Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
das muss man jetzt echt missverstehen wollen

Du missverstehst offenbar. Aber ich schreib es noch einma und ganz langsam:

Dass Inzest oft gar nicht entdeckt wird, das kann schwerlich als Grund für die Abschaffung des Inzestparagraphen ins Treffen geführt werden.
 
Du missverstehst offenbar. Aber ich schreib es noch einma und ganz langsam:

Dass Inzest oft gar nicht entdeckt wird, das kann schwerlich als Grund für die Abschaffung des Inzestparagraphen ins Treffen geführt werden.

ich hab das schon verstanden - ich hab auch NIE gesagt, dass dies ein grund dafür wäre, den inzestparagraphen abzuschaffen.
 
...so wirds wohl sein......und warum?...weil eben niemand zu Schaden kommt....(im Gegensatz zur BUWOG Geschichte)...und das Tun wird aber trotzdem mit Knast bedroht! Wozu?

eben. ich behaupte es wird nur deswegen mit knast bedroht, weil es ein tabu ist. etwas was nicht sein kann - nicht sein darf - etwas was schon bestraft werden sollte, wenn man nur daran denkt. meiner meinung nach ein überbleibsel aus zeiten wo alles, was nicht dem entsprach, was normal ist, bestraft werden musste. schon allein aus der angst heraus, dass es überhand nehmen könnte.
 
ein überbleibsel aus zeiten wo alles, was nicht dem entsprach, was normal ist, bestraft werden musste.
Inzest ist auch nicht normal. Wenn man die Fälle ausklammert, wo es sich um Vergewaltigung innerhalb der Familie handelt, bleiben nur mehr die Fälle der 'vertieften' geschwisterlichen Liebe über und jene wo es zwischen Eltern und erwachsenen Kindern funkt. Und wie oft kommt das vor?
 
weil es ein tabu ist. ......... meiner meinung nach ein überbleibsel aus zeiten wo alles, was nicht dem entsprach, was normal ist, bestraft werden musste.

Ja, es ist ein Tabu, und das zu Recht. Und es sollte ein Tabu bleiben. Den du hast Recht ......

schon allein aus der angst heraus, dass es überhand nehmen könnte.

Auch das ist eines von vielen Argumenten DAGEGEN. Wenn es nämlich kein Tabu mehr ist, dann kommt als nächstes die Frage nach den Grenzen. Denn dass es nicht OK ist, wenn der 17 - jährige Bruder seine 15 - jährige Schwester fickt, dem wirst du ja hoffentlich beipflichten. Wenn das grundsätzliche Tabu fällt, dann werden als nächstes Grenzen in Frage gestellt ..... z. B.Wunsch nach Anpassung an die allgemein gültigen Altersgrenzen (14 !!!!).
 
Denn dass es nicht OK ist, wenn der 17 - jährige Bruder seine 15 - jährige Schwester fickt, dem wirst du ja hoffentlich beipflichten.

Aber wenn der gleiche Bruder seine 15-jährige Stiefschwester fickt ists in Ordnung?
 
Aber wenn der gleiche Bruder seine 15-jährige Stiefschwester fickt ists in Ordnung?

Es ist für mich nicht in Ordnung. Es ist aber kein Inzest und ich weiß nicht, wie der Gesetzgeber das sieht. Ob es da besondere Bestimmungen gibt. Jedenfalls, wenn das in Ordnung wäre, dann wäre das aber kein Argument dafür, dass der leibliche Bruder das ebenso darf.
 
dh die meisten taten gegen dieses gesetz werden wahrscheinlich ungesühnt bleiben

Sehr traurig sind in Österreich ja auch die Zahlen, wenn es um Vergewaltigung geht. Die Dunkelziffer liegt bei ca. 1:10.
Sprich; auf jede angezeigte Vergewaltigung kommen geschätzte 10 nicht angezeigte Vergewaltigungen!

In Österreich kommt es jährlich zu rund 600 Anzeigen wegen Vergewaltigung und zu 500 Anzeigen wegen geschlechtlicher Nötigung.

Die Verfahrenseinstellungsquote liegt mit 80% auch sehr hoch und es kommt nur zu ca. 17% Verurteilungen.
 
