wenn es Dir darum geht, recht zu haben - bitte sollst du es haben. wenn du meine sätze durchkämmst nach formulierungen, die man in beiden sinnen auslegen kann, wirst schon fündig werden.
Ich
"durchkämme" da gar nix und lege auch nix aus, sondern habe wiederholt eine Aussage 1:1 zitiert und Dir ein Beispiel gebracht, bei der diese Deine Aussage eben falsch ist.
Sicherlich nicht aus Rechthaberei!
Ich stelle aber oft fest, daß wenn jemand in einer Diskussion so verbissen ist er einfach unfähig ist einmal zu sagen
"stimmt, da hast Du Recht" oder "ja, in dem Punkt muß ich meine Meinung berichtigen" oder etwas ähnliches.
Da würde zwar niemand ein Zacken aus der Krone fallen und man wäre auch schon längst inhaltlich weiter in der Diskussion, aber bitte.
Wie gesagt hab ich Dir nichts unterstellt, nichts falsch ausgelegt, etc. - akzeptier mein Beispiel oder nicht. Inhaltlich hab ich es genug begründet, da brauch ich nix mehr weiter dazu zu sagen!
warum ich die eltern von behinderten kindern nicht als täter sehe - als fahrlässig handelnde menschen?? ganz einfach: du tust es auch nicht
Aha, weil ich etwas in einer Weise betrachte oder in einer anderen, tust Du dann auch so. Interessanter Standpunkt, dabei kennen wir uns doch gar nicht!
Aber Spaß beiseite; erstens - und das will ich ganz explizit klarstellen, damit es da zu keinen Mißverständnissen kommt - habe ich nirgends und werde auch nirgends behaupten, daß
die Eltern von behinderten Kindern fahrlässig handeln.
Diese Verallgemeinerung ist gefährlich und natürlich grottenfalsch.
Zweitens bin ich auch sicherlich der letzte, der sich eine zu dominante Staatspräsenz im Privatleben wünscht. Ferner kannst Du natürlich auch Risikogruppen so leicht bestimmen, denn wo fangt es an, wo hört es auf. Gehören Raucher dazu; wenn ja, ab wieviel Tschick pro Tag, etc.
Auch ist es nicht nur die Frau ab 40, denn auch wichtig ist das Gesamtalter des Paares. Auch bei der Drogensucht ist es so eine Sache; denn reicht es, wenn nur die Frau drogensüchtig ist, müssen es beide sein, hängt es von den Drogen ab, etc? Weiß der eine vom anderen, daß der andere Elternteil Drogen nimmt?
Also in allen Bereichen hat man so viele Unbekannte, daß es da einem Staat unmöglich macht eindeutige Regeln aufzustellen und muß es natürlich der Eigenverantwortung der Menschen überlassen.
Beim Inzest hast Du es - anscheinend zu Deinem Leidwesen - leichter, denn schwupps, nur durch das reine Faktum, daß es sich um ein Geschwisterpaar handelt schnellt der Risikogradmesser nach oben.
Daher fahrlässiges Verhalten der beiden.
wenn du schon das contergan beispiel erwähnt hast...
Jetzt zum x-ten Mal; das Beispiel habe ich erwähnt um aufzuzeigen, daß sehr wohl von
Opfern gesprochen werden kann und wird.
Ich glaube aber nicht, daß jetzt in der Diskussion hier wahnsinnig sinnvoll ist, den ganzen Fall (auch juristisch) neu aufzurollen und ihn in Einzelheiten zu diskutieren.
Nur eines noch, weil Du sagst ich bin nicht darauf eingegangen.
Selbstverständlich sind auch die Eltern der Contergan-Kinder Opfer.
und zum sex mit tieren, brauche ich nichts mehr sagen - wir drehen uns im kreis... du sagst sexualmoral - ich sage tierschutz weiter brauchen wir das nicht bereden
Bin ich bei Dir, lassen wir das, da es unappetitlich genug ist!
Nur eines zur Richtigstellung:
"du sagst sexualmoral - ich sage tierschutz" ist eine Falschaussage, da ich nicht
"Sexualmoral" sage, sondern die Frage in den Raum gestellt habe, was denn sei, wenn jemand dieses Verhalten mit
"freier Sexualität" (oder ähnlichem) zu rechtfertigen versucht.
Dazu sagt das STGB unter
"Werbung für Unzucht mit Tieren":
"§ 220a. Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt, die geeignet ist, solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist, sofern er nicht als Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Meine Schlußfolgerung ist ergo diese, daß es in diesem Paragraphen nicht nur um Tierschutz geht, sondern der Gesetzgeber von
"Unzucht" spricht, daher sich durchaus abseits von Inzest auch mit "Sexualmoral" im STGB beschäftigt (, weil Du ja meintest, daßß Inzest der einzige Punkt sei.)
Falls meine Schlußfolgerung aber falsch sein sollte, würde aus meiner Krone kein Zacken rausfallen, wenn ich das dann zugebe.