Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Bleibt trotzdem der Grundsatz, daß jede andere Risikogruppe nicht daran gehindert wird, Nachkommen zu zeugen.

Dieses Argument ist wirklich nicht überzeugend. Leider, sag ich gefühlsmäßig.
 
Der Unterschied ist, dass Bruder Martin und Schwester Maria jeder für sich keine Risikogruppe sind. Beide können Nachwuchs zeugen bzw. gebären. Nur halt nicht miteinander.
 
Wenn ich mir diesen Fall ansehe:

http://www.spiegel.de/panorama/justi...541179,00.html


Da war und bin ich zwiespältig.


Du hättest auch ein wenig weiter recherchieren können. Nachdem der EGMR diesen Fall angenommen hat, wird er wohl den Inzest-Paragraphen in Deutschland (und somit auch in Österreich) stürzen.

http://www.focus.de/panorama/welt/tid-22414/europaeischer-gerichtshof-geschwisterpaar-bringt-inzest-verbot-ins-wanken_aid_629510.html

Das ist auch gut so, mich haben die Argumente von siddharta und barfly schon längst überzeugt.
 
Ich verstehe es so:

WENN oberste Priorität sein soll, daß Behinderungen bei Kindern möglichst vermieden werden, dann dürften nach dieser Logik weder Chronisch Erkrankte (jedenfalls bei bestimmten Erkrankungen) noch Träger von Erkrankheiten (oder deren Gene, ich kenne mich in diesen Fachbegriffen nicht aus) noch Frauen ab 40 Kinder bekommen (übrigens kann sich in D m.W. eine Frau ab 40 nicht mehr künstlich befruchten lassen). Dann wäre das Inzestverbot aus diesem Grund schlüssig.

Da aber die anderen Risikogruppen keinem Fortpflanzungsverbot unterliegen ist anzunehmen, daß diese Begründung nur ein Vorwand ist.

Für mich ist das alles einfach eine Moralische Frage. Genetik hin oder her. Und solche Argumente erinnern mich eher an das 3te Reich. Ich bin da ganz ehrlich es passt einfach nicht in mein Weltbild. Ausserdem kann ich es nicht nachvollziehen.
 
das mit den genen ist ein aspekt .

und der staat ist sehr wohl für die gesundheit seiner bürger verantwortlich .

was denkt ihr denn wozu die ganzen krankenhäuser etc ... egal - wer das nicht begreifen will,
der wird es auch nicht .

~~

abgesehen davon geht es um das familienbild .
also wer bitteschön sollte interesse daran haben ?

das grenzt doch den kreis derer, die sich das wünschen, schon etwas ein .
 
Der Unterschied ist, dass Bruder Martin und Schwester Maria jeder für sich keine Risikogruppe sind. Beide können Nachwuchs zeugen bzw. gebären. Nur halt nicht miteinander.
Mit wem denn sonst?
Mir scheint da wird der Kinderwunsch vor die Beziehung gesetzt. Also man sucht sich seinen Liebsten danach aus, ob man mit ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit gesunde Kinder haben kann. Im wirklichen Leben ist es doch eher umgekehrt: Zuerst kommt die Beziehung und dann überlegt man sich, ob man Kinder haben möchte. Da funktioniert die Überlegung "Wenn ich mit dem keine Kinder haben kann, habe ich sie halt mit jemand anderem." nicht.
 
Wie auch immer: wenn man für oder gegen etwas ist, sollte man das mit überzeugenden Argumenten tun können, andernfalls schadet man der Sache, die man vertritt, mehr als daß man andere davon überzeugt. Die Möglichkeit von Erbschäden bei Inzestkindern ist als Argument nicht stichhaltig genug, wenn man den Gleichheitsgrundsatz in unseren Gesetzgebungen wirklich ernst nehmen will.
 
ja und in diesem zweiten punkt bin ich eben nicht einig mit dir, dass man ein behindertes kind als opfer betrachten kann


hmmmmm, eine für mich sehr heikle Aussage, vor allem wenn sie von jemand kommen sollte, der kein Handicap hat.
Ob das die Betroffenen auch so sehen?
Wenn Deine Sichtweise so vertreten wäre, warum gelten dann z.B. Contergankinder als Opfer?

Selbstverständlich ist es auch für einen Staat eine sehr schwere Entscheidung, ab wann er in vorhersehbaren Fällen sich zum Einscreiten gezwungen sieht, das gestehe ich natürlich zu.
 
Die Möglichkeit von Erbschäden bei Inzestkindern ist als Argument nicht stichhaltig genug

aber so zu tun als ob das egal wäre, ist auch keine möglichkeit .

~ ~

also - ich weiss ja nicht mit wem ihr da wollt - aber ich will nicht mit meiner verwandtschaft .
 