Inzest ist auch nicht normal. Wenn man die Fälle ausklammert, wo es sich um Vergewaltigung innerhalb der Familie handelt, bleiben nur mehr die Fälle der 'vertieften' geschwisterlichen Liebe über und jene wo es zwischen Eltern und erwachsenen Kindern funkt. Und wie oft kommt das vor?

nun von normal kann nicht die rede sein - ich frage mich nur, wieso man unnormales verhalten bestrafen muss. oft vorkommen tut es eh nicht - aber in den fällen, wo es vorkommt, wieso die dann bestrafen??
 
Es ist für mich nicht in Ordnung. Es ist aber kein Inzest und ich weiß nicht, wie der Gesetzgeber das sieht. Ob es da besondere Bestimmungen gibt. Jedenfalls, wenn das in Ordnung wäre, dann wäre das aber kein Argument dafür, dass der leibliche Bruder das ebenso darf.

die frage ist doch vor allem, wieso es verboten sein soll, wenn der 27 jährige bruder seine 25 jährige schwester fickt - ob wir es jetzt für in ordnung erachten oder nicht ist das eine, ob wir es bestrafen wollen eben die andere frage
 
Sehr traurig sind in Österreich ja auch die Zahlen, wenn es um Vergewaltigung geht. Die Dunkelziffer liegt bei ca. 1:10.
Sprich; auf jede angezeigte Vergewaltigung kommen geschätzte 10 nicht angezeigte Vergewaltigungen!

In Österreich kommt es jährlich zu rund 600 Anzeigen wegen Vergewaltigung und zu 500 Anzeigen wegen geschlechtlicher Nötigung.

Die Verfahrenseinstellungsquote liegt mit 80% auch sehr hoch und es kommt nur zu ca. 17% Verurteilungen.

nun über vergewaltigungen läßt sich in einem anderen thread diskutieren. noch einmal: Inzest hat NICHTS mit vergewaltigung zu tun, selbst wenn es viele Vergehen geben mag wo das in Tateinheit passiert.
 
Das bestreite ich überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil, ich habe in diesem seltsamen "Nürnberger" - Thread mehrfach darauf hingewiesen, dass wir hier über 2 Dinge diskutieren, die nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben.

fast 500 Mal soll er seine Tochter vergewaltigt haben ................der inzestparagraph muss abgeschafft werden!

Wir sollten bei aller moralischen Entrüstung doch Inzest und Pädophilie auseinander halten. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Wenn doch, dann kommt oft noch die Unzucht mit Abhängigen erschwerend dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Inzest hat NICHTS mit vergewaltigung zu tun, selbst wenn es viele Vergehen geben mag wo das in Tateinheit passiert.

So formuliert stimmt das natürlich nicht. So wie Du selbst sagst kommen leider beide Vergehen zu oft gemeinsam vor, daher haben in vielen Fällen beide Verbrechen sehr wohl etwas miteinander zu tun.
Zu oft führt leider das eine zum anderen um sagen zu können, daß eins mit dem anderen nichts zu tun hat.

Was Du meinst ist, daß beides nicht immer unbedingt kausal von einander abhängen muß, aber das ist wieder etwas anderes.

Sagen wir daher lieber, daß beides miteinander zu tun haben kann, aber nicht immer muß.
 
So formuliert stimmt das natürlich nicht. So wie Du selbst sagst kommen leider beide Vergehen zu oft gemeinsam vor, daher haben in vielen Fällen beide Verbrechen sehr wohl etwas miteinander zu tun.
Zu oft führt leider das eine zum anderen um sagen zu können, daß eins mit dem anderen nichts zu tun hat.

Was Du meinst ist, daß beides nicht immer unbedingt kausal von einander abhängen muß, aber das ist wieder etwas anderes.

Sagen wir daher lieber, daß beides miteinander zu tun haben kann, aber nicht immer muß.

und da sag einer, du seist nicht rechthaberisch ;-) zumindest ein i tüpperl reiter - wenn du denn so willst: PER SE haben vergewaltigung und inzest nichts miteinander zu tun und sollten getrennt voneinander behandelt werden. wenn jemand seine eigene tochter missbraucht, wird er wegen missbrauch minderjähriger UND wegen inzests angeklagt, wenn er das mit seiner stieftochter tut, nur wegen missbrauch minderjähriger - so gesehen haben die beiden verbrechen nichts miteinander zu tun. und ich würde eher sagen, dass beides miteinander auftreten kann, aber nicht muss und nur deswegen besonders oft in tateinheit auftritt, weil inzest in jenen fällen, wo es freiwillig geschieht und folgenlos im sinne von nachwuchs bleibt, auch kaum einmal angezeigt wird.
 
