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mei, bist Du schwach!
Zitiere die Stelle, wo ich argumentiert hätte, homosexueller Inzest ghöre nicht bestraft, heterosexueller hingegen schon! Wirst Du nicht finden, da ich es eben nicht behauptet habe!
Es gibt eben keinen Handlungsbedarf!
Lern lesen und/oder versöhn Dich mit dem Weinteuferl, damit er Dir ned immer solche Streiche spielt!
Zum Glück bin ich so geduldig!
DU unterstellst mir nicht lesen zu können, dabei scheinst du schwerste schwierigkeiten zu haben sinnerfassend zu lesen - ich machs nochmal ganz langsam:
schwuler inzest ist NICHT strafbar - ich frage dich warum? wenn inzest eine so verachtenswerte tat ist, dass man dafür bis zu drei jahre ins gefängnis geschickt wird, kann es doch nicht sein, dass es da keinen handlungsbedarf gibt. wie willst denn das argumentieren? kein handlungsbedarf?? wieso gibt es dann bei heterosexuellen inzestuösen beziehungen handlungsbedarf?
du redest von geduld lol schalt mal dein hirn ein, als gebetsmühlenartig immer wieder zu behaupten ich verstünde nicht was du schreibst