Die Möglichkeit von Erbschäden bei Inzestkindern ist als Argument nicht stichhaltig genug, wenn man den Gleichheitsgrundsatz in unseren Gesetzgebungen wirklich ernst nehmen will.

Es ist ja auch nicht das einzige Argument, trotzdem seh ich da Deinen "Punkt" nicht.

Der Staat verbietet ja auch, daß man besoffen mit dem Auto fährt, weil dadurch die Möglichkeit enorm steigt, daß man andere (und sich auch) schädigt.
Wenn man erwischt wird hilft ja auch das Argument nicht "ich fahr oft besoffen, bislang gab's ja auch keine Opfer!".
Widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz nicht besoffen autofahren zu dürfen?
 
Mein "Punkt" ist der, daß wenn ich etwas bewirken will - beispielsweise die Beibehaltung des Inzestparagraphen (ich bin sicher, es wird früher oder später weitere Bestrebungen geben, ihn abzuschaffen) dann sollte ich dafür handfeste und überzeugende Argumente haben, andernfalls falle ich damit auf die Nase.

Du mußt mich nicht überzeugen, den Grund, warum ich nicht will, daß dieser Paragraph abgeschafft wird, habe ich weiter oben schon erläutert. Wenn mir das nicht stichhaltig genug gelungen ist werde ich - je nachdem, wie wichtig mir das ist - meine Argumente überzeugender formulieren müssen oder mich hinterfragen, ob mir dieser Gedanke, daß das Gesetz fallen könnte, aus den richtigen Gründen zuwider ist oder auch, wie das, was mir in diesem Zusammenhang wichtig ist, auf anderem Weg durchgesetzt werden kann.
 
Du mußt mich nicht überzeugen, den Grund, warum ich nicht will, daß dieser Paragraph abgeschafft wird, habe ich weiter oben schon erläutert.

Ich weiß, hab ja Deine bisherigen Beiträge auch mitverfolgt.
Ging mir daher auch nicht um "überzeugen", sondern um ein nachfragen, das ich mit einem Beispiel versehen habe. :)
 
Das ist auch gut so, mich haben die Argumente von siddharta und barfly schon längst überzeugt.

Du hast aber in deinem Link auch das gelesen?

Mutter Susan K., die selbst an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und geistig zurückgeblieben ist, gebar zwei gesunde Kinder – und zwei geistig behinderte.

Übrigens stammt dieser Artikel vom 22. Mai ......

Nach FOCUS-Informationen lief die letzte Frist für Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten kürzlich ab, schon bald könnte die mit Spannung erwartete Entscheidung fallen.

Was heißt für Europäische Beamte oder Behörden BALD:hmm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast aber in deinem Link auch das gelesen?

Sowieso, aber aus den schon x-fach angeführten Gründen kein Argument für die strafrechtliche Verfolgung.

Übrigens stammt dieser Artikel vom 22. Mai ......

War ja als Antwort auf fritzie gedacht; der von ihr verlinkte Artikel war aus 2008.

Was heißt für Europäische Beamte oder Behörden BALD

Das ist ja auch unerheblich für die Sache selbst (für den Betroffenen vermutlich nicht). Entscheidend ist, dass der Gerichtshof den Fall angenommen hat. Wie den der Italiener wegen der Kreuze im Klassenzimmer. Und die Spruchpraxis der Richter in Straßburg scheint viel "aufgeklärter" zu sein, als der Höchstgerichte in Deutschland, Italien und Österreich. Woran das wohl liegen mag? ;) :mrgreen:
 
Ich weiß, Seneca. Der Fall geht hier immer wieder mal durch die Medien. Ich war nur zu faul, den aktuelleren Link zu suchen.


Mich würde mal die Motivation der "Gegenseite" interessieren, so vehement in dieser Angelegenheit mitzudiskutieren.
 
Mich würde mal die Motivation der "Gegenseite" interessieren, so vehement in dieser Angelegenheit mitzudiskutieren.

Ich glaube es gibt hier keine Seiten, daher auch keine Gegenseite, auch wenns in der hier geführten Diskussion manchmal so ausschaut. Das Thema ist (und bleibt) einfach ein Randthema und hat für die überwältigende Mehrheit keine reale Bedeutung.

Die Diskussion entzündet sich vielmehr an der Frage, inwieweit der Staat (in Form des Rechtsstaates) in das Privatleben seiner Bürger eingreifen darf und ob insbesondere Wertvorstellungen der Mehrheit, gesellschaftliche Normen oder Moral Platz finden sollen im Strafrecht.

In diesem Diskurs gibts tatsächlich Seiten: die einen, die streng auf das eigentliche Wesen des modernen Rechtsstaates verweisen und die anderen, hier im Forum die klare Mehrheit, die eine so strenge Trennung zwischen gesellschaftlichen Werten und dem Recht nicht wahrhaben, geschweige denn verstehen wollen.

