Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
in deutschland hams jez einen 69 jährigen wegen 30jahre langer inzesterei zu sagenhaften 2jahren und 8monaten verknackt. na wenn dass ned eine abschreckende strafe ist Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

du lässt mit deiner aussage wieder mal deutlich erkennen, dass Du nicht einmal ansatzweise begriffen hast, worum es bei inzest geht. und die höchststrafe bei inzest ist nunmal drei jahre - so gesehen hat er eh fast die höchststrafe bekommen.
 
du lässt mit deiner aussage wieder mal deutlich erkennen, dass Du nicht einmal ansatzweise begriffen hast, worum es bei inzest geht. und die höchststrafe bei inzest ist nunmal drei jahre - so gesehen hat er eh fast die höchststrafe bekommen.
ja im begreiffen war ich schon immer etwas, na, nennen wir es ansatzlos. dennoch grund genug zu behaupten, dass 3jahre, davon wahrscheinlich 1,5jahre eigentlich abzusitzen sind keine strafe für solch ein verbrechen sind. aber wozu die aufregung, viele wären doch ohne inzest gar ned auf der welt. aber gut, dass du alles begreiffst. ich lese gerne deine beiträge, die vor lauter klugschiss so stinken, dass man sich etwas schwer mit dem lesen tut Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
oxi , was is deine meinung, ja oda nein, komm ned goanz kloar, san de bierle schuid :aetsch:
 
Man sollte sich in "Sachen Sexualität" nicht unbedingt auf den EGMR verlassen.

Man soll den Abend nicht vor dem Morgen loben, weil das letzte Wort ist vielleicht noch nicht gesprochen. Es kann immer noch auf die große Kammer verwiesen werden.

Fakt ist: es ist und bleibt ein Fehlurteil!
 
Das ist deine persönliche Meinung, nicht Fakt.

jetzt bist Du mir zuvorgekommen. ich bin auch der meinung, dass es ein fehlurteil war, wiewohl ich nach dem oberflächlichen durchlesen der urteilsbegründung es sehr gut nachvollziehen kann, dass so geurteilt wurde. (im gegensatz zum verfassungsgerichtshofurteil) ich bin allerdings ein bisschen erstaunt über die einstimmigkeit des urteils, was dann aber wieder klar erkennbar wird, warum: in sechs von sieben fällen stammen die richter aus einem land, in dem der inzest verboten ist, nur ein richter stammt aus frankreich, wo inzest legal ist.
 
Ok, ok, du alter Philosoph

Mir scheint´s, du magst ein Stiegl. Ich hab übrigens mit meinem Hinweis ......
Man sollte sich in "Sachen Sexualität" nicht unbedingt auf den EGMR verlassen.
........ eigentlich auch andere Fälle gemeint, die da zwischen Erotikforum und EGMR noch offen sind. :undweg:
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja:
Der bekannte dt. Politiker der Grünen und Rechtsanwalt im Ziviberuf
der fordert die Straffreiheit für Inzest, anläßlich des in Straßburg ergangenen Urteils
über das Inzestverbot in Deutschland.


http://www.bild.de/politik/inland/h...klich-ernst-herr-stroebele-23610914.bild.html


Da die Gesetzeslag ja in Ö. ganz ähnlich ist (wie eh fast alles....)
wäre daher zumindest eine Diskussion darüber nicht verkehrt.

Ströbele beruft sich unter anderem dabei auch auf die alten Ägypter und Azteken.
Und auf Frankreich.
Naja

Ich fände es ganz für mich betrachtet, schon sehr unangenehm,
wenn meine eigene engste Famile in meinen Sex mit einbezogen wäre.

Straffreiheit hin oder her.
Die Vorstellung dass ich mit meiner eigenen Mutter Sex gehabt hätte
die würde mein Sexleben über Jahrzehnte negativ belastet haben.
Vermute ich
Was denkt ihr darüber?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich könnte es mir auch nicht vorstellen mit verwandten sex zu haben.
alles muss nicht sein.
ein eindeutiges NEIN !
 
Ströbele beruft sich unter anderem dabei auch auf die alten Ägypter und Azteken.

Bei den alten Ägyptern war Inzest nur in den Pharaonenhäusern üblich - mangels gleichwertiger Sexpartner. Dass das nachweislich zu Degeneration und schweren Erbkrankheiten geführt ist bewiesen.
Na und die Azteken haben auch Kindern das Herz rausgerissen und sie in einen See gestossen. Soll ma das dann auch bei uns machen?
Naja

Ich fände es ganz für mich betrachtet, schon sehr unangenehm,
wenn meine eigene engste Famile in meinen Sex mit einbezogen wäre.

