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Es werden Heroin abhängige einfach so in den Knast gesteckt?
Sicher nicht einfach so ........
vivid.at
Der Konsum eines Suchtmittels ist nicht strafbar, da aber der Konsum ohne Erwerb oder Besitz einer Substanz nicht möglich ist, verstößt man damit dennoch gegen das SMG.
Was kann passieren, wenn man erwischt wird?
Grundsätzlich ist das recht einfach: Wenn jemand mit Suchtmitteln erwischt wird, ermittelt die Polizei oder Gendarmerie, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz, und ein Gericht urteilt und verhängt eine Strafe.
Die Folgen können dabei weitreichend und schwerwiegend sein: Im Rahmen des Strafrechts können Geld- und Freiheitsstrafen über dich verhängt werden, zu Geldstrafe oder Gefängnis kommt noch, dass es schwerer oder unmöglich wird, einen Pass oder einen Führerschein zu erlangen. Weiters kann es zum Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, oder einem "Berufsverbot" für bestimmte Berufe - etwa im sozialen Bereich - kommen. Dazu kommt eine Eintragung ins Register der Suchtmittelüberwachungsstelle in Wien.
Die Höhe der Strafe hängt u.a. von der Art und Menge der Substanz ab und davon, ob jemand mit dem Stoff gewerbsmäßig dealt, ob jemand selbst abhängig ist, ob jemand schon wegen Suchtmitteldelikten vorbestraft ist etc.. Der Strafrahmen geht dabei von einer vorläufigen Zurücklegung durch den Staatsanwalt bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe bei Einfuhr und Vertrieb sehr großer Mengen von Drogen.
Ausnahmen
Ein wesentlicher Grundsatz des neuen Suchtmittelgesetzes ist "helfen statt strafen". Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann die Anzeige auf eine Probezeit von 2 Jahren vorläufig zurücklegen, wenn die Person
· zum ersten Mal erwischt wird und
· nur eine kleine Menge des Suchtmittels für den Eigenbedarf besitzt und
· sich einer "gesundheitsbezogenen Maßnahme" unterzieht (sofern das angeordnet wird)