Das ist deswegen heute aktueller denn je, weil sich die Voraussetzung einer relativ homogenen Wertvorstellung in der Gesellschaft, und einer daraus abgeleiteten Kultur, geändert haben.
 
das mit den genen ist ein aspekt .

und der staat ist sehr wohl für die gesundheit seiner bürger verantwortlich .

was denkt ihr denn wozu die ganzen krankenhäuser etc ... egal - wer das nicht begreifen will,
der wird es auch nicht .

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abgesehen davon geht es um das familienbild .
also wer bitteschön sollte interesse daran haben ?

das grenzt doch den kreis derer, die sich das wünschen, schon etwas ein .

der staat ist für die gesundheit seiner bürger verantwortlich, insofern als er dafür zu sorgen hat, dass es genügend gesundheitserhaltende institutionen gibt, wie eben krankenhäuser. bei allen anderen aspekten, in denen der staat aus volksgesundheitlichen gründen in die freiheit der bürger eingreift, kommt es immer wieder zu meinungsverschiedenheiten und auseinandersetzungen. es ist immer eine beschneidung der freiheit der bürger, selbst darüber entscheiden zu dürfen, welchen gesundheitlichen schaden ich mir selbst - oder auch meinem umfeld antue gegenüber dem interesse des staates möglichst gesunde bürger zu haben. typische gesetze dieser art sind beispielsweise das betäubungsmittelgesetz oder eben auch die rauchergesetze (oder nichtrauchergesetze). nun kann man sich da immer darüber streiten, was jetzt sinnvoll ist und wo der staat womöglicherweise zu weit geht.

@siddharta

man muss sich eben nach der mehrheit richten .

inzest kann nicht erstrebenswert sein - und du kannst noch soviel jammern,
es wird nichts daran ändern .

ich will meine bedenken auch nicht offen aussprechen ...
aber es liegt auf der hand - keine ahnung wieso du das nicht
wahr haben willst und es ist mir auch ehrlich gesagt egal .

aber so wie du dir das vorstellst (alles nach deinen wünschen und vorstellungen) wird es nun mal nicht werden .

ich bin aber absolut davon überzeugt, dass dazu jeder seine meinung haben darf und auch soll. ob die jetzt mit der mehrheit übereinstimmen oder nicht, ist eine andere frage. es geht übrigens auch nicht darum, dass alles nach meinen wünschen und vorstellungen läuft (selbst wenn ich das natürlich besser fände). ich akzeptiere ja auch, dass inzest (in österreich[!]) verboten ist. deswegen muss ich es nicht gut finden und ich muss es auch nicht richtig finden. desweiteren habe ich auch niemals gesagt, dass inzest erstrebenswert sei. ich finde nur die bestrafung falsch. wenn du sagst es liege auf der hand warum inzest nicht erstrebenswert sei, dann glaube ich, dass Du noch nicht wirklich darüber nachgedacht hast, welche gründe es sind, die dazu führen, dass inzest strafbar ist.

im übrigen ist es auch wesen einer demokratie, dass man nicht derselben meinung sein muss wie die mehrheit und sie aber trotzdem äußern darf ;-)
 
hmmmmm, eine für mich sehr heikle Aussage, vor allem wenn sie von jemand kommen sollte, der kein Handicap hat.
Ob das die Betroffenen auch so sehen?
Wenn Deine Sichtweise so vertreten wäre, warum gelten dann z.B. Contergankinder als Opfer?

Selbstverständlich ist es auch für einen Staat eine sehr schwere Entscheidung, ab wann er in vorhersehbaren Fällen sich zum Einscreiten gezwungen sieht, das gestehe ich natürlich zu.

für mich ist das umgekehrte eine heikle aussage. ich kenne einige behinderte die nicht ihre behinderung als behinderung ansehen, sondern ihre behandlung durch andere. nur dort wo sie als opfer gesehen werden, fühlen sie sich als opfer.

das mit dem contergan ist ein vergleich der nicht mal mehr hinkt, der kommt kaum mehr vom fleck. bei contergan gibt es einen schuldigen - das war von jener pharmafirma fahrlässig. nun könntest natürlich sagen, dass wenn ein kind mit einer behinderung auf die welt kommt, weil die mutter in der schwangerschaft drogen konsumiert hat, das sei auch ein opfer und aus deiner argumentation kannst das natürlich bei jeder risikogruppe sagen - ob es denn sinnvoll ist, ist eine andere frage. ich bin nicht der meinung, dass ein behinderter aufgrund seiner behinderung ein opfer ist.
 
nun könntest natürlich sagen, dass wenn ein kind mit einer behinderung auf die welt kommt, weil die mutter in der schwangerschaft drogen konsumiert hat, das sei auch ein opfer

Ja, und ist es das nicht? Eltern haben die verdammte Pflicht, von Anfang an Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Wer dazu nicht imstande ist, der sollte es besser lassen.


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