B
Gast
(Gelöschter Account)
In der ZiB 2 schon?
Erstens sind da die Kinder schon im Bett masturbieren, und zweitens geht das, bei der Reichweite die der Rotfunk inzwischen eingebüßt hat, als geschlossene Veranstaltung durch
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In der ZiB 2 schon?
Doch, musste sie. Hast Du den Prozess nicht verfolgt?Frau Maurer muss gar nix beweisen.
Wenn ich es wäre, dürftest Du das natürlich auch öffentlich behaupten. Warum nicht?Sie hätte nur nicht mit unbewiesenen Behauptungen an die Öffentlichkeit gehen dürfen! So wie ich auch nicht in der ORF ZIB I behaupten darf, Du wärst ein "schwuler, zechprellender Fixer" , selbst wenn Du es wär`st.
Welche StGB-Novelle gab es denn im Sommer 2015, die Dir offenbar nicht behagt?Auf der Basis des, bis Sommer 2015 recht vernüftigen, österr. Strafgesetzbuches
Doch, musste sie. Hast Du den Prozess nicht verfolgt?
Wenn ich es wäre, dürftest Du das natürlich auch öffentlich behaupten. Warum nicht?
Welche StGB-Novelle gab es denn im Sommer 2015, die Dir offenbar nicht behagt?
Der Nächste geht dann in den Knast, weil er nicht zugibt, dass die Erde eine Scheibe ist.
Wobei gerade (abrahamitische) Religionen sich immer wiedere in die Wissenschaft eingemischt haben.Zum Glück ist Geographie keine Religion, sondern eine Wissenschaft.
Nein, den § 283 StGB "Verhetzung" gibt es schon viel länger, seit mind. 30 Jahren.Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen".
Tatbestand und Schuld müssen vom Gericht als erwiesen angesehen werden. Da gibt es genügend Möglichkeiten, das in Zweifel zu ziehen. Was nicht geht ist, ähnlich wie beim Beleidigungs-Paragraphen, im Fall von Beschimpfungen den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Einen Wahrheitsbeweis, dass jemand ein Arschloch ist, gibt es nicht. Das ist aber auch nichts Neues.Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen.
Das ist der Politikerin Susanne Winter schon 2009 für praktisch die gleiche Aussage passiert, ist also auch nichts sonderlich Neues. Außerdem geschah die Verurteilung in beiden Fällen mWn wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, nicht wegen Verhetzung.Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen".
Keine Sorge .Der Nächste geht dann in den Knast, weil er nicht zugibt, dass die Erde eine Scheibe ist.
Nein, den § 283 StGB "Verhetzung" gibt es schon viel länger, seit mind. 30 Jahren.
Also, vorausgeschickt, ich bin kein Jurist!
Bestenfalls interessierter Laie.
Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen".
Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen. Der Wahrheitsbeweis ist hier unzulässig. Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen". Und das, obwohl sie damit recht hat! Such` Dir das Urteil selber raus und entscheide dann, ob Du so etwas willst oder nicht. Ich will das nicht. Und viele andere (auch Rechtsexperten) auch nicht Der Nächste geht dann in den Knast, weil er nicht zugibt, dass die Erde eine Scheibe ist.
Ein solches Urteil gibt es aber mWn nicht. Oder kennst Du eines?Bsp: Ein Gerhard Haderer konnte Jesus noch ungestraft mit kleinem Penis als Karikatur darstellen und veröffentlichen. Kein Problem. Versuch` Du das mal mit dem Mohammed! Dann gehst` sitzen! Gesinnungsjustiz!
Ein solches Urteil gibt es aber mWn nicht. Oder kennst Du eines?
Außerdem hätte das mit Herabwürdigung religiöser Lehren zu tun und nicht mit Verhetzung. Wäre in Österreich aber - aller Voraussicht nach - straffrei.
Nein .Lies` nochmal Deine vorherigen Beiträge durch, da versteckt sich irgendwo ein Widerspruch!
Wenn man eh einsieht, dass man sich nicht auskennt, könnte man doch eigentlich darauf verzichten, groß Unsinn daherzureden.Also, vorausgeschickt, ich bin kein Jurist!
Sie wurde nach § 188 StGB, Herabwürdigung religiöser Lehren, verurteil. Dieser Paragraph ist seit der großen Strafrechtsreform 1975 unverändert.Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen".
Wenn man eh einsieht, dass man sich nicht auskennt, könnte man doch eigentlich darauf verzichten, groß Unsinn daherzureden.
Sie wurde nach § 188 StGB, Herabwürdigung religiöser Lehren, verurteil. Dieser Paragraph ist seit der großen Strafrechtsreform 1975 unverändert.
Ihre Aussage war unsachlich. Wenn es gesellschaftlicher Brauch ist, Kinder früh zu verheiraten, hat das im Allgemeinen nichts mit sexuellen Neigungen zu tun. Im Übrigen kommt es auf den Kontext einer Aussage an, ob es sich um eine sachliche Feststellung handelt oder um eine Beleidigung oder Herabwürdigung.
(Nebenbei sind EGMR und EuGH zwei ganz verschiedene Gerichte.)
Nur damit Du wieder eine Kleinigkeit dazulernst: Mich gibt es in dem Forum schon viel länger als die Likes.4311 Beiträge und 92 erhaltene Likes!
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und dich lest man gerne...leider viel zu selten.Nur damit Du wieder eine Kleinigkeit dazulernst: Mich gibt es in dem Forum schon viel länger als die Likes.
Ein solches Urteil gibt es aber mWn nicht. Oder kennst Du eines?
Außerdem hätte das mit Herabwürdigung religiöser Lehren zu tun und nicht mit Verhetzung. Wäre in Österreich aber - aller Voraussicht nach - straffrei.
Der Sachverhalt ist folgender:Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen". Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen. Der Wahrheitsbeweis ist hier unzulässig. Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen".
Es gab also eine Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren vor einem österreichischen Gericht im Jahre 2011. Der EGMR (nicht der EuGH) hat nun festgestellt, dass dieses österreichische Urteil rechtens ist.Die Österreicherin wurde 2011 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens wurde vom Obersten Gerichtshof 2013 abgewiesen. Die Frau hatte den Fall danach vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gebracht.
Der Menschenrechtsgerichtshof stellte nun fest, "dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt hatten".
Quelle: Menschenrechtsgericht: Europäisches Urteil: Prophet Mohammed darf nicht Pädophiler genannt werden
Der Sachverhalt ist folgender:
Es gab also eine Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren vor einem österreichischen Gericht im Jahre 2011. Der EGMR (nicht der EuGH) hat nun festgestellt, dass dieses österreichische Urteil rechtens ist.
So kritisch würde ich das auch wiederum nicht sehen. Das Urteil ist auf Grund bestehender Gesetze ergangen.Wenn es nicht gelingt, die immer noch vorhandene Macht der Religionen zu brechen