Da teile ich deine Meinung jetzt weitgehend ...... war auch der Grund für diesen Thread, weils´ja immer wieder in einen Topf geworfen wird.

Zitat von barfly
Die Inzest-Debatte führen wir dann aber in einem anderen Thread, oder?
Du hast natürlich recht. Im Übrigen geht es um Inzest, aber nicht um sexuelle Beziehungen zwischen einer Mutter mit ihrem minderjährigen Sohn. Das bliebe ja weiterhin unter Strafandrohung gestellt. Und, um wieder auf die Minarette zurück zu kommen

Vermutlich erinnerst du dich noch, wo die Debatte schon vor einem Jahr entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
und da sag einer, du seist nicht rechthaberisch ;-) zumindest ein i tüpperl reiter - wenn du denn so willst: PER SE haben vergewaltigung und inzest nichts miteinander zu tun und sollten getrennt voneinander behandelt werden.

Muß Dich da leider enttäuschen, denn mein Beitrag hat so überhaupt nix mit "Rechthaberei" oder "i-Tüpferln" zu tun.
Es ist doch viel mehr so, daß leider viel zu oft daß die Themenbereiche "Vergewaltigung", "sexueller Mißbrauch", etc. gepaart mit "Inzest" eben sehr wohl miteinander zu tun haben.
Ich vermute sogar, daß jene Fälle wo es andersrum ist sogar in der Minderheit sein dürften; auch wenn ich das jetzt nicht durch Zahlenmaterial belegen kann.

Es freut mich aber, daß Du meiner Aussage
Sagen wir daher lieber, daß beides miteinander zu tun haben kann, aber nicht immer muß.
zustimmst und Deine Erstaussage revidierst.
 
Muß Dich da leider enttäuschen, denn mein Beitrag hat so überhaupt nix mit "Rechthaberei" oder "i-Tüpferln" zu tun.
Es ist doch viel mehr so, daß leider viel zu oft daß die Themenbereiche "Vergewaltigung", "sexueller Mißbrauch", etc. gepaart mit "Inzest" eben sehr wohl miteinander zu tun haben.
Ich vermute sogar, daß jene Fälle wo es andersrum ist sogar in der Minderheit sein dürften; auch wenn ich das jetzt nicht durch Zahlenmaterial belegen kann.

Es freut mich aber, daß Du meiner Aussage

zustimmst und Deine Erstaussage revidierst.

lol da tut er i tüperl reiten und sagt dann es habe nix mit i tüperl reiten zu tun weil es nämlich genau genommen nicht genau genug war, wie du es formuliert hast...

was sollten denn auch die zahlen belegen? es können sowohl bei vergewaltigungen, sexuellem missbrauch, sexueller nötigung wie auch bei inzest nur schätzungen sein. und es mag schon sein, dass inzest öfter in tateinheit mit den drei obgenannten verbrechen begangen wird als ohne - das ändert aber nichts daran, dass die diskussion in eine falsche richtung geht, wenn man obgenannte verbrechen und inzest in einen topf wirft und mal feste umrührt. obgenannte verbrechen werden für sich genommen bestraft - ob jetzt streng genug oder nicht, darüber kann man sich trefflich streiten, aber sei auch erwähnt, dass es in einigen fällen, wo es zu einer anklage wegen sexuellen missbrauchs oder sexuellen nötigung innerhalb der eigenen familie kommt, nicht zu einer anklage wegen inzests kommt - wenn von selber drauf kommst wieso, hast einmal rechthaberei frei, ohne dass ich dich drauf anred. ;-)
 
Kranker Scheiss...hahaha wie kommt man überhaupt auf sowas Gstörtes?
Und ich dachte ich bin schon zu versaut, weil ich meinem Kumpel gegenüber gern Witze über meine geile Cousine reisse "wie geil die sicher im Moment gerade ist" und so weiter :D
 
Es ist doch viel mehr so, daß leider viel zu oft daß die Themenbereiche "Vergewaltigung", "sexueller Mißbrauch", etc. gepaart mit "Inzest" eben sehr wohl miteinander zu tun haben.

Wie man so sagt "in Tateinheit" ..... trotzdem sollte man den Inzest getrennt diskutieren. Und da bin ich der Meinung, dass er unter nahen Verwandten nicht erlaubt sein soll. Und Zwischen Eltern und Kindern sowieso schon gar nicht.
 
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