Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Frau Maurer muss gar nix beweisen.
Doch, musste sie. Hast Du den Prozess nicht verfolgt?

Sie hätte nur nicht mit unbewiesenen Behauptungen an die Öffentlichkeit gehen dürfen! So wie ich auch nicht in der ORF ZIB I behaupten darf, Du wärst ein "schwuler, zechprellender Fixer" :D, selbst wenn Du es wär`st.
Wenn ich es wäre, dürftest Du das natürlich auch öffentlich behaupten. Warum nicht?

Auf der Basis des, bis Sommer 2015 recht vernüftigen, österr. Strafgesetzbuches
Welche StGB-Novelle gab es denn im Sommer 2015, die Dir offenbar nicht behagt? :schulterzuck:
 
Doch, musste sie. Hast Du den Prozess nicht verfolgt?


Wenn ich es wäre, dürftest Du das natürlich auch öffentlich behaupten. Warum nicht?


Welche StGB-Novelle gab es denn im Sommer 2015, die Dir offenbar nicht behagt? :schulterzuck:

Also, vorausgeschickt, ich bin kein Jurist! Bestenfalls interessierter Laie. Kann mich also auch irren. Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen". Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen. Der Wahrheitsbeweis ist hier unzulässig. Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen". Und das, obwohl sie damit recht hat! Such` Dir das Urteil selber raus und entscheide dann, ob Du so etwas willst oder nicht. Ich will das nicht. Und viele andere (auch Rechtsexperten) auch nicht Der Nächste geht dann in den Knast, weil er nicht zugibt, dass die Erde eine Scheibe ist.
 
Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen".
Nein, den § 283 StGB "Verhetzung" gibt es schon viel länger, seit mind. 30 Jahren.

Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen.
Tatbestand und Schuld müssen vom Gericht als erwiesen angesehen werden. Da gibt es genügend Möglichkeiten, das in Zweifel zu ziehen. Was nicht geht ist, ähnlich wie beim Beleidigungs-Paragraphen, im Fall von Beschimpfungen den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Einen Wahrheitsbeweis, dass jemand ein Arschloch ist, gibt es nicht. Das ist aber auch nichts Neues.

Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen".
Das ist der Politikerin Susanne Winter schon 2009 für praktisch die gleiche Aussage passiert, ist also auch nichts sonderlich Neues. Außerdem geschah die Verurteilung in beiden Fällen mWn wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, nicht wegen Verhetzung.

Der Nächste geht dann in den Knast, weil er nicht zugibt, dass die Erde eine Scheibe ist.
Keine Sorge ;).
 
Nein, den § 283 StGB "Verhetzung" gibt es schon viel länger, seit mind. 30 Jahren.

Das Perfide daran sind die Novellen, die unbeachtet von der Öffentlichkeit, ohne breiten Diskurs, im Parlament durchgewunken werden. Und wir so jetzt, indirekt, über die "Verhetzung" ein verschärftes Blasphemiegesetz haben.

Bsp: Ein Gerhard Haderer konnte Jesus noch ungestraft mit kleinem Penis als Karikatur darstellen und veröffentlichen. Kein Problem. Versuch` Du das mal mit dem Mohammed! Dann gehst` sitzen! Gesinnungsjustiz!

P.S: "Meinungsfreiheit" gibts nur ohne Einschränkung, bzw. müssen Einschränkungen sehr eng gefasst werden, damit sie diese nicht untergraben. "religiöse Gefühle - also die Befindlichkeit - gehört für mich nicht dazu. Bis Sommer 2015 sahen das auch die Höchstgerichte so. Seit Sommer 2015 ist plötzlich alles anders!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Also, vorausgeschickt, ich bin kein Jurist!

ganz offensichtlich.


Bestenfalls interessierter Laie.

Interessiert, möglich, informiert, nein.


Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen".

Schwierig, was Du meinst. §283 StGB, seit 01.01.2016 in Kraft?


Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen. Der Wahrheitsbeweis ist hier unzulässig. Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen". Und das, obwohl sie damit recht hat! Such` Dir das Urteil selber raus und entscheide dann, ob Du so etwas willst oder nicht. Ich will das nicht. Und viele andere (auch Rechtsexperten) auch nicht Der Nächste geht dann in den Knast, weil er nicht zugibt, dass die Erde eine Scheibe ist.


Ein Link von Dir wäre praktisch, wenn Du was behauptest.

Ich erkläre als Moderator eines Forums des öfteren, wenn Du zu einem Blinden "Du Blinder" sagst, ist das zwar formal korrekt, aber eine Beleidigung, und vor Gericht ist der Wahrheitsbeweis schon sein Jahrzehnten unzulässig.

Wenn Du das liest und auch verstehst, wird Dir eventuell klar, warum die Dame eventuell verurteilt wurde. Das Jesus nach heutigen Maßstäben ein Pädophiler war ist natürlich nicht abstreitbar. Wenn Du das aber mit anderen Informationen so kombinierst, dass im Ende eine Beleidigung von Gläubigen draus wird, dann ist natürlich der Straftatbestand erfüllt und ein Wahrheitsbeweis kann nicht zielführend sein.

Ich will hier einen alten Witz mit aktuellen Personen neu aufleben lassen:

Donald Trump und Putin treffen sich und machen ein Wettrennen. Putin gewinnt. Am nächsten berichtet Breitbart:

An einem Wettrennen, an dem auch der beste Präsident der USA und Russlands Putin teilnahmen, wurde unser glorreicher Präsident Trump hervorragender Zweiter, Putin wurde nur Vorletzter.


Wenn Du wahre Informationen so kombinierst, dass ein falscher Eindruck entsteht, konntest Du schon bisher Dich nicht darauf ausreden, dass Du "nur die Wahrheit" berichtest.