Wenn es Straffreiheit geben würde ist das ja keine Verpflichtung mit DeinerSchwester zu schlafen :)

meine Antwort: keine Straffreiheit! Das würde von manchen als Freibrief für Missbrauch und Vergewaltigung gesehen werden. Passiert auich so schon genug.
 
Na gut, der Ströbele ist ein mittlerweile ur-alter Provokateur.

Aber dumm ist er sicher nicht.
Im Gegenteil, der denkt sich was dabei.
tja..

Inzest in der Familie soll ja auch in Ö. weit verbreitet gewesen sein, kath. Kirche hin oder her.

Meist ja vom brutalen Vater in Richtung Tochter
aber vermutlich auch viel und oft unter
Bruder-Schwester.
Gelegenheit macht ja bekanntlich Diebe.
Sag ich mal
 
meine Antwort: keine Straffreiheit! Das würde von manchen als Freibrief für Missbrauch und Vergewaltigung gesehen werden. Passiert auich so schon genug.

Und erst recht für Menschenopfer und Schüsse auf Züge! :lehrer:

Wenn schon an den Haaren herbeiziehen, dann richtig.
 
Ströbele beruft sich unter anderem dabei auch auf die alten Ägypter und Azteken.
Und auf Frankreich.
Naja

Er könnte sich auch auf die Niederlande oder Russland usw. berufen. Es gibt da schon einige. Selbst die Schweizer denken darüber nach, dieses Gesetz zu streichen. Ihre Begründung, es gibt jährlich nur 3-4 Fälle (nach meinem Verständnis die, die halt verhandelt werden) und in diesen Fällen greifen auch andere Gesetze (vermutlich Missbrauch). Eine Dunkelziffer wird´s schon geben (bleibt ja eh alles in der Familie), aber gegen die hilft kein Gesetz.

Nimmt man das erhöhte Mißbildungsrisiko oder geistige Behinderung als Grund für dieses Gesetz her, so muss man auch Fragen, warum sich andere die genmäßig ebenfalls ein vergleichbar erhöhtes Risiko in sich tragen, dies wissen, und sich ohne Strafe fortpflanzen dürfen. Das ginge jedoch deutlich zu weit.
 
Da der EGMR immer aufgrund von konkreten Situationen entscheidet, ist völlig offen, Ob die Grand Chamber des EGMR den Fall prüft und gegebenenfalls das Urteil bestätigt oder nicht: Die deutsche Regierung wird sicher den Aspekt betonen, dass die Schwester psychisch labil war, womit im konkreten Fall eine Abwägung konstruiert werden kann (und konkret konstruiert wurde) zwischen der Freiheit des Sexuallebens und dem Schutz vor nicht selbstbestimmter Sexualität. Andererseits ist die Argumentation mit dem "Margin of Appreciation" völlig überzogen: Mit dem gleichen Argument hätte es keine Entscheidung Dudgeon geben dürfen (Homosexualität ist erst seit Dudgeon gg UK in Europa straffrei).

Ich hab übrigens [...] eigentlich auch andere Fälle gemeint, die da zwischen Erotikforum und EGMR noch offen sind


Wenn du dich auf meinen Thread "Hobbyhuren und unerwünschte Polizeikontakte" in "Rat und Hilfe" beziehst: Tatsächlich kritisiere ich in meiner laufenden EGMR Beschwerde die exzessive Berufung auf einen "Margin of Appreciation": Nur deshalb, weil quer durch Europa die Vergewaltigung, Folter und Ermordung von Frauen in der Sexarbeit durch Polizisten üblich ist (unter den Opfern auch Hobbyhuren) und diese Untaten in weiten Teilen Osteuropas auch straffrei bleiben, können die Staaten des Europarates, insbesondere Österreich, unter Berufung auf den "Margin of Appreciation" kein Recht des Staates auf die Anwendung von Folter ableiten. Denn bei einer solchen fundamentalen und systematischen Missachtung von elementarsten Menschenrechten bestünden dann sämtliche Rechte der EMRK nur mehr auf dem Papier.
 
Bei Literotica erfreuden sich Inzestgeschichten großen Interesses, zumindest werden viele veröffentlicht. Da müssen doch viele Leute entsprechende Fantasien haben....
 
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