LG Tom
 
Bsp: Ein Gerhard Haderer konnte Jesus noch ungestraft mit kleinem Penis als Karikatur darstellen und veröffentlichen. Kein Problem. Versuch` Du das mal mit dem Mohammed! Dann gehst` sitzen! Gesinnungsjustiz!
Ein solches Urteil gibt es aber mWn nicht. Oder kennst Du eines?

Außerdem hätte das mit Herabwürdigung religiöser Lehren zu tun und nicht mit Verhetzung. Wäre in Österreich aber - aller Voraussicht nach - straffrei.
 
Ein solches Urteil gibt es aber mWn nicht. Oder kennst Du eines?

Außerdem hätte das mit Herabwürdigung religiöser Lehren zu tun und nicht mit Verhetzung. Wäre in Österreich aber - aller Voraussicht nach - straffrei.

Lies` nochmal Deine vorherigen Beiträge durch, da versteckt sich irgendwo ein Widerspruch! ;)
 
Also, vorausgeschickt, ich bin kein Jurist!
Wenn man eh einsieht, dass man sich nicht auskennt, könnte man doch eigentlich darauf verzichten, groß Unsinn daherzureden.

Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen".
Sie wurde nach § 188 StGB, Herabwürdigung religiöser Lehren, verurteil. Dieser Paragraph ist seit der großen Strafrechtsreform 1975 unverändert.
Ihre Aussage war unsachlich. Wenn es gesellschaftlicher Brauch ist, Kinder früh zu verheiraten, hat das im Allgemeinen nichts mit sexuellen Neigungen zu tun. Im Übrigen kommt es auf den Kontext einer Aussage an, ob es sich um eine sachliche Feststellung handelt oder um eine Beleidigung oder Herabwürdigung.
(Nebenbei sind EGMR und EuGH zwei ganz verschiedene Gerichte.)
 
Wenn man eh einsieht, dass man sich nicht auskennt, könnte man doch eigentlich darauf verzichten, groß Unsinn daherzureden.

Sie wurde nach § 188 StGB, Herabwürdigung religiöser Lehren, verurteil. Dieser Paragraph ist seit der großen Strafrechtsreform 1975 unverändert.
Ihre Aussage war unsachlich. Wenn es gesellschaftlicher Brauch ist, Kinder früh zu verheiraten, hat das im Allgemeinen nichts mit sexuellen Neigungen zu tun. Im Übrigen kommt es auf den Kontext einer Aussage an, ob es sich um eine sachliche Feststellung handelt oder um eine Beleidigung oder Herabwürdigung.
(Nebenbei sind EGMR und EuGH zwei ganz verschiedene Gerichte.)

In Schönsprech verkleideter Unsinn zum Kubus! Hier vertritt jemand, nämlich Du, gut getarnt und manipulativ geschickt, eine politische Agenda. Da der Gastgeber dieses Forums politische Diskussion nicht wünscht, halte ich mich dran. Soll sich jeder selbst ein Urteil bilden. Im Unterschied zu Dir, traue ich das den Leuten hier zu.

4311 Beiträge und 92 erhaltene Likes! Da kannst` einem eh leid tun ;)
 
Ein solches Urteil gibt es aber mWn nicht. Oder kennst Du eines?

Außerdem hätte das mit Herabwürdigung religiöser Lehren zu tun und nicht mit Verhetzung. Wäre in Österreich aber - aller Voraussicht nach - straffrei.

Ein solches Urteil gibt es deshalb nicht, weil wahrscheinlich niemand, der den Propheten mit kloanem Zumpfale darstellt, noch eine Gerichtsverhandlung erlebt. Das wissen seit Charly H. auch die Satiriker.
 
Seit Sommer 2015 gibt es die sog. "Hetze-Paragrafen". Im Unterschied zu dem bis dahin geltenden Recht, kannst Du dich hier nicht mehr freibeweisen. Der Wahrheitsbeweis ist hier unzulässig. Daher wurde auch diese Frau (stand überall in den Medien) höchstgerichtlich (sogar durch den EUGH) verurteilt, durch ihre Aussage "der Prophet Mohammed wäre nach heutiger Rechtsprechung als pädophil zu bezeichnen".
Der Sachverhalt ist folgender:
Die Österreicherin wurde 2011 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens wurde vom Obersten Gerichtshof 2013 abgewiesen. Die Frau hatte den Fall danach vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gebracht.

Der Menschenrechtsgerichtshof stellte nun fest, "dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt hatten".

Quelle: Menschenrechtsgericht: Europäisches Urteil: Prophet Mohammed darf nicht Pädophiler genannt werden
Es gab also eine Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren vor einem österreichischen Gericht im Jahre 2011. Der EGMR (nicht der EuGH) hat nun festgestellt, dass dieses österreichische Urteil rechtens ist.
 
Der Sachverhalt ist folgender:

Es gab also eine Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren vor einem österreichischen Gericht im Jahre 2011. Der EGMR (nicht der EuGH) hat nun festgestellt, dass dieses österreichische Urteil rechtens ist.

Wenn es nicht gelingt, die immer noch vorhandene Macht der Religionen zu brechen, steht der Wiederkehr von Hexenverbrennung und religiöser Steinigung von Ungläubigen wenig im Weg.
 
Wenn es nicht gelingt, die immer noch vorhandene Macht der Religionen zu brechen
So kritisch würde ich das auch wiederum nicht sehen. Das Urteil ist auf Grund bestehender Gesetze ergangen.

Bei aller berechtigten Kritik, tatsächliche Macht durch illegale Gewalt übt das Christentum nicht aus. Da habe ich eine ganz andere Religion im Auge.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben